Heft 1 / 2017 (Januar 2017)
Herausgeber, Beirat, Schriftleitung, Verlag
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Zum 125. Jahrgang „Der Deutsche Rechtspfleger“ | 1 |
Am 15. Dezember 1889 erschien die Nummer 1 im 1. Jahrgang der „Zeitschrift für rheinische Justiz-Subalternbeamte“. Sie wurde vom „Rheinischen Justizsubalternbeamten-Verein“ herausgegeben, dessen satzungsmäßiger Zweck, „Streben zur Vollkommenheit in den Berufspflichten und Pflege der Collegialität“, unter anderem durch eine periodisch erscheinende Fachzeitschrift erreicht werden sollte. So finden sich in der ersten Ausgabe neben standespolitischen Mitteilungen, wie Personal- und Vereinsnachrichten, auch eine Abhandlung zum Gerichtsschreiberamt und eine mit einer Anmerkung versehene Entscheidung des Reichsgerichts zur Entziehung des Armenrechts. |
Abhandlungen
Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Zimmermann:
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Das Europäische Nachlasszeugnis für Nachlasspfleger | 2 |
I. Allgemeines |
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Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Kristina Weissinger:
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Ruhen der elterlichen Sorge und Vormundschaft für unbegleitet einreisende Minderjährige | 8 |
I. Internationale Zuständigkeit |
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Dipl.-Rechtspfleger (FH) Hagen Schneider:
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Einschränkung der persönlichen Kostenfreiheit in Nachlasssachen | 13 |
I. Begriffe |
Rechtsprechung
Rechtspflegerrecht
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FamFG § 26; RPflG §§ 16, 19; VO zur Änderung der VO zur Aufhebung von Richtervorbehalten im Betreuungsverfahren vom 30.7.2016 § 1 a Abs. 2 (Sachaufklärung, Richtervorbehalt) OLG München, Beschluss vom 13.9.2016, 31 Wx 99/16
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1. Das Nachlassgericht ist verpflichtet, die wahre Rechtslage von Amts wegen aufzuklären. Daher ist der Antragsteller nicht gehindert, im weiteren Verfahren von seiner zunächst geäußerten Ansicht des Eintritts gesetzlicher Erbfolge abzurücken und später ein Erbrecht aufgrund gewillkürter Erbfolge in Anspruch zu nehmen. |
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RPflG § 16 Abs. 1 Nr. 17 (Richterzuständigkeit, Einziehung eines Erbscheins) OLG Hamm, Beschluss vom 25.5.2016, 15 W 210/16
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Es ist unabhängig vom Verfahrensergebnis die funktionelle Zuständigkeit des Richters des Nachlassgerichts begründet, wenn eine letztwillige Verfügung den Anlass zur Prüfung gibt, ob ein vom Rechtspfleger aufgrund gesetzlicher Erbfolge erteilter Erbschein einzuziehen ist. |
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Sachen- und Grundbuchrecht
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BGB §§ 899a, 1276; GBO § 22, § 47 Abs. 2 (Verpfändung eines Gesellschaftsanteils) BGH, Beschluss vom 20.5.2016, V ZB 142/15 – KG
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Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet die Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks aus. |
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BGB §§ 883, 885 (Inhalt einer Auflassungsvormerkung) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.6.2016, I-3 Wx 99/16
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Ist eine aus zwei Gesellschaftern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigentümerin eines Grundstücks, so handelt es sich bei einem Anspruch des einen Gesellschafters auf Übertragung der Gesellschaftsanteile des anderen nicht um einen im Wege der Vormerkung (§ 883 BGB) sicherungsfähigen „Anspruch auf Verschaffung eines eintragungsfähigen Grundstücksrechts“. |
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BGB § 1193; GBO § 53 Abs. 1; ZPO §§ 726, 794 Abs. 1 Nr. 5, §§ 795, 797 Abs. 2, § 867 (Wirksame Vollstreckungsklausel, Nachweisverzicht) OLG München, Beschluss vom 23.6.2016, 34 Wx 189/16
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1. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek verletzt das Grundbuchamt nicht gesetzliche Vorschriften, wenn es eine mit dem Titel vorgelegte einfache Vollstreckungsklausel nicht daraufhin überprüft, ob stattdessen eine qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO erforderlich ist. |
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GBO § 20; BGB §§ 873, 925; WEG §§ 5, 8, 10 (Änderung der Teilungserklärung nach Auflassung) OLG Nürnberg, Beschluss vom 1.6.2016, 15 W 338/16
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Wird nach Erklärung der Auflassung die Teilungserklärung geändert, bedarf es keiner erneuten Auflassung, wenn hinsichtlich des aufgelassenen Wohnungseigentums weder der Miteigentumsanteil noch Gegenstand und Umfang des Sondereigentums geändert wurden. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1897 Abs. 4 Satz 1 (Eignung als Betreuer) BGH, Beschluss vom 3.8.2016, XII ZB 616/15
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Zur mangelnden Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten Person als Betreuer in Vermögensangelegenheiten. |
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VBVG § 9 (Dauervergütungsantrag) BGH, Beschluss vom 6.7.2016, XII ZB 493/14
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a) Ein in die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag des Betreuers ist unzulässig. |
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BGB § 1896; FamFG §§ 278, 280 (Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren) BGH, Beschluss vom 29.6.2016, XII ZB 603/15
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a) Die persönliche Anhörung in einem Betreuungsverfahren dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern hat vor allem den Zweck, dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 – XII ZB 519/13 – FamRZ 2014, 652 [= Rpfleger 2014, 318]). |
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BGB § 1896 Abs. 1a (Bestellung eines Gegenbetreuers) LG Saarbrücken, Beschluss vom 7.6.2016, 5 T 147/16
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Ein Gegenbetreuer darf nicht gegen den freien Willen des Betroffenen bestellt werden. |
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Erb- und Nachlassrecht
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EGBGB Art. 3a Abs. 2, Art. 4 Abs. 1 Satz 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 229 § 36; BGB § 1922 Abs. 1, §§ 2203, 2353, 2356 Abs. 1 Satz 1, § 2364 Abs. 1, § 2368 Satz 2, 1. Halbsatz; FamFG § 69 Abs. 1 Satz 2; Wet conflictenrecht erfopvolging (WCErf) Art. 1, 3 Abs. 1, Abs. 2, Art. 5 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 (Erbfolge, Deutsches Recht) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.6.2016, I-3 Wx 268/14
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1. Auf Verfahren zur Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen nach einem vor dem 17. August 2015 (hier: 2011) verstorbenen Erblasser sind das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. |
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BGB §§ 1987, 1915 Abs. 1 Satz 2, § 1836 (Vergütung des Nachlassverwalters) Schl-Holst. OLG, Beschluss vom 6.6.2016, 3 Wx 12/16
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1. Die Bemessung des Stundensatzes eines Nachlassverwalters mit nutzbarer Ausbildung entsprechend § 3 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 VBVG erscheint wie bei einem entsprechend ausgebildeten Berufsnachlasspfleger gemäß den §§ 1987, 1915, 1836 BGB mit 45 e im Normalfall einfacher Abwicklung, über 65 e bei mittlerem Schwierigkeitsgrad bis hin zu 85 e bei schwieriger Abwicklung als angemessen. Nur im Einzelfall bei ausnahmsweise ganz leichter Aufgabenstellung ist ein noch niedrigerer Satz denkbar (Ergänzung zur Rechtsprechung des Senats betreffend Vergütung des anwaltlichen Berufsnachlasspflegers in SchlHA 2012, 423 ff. = FamRZ 2012, 1903 f. = MDR 2012, 1351 ff. = ZErb 2012, 187 ff.). |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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BGB § 181 (Selbstkontrahierung, Liquidator, Geschäftsführer) OLG Köln, Beschluss vom 21.9.2016, 2 Wx 377/16
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Die gesellschaftsvertragliche Regelung über die Befreiung der GmbH-Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB lässt sich nicht auf den (geborenen) Liquidator erstrecken. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Geschäftsführung lassen sich auch dann nicht auf die Liquidation übertragen, wenn die bisherigen Geschäftsführer als geborene Liquidatoren tätig werden. |
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BGB §§ 21, 22, 60 Abs. 1 (Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Vereins) KG, Beschluss vom 3.6.2016, 22 W 122/15
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Zur Feststellung, ob der Zweck eines Vereines auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, sind nicht nur die Angaben in der Satzung heranzuziehen, sondern auch die tatsächlichen Verhältnisse. Insoweit treffen den Vereinsvorstand Aufklärungspflichten. Das Amtsgericht darf von einem wirtschaftlichen Zweck aber nur ausgehen, wenn die entsprechenden Tatsachen feststehen. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO §§ 829, 840 Abs. 1; BNotO §§ 15, 23 (Pfändung des Kaufpreisanspruchs) BGH, Beschluss vom 9.6.2016, V ZB 37/15
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Wird eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt, erstreckt sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar. |
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RVG § 25 Abs. 1 Nr. 1; ZPO §§ 828, 829 (Gebührenwert für Forderungspfändung) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 29.7.2016, 7 W 45/16
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Besteht die gepfändete Forderung nicht, dann ist sie als wertlos zu betrachten und gebührenrechtlich nur mit dem Mindestwert von 500 e anzusetzen (Anschluss an OLG Köln, Rpfleger 2001, 149; entgegen OLG Karlsruhe NJWRR 2011, 501; OLG Naumburg NJW-RR 2014, 1151). |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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StGB § 263 Abs. 1; ZVG § 71 (Strafbare Gebotsabgabe) BGH, Beschluss vom 14.7.2016, 4 StR 362/15
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1. Die Abgabe eines Gebots im Zwangsversteigerungsverfahren enthält keine Erklärung des Bietenden gegenüber den Mitbietern. |
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ZVG § 87 Abs. 1; ZPO § 227 (Verlegung des Zuschlagsverkündungstermins) BGH, Beschluss vom 12.5.2016, V ZB 141/15
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Ein Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung darf nur aus zwingenden Gründen verlegt oder vertagt werden; erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO genügen nicht. |
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Insolvenzrecht
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InsO §§ 56, 92, 76, 78 Abs. 1 (Sonderinsolvenzverwaltung) BGH, Beschluss vom 21.7.2016, IX ZB 58/15
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a) Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf Antrag oder Anregung der Gläubigerversammlung einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, um Gesamtschadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. |
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InsO § 63 Abs. 1 (Verwirkung des Vergütungsanspruchs) BGH, Beschluss vom 14.7.2016, IX ZB 52/15
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Ein Insolvenzverwalter kann seinen Vergütungsanspruch verwirken, wenn er bei seiner Bestellung verschweigt, dass er in einer Vielzahl früherer Insolvenzverfahren als Verwalter an sich selbst und an von ihm beherrschte Gesellschaften grob pflichtwidrig Darlehen aus den dortigen Massen ausgereicht hat. |
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Kostenrecht
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GNotKG § 58; HRegGebV 2500, 2502 (Änderung der inländischen Geschäftsanschrift) OLG München, Beschluss vom 9.8.2016, 31 Wx 188/16
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Für die Eintragung einer Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer GmbH – ohne gleichzeitige Sitzverlegung – im Handelsregister fällt die Gebühr nach 2502 GV zur HRegGebV an. |
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GNotKG § 81 Abs. 2 Satz 1; KV 14160 Abs. 5 (Zuordnung eines Sondernutzungsrechts) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.6.2016, 3 W 59/16
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Ist die sog. „negative Komponente“ eines Sondernutzungsrechts (hier: an einem PKW-Stellplatz) schon in der Teilungserklärung begründet worden; so betrifft die spätere Zuordnung des Sondernutzungsrechts zu einem bestimmten Wohnungseigentum im Sinne von GNotKG KV 14160 Abs. 5 nur dieses und nicht auch die übrigen Wohnungseigentumseinheiten. Die Festgebühr nach GNotKG KV 14160 Abs. 5 fällt deshalb nur einmal an. |
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GNotKG § 52 Abs. 4 S. 1, § 55 Abs. 2; KV 14121 (Wohnungsrecht für mehrere Berechtigte) OLG Hamm, Beschluss vom 22.7.2016, 15 W 566/15
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Für die Eintragung eines Wohnungsrechts für mehrere Berechtigte mit der Bestimmung des Gemeinschaftsverhältnisses als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB ist nur eine einmalige Gebühr zu erheben. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.10.2016 – 25.11.2016
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Böhringer, Gesamtrechte im Sinne von § 48 GBO, RpflStud. 2016, 149 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Andrae, Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur elterlichen Sorge, NZFam 2016, 1011 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Bienwald, Verfahrenspflegschaft in Nachlasssachen? RpflStud. 2016, 165 |
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Handels- und Registerrecht
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Huneke, Die Eintragung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts in die GmbH-Gesellschafterliste, GmbHR 2016, 1186 |
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Prozesskosten- und Beratungshilfe
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Christl, Aufteilung der Wohnkosten in der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, FamRZ 2016, 1910 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Lamminger/Ulrich/Schmieder, Überschießende Signaturerfordernisse bei elektronischem Rechtsverkehr und elektronischer Aktenführung, NJW 2016, 3274 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Brändle, Energielieferung in der Zwangsverwaltung, ZfIR 2016, 729 |
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Insolvenzrecht
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Amery, Missglücktes Übergangsrecht – Regelungswidersprüche im Vergütungsrecht des vorläufigen Insolvenzverwalters, ZIP 2016, 2208 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Burhoff, Die Rechtsprechung zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen in den Jahren 2014 bis 2016, StraFo 2016, 403 |
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Kostenrecht
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Klüsener, Reisekosten des Rechtsanwalts, JurBüro 2016, 505 |
Buchbesprechungen
Münchener Kommentar Handelsgesetzbuch.
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Band 1 §§ 1–104a. Verlag C. H. Beck, München. 4. Auflage, 2016. XXXV, 1.616 Seiten, Ln. 259,– Euro, ISBN-Nr. 978-3-406-67701-4 kommentierten HGB | Prof. Dr. Peter Ries, Berlin |
Praxis der Teilungsversteigerung.
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Von Dr. Karl-Alfred Storz und Bernd Kiderlen. 6. überarbeitete Auflage, 2016. Verlag C. H. Beck, München. XXII, 469 Seiten, kart. 59,– Euro. | Prof. U. Hintzen, Berlin |
Leipziger Gerichts- & Notarkosten Kommentar (GNotKG).
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erausgegeben von Dr. Thomas Renner, Dr. Dirk-Ulrich Otto und Volker Heinze. Carl Heymanns Verlag. 2. Aufl. 2016. 1492 S., 149,– Euro | Professor Walter Böhringer, Notar a. D. |