Heft 11 / 2017 (November 2017)
Abhandlungen
Prof. Dr. Gerald Mäsch, Dr. Bettina Gausing, Marcel Peters
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Deutsche Ltd., PLC und LLP: Gesellschaften mit beschränkter Lebensdauer? – Folgen eines Brexits für pseudo-englische Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland | 601 |
I. Einleitung |
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DRichter am Landgericht Uwe Seifert
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Die Umgestaltung des Verfahrens nach § 765a ZPO bei missbräuchlich erhobenen Suizideinwand des Schuldners in der Zwangsversteigerung | 608 |
1. Problembeschreibung |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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BGB § 894; GBO § 22 Abs. 1; WEG §§ 5, 6 Abs. 1; WGV § 3 Abs. 6 (Änderung des Sondereigentums) OLG München, Beschluss vom 6.6.2017, 34 Wx 440/16
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Zwei Wohnungseigentümer können den Gegenstand ihres jeweiligen Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume ihres Sondereigentums ändern, wenn das übertragene Sondereigentum zugleich mit dem Miteigentumsanteil des Erwerbers verbunden wird. Einer gleichzeitigen Verfügung über den Miteigentumsanteil bedarf es hierfür ebenso wenig wie einer Änderung der jeweiligen Miteigentumsanteile und einer Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer. |
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BGB § 891; GBO §§ 19, 20, 29, 38; InsO § 32 (Verfügungsbefugnis des Eigentümers) KG, Beschluss vom 30.5.2017, 1 W 39/17
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Ist im Grundbuch ein Insolvenzvermerk gelöscht worden, besteht für das Grundbuchamt grundsätzlich kein Anlass, an der Verfügungsbefugnis und der daraus folgenden Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers zu zweifeln (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2014, 15 W 392/13 – MittBayNot 2015, 165; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 1. März 2016, 20 W 26/16 – MittBayNot 2016, 544). |
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BGB §§ 714, 727 Abs. 2 Satz 3, § 728 Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 730 Abs. 2 Sätze 1 und 2; InsO §§ 35, 80 Abs. 1, § 117 Abs. 1 (Notarvollmacht, Insolvenzeröffnung) OLG München, Beschluss vom 22.5.2017, 34 Wx 87/17
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Die vom Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in seiner Funktion als Vertretungsorgan erteilte Notarvollmacht zur Vertretung der Gesellschaft erlischt mit Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Gesellschafters. |
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BGB §§ 873, 925, 885; EGBGB Art. 15 (Vormerkung, fehlende Voreintragung) KG, Beschluss vom 25.4.2017, 1 W 699/16
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Sind die Eigentümer in gesetzlicher (Güter-)Gemeinschaft nach polnischem Recht im Grundbuch eingetragen und hat sich der eine Ehegatte im Rahmen der Auseinandersetzung der Gemeinschaft verpflichtet, dem anderen einen hälftigen Miteigentumsanteil zu übertragen, kann dieser Anspruch mangels Identität des Schuldners mit dem eingetragenen Eigentümer erst dann durch Vormerkung gesichert werden, wenn das Eigentum in Bruchteilseigentum überführt worden ist. Hierzu genügt die gegenseitig erklärte Auflassung hälftiger Miteigentumsanteile allein nicht; die Umwandlung des gesamthänderisch gebundenen Eigentums in Bruchteilseigentum muss auch im Grundbuch vollzogen worden sein. |
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ZPO § 750 Abs. 1, § 867 (Gläubigerbezeichnung im Titel) OLG München, Beschluss vom 3.5.2017, 34 Wx 153/17
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Ein Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek ist zurückzuweisen, wenn sich die Namen der übrigen im Vollstreckungstitel nur mit dem Zusatz „Co.“ bezeichneten Gläubiger nicht durch Auslegung des Titels feststellen lassen und eine Einzelgläubigerschaft des einzigen namentlich Genannten nach der Gläubigerbezeichnung im Titel nicht angenommen werden kann. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1896 Abs. 1a (Ablehnung des vorgeschlagenen Betreuers) BGH, Beschluss vom 21.6.2017, XII ZB 237/17
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Verknüpft ein zur freien Willensbildung i. S. d. § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017 – XII ZB 100/17 – juris und vom 7. Dezember 2016 – XII ZB 346/16 – FamRZ 2017, 473 [= Rpfleger 2017, 277]). |
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BGB § 1896 Abs. 3 (Kontrollbetreuung) BGH, Beschluss vom 26.7.2017, XII ZB 143/17
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Ist die Vorsorgebevollmächtigte als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis belastet, können die daraus entstehenden Interessenkonflikte die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 – XII ZB 142/14 – FamRZ 2014, 1693 [= Rpfleger 2014, 669]). |
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BGB § 1897 Abs. 5; FamFG § 274 Abs. 4 Nr. 1; GG Art. 6 Abs. 1 (Betreuerbestellung) BGH, Beschluss vom 31.5.2017, XII ZB 550/16
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a) Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein und umfasst das Recht naher Verwandter, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers nach § 1897 Abs. 5 BGB berücksichtigt zu werden (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2014, 1435 und FamRZ 2014, 1841). |
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VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (Höhe der Betreuervergütung) BGH, Beschluss vom 31.5.2017, XII ZB 590/16
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Der von der BeckAkademie angebotene, auf die Dauer von neun Monaten angelegte Fernkurs „Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung“ mit einem Arbeitspensum („workload“) von 1.080 Stunden (36ECTS-Punkte) ist nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG vergleichbar (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 12. April 2017 – XII ZB 86/16 – juris [= Rpfleger 2017, 450]). |
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BGB § 1908i Abs. 1, § 1836c Nr. 1 (Wiedereinziehung gezahlter Betreuervergütung) LG Mainz, Beschluss vom 13.6.2017, 8 T 92/17
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1. Ist der Betreute in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, so hat er sich neben seinem Einkommen ersparte Aufwendungen für Lebenshaltung und Unterbringung anrechnen zu lassen. Die Höhe der ersparten Aufwendungen berechnen sich gem. § 50 Abs. 2 und § 138 Abs. 2 StVollzG nach der entsprechenden Richtlinie des Justizministeriums (derzeit für Unterkunft und Verpflegung 425,55 e). |
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Erb- und Nachlassrecht
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NEhelG Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. vom 19.08.1969; ZwErbGleichG Art. 1 Nr. 2, Art. 5 Satz 2 (Erbrecht nichtehelicher Kinder) BGH, Beschluss vom 12.7.2017, IV ZB 6/15
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Zum Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder, hier: teleologische Erweiterung von Art. 5 Satz 2 des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes (ZwErbGleichG). |
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BGB § 1981 Abs. 1, § 1975; FamFG § 48 Abs. 1 Satz 2 (Aufhebung der Nachlassverwaltung) BGH, Beschluss vom 5.7.2017, IV ZB 6/17
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Eine Aufhebung der Nachlassverwaltung im Falle der Zweckerreichung durch Befriedigung der Nachlassgläubiger kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn ein am ursprünglichen Ausgangsverfahren materiell Beteiligter einen entsprechenden Antrag gestellt hat. |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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BGB §§ 1416, 1417, 1418; HGB § 162 (Eheliche Gütergemeinschaft, Kommanditist) OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.5.2017, 12 W 643/17
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1. Eine eheliche Gütergemeinschaft kann nicht Kommanditistin sein. Ein Kommanditanteil kann nicht im Gesamtgut von Ehegatten gehalten werden. |
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BGB §§ 32, 36, 58 Nr. 4 (Bekanntmachung der Einladung) OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.3.2017, 8 W 103/16
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1. Wenn die Satzung eines Vereins für die ordentliche Mitgliederversammlung eine Einladung über ein – konkret bezeichnetes – Presseorgan vorsieht, gilt dies auch für eine außerordentliche Mitgliederversammlung, soweit für eine solche in der Satzung keine anderweitige Regelung getroffen ist. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO § 766 Abs. 1, § 767 Abs. 1 (Vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung) BGH, Beschluss vom 18.5.2017, VII ZB 38/16
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Der Schuldner kann die Aufhebung einer Pfändung nicht im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 Abs. 1 ZPO) unter Berufung auf eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, mit der die Vollstreckung in den gepfändeten Gegenstand ausgeschlossen wird, erreichen. Insoweit stellt die Vollstreckungsabwehrklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO einen geeigneten Rechtsbehelf dar. |
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ZPO §§ 764, 828, 775 Nr. 3, § 776 Satz 1; AVAG § 20 (Einstellung und Aufhebung der Zwangsvollstreckung) BGH, Beschluss vom 31.5.2017, VII ZB 2/17
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Jedenfalls soweit ein zulässiges Rechtsbeschwerdeverfahren wegen einer Forderungspfändung beim Bundesgerichtshof anhängig ist, ist dieser kraft Devolutiveffekts zuständiges Vollstreckungsorgan im Sinne der §§ 764, 828 ZPO. Er kann daher die Zwangsvollstreckung einstellen und Pfändungsbeschlüsse aufheben. |
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ZPO § 755 (Aufenthaltsermittlung des Schuldners) BGH, Beschluss vom 21.6.2017, VII ZB 5/14
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Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. August 2014 – VII ZB 4/14). |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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BGB § 95 Abs. 1 Satz 2; ZVG §§ 55, 20 ff. (Windkraftanlage, Scheinbestandteil) BGH, Urteil vom 7.4.2017, V ZR 52/16
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Eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck i. S. d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll. |
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ZPO § 765a; ZVG § 30a (Suizidgefahr des Schuldners) LG Mühlhausen, Beschluss vom 31.7.2017, 1 T 42/16
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1. Ein Antrag nach § 765a ZPO ist auch im Fall der Versäumung einer Frist nach § 30b Abs. 1 ZVG nicht ausgeschlossen, insbesondere wenn Umstände, die eine mit den guten Sitten nicht vereinbare Härte darstellen sollen, erst nachträglich eingetreten sind. |
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Insolvenzrecht
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InsO §§ 9, 34 Abs. 1; InsNetV § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Internetveröffentlichung) BGH, Beschluss vom 6.7.2017, IX ZB 73/16
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Der Ausdruck eines Sendeberichts für die Internetveröffentlichung begründet keinen Anscheinsbeweis für die tatsächlich erfolgte öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet. |
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InsO § 78 Abs. 1 (Aufhebung eines Gläubigerbeschlusses) BGH, Beschluss vom 22.6.2017, IX ZB 82/16
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a) Der Schuldner in der Eigenverwaltung ist nicht befugt, einen Antrag auf Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung zu stellen. |
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InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 251 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 (Insolvenzplan, Minderheitenschutz) BGH, Beschluss vom 20.7.2017, IX ZB 13/16
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1. Das Insolvenzgericht kann einen vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplan im Vorprüfungsverfahren zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass ein erfolgreicher Antrag auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung zum Schutz von Minderheiten gestellt werden wird. |
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InsO §§ 213, 35; InsVV § 1 Abs. 1 Satz 2; EuInsVO a. F. Art. 4 Abs. 2 lit. b; EGBGB Art. 43 Abs. 1 (Vergütung des Insolvenzverwalters, Insolvenzmasse) BGH, Beschluss vom 20.7.2017, IX ZB 69/16
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1. Wird das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger eingestellt, kann das mit der Festsetzung der Vergütung befasste Gericht für den Schätzwert der Masse in entsprechender Anwendung des § 287 ZPO auf der Grundlage einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit feststellen, ob ein Gegenstand Bestandteil der Masse war. |
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InsO § 287 Abs. 2 Satz 1, § 300 jeweils. a. F.; EGInsO Art. 103a (Erteilung der Restschuldbefreiung) BGH, Beschluss vom 1.6.2017, IX ZB 87/16
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a) Die Restschuldbefreiung kann nicht rückwirkend erteilt werden. |
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InsO § 17 Abs. 2 Satz 2, § 133 Abs. 1; ZPO § 806b a. F. (Ratenzahlungsvereinbarung) BGH, Urteil vom 6.7.2017, IX ZR 178/16
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Erklärt sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit, muss der Gläubiger allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. |
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Kostenrecht
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RVG VV 3104 (Terminsgebühr) OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.5.2017, 8 WF 106/17
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In zweitinstanzlichen Familienstreitsachen fällt die Terminsgebühr gem. Anm. I Nr. 1 zu RVG VV 3104 auch dann an, wenn durch Anerkenntnisbeschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde. |
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ZPO §§ 91, 172, 195 (Kosten der Auslandszustellung) HansOLG Hamburg, Beschluss vom 24.4.2017, 8 W 14/17
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Die Kosten für die Zustellung einer einstweiligen Verfügung an eine im Ausland ansässige Antragsgegnerin sind nicht erstattungsfähig, wenn die einstweilige Verfügung an den inländischen Prozessbevollmächtigten, der zuvor eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO verweigert hat, durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden kann. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum 26.07.2017 – 25.09.2017
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Becker, Die „Flucht in die Zwischenverfügung“, ZNotP 2017, 174 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Benner/Wiener, Neue Regelungen für den Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, JAmt 2017, 334 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Bock, Juristische Implikationen des digitalen Nachlasses, AcP Bd. 217 S. 370 |
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Handels- und Registerrecht
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Böhringer, Neue Pflichtangaben für Gesellschafterlisten, BWNotZ 2017, 61 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Clemente, Vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und Verwertungsreife der Sicherungsgrundschuld, ZfIR 2017, 523 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Meerhoff, Versagung des Zuschlags wegen Tilgung einer erstrangigen Hypothek, ZfIR 2017, 528 |
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Insolvenzrecht
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Grote, Zur Kürzung der Vergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 3 Abs. 2 Lit. E InsVV, ZInsO 2017, 1653 |
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Kostenrecht
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Enders, Höchstwert 30 Mio. und Mitvergleichen nicht anhängiger Ansprüche Teil 1, JurBüro 2017, 337, Teil 2 JurBüro 2017, 393 |
Buchbesprechungen
von Oefele/Winkler/Schlögel: Handbuch Erbbaurecht.
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Herausgeber: Prof. Dr. Karl Winkler, Notar a. D. und Honorarprofessor an der Universität München und Dr. Jürgen Schlögel, Notar. Verlag C. H. Beck, München. 6. Auflage, 2016. XV, 645 Seiten, 85,– Euro ISBN 978-3-406-69596-4 | Dipl.-Rechtspfleger Alexander Dressler, Großbeeren |