Heft 8 / 2016 (August 2016)
Abhandlungen
Monika Hütter:
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Das vereinfachte Verfahren auf Festsetzung des Kindesunterhalts – einschließlich der ab 1.1.2017 geltenden Rechtslage – | 449 |
1. Zur Antragsberechtigung: |
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Peter Savini:
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Hinterlegung in Vermögensabschöpfungs- und Rückgewinnungshilfeverfahren | 454 |
I. Problemdarstellung |
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Notarassessor Dr. Johannes Weber und Dipl.-Rechtspfleger Volker Jurksch:
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Der notarielle Löschungsantrag als auflösende Bedingung | 460 |
A. Notarassessor Dr. Johannes Weber, Würzburg I. Einleitung B. Dipl.-Rechtspfleger Volker Jurksch, Hagen I. Kein Schutz für riskante Geschäfte |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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WEG § 10 Abs. 6 und 7, § 21 Abs. 1, § 21 Abs. 7 (Grundstückserwerb durch WE-Gemeinschaft) BGH, Urteil vom 18.3.2016, V ZR 75/15
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a) Die Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft beschließen. An der erforderlichen Beschlusskompetenz fehlt es nur dann, wenn es sich offenkundig nicht um eine Verwaltungsmaßnahme handelt. |
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GBO § 47 (Nichtrechtsfähiger Verein im Grundbuch) BGH, Beschluss vom 21.1.2016, V ZB 19/15
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Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden. |
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BGB §§ 398, 399, 401, 883, 1092; GBO §§ 19, 22, 29 (Schuldrechtlicher Anspruch auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit) OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.1.2016, 15 W 1608/15
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1. Der schuldrechtliche Anspruch auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Einräumungsanspruch) kann grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten werden. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1897 Abs. 4 Satz 1; GG Art. 103 Abs. 1 (Teilanfechtung der Betreuungsanordnung) BGH, Beschluss vom 2.3.2016, XII ZB 634/14
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Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist – anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl – nicht möglich (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 – XII ZB 493/15 [= Rpfleger 2016, 412]). |
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BGB § 1896 Abs. 1 und 3 (Betreuung, privatschriftliche Vorsorgevollmacht) BGH, Beschluss vom 3.2.2016, XII ZB 307/15 u. XII ZB 454/15
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Zur Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung, wenn dem Vorsorgebevollmächtigten nur eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt ist. |
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Erb- und Nachlassrecht
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BGB §§ 2353, 2358 a. F., § 2359 a. F.; ZPO § 322 Abs. 1, § 580 (Bindung eines Feststellungsurteils) OLG München, Beschluss vom 8.3.2016, 31 Wx 386/15
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1. Das zivilgerichtliche Feststellungsurteil entfaltet präjudizielle Rechtskraft für das Erbscheinsverfahren in den Grenzen seiner subjektiven und objektiven Rechtskraft und bindet das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung. |
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BGB § 2094; GNotKG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2; § 61 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 19 Abs. 4 (Erbquoten, Nachlasswert) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.1.2016, I-3 Wx 20/15
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1. Besteht hinsichtlich der Frage der Erbquoten – wie typischerweise so auch hier – kein Anhaltspunkt dafür, dass der Erblasser für den Fall des Vorversterbens eines Miterben gewollt hätte, dass die diesbezügliche Verfügung in dem Sinne unwirksam würde, dass der betreffende Erbteil der gewillkürten Erbfolge entzogen werden und für ihn nunmehr gesetzliche Erbfolge gelten sollte, so kommt es allein darauf an, ob beim Vorversterben eines Erben dessen Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile anwachsen sollte oder ob der Erblasser Ersatzerben berufen hat (hier ergibt Letzteres bereits die erläuternde Testamentsauslegung). |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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PartGG § 2 Abs. 2; HGB § 18 Abs. 2; BRAO § 27 (Bezeichnung einer Partnerschaft) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 26.2.2016, 7 W 129/15
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Die Bezeichnung einer Partnerschaft von Rechtsanwälten als „Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei“ ist ersichtlich irreführend und daher nicht eintragungsfähig, wenn die Partnerschaftsgesellschaft mehrere Kanzleien in verschiedenen Städten unterhält. |
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FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 29 (Notvorstand, Beschwerdeberechtigung) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.2.2016, I-3 Wx 35/16
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1. Für das allein als nach § 29 BGB bestellter Notvorstand eingelegte Rechtsmittel eines Beteiligten, der auch „einfaches“ Vereinsmitglied ist, fehlt mit Blick darauf, dass seinem Antrag im angegriffenen Beschluss in vollem Umfang stattgegeben worden ist, nicht die Beschwerdeberechtigung, wenn der Antragsteller hierdurch nicht nur rechtliche Vorteile erlangt, sondern ihm zugleich Rechtspflichten entstehen, was bei der Bestellung zum Notvorstand eines Vereins zu bejahen ist. |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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ZPO § 117 Abs. 2 Satz 1; PKHFV § 2 Abs. 2 (Vereinfachte Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse) BFH, Beschluss vom 8.3.2016, V S 9/16
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1. § 2 Abs. 2 PKHFV ist zugunsten von Antragstellern, die Leistungen nach SGB II beziehen und darüber einen Bewilligungsbescheid vorlegen nicht anwendbar. |
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ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 3 (Verwertung des Miteigentumsanteils) OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.2.2016, 11 WF 61/16
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Im Verfahrenskostenhilfeverfahren kann die Anordnung eines aus dem Vermögen zu zahlenden Betrages nicht generell darauf gestützt werden, dass der Hilfebedürftige seinen Miteigentumsanteil an dem vom dauerhaft getrennt lebenden Ehepartner bewohnten Hausgrundstück verwertet. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO § 829; EStG § 76 Satz 1 (Pfändung von Kindergeld) BGH, Beschluss vom 9.3.2016, VII ZB 68/13
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Aus einem Titel über einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 263 StGB) im Zusammenhang mit dem Kauf von Kinderschuhen können Ansprüche der Schuldnerin auf Zahlung von Kindergeld nicht gepfändet werden. |
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ZPO §§ 802c, 850c, 850f; SGB I § 54 Abs. 3 Nr. 2a, Abs. 4; SGB II § 22 Abs. 3 Satz 1 (Nachbesserung der Vermögensauskunft) BGH, Beschluss vom 3.3.2016, I ZB 74/15
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Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht der Pfändung unterliegen. |
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ZPO §§ 166, 189 (Formgerechte Zustellung, Heilung) BGH, Urteil vom 22.12.2015, VI ZR 79/15
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1. Das Erfordernis der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klage ist durch das Zustellungsreformgesetz nicht beseitigt worden. |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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BGB § 1197 Abs. 1, § 137 Satz 2, § 812 Abs. 1; InsO §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 3 (Vollstreckung aus einer Eigentümergrundschuld) BGH, Urteil vom 24.3.2016, IX ZR 259/13
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1. Gehört eine Eigentümergrundschuld zur Masse, kann der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers aus ihr die Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung betreiben (Anschluss an BGHZ 103, 30). |
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ZVG § 28; ZPO § 727 Satz 1 (Umwandlung einer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft in eine GbR) BGH, Beschluss vom 14.1.2016, V ZB 148/14
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Ist eine formwechselnde Umwandlung von einer Kapital- oder einer Personenhandelsgesellschaft in eine GbR zwar im Handelsregister eingetragen, im Grundbuch aber nicht durch eine berichtigende Eintragung nach § 47 Abs. 2 GBO nachvollzogen worden, bedarf es für eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück keiner titelergänzenden Klausel nach § 727 ZPO. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung können auf Grund eines auf die im Grundbuch eingetragene Gesellschaft lautenden Titels angeordnet und fortgesetzt werden. |
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Insolvenzrecht
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InsO § 56 Abs. 1 (Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste zum Insolvenzverwalter) BGH, Beschluss vom 17.3.2016, IX AR (VZ) 2/15
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a) Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters vor Ort stellen keine sachgerechten Kriterien für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste dar. |
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InsO § 56 Abs. 1 (Aufnahme in die Vorauswahlliste zum Insolvenzverwalter) BGH, Beschluss vom 17.3.2016, IX AR (VZ) 5/15
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a) Wenn ein Bewerber um die Aufnahme in eine Vorauswahlliste eine Vielzahl von Verfahren beanstandungsfrei geführt hat, kann ihm die generelle fachliche Eignung nicht allein deswegen abgesprochen werden, weil der Insolvenzrichter ihm zwei Fehler nachweisen kann. |
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Kostenrecht
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ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, RVG VV 3200 (Kosten der Berufungserwiderung) BGH, Beschluss vom 25.2.2016, III ZB 66/15
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a) Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen. Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachenden Handlung abzustellen ist und es auf die – auch unverschuldete – Unkenntnis der Partei oder ihres Rechtsanwalts von den maßgeblichen Umständen nicht ankommt (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2006 – III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 [= Rpfleger 2006, 416]). |
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ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 (Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten) HansOLG, Beschluss vom 27.1.2016, 8 W 60/15
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1. Eine englischsprachige Partei kann die Übersetzungskosten für einen Schriftsatz ihrer eigenen Prozessbevollmächtigten, der juristische und technische Fachbegriffe enthält, auch dann als notwendige Kosten des Rechtsstreits erstattet verlangen, wenn sie einen elektronischen Übersetzungsdienst betreibt. |
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RVG VV 3104; ZPO § 307 S. 2 (Terminsgebühr bei Anerkenntnis-Teilurteil im schriftlichen Verfahren) HansOLG, Beschluss vom 8.2.2016, 8 W 9/16
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Wird nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein Teil des Anspruchs anerkannt, sodass ein Anerkenntnis-Teilurteil im schriftlichen Verfahren nach § 307 S. 2 ZPO ergehen kann, und später ( unabhängig vom Teilanerkenntnis ) die Rücknahme des Widerspruchs erklärt, bestimmt sich die Terminsgebühr nur nach dem Wert des anerkannten Teils. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.5.2016 - 25.6.2016
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Länderreport |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Böttcher, Entwicklungen beim Erbbaurecht und Wohnungseigentum 2015, ZNotP 2016, 42 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Becker, Zur pflichtwidrigen Abhebung vom Sparbuch des Kindes, FamRZ 2016, 869 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Kanzleiter, Der Rechtsweg in streitigen Erbangelegenheiten, DNotZ 2016, 403 |
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Handels- und Registerrecht
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Kleba, Die grenzüberschreitende Spaltung von Kapitalgesellschaften aus deutscher Sicht, RNotZ 2016, 273 |
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Prozesskosten- und Beratungshilfe
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Frauenknecht, Anspruch auf Einsicht in VKH-Unterlagen der Gegenseite? NZFam 2016, 491 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Geißler, Rechtsfragen um die Pfändung von Bienenstöcken durch den Gerichtsvollzieher, DGVZ 2016, 115 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Drasdo, Rechte und Pflichten des Zwangsverwalters, NJW 2016, 1770 |
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Insolvenzrecht
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Froehner, Die Qualifikation der Kosten nach der Aufnahme eines Zivilrechtsstreits im Insolvenzverfahren, NZI 2016, 425 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Burhoff, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4–7 VV RVG aus dem Jahr 2015/2016 – Teil 2, RVGreport 2016, 202 |
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Kostenrecht
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Jokisch, Übrigens … Ausnahme von der Regel? Zur Anwendung der Billigkeitsklausel des § 45 Abs. 3 FamGKG, FuR 2016, 285 |
Buchbesprechungen
Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann: ZPO mit FamFG, GVG und anderen Nebengesetzen.
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Kommentar. Begründet von Adolf Baumbach, fortgeführt zunächst von Wolfgang Lauterbach und sodann von Jan Albers und Peter Hartmann, nunmehr verfasst von Peter Hartmann. 74. Aufl. 2016. C. H. Beck-Verlag, München. 3471 S., geb., 169 Euro, ISBN 978-3-406-67600-0. | RiKG Dr. Martin Menne, Berlin |
Böttcher: ZVG.
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Kommentar zum Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Prof. Roland Böttcher unter Mitarbeit von Prof. Ulrich Keller. Verlag C. H. Beck, München. 6. Auflage, 2016. XXVI, 923 Seiten. 99,00 Euro, ISBN-13: 978-3406672491 | Rainer Sievers, Rechtspfleger, Dortmund/Hamm |