Heft 8 / 2017 (August 2017)
Abhandlungen
Dipl.-Rechtspfleger Andreas Zeiser:
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Gedanken zu Ergänzungspflegschaften und familiengerichtlichen Genehmigungen | 429 |
I. Der Ergänzungspfleger für die Vertretung im Verfahren |
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Steffen Kögel
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Die Änderung der abgeleiteten Firma – ein Riss im Firmenrecht | 429 |
I. Problemstellung |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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GBO § 29 Abs. 3; § 38; InsO § 32 Abs. 2 Satz 1 (Ordnungsgemäße Siegelung von Ersuchen) BGH, Beschluss vom 14.12.2016, V ZB 88/16
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Ein lediglich drucktechnisch erzeugtes Behördensiegel genügt den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen des § 29 Abs. 3 GBO für ein Behördenersuchen nicht. Erforderlich ist vielmehr eine individuelle Siegelung mit einem Prägesiegel oder einem Farbdruckstempel. |
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GBO § 18 Abs. 1, §§ 19, 47 Abs. 2 Satz 2; Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) Art. 1 Abs. 1, Art. 16 Abs. 1, 17 Abs. 1, 21 Abs. 1, 40 (Nachweis der Bewilligungsbefugnis) OLG München, Beschluss vom 10.2.2017, 34 Wx 175/16
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Zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis des für das minderjährige Kind handelnden gesetzlichen Vertreters bei Lebensmittelpunkt des Kindes im Vereinigten Königreich (England). |
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BGB § 1023 Abs. 1 Satz 2 (Teilbelastung des Grundstücks mit Leitungsrecht) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.2.2017, I-3 Wx 298/16
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1. Soll lediglich die Teilfläche eines Grundstücks von einer Dienstbarkeit erfasst werden, wählen die Beteiligten hierbei die Gestaltungsmöglichkeit einer unechten Teilbelastung, indem sie die gesamten Grundstücke mit der Dienstbarkeit belasten, die Ausübung allerdings – zulässigerweise (§ 1023 Abs. 1 Satz 2 BGB) – auf Teilflächen beschränken wollen und legen die Beteiligten die Ausübungsstelle der Dienstbarkeit rechtsgeschäftlich fest, so ist die Bezeichnung der Ausübungsstelle in die Eintragung bzw. in die Eintragungsbewilligung mit aufzunehmen und muss hinreichend bestimmt sein, wobei die Dienstbarkeitsurkunde hierzu förmlich auf einen Lageplan mit entsprechender Kennzeichnung verweisen kann und die Eintragungsbewilligung ausdrücklich auf eine solche Zeichnung Bezug nehmen muss. |
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BGB § 1945; GBO § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1 und 3, § 35 Abs. 1 (Nachweis der Erbfolge) OLG München, Beschluss vom 9.1.2017, 34 Wx 396/16
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Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach Ausschlagung der berufenen Erbin beantragt wird (im Anschluss an Senat vom 24.8.2016, 34 Wx 216/16 = RNotZ 2016, 683). |
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BGB §§ 164, 167; GBO § 19 (Wirksame Untervollmacht) KG, Beschluss vom 14.2.2017, 1 W 29-32/17
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Eine zeitlich begrenzt erteilte Vollmacht schließt die Erteilung einer zeitlich unbeschränkten Untervollmacht grundsätzlich nicht aus. Ob der Hauptbevollmächtigte hierzu ermächtigt ist, hängt vom Willen des Geschäftsherrn bei Erteilung der Hauptvollmacht ab. Dient die Untervollmacht lediglich der Abwicklung eines von dem Hauptbevollmächtigten im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht geschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist von der Befugnis zur zeitlich unbeschränkten Unterbevollmächtigung auszugehen, wenn auch ein im eigenen Namen handelnder Verkäufer im Regelfall hierzu Vollmacht erteilen würde. Das ist im Hinblick auf eine dem Käufer erteilte Finanzierungsvollmacht der Fall (Fortführung von Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1908 – 1 Wx 412/08 – KGJ 37, A 239). |
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BGB § 2113; GBO § 18 Abs. 1, § 51 (Verzicht des Nacherben) OLG München, Beschluss vom 3.2.2017, 34 Wx 470/16
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Die Bewilligung der Löschung und der Verzicht auf die Eintragung des Nacherbenvermerks sind zulässig und als Verzicht des Nacherben auf den Schutz des Nacherbenvermerks zu verstehen, lassen aber die Zugehörigkeit des Nachlassgegenstandes zur Vorerbschaft unberührt (Anschluss an OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 228). |
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GBO § 53 Abs. 1 Satz 1, § 71 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 775 Nr. 2, § 867 (Amtswiderspruch gegen Zwangssicherungshypothek) OLG München, Beschluss vom 8.2.2017, 34 Wx 29/17
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Auch mit der Beschwerde kann ein Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer Zwangshypothek nicht verlangt werden, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragungstätigkeit gesetzliche Vorschriften nicht verletzt, sondern das Gesetz auf den ihm unterbreiteten – wenn auch unerkannt und bei gehöriger Prüfung nicht erkennbar unrichtigen oder unvollständigen – Sachverhalt richtig angewandt hat. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; FamFG § 61 Abs. 2; RPflG § 11 Abs. 2 (Höhe der Vergütung des Betreuers) BGH, Beschluss vom 12.4.2017, XII ZB 86/16
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a) Die erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zum „Zertifizierten Betreuer – Curator de jure“ an der Technischen Hochschule Deggendorf ist mit einer Ausbildung an einer Hochschule vergleichbar und rechtfertigt eine Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG. |
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FamFG §§ 59, 63 Abs. 3 Satz 2, § 304 Abs. 2; BGB § 2084 (Mittellosigkeit des Betreuten) BGH, Beschluss vom 1.2.2017, XII ZB 299/15
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a) Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beträgt für die Staatskasse in analoger Anwendung des § 304 Abs. 2 FamFG drei Monate. Sie beginnt mit der – auch formlos möglichen – Bekanntgabe der Beschwerdeentscheidung; § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG findet keine Anwendung. |
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BGB §§ 1882, 1773 (Volljährigkeit, Gambia) HansOLG Bremen, Beschluss vom 7.2.2017, 5 UF 99/16
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Die Vormundschaft für eine unbegleitet in die Bundesrepublik eingereiste Person endet mit deren Volljährigkeit. Hinsichtlich einer Person aus dem Staat Gambia ist die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres anzunehmen. |
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BGB § 1908i Abs. 1 S. 1, § 1836e Abs. 1 S. 1, § 1836 Abs. 1 S. 2; FamFG § 292 Abs. 1, § 168 (Rückforderung der Betreuervergütung) LG Kleve, Beschluss vom 23.01.2017, 4 T 515/16
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1. Die Verjährung des Regressanspruchs der Staatskasse gegen den Betreuten wegen gezahlter Betreuervergütung ist erst gehemmt, wenn der Festsetzungsbeschluss ordnungsgemäß bekanntgegeben worden ist. |
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Erb- und Nachlassrecht
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ZPO § 1066; BGB § 2227 (Entlassung des Testamentsvollstreckers durch Schiedsgericht) BGH, Beschluss vom 17.5.2017, IV ZB 25/16
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Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers können in einer letztwilligen Verfügung nicht einseitig durch den Erblasser unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit einem Schiedsgericht zugewiesen werden. |
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BGB § 2250 Abs. 2 (Wirksamkeit eines Nottestamentes) OLG Hamm, Beschluss vom 10.2.2017, 15 W 587/15
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1. Für die Feststellung einer nahen Todesgefahr im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB ist maßgeblich auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich der Erblasser zur Errichtung eines Testaments entschließt. Unschädlich ist, dass ihm bereits zuvor ein hinreichender Zeitraum zur Verfügung stand, um einen Notar für eine Testamentserrichtung hinzuziehen. |
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BGB §§ 2084, 2137 Abs. 2; GBO § 53 Abs. 1, § 71 Abs. 2 (Befreite Vorerbschaft) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.1.2017, I-3 Wx 307/16
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1. Steht fest, dass der Erblasser Nacherbfolge angeordnet hat, so ist durch individuelle Auslegung zu ermitteln, ob er den Vorerben völlig oder nur teilweise befreien wollte; nur wenn sich dies nicht eindeutig klären lässt, greift die (widerlegbare) Auslegungsregel des § 2137 Abs. 2 BGB. |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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PartGG § 5 Abs. 1, § 3 Abs. 2 (Eintragungsfähigkeit des Doktortitels) BGH, Beschluss vom 4.4.2017, II ZB 10/16
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Doktortitel sind aufgrund Gewohnheitsrechts in das Partnerschaftsregister eintragungsfähig. |
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GBO § 18; FamFG § 382 Abs. 4 Satz 1, § 394 (Löschung einer GmbH) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.2.2017, I-3 Wx 300/16
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1. Zeigt das Registergericht der beteiligten Gesellschaft (hier: GmbH) in einem Verfahren über die Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit durch ein mit Rechtsmittelbelehrung versehenes Schreiben nicht nur die Möglichkeit auf, den Eintragungsantrag zurückzunehmen und zu gegebener Zeit neu anzubringen, sondern stellt es hierneben den Vollzug ihres Antrages für den Fall in Aussicht, dass sie im vorliegenden Verfahren noch Nachweise erbringt (hier: Zustimmung des Finanzamts zur Löschung), so richtet sich das hiergegen eingelegte Rechtsmittel gegen eine anfechtbare Zwischenverfügung. |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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ZPO §§ 103, 126, 727, 730, 733, 750 (Wahlrecht, Kostenfestsetzung) OLG Koblenz, Beschluss vom 6.2.2017, 14 W 47/17
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1. Der Rechtsanwalt hat ein Wahlrecht, ob er die Kostenfestsetzung für die Partei oder für sich als Bevollmächtigter beantragt. |
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ZPO § 124 Abs. 4 (Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 2.12.2016, 15 WF 195/16
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Eine VKH-Partei handelt grob nachlässig, wenn sie trotz explizitem Hinweis des Gerichts eine Änderung ihrer Anschrift nicht unverzüglich anzeigt. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 850i, 850a Nr. 3 Fall 1 (Aufwandsentschädigung, Entschädigung für Zeitversäumnis) BGH, Beschluss vom 6.4.2017, IX ZB 40/16
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1. Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt dann vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies hat der Schuldner darzulegen. Keine Aufwandsentschädigung ist gegeben, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll. |
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ZPO § 882e Abs. 3 Nr. 2 (Löschung der Eintragung aus dem Schuldnerverzeichnis) BGH, Beschluss vom 9.2.2017, I ZB 56/16
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Eine nach der Eintragung im Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung stellt keinen Grund für die vorzeitige Löschung der Eintragung dar, wenn der Löschungsantrag erst gestellt wird, nachdem die Eintragungsanordnung unanfechtbar geworden ist. |
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Insolvenzrecht
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InsO § 63 Abs. 1 Satz 2; InsVV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 (Erhöhung der Berechnungsgrundlage) BGH, Beschluss vom 6.4.2017, IX ZB 3/16
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Massezuflüsse zwischen dem Vollzug der Schlussverteilung und der Beendigung des Insolvenzverfahrens erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters. Konnten sie bei der bereits erfolgten Festsetzung der Vergütung noch nicht berücksichtigt werden, kann der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung beantragen. |
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InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. B (Vergütung des Insolvenzverwalters) BGH, Beschluss vom 2.3.2017, IX ZB 90/15
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Führt der vorläufige Insolvenzverwalter den Betrieb des Schuldners fort, ist auch der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters nur der daraus erzielte Überschuss zugrunde zu legen; im Eröffnungsverfahren begründete, aber bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichene Masseverbindlichkeiten sind regelmäßig vom Wert der Insolvenzmasse abzusetzen. |
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InsVV § 3 Abs. 2, § 13 (Vergütung des Insolvenzverwalters) BGH, Beschluss vom 6.4.2017, IX ZB 48/16
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1. Geht die Tätigkeit des Insolvenzverwalters in einem Verbraucherinsolvenzverfahren tatsächlich nicht über die Tätigkeit eines Treuhänders nach §§ 313 ff InsO a. F. hinaus, kann dies nach den Umständen des Einzelfalls einen Abschlag rechtfertigen, der dazu führt, dass sich der Vergütungssatz des Insolvenzverwalters im Ergebnis am bisherigen Vergütungssatz für einen Treuhänder orientiert. |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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RVG § 51 Abs. 2 Satz 1; StPO § 462 a (Zuständigkeit für Pauschvergütungsantrag) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.12.2016, 3 AR 72/16
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In dem Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer nach § 462 a StPO (wie auch nach dem StVollzG) ist diese das Gericht des ersten Rechtzugs i. S. d. § 51 Abs. 2 Satz 1 RVG. |
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OWiG § 96 Abs. 1 und 2 Satz 1 (Erzwingungshaft) LG Potsdam, Beschluss vom 24.4.2017, 24 Qs 16/17
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1. Die Erzwingungshaft darf nicht bedingt für den Fall aufrechterhalten werden, dass der Betroffene künftig die Ratenzahlungsverpflichtungen nicht einhält. |
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Kostenrecht
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RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 (Umfang der Kostengrundentscheidung) BGH, Beschluss vom 7.2.2017, VI ZB 43/16
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1. Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit der prozessuale Kostenerstattungsanspruch die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts – im Falle der Terminsgebühr gemäß Vorbemerkung3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 RVG VV die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete außergerichtliche Besprechung – erfasst, ist von Bedeutung, welche Reichweite die konkrete Kostengrundentscheidung formal hat, insbesondere, welche Verfahrensabschnitte sie einschließt. Etwaige ihr zeitlich nachfolgende Verfahrensabschnitte und die mit diesen zusammenhängende anwaltliche Tätigkeit kann eine Kostengrundentscheidung schon formal nicht erfassen. |
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RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5 (Anrechnung der Geschäftsgebühr) BGH, Beschluss vom 28.2.2017, I ZB 55/16
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Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, so dass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. |
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ZPO §§ 91, 104, 143; GVG § 184; JVEG § 11 (Übersetzungskosten) OLG Koblenz, Beschluss vom 20.1.2017, 14 W 22/17
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Die Kosten der Übersetzung einer fremdsprachlichen Urkunde (hier: Gutachten) sind erstattungsfähig, soweit deren Kenntnisnahme Teil einer schlüssigen Rechtsverteidigung ist. Einer gerichtlichen Anordnung der Übersetzung bedarf es dafür nicht. |
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ZPO §§ 78, 81, 85, 103, 104, 172, 233, 569 (Zustellung des KfB) OLG Koblenz, Beschluss vom 15.3.2017, 14 W 112/17
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Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann wirksam dem im Prozess bestellten Bevollmächtigten zugestellt werden. Ob und wann die Partei von dem Kostenfestsetzungsbeschluss Kenntnis erlangt, ist für den Beginn der Beschwerdefrist unerheblich. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.5.2017 – 25.6.2017
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Böhringer, Formelle Spitzfindigkeiten im Grundstücksverkehr, BWNotZ 2017, 30 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Benner, Gesellschaften bürgerlichen Rechts als Instrument ambulant betreuter Wohngemeinschaften, NZS 2017, 447 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Dörner, Die internationale Zuständigkeit zur Ausstellung eines deutschen Erbscheins, DNotZ 2017, 407 |
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Handels- und Registerrecht
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Birkefeld/Schäfer, Die neue Gesellschafterliste nach §?40 Abs.?1 GmbHG Prozente, Prozente, Prozente! und am Ende haftet der Geschäftsführer? BB 2017, 2755 |
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Prozesskosten- und Beratungshilfe
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Nickel, Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Prozess- und Beratungshilfe im Jahr 2016, MDR 2017, 499 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Burrer, Die Frage der Prozesskostensicherheit bei auslandsdeutschen Klägern und das Haager Übereinkommen über den Zivilprozess, IPrax 2017, 254 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Drasdo, Rechte und Pflichten des Zwangsverwalters, NJW 2017, 1709 |
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Insolvenzrecht
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Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW-Spezial 2017, 341 |
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Kostenrecht
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Enders, Reisekosten des Rechtsanwalts bei Antritt der Reise von der Wohnung aus, JurBüro 2017, 225 |
Buchbesprechungen
Materielles Liegenschaftsrecht im Grundbuchverfahren.
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Studienbuch von Dieter Leesmeister und Robert Ramm. Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH, Bielefeld. 4. Auflage, 2016. XXIII, 386 Seiten, 49,– Euro, ISBN 978-3-7694-1164-5 | Dipl.-Rechtspfleger Alexander Dressler, Großbeeren |
Familienvermögensrecht.
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Dr. Ludwig Bergschneider (Hrsg.). 3. Auflage 2016. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. 1470 Seiten, geb., 119,80 Euro. ISBN 978-3-7694-1133-1 | Uwe Harm, Rechtspfleger beim Amtsgericht Bad Segeberg |
Insolvenzrecht. Kommentar.
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Herausgeber Prof. Dr. Martin Ahrens, Prof. Dr. Markus Gehrlein und Dr. Andreas Ringstmeier. 3. Auflage 2017. Luchterhand Verlag/Wolters Kluwer. XLIV, 3539 Seiten, geb. 189,– Euro, ISBN 978-3-4720-8669-7 | Rechtspflegerin Beate Schmidberger, Heilbronn |