Heft 2 / 2017 (Februar 2017)
Abhandlungen
Rechtsanwalt Steffen Riege:
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Die Einsicht von Versorgungsunternehmen in das elektronische Grundbuch | 53 |
1. Versorgungsunternehmen |
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Notar a. D. Professor Walter Böhringer
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Entwicklungen des Grundstücks- und Grundbuchrechts seit 2015 – im Anschluss an den Beitrag in Rpfleger 2015, 57 – | 63 |
I. Grundstücksverträge/Auflassung/Eigentum |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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BGB §§ 877, 883, 1105 Abs. 1 Satz 2, § 876 Satz 2; ErbbauRG § 9 Abs. 1 (Wertgesicherte Erbbauzinsreallast) BGH, Beschluss vom 9.6.2016, V ZB 61/15
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1. Soll eine Vormerkung, die für einen Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses durch Eintragung neuer Reallasten bestellt worden ist, künftig den Anspruch sichern, eine wertgesicherte Erbbauzinsreallast zu bestellen, bedarf es der Eintragung der Änderung des Anspruchs in das Grundbuch, die entsprechend der für die Änderung des einzutragenden Rechts selbst geltenden Vorschrift (§ 877 BGB) vorzunehmen ist. |
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GBO § 35 (Nachweis der Erbfolge, Verwirkungsklausel) BGH, Beschluss vom 2.6.2016, V ZB 3/14
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Enthält ein notarielles Testament eine allgemein gehaltene Verwirkungsklausel oder eine spezielle Verwirkungsklausel mit nicht eindeutigen Verhaltensanforderungen, erfordert der Nachweis der Erbfolge in der Regel die Vorlage eines Erbscheins. |
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BGB §§ 1183 Satz 1, 1179a, 1196 Abs. 3; GBO § 27 Satz 1; ZPO § 857 Abs. 1 (Löschung einer Grundschuld) OLG München, Beschluss vom 31.8.2016, 34 Wx 18/16
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Die Löschung einer Grundschuld bedarf auch dann der Zustimmung des Eigentümers, wenn der Gläubiger neben der Löschungsbewilligung die Zustimmung zur Löschung selbst erklärt, nachdem er das Zustimmungsrecht des Eigentümers gepfändet und überwiesen erhalten hat; das Zustimmungsrecht ist nämlich nicht pfändbar (Abgrenzung zu OLG Dresden vom 25.2.2010, 3 W 81/10, und OLG Saarbrücken vom 7.1.2011, 5 W 280/10). |
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GBO §§ 22, 29; BGB § 2113 (Löschung eines Nacherbenvermerks) OLG Rostock, Beschluss vom 25.7.2016, 3 W 136/13
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1. Ein Nacherbenvermerk kann nur dann gelöscht werden, wenn entweder der eingetragene Nacherbe sowie die testamentarisch bestimmten Ersatznacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist. |
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GBO §§ 18, 39 Abs. 1, § 75; WEG § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 (Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.6.2016, I-3 Wx 282/15
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Dem Grundbuchvollzug des notariellen Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung (hier: Eintragung des bestellten Grundpfandrechtes nebst Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vollzug bestimmter Löschungen in Abt. III und sodann Eintragung der Vormerkung) steht nicht entgegen, dass die tatsächliche Bauausführung des errichteten Gebäudes von der nach dem Aufteilungsplan vorgesehenen abweicht, sofern nicht die Planabweichung eine Zuordnung der errichteten Räume zu einer im Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit mangels Abgrenzbarkeit zum Gemeinschaftseigentum und zu sonstigem Sondereigentum unmöglich macht (hier: verneint bei Schaffung eines vergrößerten Wohn- und Schlafraums unter Wegfall der Küchenfläche; Errichten einer zusätzlichen Wand in dem vorgesehenen Schlafraum; Ersetzen der geplanten Loggia durch eine Dachfläche mit V.-Fenster; Gestaltung des einen der beiden geschaffenen Räume als (größere) Küche; Beschreibung des anderen als Kinderzimmer); die Vollzugsreife der gestellten Anträge setzt weder die vorherige Änderung der Teilungserklärung noch eine vorherige Berichtigung des Grundbuchs voraus. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1896 Abs. 2; FamFG § 26 (Betreuung trotz Vorsorgevollmacht) BGH, Beschluss vom 19.10.2016, XII ZB 289/16
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Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17.2.2016 – XII ZB 498/15 – FamRZ 2016, 704 [= Rpfleger 2016, 343] und vom 3.2.2016 – XII ZB 425/14 – FamRZ 2016, 701 [= Rpfleger 2016, 410]). |
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FamFG § 34 Abs. 2, § 275 Abs. 1, § 295 Abs. 1 (Persönliche Anhörung des Betroffenen) BGH, Beschluss vom 28.9.2016, XII ZB 269/16
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Von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen darf im Verfahren zur Verlängerung der Betreuung jedenfalls dann nicht abgesehen werden, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass aus den Antworten und aus dem Verhalten des Betroffenen Rückschlüsse auf dessen natürlichen Willen gezogen werden können. |
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BGB § 1903 Abs. 1 (Einwilligungsvorbehalt) BGH, Beschluss vom 28.9.2016, XII ZB 275/16
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Zu den Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016 – XII ZB 7/16 – FamRZ 2016, 1070 und vom 28. Juli 2015 – XII ZB 92/15 – FamRZ 2015, 1793 [= Rpfleger 2015, 703]). |
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BGB § 1970; FamFG § 439 Abs. 4 Satz 1, § 434 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, §§ 438, 38 Abs. 3 Satz 3, §§ 17 ff. (Ausschließung von Nachlassgläubigern) BGH, Beschluss vom 5.10.2016, IV ZB 37/15
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1. Im Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern nach § 1970 BGB ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung des Anmeldezeitpunkts nicht möglich. |
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Erb- und Nachlassrecht
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FamFG § 357 Abs. 1 (Einsichtsrecht des Vermächtnisnehmers) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.9.2016, I-3 Wx 115/16
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1. Benennt der Erblasser in einem eigenhändigen Testament in einer umfangreichen Liste, die mit dem Satz eingeleitet wird: „Im Falle meines Todes bestimme ich die folgenden Vermächtnisse: . . .“, in einer besonderen Ziffer den Zuwendungsempfänger eines Reihenhauses, so ist dieser als Vermächtnisnehmer berechtigt, die Verfügung von Todes wegen einzusehen, allerdings nur hinsichtlich derjenigen Teile der – eröffneten – Verfügung, bezüglich deren er ein rechtliches Interesse hat. |
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BGB § 1915 Abs. 1 Satz 1; § 1836 e Abs. 1 Satz 2 (Vergütungsbeschluss kein Vollstreckungstitel) OLG Celle, Beschluss vom 30.6.2016, 6 W 81/16
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Der Beschluss, durch den die Vergütung des Nachlasspflegers gegen den Erben festgesetzt ist, ist ein Vollstreckungstitel nur gegen den Nachlass, nicht gegen das Vermögen, das der Erbe außer dem Nachlass hat. |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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RVG §§ 55, 56; ZPO § 122 (Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.8.2016, I-10 W 237/16
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Die Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei wirkt sich auf die Höhe der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung nicht aus. Dass zwar die Staatskasse, nicht aber der unterlegene Gegner im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei zu einer Erstattung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, ist system- und sachgerecht (Anschluss an OLG Hamburg, MDR 2013, 1194; entgegen OLG Celle MDR 2013, 1434). |
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RVG VV 2504 (Gebühr für Nullplan) OLG Köln, Beschluss vom 13.7.2016, 17 W 85/16
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Für den Anfall einer Gebühr nach RVG VV 2504 ff. reicht es aus, dass der im Wege der Beratungshilfe tätig gewordene Anwalt den Gläubigern des Schuldners einen sog. Nullplan angeboten hat. |
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ZPO § 124 Abs. 4 a. F. (Überprüfung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 2.6.2016, 13 WF 135/16
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1. Für das Überprüfungsverfahren (§ 120 Abs. 4 a. F. ZPO) besteht ein Formularzwang nicht. Es reicht aus, wenn der Beteiligte seine jetzt, zur Zeit des Überprüfungsverfahrens, bestehenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig und substantiiert darlegt oder auf eine andere Art und Weise deutlich und verbindlich erklärt, ob im Vergleich zur Zeit der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist (§ 120 Abs. 4 Satz 2 a. F. ZPO). |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO §§ 727, 829, 835; BGB § 401 Abs. 1 (Klauselumschreibung auf Pfändungsbeschluss) BGH, Beschluss vom 21.9.2016, VII ZB 45/15
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§ 727 ZPO ist auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, mit denen Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden, weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. |
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ZPO § 802d Abs. 1 (Beschränkung des Vollstreckungsantrages) BGH, Beschluss vom 27.10.2016, I ZB 21/16
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Der Gläubiger kann durch Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die Zuleitung eines Ausdrucks des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten. |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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ZVG §§ 180, 23 (Wirkung der Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung) BGH, Beschluss vom 15.9.2016, V ZB 183/14
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Die Beschlagnahme hat in der Teilungsversteigerung auch dann nicht die Wirkungen eines Veräußerungsverbots (§ 23 ZVG), wenn sie das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrifft und von dem Gläubiger eines Gesellschafters der GbR betrieben wird, der den Anteil des Gesellschafters an der GbR und dessen Auseinandersetzungsanspruch gepfändet hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 – V ZB 92/09, NJW-RR 2010, 1098 [= Rpfleger 2010, 439]). |
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ZVG §§ 128, 83 Nr. 1, 84 (Ablösung, Wiederversteigerung) LG Verden, Beschluss vom 9.9.2016, 6 T 110/16
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Befriedigt der Schuldner in einem Wiederversteigerungsverfahren nach Schluss der Versteigerung den Anspruch aus der bestrangig betreibenden Sicherungshypothek i. S. v. § 128 ZVG, ist der Zuschlag nach § 83 Nr. 1 ZVG selbst dann zu versagen, wenn das Verfahren auch noch aus der nachrangigen Sicherungshypothek betrieben wird. |
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Insolvenzrecht
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InsO § 303 Abs. 1 a. F. (Widerruf der Restschuldbefreiung) BGH, Beschluss vom 8.9.2016, IX ZB 72/15
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1. Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert. |
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InsO §§ 270a, 270b, 284; InsVV §§ 3, 8, 10, 12 (Aufgaben und Vergütung des vorläufigen Sachwalters) BGH, Beschluss vom 22.9.2016, IX ZB 71/14
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1. Dem vorläufigen Sachwalter sind die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz, vom Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind (Fortführung BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 – IX ZB 70/14). |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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RVG VV 4141, 7000 Ziffer 1a; StPO § 304 Abs. 3, § 464b; RVG § 55; ZPO § 104 Abs. 2 Satz 1 (Befriedungsgebühr, Dokumentenpauschale) KG, Beschluss vom 5.10.2016, 1 Ws 1/16 und 42/16
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1. Im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren entsteht keine Befriedungsgebühr nach RVG VV 4141. |
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StPO § 456a Abs. 2 (Nachholung der Strafvollstreckung) LG Kassel, Beschluss vom 15.3.2016, 4 StVK 48/16 OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.5.2016, 3 Ws 316/16
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Kehrt ein im Inland Verurteilter aus dem Ausland zurück in die Bundesrepublik Deutschland, kann die Strafvollstreckung nachgeholt werden, § 456a Abs. 2 StPO. Die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde kann nur daraufhin überprüft werden, ob die Entscheidung ermessensfehlerfrei ist. |
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Kostenrecht
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ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, § 945a (Erstattungsfähigkeit einer Schutzschrift) HansOLG, Beschluss vom 4.7.2016, 8 W 68/16
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Die Kosten einer beim zentralen Schutzschriftenregister eingereichten Schutzschrift sind im Verfügungsverfahren bei allen ordentlichen Gerichten (§ 945a Abs. 2 ZPO) nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben erstattungsfähig. Darauf, ob das Gericht, bei dem der Verfügungsantrag gestellt wird, die Schutzschrift vor seiner Entscheidung zur Kenntnis genommen hat oder nicht, kommt es nicht an. |
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GNotKG § 58; HRegGebV 1501, 1504 (Änderung einer inländischen Geschäftsanschrift) OLG München, Beschluss vom 9.8.2016, 31 Wx 94/16
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Für die Eintragung einer Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer Kommanditgesellschaft – ohne gleichzeitige Sitzverlegung – im Handelsregister fällt die Gebühr nach HRegGebV 1504 an. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.11.2016 – 25.12.2016
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Adam, Die Auflassung in gerichtlichen Vergleichen und Insolvenzplänen. Voraussetzungen und Gestaltungsstrategien in Austauschverhältnissen, NJW 2016, 3484 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Guhling, Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Betreuervergütung, BtPrax 2016, 212 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Bredemeyer, Die Anfechtung bei Anfall der Erbschaft, ZErb 2016, 318 |
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Prozesskosten- und Beratungshilfe
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Christl, Umgangskosten als Mehrbedarf in der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, NJW 2016, 3687 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Viertelhausen, Pfändung von Früchten und Tieren durch den Gerichtsvollzieher, DGVZ 2016, 247 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Drasdo, Unterlassene Vermietung durch den Zwangsverwalter, NZI 2016, 937 |
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Insolvenzrecht
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Bieker, Das gepfändete Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, ZInsO 2016, 2379 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Burhoff, Rechtsprechungsübersicht zur Pauschgebühr des Strafverteidigers nach den §§ 42, 51 RVG für die Jahre 2014-2016, StraFo 2016, 448 |
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Kostenrecht
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Hansens, Aktuelle Neuerungen im Verfahrens- und Kostenrecht, RVGreport 2016, 442 |
Buchbesprechungen
Betreuungsrecht.
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Kommentar von Prof. Dr. Werner Bienwald, Prof. Susanne Sonnenfeld, Dr. Christa Bienwald und Dipl.-Rpfl. Uwe Harm. 6., neu bearbeitete Auflage, 2016. Gieseking Verlag, Bielefeld. XXIX und 1537 Seiten, geb. 134,80 Euro | Irina Schuhr, RiAG Nürnberg, wiss. Mitarbeiterin am BGH, Karlsruhe |
Münchener Kommentar zur ZPO.
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Hrsg. von Prof. Dr. Wolfgang Krüger, VorsRiBGH a. D. und Prof. Dr. Thomas Rauscher, Universität Leipzig. 5. Auflage, 2016. Verlag C. H. Beck, München. Band 1: §§ 1–354. 2501 Seiten, Ln., 329,– Euro Band 2: §§ 355–945b. 2538 Seiten, Ln., 329,– Euro | Prof. U. Hintzen, Berlin |
Strategien bei der Teilungsversteigerung des Familienheims.
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FamRZ-Buch 35. Von Dr. Walter Kogel. 3. Aufl. 2016. Gieseking Verlag, Bielefeld. XXVI, 374 Seiten, 59,– Euro | Prof. Dr. Matthias Becker, Bad Münstereifel |