Heft 1 / 2016 (Januar 2016)
Abhandlungen
Steffen Kögel:
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Vereinheitlichungsbestrebungen im europäischen Gesellschaftsrecht – die zentrale Herausforderung für das Handelsregister der Zukunft – | 1 |
I. Einführung |
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Dipl.-Rpfl. (FH) Maik Schlaak
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Gerichtskostenanfall bei der Kontrollbetreuung nach dem 2. Kostenrechtsreformgesetz | 7 |
1. Allgemeines |
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Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider
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Kostenrechtliche Änderung in Grundbuchsachen aufgrund des Gesetzes zum Internationalen Erbrecht | 9 |
I. Eintragung desselben Eigentümers bei verschiedenen Grundstücken |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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VerkFlBerG § 9 Abs. 1 Satz 4, § 8, § 3 (Erlöschen des Besitzrechts) BGH, Urteil vom 17.7.2015, V ZR 207/14
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Das Besitzrecht nach § 9 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 VerkFlBerG erlischt, wenn der öffentliche Nutzer seine Rechte nicht bis zum 30. Juni 2007 ausgeübt hat und der Grundstückseigentümer eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse im Sinne von § 3 VerkFlBerG ablehnt. |
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BGB §§ 398, 413, 899a, 2033 Abs. 1; GBO §§ 19, 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 47 Abs. 2 (Eintragung des Gesellschafterwechsels im Wege der Grundbuchberichtigung) OLG München, Beschluss vom 28.7.2015, 34 Wx 106/15
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1. Sind die Anteile des Erblassers an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag enthaltenen einfachen erbrechtlichen Nachfolgeklausel durch Singularsukzession auf dessen Erben übergegangen, haben sich aber die Erben über den Nachlass bereits vollständig auseinandergesetzt, so geht eine in diesem Stadium vereinbarte Erbanteilsübertragung in dinglicher Hinsicht ins Leere; sie bewirkt insbesondere keinen Übergang der Gesellschaftsanteile der übertragenden Miterben auf den übernehmenden Miterben. |
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BGB § 925 Abs. 1; GBO § 20 (Auflassung in einem gerichtlichen Vergleich) OLG Hamm, Beschluss vom 14.7.2015, I-15 W 136/15
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Setzen sich im Grundbuch eingetragene Miterben in einem gerichtlichen Vergleich durch gegenseitige Zuweisung des Eigentums an einer Immobilie auseinander, so reicht die wechselseitig erklärte Zustimmung zur Löschung ihrer Eintragung nicht aus, um im Grundbucheintragungsverfahren den nach § 20 GBO erforderlichen urkundlichen Nachweis der erfolgten Auflassung führen zu können. |
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GBO §§ 19, 29; BGB §§ 172, 167, 164 (Untervollmacht) KG, Beschluss vom 14.7.2015, 1 W 688-689/15
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1. Erteilt ein Unterbevollmächtigter unmittelbar im Namen des Geschäftsherrn eine Eintragungsbewilligung, ist gegenüber dem Grundbuchamt der Fortbestand von Untervollmacht und Hauptvollmacht nachzuweisen. Dabei kommt es bei der Untervollmacht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Bewilligung und bei der Hauptvollmacht auf den Zeitpunkt der Erteilung der Untervollmacht an. |
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BGB §§ 181, 1795 Abs. 2, § 1899 Abs. 4, § 1908 i Abs. 1, §§ 2033, 2042 (Auflassung von Grundbesitz, Bestellung eines Ergänzungsbetreuers) OLG München, Beschluss vom 17.7.2015, 34 Wx 179/15
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Zur Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers bei Auflassung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, wenn Betreuer und Betreuter Mitglieder der Erbengemeinschaft sind. |
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BGB §§ 93, 94; WEG § 1 Abs. 4, §§ 3, 8 (Begründung von Wohnungseigentum, überhängender Überbau) KG, Beschluss vom 23.7.2015, 1 W 759/15
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Ein sogenannter überhängender Überbau hindert nicht die Begründung von Wohnungseigentum. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1896 Abs. 3 (Kontrollbetreuung) BGH, Beschluss vom 23.9.2015, XII ZB 624/14
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Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht. |
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BGB § 1896; FamFG § 303 Abs. 4 (Widerruf der Vorsorgevollmacht durch Betreuer) BGH, Beschluss vom 28.7.2015, XII ZB 674/14
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1. Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 13. November 2013 – XII ZB 339/13 – FamRZ 2014, 192 und vom 1. August 2012 – XII ZB 438/11 – FamRZ 2012, 1631 [= Rpfleger 2013, 24]). |
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BGB § 1906 Abs. 4 (Genehmigte Unterbringung, betreuungsgerichtliche Genehmigung) BGH, Beschluss vom 28.7.2015, XII ZB 44/15
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1. Auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs. 4 BGB, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. September 2012 – XII ZB 543/11 – FamRZ 2012, 1866 [= Rpfleger 2013, 26]). |
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VBVG § 6 Satz 1; BGB § 1899 Abs. 4 (Betreuervergütung nach konkretem Zeitaufwand) BGH, Beschluss vom 8.7.2015, XII ZB 494/14
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Wird ein Betreuer neben einem Bevollmächtigten bestellt, weil dieser an einer Verrichtung bestimmter Tätigkeiten rechtlich verhindert ist, ist die Vergütung des Betreuers in entsprechender Anwendung des § 6 Satz 1 VBVG nach konkretem Zeitaufwand zu bemessen. |
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BGB §§ 242, 1908 d; VBVG § 5; FamFG § 168 (Vergütungsanspruch des Betreuers) BGH, Beschluss vom 28.7.2015, XII ZB 508/14
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1. Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der gerichtlichen Aufhebung der Betreuung nach § 1908 d BGB, es sei denn, das Ende der Betreuung steht bereits durch den Tod des Betreuten oder aufgrund eines entsprechenden Fristablaufs fest (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. August 2014 – XII ZB 479/12 – FamRZ 2014, 1778 [= Rpfleger 2014, 673]). |
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Erb- und Nachlassrecht
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BGB §§ 2084, 2265, 2353 (Gemeinschaftliches Testament ohne Schlusserben) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2015, I-3 Wx 193/14
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Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament einander gegenseitig zu Erben eingesetzt, ohne einen Schlusserben zu bestimmen, was regelmäßig dafür spricht, dass der Überlebende über das Gesamtvermögen auch von Todes wegen frei sollte verfügen können, so kann die Anordnung „Sollten wir beide durch einen Unfall zu gleicher Zeit sterben, so erbt . . .“ auch den Fall erfassen, dass der Überlebende wegen zeitnahen Nachversterbens zu einer letztwilligen Verfügung nicht mehr in der Lage ist (hier wurden die Eheleute in ihrer Wohnung gemeinsam tot aufgefunden und ist die an Demenz leidende Ehefrau wenige Tage nach ihrem Ehemann verstorben, weil sie sich nicht selbst versorgen konnte). |
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BGB §§ 2249, 2250 (Niederschrift eines Nottestaments) OLG München, Beschluss vom 12.5.2015, 31 Wx 81/15
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Die Niederschrift eines Nottestaments ist auch dann wirksam errichtet, wenn die von dem Erblasser allein unterschriebene und genehmigte Erklärung zusammen mit der auf einem gesonderten Blatt von einem Testamentszeugen niedergelegten und von diesem unterschriebenen Erklärung eine einheitliche Urkunde bildet. |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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GmbHG § 39 Abs. 1 (Abberufung eines nicht voreingetragenen Geschäftsführers) OLG Köln, Beschluss vom 3.6.2015, 2 Wx 117/15
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1. Auch die Abberufung eines nicht voreingetragenen Geschäftsführers ist eine anmeldepflichtige Änderung im Sinne des § 39 Abs. 1 GmbHG. |
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BGB § 32 (Frist für Einberufung der Mitgliederversammlung) OLG München, Beschluss vom 11.5.2015, 31 Wx 123/15
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Bestimmt die Satzung eines Vereins ohne nähere Angaben eine Frist für die Einberufung der Mitgliederversammlung, beginnt diese regelmäßig mit dem Zeitpunkt, zu dem bei normaler postalischer Beförderung mit dem Zugang bei allen Mitgliedern zu rechnen ist. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO § 278 Abs. 6 Satz 1 Fall 2 (Formwirksamer Vergleich) BGH, Urteil vom 14.7.2015, VI ZR 326/14
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Ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 Satz 1 Fall 2 ZPO kann nur durch Annahme des schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts mit Schriftsatz der Parteien wirksam geschlossen werden. |
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ZPO §§ 850 c, 850 k; BGB § 1603; StVollzG §§ 41, 43, 47, 51; JVollzGB BW III §§ 47, 49, 52, 53, 54 (Unterhaltspfändung, Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen) BGH, Beschluss vom 1.7.2015, XII ZB 240/14
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a) Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung. |
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Insolvenzrecht
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InsO §§ 4a, 207 (Stundung der Verfahrenskosten) BGH, Beschluss vom 9.7.2015, IX ZB 68/14
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Wird ein Insolvenzverfahren auf einen Gläubigerantrag eröffnet, kann der Schuldner rückwirkend die Stundung der im Eröffnungsverfahren angefallenen Verfahrenskosten beantragen, wenn er durch das Insolvenzgericht nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Eigenantrags verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung belehrt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 162, 181). |
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InsO §§ 207, § 287a Abs. 2, § 290 Abs. 1 Nr. 7 (Erneutes Insolvenzverfahren mit RSB) AG Göttingen, Beschluss vom 14.10.2015, 74 IN 181/15
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1. Die frühere Sperrfristrechtsprechung des BGH ist in ab dem 1.7.2014 beantragten Verfahren überholt. |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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StGB § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 8, 9, 11 (Führungsaufsicht) OLG Dresden, Beschluss vom 5.6.2015, 2 Ws 248/15
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1. Die Weisung an den Probanden, seinen Wohnsitz unter einer bestimmten Anschrift zu nehmen, wird durch § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB nicht gedeckt. Diese Vorschrift ermöglicht nur eine Mobilitätsbeschränkung, nicht hingegen die Zuweisung eines bestimmten Wohnortes gegen den Willen des Verurteilten. Auch findet sie – nicht zuletzt wegen der mit ihr einhergehenden, gesetzlich problematischen Belastung Dritter [z. B. Vermieter] und (daraus folgend) mit § 68 b Abs. 3 StGB für den Verurteilten – keine Rechtsgrundlage in § 68 b Abs. 2 Satz 1 StGB. |
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RVG § 51 (Bewilligung einer Pauschgebühr) KG, Beschluss vom 15.4.2015, 1 ARs 22/14
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Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt der Lauf der Verjährungsfrist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). |
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Kostenrecht
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GNotKG KV 14160 Ziff. 5; WEG § 12; BGB § 1010 (Änderung der Teilungserklärung, Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung) OLG München, Beschluss vom 17.7.2015, 34 Wx 137/15
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1. Eine kraft Vereinbarung oder einseitiger Erklärung des teilenden Eigentümers geltende Veräußerungsbeschränkung gestaltet als Inhalt des Sondereigentums das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und stellt keine Belastung des Miteigentumsanteils dar. |
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ZPO §§ 91, 269; RVG VV 3104, Vorbem. 3 Abs. 3 (Terminsgebühr für anwaltliche Besprechung, Klagerücknahme) OLG Koblenz, Beschluss vom 3.7.2015, 14 W 415/15
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1. Ein auf die Klagerücknahme zielender Anruf des Beklagtenvertreters beim Prozessbevollmächtigten des Klägers kann in eine auf Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung münden und damit die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 RVG VV auslösen. |
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ZPO § 788 Abs. 1 Satz 3 (Kosten, Gesamtschuldnerhaftung) LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10.6.2015, 2-09 T 162/15
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Wer gesamtschuldnerisch zur Räumung einer Wohnung verurteilt worden ist, haftet gemäß § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO auch dann für die Kosten der Zwangsvollstreckung (hier: der Räumung) als Gesamtschuldner, wenn er vor Beginn der Räumung aus der Wohnung ausgezogen ist. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.10.2015 – 25.11.2015
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BGBl. II |
Schrifttumshinweise
Rechtspflegerrecht
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Georg, Bereichsrechtspfleger oder Laufbahnteilung, ein Zukunftsmodell? RpflStud. 2015, 160 |
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Sachen- und Grundbuchrecht
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Barchewitz, Die (häufig lästige) verdeckte Eigentümergrundschuld, MDR 2015, 1273 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Bienwald, Zur Unbetreubarkeit einer/eines Betreuten, RpflStud. 2015, 157 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Hartmann, Die Anwendung der §§ 1956, 1957 BGB in den Fällen der doppelten Berufung zur Erbfolge, RNotZ 2015, 486 |
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Handels- und Registerrecht
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Hoger, Offene Rechtsfragen zur Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland, NZG 2015, 1219 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Metz, Das Haftbefehlsverfahren in der Zwangsvollstreckung, NJW 2015, 3340 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Stresemann, Das Vorrecht für Hausgelder in § 10 ZVG, RpflStud. 2015, 154 |
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Insolvenzrecht
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Bitter, Das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters bei besitzlosen Rechten und bei einer (Doppel-)Treuhand am Sicherungsgut, ZIP 2015, 2249 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Burhoff, Besonderheiten der Vergütung des Pflichtverteidigers/-beistands im Strafverfahren, RVGreport 2015, 406 |
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Kostenrecht
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Enders, Berechnungsgrundlage für die Pauschale der Nr.7002 VV RVG bei Anrechnung der Gebühren, JurBüro 2015, 505 |
Buchbesprechungen
Meikel: Grundbuchordnung. Kommentar
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11. Auflage, 2015. Carl Heymanns Verlag Köln. 2820 Seiten, geb. inkl. Onlineausgabe, 259,– Euro. ISBN 978-3-452-27590-5 | Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Werner Sternal, Köln |
WEG-Kommentar.
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Hrsg. RiAG Dr. Olaf Riecke und weiland RiBayObLG Dr. Michael Schmid. Luchterhand Verlag, 2015. 4. Auflage. 1668 Seiten, geb. 129,– Euro inkl. Onlineausgabe | Rechtsanwalt Erich J. Bellgardt, Wachtberg |
Riedel/Sußbauer: Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
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Begründet von Fritz Riedel und Heinrich Sußbauer. Bearbeitet von Sabine Ahlmann, Dr. Bruno Kremer, Elke Pankatz, Hans Gerhard Potthoff, Hagen Schneider und Ferdinand Schütz. 10. völlig neubearbeitete Auflage, 2015. Verlag Franz Vahlen, München. XX, S. 1221, 149,– Euro, ISBN 978-3-8006-3766-9. | Dipl.-Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Berlin |