Heft 5 / 2016 (Mai 2016)
Abhandlungen
Professor Walter Böhringer:
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Der Anmeldevermerk gemäß § 30b VermG in der Grundbuchpraxis | 253 |
A. Sicherungszweck der GVO-Genehmigung |
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Prof. Udo Hintzen:
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Widerspruch gegen den Teilungsplan – Der Teilungsplan als Entscheidung – BGH versus Praxis – | 258 |
I. Rechtsbehelfssystem |
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Richter am AmtsG a. D. Rechtsanwalt Dr. Gerhard Christl:
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Abänderung der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe wegen Vermögenserwerbs bei Bezug von Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII | 267 |
I. Abänderung wegen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 120 a ZPO) |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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BGB § 1061 Satz 1, §§ 1055, 1065, 985, 1004; ZPO §§ 767, 768 (Erlöschen des Nießbrauchs) BGH, Urteil vom 18.12.2015, V ZR 269/14
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1. Der Eigentümer eines Nießbrauchsgrundstücks wird mit dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht Rechtsnachfolger des Nießbrauchers. |
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BGB § 874; GBO § 44, 19, 13 (Schlagwortartige Bezeichnung einer Dienstbarkeit) KG, Beschluss vom 8.12.2015, 1 W 884–887/15
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§ 44 Abs. 2 S. 3 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein. |
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GBO § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 71 Abs. 2 S. 1 (Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Identitätsdiebstahl) OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2015, I-15 W 499/15
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1. Gegen die eigene Eintragung als Eigentümer ist die Beschwerde mit dem Ziel der Wiedereintragung der vorher eingetragenen Person im Wege der Grundbuchberichtigung zulässig. |
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GBO § 29 Abs. 1 Satz 2, § 32 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 2; BNotO § 21 Abs. 1 (Nachweis einer Vertretungsberechtigung) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2015, I-3 Wx 243/15
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Hat der um Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch nachsuchende Notar in der beurkundeten Verkaufsvollmacht nicht nur die Firma der Komplementär-GmbH benannt, sondern auch das Registergericht und das Registerblatt derjenigen Eintragungen im – elektronisch geführten – Handelsregister angegeben, denen die Vertretungsbefugnis der Komplementär-GmbH für die Grundstückseigentümerin (GmbH & Co. KG als Bauträgerin) und des Geschäftsführers der KomplementärGmbH für diese als persönlich haftende Gesellschafterin zu entnehmen sind, so bedarf es zum Nachweis einer Vertretungsberechtigung in der grundbuchrechtlich vorgeschriebenen Form darüber hinaus einer ausdrücklichen Bezugnahme auf das elektronisch geführte Handelsregister nicht. |
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EGBGB Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 14 Abs. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1; GBO § 47 Abs. 1 (Maßgebliches Ehegüterrecht) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 9.12.2015, 3 W 115/15
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1. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB bestimmt sich in Abweichung zu den Art. 15 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 EGBGB das maßgebliche Ehegüterrecht nach deutschem Recht nur, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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FamFG § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 41 Abs. 3, § 48 Abs. 3, § 59 Abs. 1, § 63; BGB § 1829 Abs. 1 Satz 2 (Betreuungsrechtliche Genehmigung, Doppelvollmacht an Notar) BGH, Beschluss vom 2.12.2015, XII ZB 283/15
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1. Macht der Vertragspartner des Betroffenen geltend, ihm gegenüber sei eine zuvor erteilte und nunmehr aufgehobene Genehmigung gemäß § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB wirksam und deshalb nach § 48 Abs. 3 FamFG unabänderlich geworden, steht ihm gegen den die gerichtliche Genehmigung des Vertrags letztlich versagenden Beschluss ausnahmsweise die Beschwerdeberechtigung nach § 59 FamFG zu. |
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GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; FamFG § 68 Abs. 4, § 283 (Zulassung der Rechtsbeschwerde, Türöffnungskosten) BGH, Beschluss vom 25.11.2015, XII ZB 105/13
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a) Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt (im Anschluss an BGHZ 154, 200 = FamRZ 2003, 669 und Senatsbeschluss vom 11. September 2003 – XII ZB 188/02 – FamRZ 2003, 1922). |
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BGB § 1896 Abs. 1a, Abs. 3; FamFG § 68 Abs. 3 Satz 2, § 280 Abs. 1 Satz 2, § 281 Abs. 1 (Kontrollbetreuer) BGH, Beschluss vom 16.12.2015, XII ZB 381/15
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Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers. |
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BGB § 1617 b Abs. 1, § 1618 (Neubestimmung des Kindesnamens) BGH, Beschluss vom 16.12.2015, XII ZB 405/13
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Bei einer nachträglichen Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Eltern ist eine Neubestimmung des Kindesnamens nach § 1617 b Abs. 1 BGB nach einer vorangegangenen Einbenennung des Kindes gemäß § 1618 BGB jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die Stiefelternehe, deren Ehenamen das Kind aufgrund der Einbenennung trägt, noch besteht (Abgrenzung zu Senatsbeschluss BGHZ 157, 277 = FamRZ 2004, 449). |
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BGB § 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 2, §§ 181, 107, 108, 1909 (Ergänzungspfleger, Schenkung einer Photovoltaikanlage) OLG Dresden, Beschluss vom 23.12.2015, 22 WF 1052/15
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1. Die Schenkung einer Photovoltaikanlage an ein minderjähriges Kind ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, sondern bringt wegen der mit ihr verbundenen Verpflichtungen rechtliche Nachteile in Form von Haftungsrisiken mit sich. |
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BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; WEG § 10 Abs. 3 (Abänderung der Gemeinschaftsordnung) OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.2015, I-15 W 290/15
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Die für einen Minderjährigen oder Betreuten abgegebene Bewilligung der Eintragung einer Abänderung der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch ist als Verfügung im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu qualifizieren und bedarf deshalb einer betreuungsgerichtlichen bzw. familiengerichtlichen Genehmigung. |
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Erb- und Nachlassrecht
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FamFG §§ 26, 59 (Richtigkeit eines angekündigten Erbscheins) BGH, Beschluss vom 16.12.2015, IV ZB 13/15
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Im Erbscheinsverfahren hat das Beschwerdegericht die Richtigkeit des angekündigten Erbscheins auch insoweit zu prüfen, als der Beschwerdeführer durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann. |
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BGB § 1960 Abs. 1, Abs. 2 (letzter Fall), § 2255 (Voraussetzungen einer Nachlasspflegschaft) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2015, I-3 Wx 127/14
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1. Hat der Erblasser eine Vielzahl letztwilliger Verfügungen hinterlassen, so ist aus gerichtlicher Sicht der Erbe unbekannt, solange noch nicht alle Verfügungen, deren etwaige Existenz dem Nachlassgericht bekannt ist, entweder (im Original) vorliegen oder in ihrer Existenz ausgeräumt sind. |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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FamFG § 21 Abs. 1 (Aussetzung des Registerverfahrens) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.12.2015, 3 W 127/15
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1. Bei der Prüfung, ob eine beantragte Eintragung nach § 21 Abs. 1 FamFG im Hinblick auf die Anhängigkeit eines anderen Verfahrens auszusetzen ist, hat das Registergericht die Sach- und Rechtslage im Registerverfahren die Sach- und Rechtslage grundsätzlich selbständig zu prüfen und ggf. eigene Ermittlungen anzustellen. Von der Aussetzungsbefugnis soll das Registergericht nur aus besonders triftigen und im Einzelnen darzulegenden sachlichen Gründen Gebrauch machen. |
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HGB § 14; FamFG § 24 Abs. 1, § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1, §§ 81, 83 Abs. 2 Alt. 1, §§ 388 ff.; AktG § 142 Abs. 2, § 145 Abs. 4, Abs. 6 Satz 3 (Einleitung eines Zwangsverfahrens gegen aktienrechtlichen Sonderprüfer) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2015, I-3 Wx 134/14
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Zur Einleitung eines Zwangsverfahrens gemäß §§ 14 HGB, 388 ff. FamFG auf Antrag einer Gruppe von Aktionären gegen den aktienrechtlichen Sonderprüfer, mit dem Ziel, die diesem gemäß § 145 Abs. 6 Satz 3 AktG obliegende Pflicht zur Einreichung des – ggf. mit Blick auf ein Geheimhaltungsinteresse in Teilen geschwärzten – unterzeichneten Prüfungsberichts beim Handelsregister durchzusetzen, um den Bericht einsehen zu können (hier: maßgeblich am voraussichtlichen Verfahrensausgang sich orientierende Ermessensentscheidung über die Kosten nach Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache wegen Entbehrlichkeit der zwangsweisen Durchsetzung der dem aktienrechtlichen Sonderprüfer obliegenden Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts beim Handelsregister nach Einreichung seines unterschriebenen Berichts gemäß § 145 Abs. 6 Satz 3 AktG). |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO § 829; SpG BW § 23 Abs. 1 (Bezeichnung des Drittschuldners) BGH, Beschluss vom 2.12.2015, VII ZB 36/13
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Die Bezeichnung einer in Baden-Württemberg ansässigen Drittschuldnerin als „Sparkasse Schwarzwald-Baar, Gerberstraße 45, 78050 Villingen-Schwenningen“ ist hinreichend bestimmt. Es bedarf auch für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses keiner Angaben über das zur Vertretung berechtigte Organ und die Mitglieder des Vertretungsorgans. |
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ZPO § 775 Nr. 4, § 843 (Aussetzung der Vollstreckung nach Ratenzahlungsvereinbarung) BGH, Beschluss vom 2.12.2015, VII ZB 42/14
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Schließen Gläubiger und Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung ohne Einverständnis des Drittschuldners eine Ratenzahlungsvereinbarung, in der sich der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verpflichtet, die Kontopfändung einstweilen auszusetzen, kommt eine gerichtliche Anordnung gegenüber dem Drittschuldner mit dem Inhalt, dass der Schuldner über die vom Gläubiger durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung vereinbarungsgemäß vorläufig bis zu einem vom Gläubiger erklärten Widerruf oder der Zustellung einer anderweitigen Pfändung eines nachrangigen Gläubigers verfügen kann, nicht in Betracht. |
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ZPO §§ 126, 835, 836 (Beitreibungsrecht des beigeordneten RA) BGH, Beschluss vom 11.11.2015, XII ZB 241/15
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Das gesetzliche Beitreibungsrecht des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts geht einer Pfändung des Kostenerstattungsanspruchs der von ihm vertretenen Partei vor. |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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ZVG § 152 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1093 Abs. 1, § 985 (Zwangsverwaltung und Wohnungsrecht) BGH, Urteil vom 18.12.2015, V ZR 191/14
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Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB. |
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BGB § 1193; ZPO §§ 724, 726 (Vollstreckungsklausel, Sicherungsgrundschuld) LG Hamburg, Beschluss vom 28.12.2015, 328 T 67/15
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Das Vollstreckungsgericht ist bei der Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde an die vom Notar erteilte Vollstreckungsklausel gebunden, eine eigene Prüfungskompetenz hinsichtlich der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Klauselerteilung besteht nicht. |
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Insolvenzrecht
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InsO § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, §§ 299, 188, 189 (Sofortige Erteilung der RSB) AG Aurich, Beschluss vom 20.11.2015, 9 IK 395/14
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Einem Schuldner kann die Restschuldbefreiung sofort erteilt werden, wenn im Schlussverzeichnis wegen Bestreitens durch den Insolvenzverwalter keine Forderung enthalten ist und die Kosten des Verfahrens gestundet sind. |
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InsO § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 (Sofortige Erteilung der RSB) AG Göttingen, Beschluss vom 21.12.2015, 71 IK 123/15
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1. Haben keine Gläubiger Forderungen angemeldet, so kann die Restschuldbefreiung sofort erteilt werden. Voraussetzung ist nicht, dass die Verfahrenskosten berichtigt sind. |
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InsO § 302 Ziff. 1 (Deliktforderung, Insolvenztabelle) AG Aurich, Beschluss vom 3.12.2015, 9 IN 145/15
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Der Forderungsgrund der vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlung kann nicht in die Insolvenztabelle eingetragen werden, wenn der Schuldner keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt hat. |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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RVG § 51 (Pauschgebühren) KG, Beschluss vom 5.11.2015, 1 ARs 8/14
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1. Als Verfahrensabschnitt im Sinne des § 51 RVG ist jeder Teil der Hauptverhandlung zu verstehen, für den besondere Gebühren bestimmt sind. |
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OWiG § 96 Abs. 3 Satz 2 (Dauer der Erzwingungshaft) LG Potsdam, Beschluss vom 9.11.2015, 24 Qs 54/15
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Die angemessene Dauer der Erzwingungshaft wird bei ihrer Anordnung im Einzelfall vom Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes festgesetzt. Zu den Kriterien, die für die Bemessung der Dauer eine Rolle spielen, gehört gemäß § 96 Abs. 3 Satz 2 OWiG auch die Höhe der Geldbuße; sie ist aber nicht der alleinige Beurteilungsmaßstab. |
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Kostenrecht
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RVG § 15 Abs. 2 (Verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten) BGH, Urteil vom 17.11.2015, VI ZR 492/14
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Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegt regelmäßig nicht dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG vor. |
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ZPO § 104 Abs. 3; RVG § 15 Abs. 3; RVG VV 3500, 3201, 3200 (Verfahrensdifferenzgebühr, Mehrvergleich im Beschwerdeverfahren) OLG Köln, Beschluss vom 19.11.2015, 17 W 55/15
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1. Es bleibt offen, ob bei der Protokollierung eines Vergleichs in einem Beschwerdeverfahren für die Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche grundsätzlich – nur – eine Verfahrensgebühr gemäß RVG VV 3500 in Höhe von 0,5 oder eine Verfahrensgebühr gemäß RVG VV 3101 [bzw. 3201] in Höhe von 0,8 [1,1] anfällt. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.2.2016 – 25.3.2016
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Rechtspflegerrecht
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Rellermeyer, Überblick über landesrechtliche Aufgabenübertragungen vom Richter auf den Rechtspfleger (§§ 19, 20 Abs. 2, §§ 24b, 25a Satz 2 RPflG) und vom Rechtspfleger auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 36 RPflG) sowie Übertragungen landesrechtlicher Geschäfte auf den Rechtspfleger (§ 37 RPflG), RpflStud. 2016, 42 |
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Sachen- und Grundbuchrecht
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Böttcher, Die Entwicklung des Grundbuch- und Grundstücksrechts bis Ende 2015, NJW 2016, 844 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Böttcher, Die Entwicklung des Grundbuch- und Grundstücksrechts bis Ende 2015, NJW 2016, 844 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Dörner, Erbauseinandersetzung und Bestellung eines Minderjährigenpflegers nach Inkrafttreten der EuErbVO, ZEV 2016,117 |
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Handels- und Registerrecht
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Schürnbrand, Die Ausübung von Gesellschafterrechten in der GmbH durch Erbengemeinschaften, NZG 2016, 241 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Wagner, Ein neuer Anlauf zu einem Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen, IPrax 2016, 97 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Böttcher, Aktuelle Rechtsprechung zur Zwangsversteigerung im Jahr 2015, ZfIR 2016, 157 |
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Insolvenzrecht
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Heyer, Refugees und Restschuldbefreiung, ZVI 2016, 87 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Burhoff, Anwaltsvergütung für die Tätigkeiten als Nebenklägervertreter/ Opferanwalt, RVGreport 2016, 82 |
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Kostenrecht
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Gruber, Streitwertbegünstigung – Die Beschwerdeberechtigung der einzelnen Prozessbeteiligten, MDR 2016, 310 |
Buchbesprechungen
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
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Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Prof. Dr. Roland Rixecker, Prof. Dr. Hartmut Oetker und Präs. des BGH Bettina Limberg. 7. Auflage, 2015. Verlag C. H. Beck, München. Band 3: Schuldrecht Besonderer Teil, §§ 433–534, CISG. Redakteur: Prof. Dr. Harm Peter Westermann. 1756 Seiten, Ln., 199,– Euro. | Prof. Udo Hintzen, Berlin |
Grundpfandrechte zwischen Flexibilität und Schutz
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Ein kontinentaleuropäischer Rechtsvergleich und neue Gedanken zu einer „Eurohypothek“. Von Dr. Caroline S. Rupp. Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Band 338. Herausgegeben vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, 772 Seiten, Tübingen 2015. Verlag Mohr Siebeck, 99,– Euro, ISBN 978-3-16-154189-6 | Prof. Dr. iur. Roland Pfäffli, Notar, Thun/Schweiz, Professor an der Universität Freiburg/Schweiz |