Heft 8-9/2023

Inhalt des Rpfleger-Hefts 8-9/2023

Abhandlungen

Neuhäuser, Jonas
Die Anleihegläubigerversammlung im Insolvenzverfahren 437

Ein Leitfaden für die Praxis inkl. Musterbeschluss zur Einberufung nach § 19 Abs. 2 SchVG

Wenn im Insolvenzantrag bzw. spätestens im Eröffnungsgutachten die Rede davon ist, dass die Insolvenzschuldnerin gleichzeitig Anleihen i. S. v. § 1 des Gesetzes über Schuldverschreibung aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG) ausgegeben hat, wird sich die Freude bei Gericht in Grenzen halten. Zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger ist eine gesonderte Gläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG in aller Regel unabdingbar, und zwar noch vor dem eigentlichen Berichts- und Prüfungstermin. 

Sinn und Zweck dieses Beitrags soll sein, eine zielgerichtete Übersicht zur Planung eines Termins für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters zu geben (unter Anwendung der Musterbeschluss für die Einberufung beigefügt.) 

Melchior, Robin/ Böhringer, Walter
Umsatzsteuer auf Gerichtskosten beim Registergericht und Grundbuchamt 444

Bei einer Tätigkeit des Registergerichts oder Grundbuchamts im Anwendungsbereich des GNotKG kann ab 1.1.2025 nach § 2b UStG Umsatzsteuer anfallen, wenn dieselbe Tätigkeit parallel auch von privaten Wirtschaftsteilnehmern ausgeübt werden kann. Durch KV 31017 GNotKG kann die Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen in die Gerichtskosten eingestellt werden. In Betracht kommen insbesondere Bescheinigungen aus den Registern, Ausdrucke, Abdrucke aus ihnen und die Ausstellung von Teilhypothekenbriefen. Diese Tätigkeiten können überwiegend auch von Notaren ausgeübt werden. Die Tätigkeitsfelder sollen dargestellt werden.

Hintzen, Udo
Die Entwicklung im Zwangsversteigerungs- und Zwangs- verwaltungsrecht seit 2021/2022 450

– im Anschluss an den Beitrag in RPfleger 2021, 468 ff. –

Kögel, Steffen
Die registergerichtliche Feststellung derVermögenslosigkeit bei der GmbH – großer Aufwand für kleine Erfolge 460

Vermögenslose GmbHs stellen im Rechtsverkehr ein Risiko dar. Deswegen sieht das Gesetz vor, dass solche Rechtsträger im Handelsregister gelöscht werden können. Voraussetzung für diese Form staatlicher Sterbehilfe ist die verbindlich ermittelte Vermögenslosigkeit, ein Kriterium, das mangels Legaldefinition und aufgrund der Vielfalt der Fälle schwer einzugrenzen ist. Was so eindeutig formuliert zu sein scheint, kann in der Umsetzung kompliziert werden. Im Gegensatz zu anderen Sachfragen des GmbH-Rechts wurde dieser Bereich nur rudimentär modernisiert. Die Justizministerinnen und Justizminister haben im November 2019 beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die den Handlungsbedarf und eine mögliche Vereinfachung des Löschungsverfahrens in Registersachen prüfen und einen Regelungsvorschlag erarbeiten soll. Hintergrund waren Mitteilungen der registergerichtlichen Praxis und der Industrie- und Handelskammern, wonach die Löschung von Gesellschaften aus dem Handelsregister, die den Betrieb längst eingestellt haben und nicht mehr erreichbar sind, erhebliche Schwierigkeiten bereite. Eine Vielzahl inaktiver und nur „auf dem Papier“ existierender Gesellschaften könne nicht gelöscht werden und verursache bei den Registergerichten immer wieder Bearbeitungsaufwand. Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe liegen soweit ersichtlich nicht vor. Die Notwendigkeit eines verbesserten Verfahrensablauf steht aber außer Frage.

Wolf, Thomas
Neue Regelungen für die Ersatzfreiheitsstrafe und die Unterbringung nach § 64 StGB 466

Von den Bestimmungen des „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ vom 22.06.2023 werden nur die in der Überschrift genannten Regelungen besprochen. Die weiteren Neuregelungen (Strafzumessungsgründe des § 46 StGB: Einfügung „geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Taten; Einführung der Möglichkeit einer Therapieweisung in §§ 56c, 59a StGB und § 153a StPO) betreffen nicht die Arbeit des Rechtspflegers.

Rechtsprechung

Sachen- und Grundbuchrecht
472-475

KG – 27. 6.2023 – 1 W 2/23 – Europäisches Nachlasszeugnis, Ausfertigung, beglaubigte Abschrift – 472

OLG Köln – 3. 3.2023 – 2 Wx 15/23 – Prüfung einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vollmacht
durch das Grundbuchamt – 473

OLG Rostock – 2. 5.2023 – 3 W 13/23 – Eintragung einer Erbengemeinschaft im Grundbuch bei Tod eines eingetragenen Gesellschafters einer GbR – 474

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
476-489

BGH – 1. 2.2023 – XII ZB 104/22 – Ausschluss zur Geltendmachung des Aufwendungsersatzes eines anwaltlichen Verfahrenspflegers – 476

BGH – 19. 4.2023 – XII ZB 462/22 – Betreuung, Erforderlichkeitsgrundsatz, Betreuungsbedürftigkeit – 478

BGH – 8. 3.2023 – XII ZP 283/22 – Beschwerdebefugnis, Angehörige, Hinzuziehung, Abhilfeverfahren (LS.) – 480

OLG Braunschweig – 17. 3.2023 – 1 UF 2/23 – Vormund,Auswahl,Wille eines nicht sorgeberechtigten Elternteils – 480

OLG Stuttgart – 1. 3.2023 – 11 UF 214/22 – Unterhalt, Wechselmodell, Vertretung, Ausschluss, Ergänzungspflegschaft, Übertragung Alleinentscheidungsbefugnis, Abgrenzung, Absehen von einer Anhörung – 482

OLG Karlsruhe – 9.11.2022 – 5 WF 77/22 – Übertragung, Kommanditanteil, Genehmigungsfähigkeit, Kindeswohl, Maßstab – 485

OLG Bamberg – 26. 9.2022 – 7 UF 165/22 – Zuständigkeit, familienrechtliche Genehmigung, Schenkung – 486

LG Duisburg – 8. 2.2023 – 12T 11/23 – Betreuung, Erforderlichkeit, Übergangswohnheim, ambulant betreutes Wohnen, Alltagsbewältigung, Subsidiarität, andere Hilfen – 487

Erb- und Nachlassrecht
489-503

BGH – 29. 3.2023 – IV ZB 20/22 – Antragsbefugnis, Vollstreckbarkeitserklärung – 489

OLG Naumburg – 16. 1.2023 – 2 Wx 43/21 – Erben, gesetzliche Erben, Quoten, Ehegüterrecht, Eheschließung in Thailand, engste Verbindung (mit Anm. Lamberz) – 492

OLG Brandenburg – 20. 1.2023 – 3 W 133/22 – Schlusserbschaft, Vor- und Nacherbschaft, Einheitslösung, Auslegung – 497

OLG Karlsruhe – 4. 1.2023 – 14 W 89/22 (Wx) – Gemeinschaftliches Testament, getrennte Urkunden, gemeinsamer Tod, Wechselbezüglichkeit – 498

AG Lörrach – 21. 3.2023 – 23 VI 1237/21 – Europäisches Nachlasszeugnis, Einwendungen, Reichweite, Vorabentscheidungsverfahren – 501

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
503-518

BGH – 17. 1.2023 – II ZB 6/22 – Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands einer AG, Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft – 503

BGH – 28. 3.2023 – II ZB 11/22 – Eintragung einer Tax Law Clinic im Vereinsregister – 509

Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
518-521

BGH – 18. 8.2022 – V ZB 3/22 – PKH, Immobilienverwertung – 518

OLG Bamberg – 2. 5.2023 – 2 WF 71/23 – Verfahrenskostenhilfe, Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten, Nutzung des ÖPNV – 519

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
521-525

BGH – 26. 1.2023 – V ZB 11/22 – Elektronischer Rechtsverkehr, Unmöglichkeit der Übermittlung des Dokuments, Wiedereinsetzungsantrag – 521

BGH – 30. 3.2023 – III ZB 13/22 – Elektronischer Rechtsverkehr – 524

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
525-531

BGH – 26. 1.2023 – V ZB 37/21 – Fälligkeit und Rückständigkeit öffentlicher Lasten in Zwangsversteigerung – 525

LG Nürnberg-Fürth – 23. 5.2023 – 11 T 1500/22 – Bietergemeinschaft in Zwangsversteigerung – 528

Insolvenzrecht
531-533

AG München – 21. 2.2023 – 1542 IN 1308/20 – Entlassung als Mitglied des Gläubigerausschusses, Anforderungen an Eigenantrag – 531

Kostenrecht
533-538

OLG Hamm – 14. 4.2023 – 6 WF 15/23 – Aufwendungen des Verfahrensbeistandes, Reichweite der Fallpauschale – 533

OLG Dresden – 16. 2.2023 – 12 W 13/23 – Erhöhungsgebühr für gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz im gerichtlichen Verfahren – 534

Gesetzgebungsreport
538
Schrifttumshinweise
538

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