Heft 11/2024 (November 2024)
Pfandfreier Betrag
BGH, Beschluss v. 12.6.2024,VII ZB 24/23
Soweit der Barunterhalt eines minderjährigen Kindes gedeckt ist, bedarf der betreuende Elternteil keines gemäß § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO pfändungsfrei zu belassenden Betrags zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten.
Vorlagepflicht des Rechtspflegers
OLG Oldenburg, Beschluss v. 21.8.2024, 3 W 53/24
1. Zur analogen Anwendung von § 19 Abs.2 RPflG instreitigen Erbscheinsverfahren.
2. Einwände gegen eine beantragte Entscheidung i. S. d. § 19 Abs. 2 RPflG sind nicht nur solche, die von Verfahrensbeteiligten oder Dritten erhoben werden, sondern auch solche, die der Nach- lassrechtspfleger erhebt. Soweit sich der Nachlassrechtspfleger auf Grund eigener Einwände an einer antragsgemäßen Entscheidung gehindert sieht, hat er dasVerfahren dem Nachlassrichter zur wei- teren Bearbeitung vorzulegen.
Nachweis einer auflösenden Bedingung; Pflichtteilstrafklausel (mit Anm. Schmiedeberg)
OLG München, Beschluss v. 20.8.2024, 34 Wx 192/24 e
1. Auch im Falle der „isolierten Umfirmierung“ einer nach § 47 Abs. 2 Satz 1 GBO a. F. im Grundbuch eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf es gemäß Art. 229 § 21 Abs. 3 EGBGB der Bewilligung derjenigen Gesellschafter, die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 GBO a. F. im Grundbuch unter der gemeinsamen Bezeichnung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen sind, sowie der Zustimmung der im Grundbuch einzutragenden Gesellschaft nach § 22 Abs. 2 GBO.
2. Sofern der Notar neben den nach Art. 229 § 21Abs.3 EGBGB erforderlichen Erklärungen auch die Anmeldung der GbR zum Gesellschaftsregister beglaubigt hat, in der wiederum informatorisch auf den im Eigentum der GbR stehenden Grundbesitz verwiesen wird, kann er durch eine Bescheinigung analog § 21 BNotO bestätigen, dass die aufgrund seiner Anmeldung registrierte Gesellschaft diejenige ist, die die Zustimmung erklärt hat und auf die sich die Bewilligung der derzeit eingetragenen Gesellschafter bezieht.
3. Einer erneuten Abgabe der zur Grundbucheintragung erforderlichen Erklärungen nach Registrierung der GbR im Gesellschaftsregister bedarf es dann nicht.
Form und Format des Teilungsplans
OLG München, Beschluss v. 4.9.2024, 34 Wx 224/24 e
1. Dem grundbuchamtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach dem WEG steht nicht entgegen, dass der Aufteilungsplan nicht in elektronischer, sondern in Papierform eingereicht wurde.
2. Wurde der Aufteilungsplan zudem in einem Format größer als DIN A3 vorgelegt, ist dies ebenfalls unschädlich.
Schmerzensgeld, Schonvermögen, Teilanfechtung
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 15.7.2024, 2 WF 54/24
1. Ein aus Schmerzensgeldzahlungen gebildetes Vermögen nach § 90 Abs. 3 SGB XII bleibt grundsätzlich einsatzfrei. Dabei ist das Schmerzensgeld grundsätzlich in seiner ganzen und vorhandenen Höhe geschützt.
2. Teilweise angefochten können im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Entscheidungen über mehrere Verfahrensgegenstände oder über einen teilbaren Verfahrensgegenstand.
Erbausschlagung, Wirksamkeit, Amtsermittlung
OLG Hamm, Beschluss v. 1.7.2024, 10 W 100/23
1. Eine Grenze für die Amtsermittlung ist erreicht, wenn diese „ins Blaue“ hinein geschähe oder das Gericht einer lediglich denkbaren, rein theoretischen Möglichkeit nachginge. Bei der Aufklärung haben die Beteiligten, wie sich aus § 27 Abs. 1 und 2 FamFG ergibt, durch eingehenden Tatsachenvortrag mitzuwirken. Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (im Anschluss an: OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.4.2015 – 11 Wx 82/14 –, juris).
2. Die richterliche Aufklärungspflicht ist nicht verletzt, wenn das Beschwerdegericht dem Vorbringen eines Beteiligten nicht nachgeht, der erstmals im Beschwerdeverfahren geltend macht, bei der vor Beantragung eines Erbscheins erfolgten Erklärung der Ausschlagung der Erbschaft geschäftsunfähig gewesen zu sein, ohne dafür plausible Anhaltspunkte vortragen zu können.
Angabe des Gesellschaftszwecks
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.8.2024, 14 W 52/24 (Wx)
Eine Kommanditgesellschaft darf nicht in das Handelsregister eingetragen werden, wenn ihre Komplementärin eine Gesellschaft ist, die ihrerseits in das Handelsregister eingetragen werden muss, aber noch nicht eingetragen worden ist.
Ergänzungsbetreuung, Interessenkollision (mit Anm. Zorn)
LG Bonn, Beschluss v. 7.3.2024, 4 T 334/23
Ein Ergänzungsbetreuer ist gemäß § 1817 Abs. 5 BGB zu bestellen, soweit ein Betreuer aus rechtlichen Gründen gehindert ist, einzelne Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen.
Hilfsverteilung, Ermittlungsvertreter
LG Hamburg, Beschluss v. 25.7.2024, 328 T 27/24
1. Gemäß § 126 Abs. 1 ZVG ist, wenn für einen zugeteilten Betrag die Person des Berechtigten unbekannt ist, festzustellen, wie der Betrag verteilt werden soll, wenn der Berechtigte nicht ermittelt wird.
2. Wenn die Person des Berechtigten eines zugeteilten Betrages unbekannt ist, hat gemäß § 135 Satz 1 ZVG die Bestellung eines Vertreters zur Ermittlung unbekannter Berechtigter zu erfolgen.
Verfahrenspflegerbestellung zur Prüfung einer Rechnungslegung (mit Anm. Bestelmeyer)
AG Friedberg (Hessen), Beschluss v. 3.7.2024, 880 VI 815/22
Der Rechtsbehelf eines Nachlasspflegers gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Prüfung der vom Nachlasspfleger eingereichten Rechnungslegung ist mangels Beschwer unzulässig.