Heft 5 / 2017 (Mai 2017)
Abhandlungen
Dipl.-Rechtspfleger (FH) Oliver Weber:
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Das "Einfrieren von Vermögenswerten“ im Grundbuchamt | 249 |
A. Einführung |
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Dipl.-Rechtspfleger (FH) Klaus Riedel:
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Änderungen der Teilungserklärung nach Erklärung der Auflassung zugleich Besprechung von OLG Nürnberg v. 01.06.2016, 15 W 338/16 | 254 |
1. Bezieht sich die Auflassung nur auf das Grundstück oder auch auf das Sondereigentum? |
Rechtsprechnung
Rechtspflegerrecht
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RPflG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB § 1899 Abs. 4 (Richtervorbehalt für die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers oder Ergänzungsbetreuers) BGH, Beschluss vom 11.1.2017, XII ZB 305/16
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Durch eine auf § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RPflG gestützte landesrechtliche Rechtsverordnung kann der Richtervorbehalt für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers gemäß § 1899 Abs. 4 BGB aufgehoben werden, soweit dadurch lediglich ein Ausschnitt aus dem Aufgabenbereich des Hauptbetreuers auf einen Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuer übertragen wird, ohne den Gesamtumfang des von der Betreuung erfassten Aufgabenkreises zu erweitern oder zu beschränken. |
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RPflG § 11 Abs. 2; GBO §§ 22, 71 Abs. 1, §§ 84, 85 Abs. 2, § 86 (Befristete Erinnerung, Amtslöschungsverfahren) OLG München, Beschluss vom 22.12.2016, 34 Wx 455/16
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1. Wird die von einem Beteiligten angeregte Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens vom Grundbuchrechtspfleger abgelehnt, ist hiergegen die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) statthaft. Die daraufhin ergangene Entscheidung des Grundbuchrichters ist nicht anfechtbar. |
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Sachen- und Grundbuchrecht
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BayGO Art. 38 Abs. 1; GBO §§ 19, 29 (Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters) BGH, Urteil vom 18.11.2016, V ZR 266/14
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Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat. |
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WEG §§ 8, 10 Abs. 2 (Änderung der Sondernutzungsrechte) BGH, Urteil vom 21.10.2016, V ZR 78/16
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Der teilende Eigentümer kann die in der Teilungserklärung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine weitere einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch ändern, solange er noch Eigentümer aller Sondereigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist; danach bedarf er der Zustimmung der Berechtigten der eingetragenen Vormerkungen. Eine solche Änderung scheidet erst aus, wenn die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden ist. |
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GBO § 19; BGB §§ 883, 1821 Abs. 1, § 1829 Abs. 1 (Genehmigung einer Auflassungsvormerkung) KG, Beschluss vom 9.8.2016, 1 W 169/16
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1. Die Bewilligung einer Auflassungsvormerkung am Grundstück eines Minderjährigen bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB. |
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GBO § 18 Abs. 1, §§ 22, 29 Abs. 1 Satz 2, § 35 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Halbsatz 2; AO §§ 309 ff.; ZPO § 415; BeurkG §§ 8, 9, 10; BGB § 892 (Aufschiebende und auflösende Testamentsvollstreckung) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.2016, I-3 Wx 47/16
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1. Aus dem Inhalt eines in beglaubigter Abschrift nebst Eröffnungsvermerk zur Akte gereichten notariell beurkundeten Testaments ("Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres meines Neffen . . . zu verwalten.“) ergibt sich – bei fehlenden Anhaltspunkten für einen abweichenden Willen – in einer den Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Halbsatz 2 GBO genügenden Form, dass die Testamentsvollstreckung nach dem Willen des Erblassers (längstens) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des (Vor-)Erben bestehen soll. |
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BGB §§ 164, 167; GBO §§ 20, 29 Abs. 1; WEG § 21 Abs. 3, § 24 Abs. 6, § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 3 (Niederschrift über die Beschlussfassung) OLG München, Beschluss vom 16.11.2016, 34 Wx 305/16
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1. Ist dem Grundbuchamt im Eintragungsverfahren eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung nachzuweisen, so kann – wenn nicht ein gesetzlich speziell geregelter Fall vorliegt – der Nachweis durch Vorlage einer Niederschrift über die Beschlussfassung erfolgen, der den Anforderungen des § 26 Abs. 3 WEG entspricht. |
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WEG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 bis 3, § 8; BauGB § 172 Abs. 1 S. 4 bis 6; BGB §§ 94, 878 (Bindungswirkung bei Verfügungsbeschränkungen) KG, Beschluss vom 8.11.2016, 1 W 493/16
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1. Balkone können in der Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum bestimmt werden. Ein Balkonraum, der nur durch eine Wohnung zugänglich ist, ist nicht zwingend Sondereigentum (Abgrenzung von OLG München, FGPrax 2011, 281). |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1903 Abs. 1 und Abs. 3 (Qualifizierter Einwilligungsvorbehalt) BGH, Beschluss vom 7.12.2016, XII ZB 458/15
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a) Zu einer Willenserklärung, die eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens – wie etwa den Erwerb geringer Mengen Alkoholika – betrifft, bedarf der Betroffene auch bei bestehendem Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge nicht der Einwilligung seines Betreuers, es sei denn, das Betreuungsgericht hat hierfür gemäß § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB eine gesonderte Anordnung getroffen (qualifizierter Einwilligungsvorbehalt). |
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BGB § 1896 Abs. 2, § 1897 Abs. 4 Satz 1, § 1908 d Abs. 1 (Eignung des vorgeschlagenen Betreuers) BGH, Beschluss vom 7.12.2016, XII ZB 346/16
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Zu den Voraussetzungen für die Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers. |
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BGB § 1821 Abs. 1, § 1908 i Abs. 1 (Betreuungsgerichtliche Genehmigung für Verkauf eines Grundstücks) BGH, Beschluss vom 30.11.2016, XII ZB 335/16
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Zu den Voraussetzungen für die betreuungsgerichtliche Genehmigung des Verkaufs eines Grundstücks des Betroffenen durch den Betreuer (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 – XII ZB 334/12 – FamRZ 2013, 438 [= Rpfleger 2013, 268] und vom 25. Januar 2012 – XII ZB 479/11 – FamRZ 2012, 967 [= Rpfleger 2012, 384]; Senatsurteil BGHZ 182, 116 = FamRZ 2009, 1656). |
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BGB §§ 1908i, 1893 Abs. 1, § 1698a Abs. 1 (Unkenntnis vom Ende der Betreuung) BSG, Urteil vom 14.12.2016, B 13 R 9/16
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1. Der ehemalige Betreuer eines Versicherten, der in Unkenntnis von dessen Tod Überweisungen von dessen Konto tätigt, ist nicht Verfügender im Sinne von § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI und deshalb dem Rentenversicherungsträger nicht zur Erstattung von Geldleistungen verpflichtet, die nach dem Tod des Versicherten zu Unrecht erbracht worden sind. |
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VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2; DRiG § 112 Abs. 2 (Höhe der Betreuervergütung) BGH, Beschluss vom 7.12.2016, XII ZB 346/15
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Allein die Tatsache, dass eine im Ausland abgelegte juristische Prüfung als erste Staatsprüfung nach § 112 Abs. 2 DRiG anerkannt wird, besagt nichts darüber, ob der Prüfling durch die hiermit abgeschlossene Ausbildung besondere Kenntnisse erworben hat, die für die Führung der Betreuung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nutzbar sind. |
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Erb- und Nachlassrecht
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BGB § 2247 Abs. 1, 2, 3 Satz 1, §§ 2254, 2255 Satz 1 (Fotokopie als Testament, Widerruf) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016, I-3 Wx 250/15
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1. Zu den Voraussetzungen, unter denen allein noch vorhandenen Fotokopien ein wirksames Testament zugrunde liegt. |
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BGB § 1592 Nr. 2, § 1599 Abs. 1, § 1770 Abs. 2, § 1925 Abs. 1, § 1926 Abs. 1, § 1930; AdoptionsG Art. 12 § 1 Abs. 1 (Erbrecht des Halbbruders des Erblassers) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2016, I-3 Wx 294/15
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1. Dass ein Halbbruder des Erblassers gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung ist und als solcher Verwandte ferner Ordnungen (hier: Cousine und andere Verwandte des Erblassers mütterlicherseits) als Erben dritter Ordnung von der Erbfolge ausschließt, hängt – auch soweit, wie hier, Erbansprüche von Verwandten des Vaters nach dem Versterben des Kindes in Rede stehen – nicht davon ab, ob der Erblasser und sein Halbbruder einen gemeinsamen leiblichen Vater hatten, sondern beruht darauf, dass der Vater des Halbbruders in Bezug auf den Erblasser die Vaterschaft fortbestehend rechtswirksam anerkannt hat. |
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FamFG §§ 58, 276 Abs. 6; RPflG § 11 Abs. 2 (Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers) OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2016, 2 Wx 402/16
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Die Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren betreffend die Festsetzung der Vergütung eines Nachlasspflegers unterliegt nicht der Anfechtung nach § 58 Abs. 1 FamFG. |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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AktG § 273 Abs. 4, BGB § 1913 (Nachtragsliquidator für Abwicklungsmaßnahmen) BGH, Beschluss vom 22.11.2016, II ZB 19/15
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a) Eine Gesellschaft ausländischen Rechts, die infolge der Löschung im Register ihres Heimatstaates durch eine behördliche Anordnung ihre Rechtsfähigkeit verliert, besteht für ihr in Deutschland belegenes Vermögen als Restgesellschaft fort. |
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GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 5; AktG § 274 Abs. 1 Satz 1 (Keine Fortsetzung einer aufgelösten GmbH) KG, Beschluss vom 17.10.2016, 22 W 70/16
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Eine GmbH, die durch die Rechtskraft eines die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abweisenden Beschlusses aufgelöst ist, kann nicht fortgesetzt werden. |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; SGB XII § 82 Abs. 1 Satz 3 (Kindergeld als Einkommen) BGH, Beschluss vom 14.12.2016, XII ZB 207/15
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Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1. Januar 2008 erfolgten Änderung des § 1612 b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (Anschluss an Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 – XII ZB 234/03 – FamRZ 2005, 605 [= Rpfleger 2005, 444]). |
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RVG VV 2503; RVG § 49 (Geschäftsgebühr, Beratungshilfe) OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2016, 20 WF 1122/16
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Die Geschäftsgebühr, die ein Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe erhalten hat, ist zur Hälfte auf die Vergütung des Rechtsanwalts aus einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach § 49 RVG (und nicht zunächst auf die Differenz zwischen dieser Vergütung und der Wahlanwaltsgebühr) anzurechnen. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO § 850 Abs. 2, § 850c Abs. 3 (Pfändbarkeit einer Ruhegehaltszahlung) BGH, Beschluss vom 16.11.2016, VII ZB 52/15
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Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen aus einem mit der GmbH geschlossenen Pensionsvertrag sind nach § 850 Abs. 2 ZPO als Arbeitseinkommen anzusehen und nach Maßgabe der Tabelle als Anlage zu § 850c Abs. 3 ZPO pfändbar. |
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ZPO § 795 Satz 1, § 750 Abs. 1; FamFG § 95 Abs. 1 Nr. 3, 4, § 156 Abs. 2 (Umgangsregelung, Vergleich als Vollstreckungstitel) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 10.10.2016, 13 WF 226/16
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1. Die Zustellung eines Vollstreckungstitels ist erforderlich, um durch Urkunden einfach nachweisen zu können, dass der Schuldner Gelegenheit hatte, den Inhalt der zu vollstreckenden Verpflichtung zur Kenntnis zu nehmen. Diese den Schuldner schützende Wirkung hat auch die – wenn auch überobligatorische – Zustellung eines Vergleichs im Amtsbetrieb. |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Öffentliche Lasten des Grundstücks (hier: Grundsteuerforderungen) sind als dingliche Rechte im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Europäischen Insolvenzverordnung anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2016, Senior Home, C-195/15, EU:C:2016:804). |
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ZVG § 83 Nr. 6; ZPO § 765a (Vollstreckungsschutz, Gesundheitsgefährdung) BGH, Beschluss vom 13.10.2016, V ZB 138/15
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Eine bei der Abwägung nach § 765a ZPO zu berücksichtigende mit den guten Sitten unvereinbare Härte liegt auch vor, wenn der Schuldner an einer Erkrankung leidet und die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands und als deren Folge eine Gefahr für sein Leben oder schwerwiegende gesundheitliche Risiken erwarten lässt. Dass eine solche Verschlechterung des Gesundheitszustands auch durch andere Umstände ausgelöst werden könnte, ändert daran nichts. |
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Insolvenzrecht
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RPflG § 11 Abs. 2; InsO § 4; ZPO §§ 164, 319 (Berichtigung der Insolvenztabelle) BGH, Beschluss vom 24.11.2016, IX ZB 4/15
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Die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung der Insolvenztabelle ist nur mit der befristeten Rechtspflegererinnerung und nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. |
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InsO § 56; EGGVG §§ 23 ff. (Bewerbung zum Insolvenzverwalter) BGH, Beschluss vom 13.10.2016, IX AR (VZ) 7/15
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1. Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben. |
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Kostenrecht
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RVG § 15 Abs. 5; ZPO § 91 Abs. 1 (Erledigung eines Auftrags) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 3.11.2016, 6 W 79/16
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1. § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG ist nur dann anwendbar, wenn einem Rechtsanwalt nach Erledigung eines früheren Auftrags ein weiterer Auftrag erteilt worden ist. |
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GNotKG §§ 36, 40 Abs. 1 S. 2 (Geschäftswert eines Erbscheinbeschwerdeverfahrens) OLG Köln, Beschluss vom 8.11.2016, 2 Wx 160/16
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Der Geschäftswert eines Erbscheinbeschwerdeverfahrens bestimmt sich im Anwendungsbereich des GNotKG nicht nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers, sondern nach dem Wert des Erbscheins, gegen dessen Erteilung sich die Beschwerde richtet. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.2.2017 – 25.3.2017
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Länderreport |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Armbrüster, Der Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaften, NZG 2017, 441 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Bienwald, Rechtliche Betreuung und das Behindertengleichstellungsgesetz, BtPrax 2017, 21 |
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Handels- und Registerrecht
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Heidinger, Die Totengräber der Gesellschafterliste, GmbHR 2017, 271 |
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Prozesskosten- und Beratungshilfe
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Schneider, H., Anwalts- und Gerichtskosten bei Bewilligung von TeilPKH, AGS 2017, 53 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Leeb/Rackl, Die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte Grundlagen zur Vollstreckung in Domains und Markenrecht, RpflStud. 2017, 29 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Böttcher, Aktuelle Rechtsprechung zur Zwangsversteigerung im Jahr 2016, ZfIR 2017, 161 |
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Insolvenzrecht
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Blankenburg, Restschuldbefreiung im Insolvenzplanverfahren und bei Einstellung des Verfahrens, ZVI 2017, 89 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Rostalski, Legitimation der Anordnung und Vollziehung einer Ersatzfreiheitsstrafe nach bereits beglichener, aber infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgewährter Geldstrafe, NStZ 2017, 121 |
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Kostenrecht
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Klüsener, Rechtsanwaltsvergütung bei grenzüberschreitender vorläufiger Kontenpfändung, JurBüro 2017, 57 |
Buchbesprechungen
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
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Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Prof. Dr. Roland Rixecker, Prof. Dr. Hartmut Oetker und Präs. des BGH Bettina Limperg. 7. Auflage, 2016. Verlag C. H. Beck, München. Band 8: Familienrecht, §§ 1297–1588, Versorgungsausgleichsgesetz, Gewaltschutzgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz. Redakteurin: Professor Dr. Elisabeth Koch. 2222 Seiten, Ln., 249,– Euro. | Prof. Udo Hintzen, Berlin |
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch.
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HGB Band 2: §§ 105–160. 4. Auflage, 2016. C. H. Beck Verlag, München. XXXIII, 1.076 Seiten, Ln. 209,– Euro. ISBN 978-3-406-67702-1 | Prof. Dr. Peter Ries, Berlin |
FamFG Kommentar.
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Von Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert, und VRiOLG Gerd Weinreich. 5. Auflage 2016. Luchterhand Verlag, Köln. 2388 Seiten, geb. 149,– Euro | Uwe Harm, Rechtspfleger beim Amtsgericht Bad Segeberg |
Wohnungseigentumsgesetz.
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Hrsg. RA Dr. Georg Jennißen. Bearbeitet von Dr. Andrik Abramenko, Prof. Dr. Herbert Grziwotz, Dr. Jörn Heinemann, Dr. Johannes Hogenschurz, Dr. Georg Jennißen, Thomas Krause, Dr. Hendrik Schultzky, Dr. Martin Suilmann und Dr. Maxilimian Zimmer. 5. Auflage, 2017. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. 1532 Seiten, geb. 129,– Euro | Prof. Udo Hintzen, Berlin |