Heft 11 / 2015 (November 2015)

Abhandlungen

Dipl.-Rechtspfleger (FH) Dr. jur. Heiko Gojowczyk, LL. M. (Oec.):
Der Rechtspfleger als Erzieher – ungeahnte berufliche Facetten in § 1631 Abs. 3 BGB? 609

I. Einführung
II. Voraussetzungen der familiengerichtlichen Unterstützung nach § 1631 Abs. 3 BGB
1. Unverheirateter Minderjähriger
2. Antrag der/des Personensorgeberechtigten
3. Angelegenheit der Personensorge
4. Geeigneter Fall
5. Verfahrensrechtliche Voraussetzungen
III. Unterstützungsmaßnahmen
1. Möglichkeiten und Grenzen
2. Vollstreckung
IV. Verhältnis zum Kinder- und Jugendhilferecht
V. Fazit

Dipl. Rpfl. (FH) Jörg Felix:
Die Vergütung des Berufsbetreuers Von der Anspruchsentstehung bis zum Regress nach § 1836e BGB (Teil I) 615

A. Der Vergütungsanspruch des Betreuers
I. Voraussetzungen
1. Berufsmäßigkeit
2. Die Feststellung der berufsmäßigen Ausübung
II. Die Höhe des Vergütungsanspruchs
1. Berufliche Qualifikation des Betreuers
a) Nutzbare Fachkenntnisse
b) Abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung
c) Hochschulausbildung oder vergleichbarer Abschluss
2. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen
a) Gewöhnlicher Aufenthalt
b) Vergütungsrechtlicher Heimbegriff
c) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen
III. Ermittlung des Vergütungszeitraums
1. Monatsberechnung
2. Taggenaue Abrechnung
3. Beendigung des Vergütungszeitraums
a) Aufhebung der Betreuung und Tod des Betroffenen
b) Fälle der Notgeschäftsführung
c) Nachträgliche Aufhebung der Betreuung
d) Betreuerwechsel
e) Betreuungslose Zwischenzeiten
IV. Sonderfälle der Betreuung
1. Ergänzungs- und Sterilisationsbetreuer
2. Der Ersatzbetreuer
V. Festsetzung der Vergütung
1. Vergütungszeitraum des § 9 VBVG
2. Erlöschen des Vergütungsanspruchs
3. Das Festsetzungsverfahren
a) Das förmliche Festsetzungsverfahren
b) Änderungen nach Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses
c) Festsetzung im Verwaltungsweg
VI. Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

Prof. Udo Hintzen:
Die Entwicklung im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht seit 2014 – im Anschluss an den Beitrag in Rpfleger 2013, 590 ff. – 623

I. Zwangsversteigerungsrecht
1. Verfahrensrecht
2. Beschlagnahme
3. Einstellung des Verfahrens – Suizidgefahr
4. Ablösung
5. Wertermittlung
6. Terminsbestimmung
7. Geringstes Gebot
a) Erbbauzinsreallast
b) Auflassungsvormerkung
c) Abweichende Versteigerungsbedingung
8. Verfahren im Termin
a) Abbruch der Bietzeit
b) Hinweispflicht
c) Bieten in betrügerischer Absicht
9. Zuschlagsentscheidung18
a) Hausgelder der WEG
b) Wirkung
c) Gesellschaft bürgerlichen Rechts
d) Sonderkündigungsrecht des Erstehers24
e) Zustimmung nach § 12 WEG
f) Verwaltung nach dem Zuschlag27
g) Mehrere Grundstücke
II. Zwangsverwaltungsrecht
1. Anordnung gegen Nießbrauchsberechtigten
2. Zwangsverwalter
a) Auswahl des Verwalters
b) Vertretung des Zwangsverwalters
c) Steuerbescheid gegen Zwangsverwalter33
d) Einkommensteuererklärung
3. Beschlagnahme – Inhalt und Umfang
a) Vorausverfügung
b) Ende der gewährten Nutzungsüberlassung
c) Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages
d) Gesetzliches Wohnrecht des Schuldners
e) Baukostenzuschuss
f) Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit des Mietvertrages
g) Rückgewähr insolvenzrechtlich anfechtbar erlangter Mietzahlungen
h) Haftung bei Leerstand
4. Aufhebung der Zwangsverwaltung
a) Erlösüberschuss
b) Fortdauer der Zwangsverwaltung nach Aufhebung wegen Zuschlags
5. Vergütung
a) Mindestvergütung
b) Institutsverwalter
III. Teilungsversteigerung
1. Antragsrecht des Pfändungsgläubigers
2. Auseinandersetzungsanspruch einer GbR
3. Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft
4. Geringstes Gebot
5. Rückgewähranspruch
6. Forderungsübertragung bei Nichtzahlung

Rechtsprechung

Sachen- und Grundbuchrecht
GBO § 12 Abs. 1 Satz 1 (Einsicht in Grundbuch bzw. Grundakten) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.4.2015, I-3 Wx 61/15

1. Dem Antragsteller, der sein Ersuchen auf zu verfolgende Erb-/bzw. Pflichtteilsansprüche stützt, ohne geltend zu machen, dass der Erblasser im Grundbuch als Allein- oder Miteigentümer des in Rede stehenden Grundstücks oder im Zusammenhang mit Grundstücksbelastungen im Grundbuch eingetragen oder eingetragen gewesen sei, das Grundstück also zum Nachlass gehöre, kommt nicht mehr als eine mit der eines Gläubigers vergleichbare Rechtsstellung zu; er hat deshalb sein berechtigtes Interesse an der durch die Einsicht in das Grundbuch bzw. die Grundakten zu erlangenden Information darzulegen.
2. Der Verdacht des Grundstückserwerbs durch einen Miterben über einen Strohmann und die Absicht, hiermit etwa zusammenhängende Bargeldtransaktionen zu ermitteln, rechtfertigt nicht die Einsicht in die Grundakten.

ZPO § 867; FamFG § 116 Abs. 3, § 120 Abs. 2, § 148 (Vollstreckbarkeit der Entscheidung des Familiengerichts) OLG Hamm, Beschluss vom 7.4.2015, I-15 W 132/15

Die Vollstreckbarkeit der Entscheidung des Familiengerichts in einer Familienstreitsache im Scheidungsverbund setzt voraus, dass sie entweder in Rechtskraft erwachsen oder ihre sofortige Wirksamkeit angeordnet ist.

GBO §§ 15, 18, 19 (Eintragung aufgrund Bewilligung eines ausländischen Insolvenzverwalters) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.3.2015, I-3 Wx 56/15

Bewilligt der vom ausländischen Gericht (hier: Anordnung der Administration und Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Beschluss des Royal Court of Guernsey) bestellte Insolvenzverwalter im notariellen Kaufvertrag eine Auflassungsvormerkung, so bedarf es für deren Eintragung in das Grundbuch nicht eines Nachweises der Legitimation des Insolvenzverwalters in Form einer „Anerkennung der Insolvenzeröffnung bzw. des Ersuchens auf Eintragung eines Insolvenzvermerkes durch das zuständige inländische Insolvenzgericht“.

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
BGB § 1896 Abs. 2; StGB § 63 (Betreuung trotz Maßregelvollzug) BGH, Beschluss vom 20.5.2015, XII ZB 96/15

Allein die Unterbringung des betreuungsbedürftigen Betroffenen in einer forensischen Klinik gemäß § 63 StGB lässt den Betreuungsbedarf nicht entfallen.

BGB § 362 Abs. 1, § 1903 Abs. 1 Satz 2 (Zahlung an Betreuer, Erfüllungswirkung) BGH, Urteil vom 21.4.2015, XI ZR 234/14

Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung.

BGB § 1664 (Rückzahlungsanspruch des Kindes gegen die Eltern) OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.5.2015, 5 UF 53/15

1. Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden.
2. Sie sind gegebenenfalls gemäß § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen.

BGB § 1906; VBVG § 5 (Vergütung des Betreuers) LG Freiburg, Beschluss vom 18.5.2015, 4 T 259/14

Im Einzelfall kann auch bei einer mehr als zwei Jahre dauernden Unterbringung eine Betreuervergütung nach den Stundenansätzen für Betreute, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Heim haben, zu bemessen sein.

Erb- und Nachlassrecht
BGB § 1371 Abs. 1; EGBGB Art. 15, Art. 25 (Zugewinnausgleich) BGH, Beschluss vom 13.5.2015, IV ZB 30/14

Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Art. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren.
Mit Anmerkung von: Wiss. Ass. DeniseWiedemann, LL. M. (Lissabon), Dipl.-Rpfl. (FH)

BGB §§ 1836, 1915, 1960; VBVG § 3 (Vergütung des Nachlasspflegers) OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.4.2015, 21 W 45/15

Bei einer berufsmäßigen Nachlasspflegschaft ist bei einer Tätigkeit „mittleren Schwierigkeitsgrades“ ein Vergütungssatz von 100 e netto pro Stunde angemessen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Tatsache, ob der Kanzleisitz einem Ballungsraum (hier: Ballungsraum Frankfurt/Rhein Main) zuzurechnen ist, denn die räumliche Lage bestimmt maßgeblich auch die Kosten für den Betrieb eines Büros. Diese Kosten sind es, die einen höheren Stundensatz gegenüber Kanzleisitzen außerhalb des Ballungsraums rechtfertigen.

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
HGB §§ 25, 6; PartGG § 2 (Eintragung des Haftungsausschlusses) OLG München, Beschluss vom 8.4.2015, 31 Wx 120/15

Der bei Übernahme der Geschäfte einer zunächst fortbestehenden Rechtsanwalts-GmbH durch eine Partnerschaftsgesellschaft vereinbarte Haftungsausschluss ist in das Handelsregister einzutragen.

FamFG § 383 Abs. 3, § 81 Abs. 4 (Keine Kostentragungslast der Staatskasse, Amtslöschungsverfahren) HansOLG Hamburg, Beschluss vom 10.4.2015, 11 W 17/15

1. Auch bei Obsiegen des Beschwerdeführers in einem Registerverfahren kommt eine Kostentragungslast der Staatskasse nicht in Betracht.
2. Eine Beschwerde gegen die Eintragung der Amtslöschung ist unstatthaft und stellt lediglich die Anregung an das Registergericht dar, ein Verfahren zur Amtslöschung der Amtslöschung einzuleiten.
3. Die bloße Untätigkeit des Registergerichts steht einer Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens nicht gleich.

Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
FamFG § 113 Abs. 1; EGZPO § 40; ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 4 a. F. (Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe, Insolvenzeröffnung) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 10.3.2015, 13 WF 46/15

1. In dem von Amts wegen geführten Verfahren zur Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 (a. F.) ZPO) hat das Gericht Anhaltspunkten nachzugehen, die dafür sprechen, dass der Beteiligte schon anfänglich nicht in der Lage war, die festgesetzten Raten zu zahlen, oder dass die Leistungsfähigkeit später weggefallen ist. Unzureichenden Vortrag des Beteiligten darf es erst zu seinen Lasten berücksichtigen, wenn es ihn zur Substantiierung aufgefordert hat und auch andere Erkenntnisquellen nicht zur Verfügung stehen.
2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht in jedem Falle zwingend zur Ratenfreiheit. Aber sie bildet einen gewichtigen Anhaltspunkt, um nachzuprüfen, ob dem Beteiligten neben den Verpflichtungen aus dem Insolvenzverfahren noch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um die Raten aufzubringen.

ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 4 (Aufhebung der PKH-Bewilligung, Verschuldensmaßstab) LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.6.2015, 4 Ta 8/15

Eine PKH-Bewilligung kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO wegen verspäteter Mitteilung einer Anschriftenänderung nur aufgehoben werden, wenn auch diese Verspätung der Anschriftenänderung absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit erfolgte. Eine grobe Nachlässigkeit ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn lediglich der objektive Tatbestand erfüllt wurde und die PKH-Partei in der PKH-Antragstellung auf die Folgen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO hingewiesen wurde. Es bedarf vielmehr weiterer tatsächlicher Anhaltspunkte für die Annahme einer groben Nachlässigkeit.

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
ZPO § 850c Abs. 4; InsO § 36 Abs. 4 (Nichtberücksichtigung eines Kindes) BGH, Beschluss vom 16.4.2015, IX ZB 41/14

Zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners einschränken oder ausschließen können, gehört auch der von anderen Unterhaltsverpflichteten gewährte Naturalunterhalt.

ZPO § 802l (Einholen von Drittauskünften durch den Gerichtsvollzieher) BGH, Beschluss vom 22.1.2015, I ZB 77/14

a) Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO sind nach Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Sie sind erst dann nicht erforderlich, wenn aus den Angaben des Schuldners oder anderen offensichtlichen Umständen deutlich wird, dass die Drittauskünfte zu keiner auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers führen können.
b) Wurden die Drittauskünfte nach einer Vermögensauskunft eingeholt, so ist es erst erforderlich, sie ein weiteres Mal zu erheben, wenn der Gläubiger konkrete Anhaltspunkte für eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners glaubhaft macht oder wenn er eine erneute Vermögensauskunft (§ 802d ZPO) abgegeben hat.
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, ist der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 ZPO dazu verpflichtet, die vom Gläubiger begehrten Drittauskünfte einzuholen.

ZPO § 802 a, b; GVGA §§ 15, 58 (Zustellung durch Gerichtsvollzieher) OLG Köln, Beschluss vom 13.4.2015, 17 W 319/14

Es obliegt grundsätzlich dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtsvollziehers, auf welche Weise er eine Zustellung vornimmt, entweder er stellt persönlich zu oder er bedient sich dafür der Post.

ZPO §§ 185, 186, 750 Abs. 2, § 727 (Nachweise für öffentliche Zustellung) LG Leipzig, Beschluss vom 30.4.2015, 8 T 208/15

Zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung im Rahmen der Zwangsvollstreckung genügt grundsätzlich die Vorlage aktueller Auskünfte des für den letzten bekannten Wohnort des Schuldners zuständigen Einwohnermeldeamts.

Insolvenzrecht
InsO § 203 Abs. 1 Nr. 1, § 290 Abs. 1 (Befugnisse des Insolvenzverwalters bei Nachtragsverteilung) BGH, Beschluss vom 18.6.2015, IX ZB 86/12

Wird die Nachtragsverteilung vorbehalten, ist der bisherige Insolvenzverwalter insoweit auch nach Aufhebung des Verfahrens befugt, für den Schuldner als Gläubiger in einem Restschuldbefreiungsverfahren einen Versagungsantrag zu stellen.

InsO § 63 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 Satz 3 a. F.; InsVV §§ 10, 13 Abs. 1, § 8 Abs. 1 jew. a. F. (Mehrkosten für Zustellungen) BGH, Beschluss vom 11.6.2015, IX ZB 50/14

Ist dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder das Zustellungswesen übertragen, können die ihm dadurch entstehenden personellen Mehrkosten durch die Erstattung eines Betrags von 1,80 e je Zustellung gedeckt sein.

BGB §§ 372, 293, 295; InsO §§ 188, 194, 196, 197; FamFG §§ 13, 343; BerlHintG §§ 8 und 9 (Insolvenzverwalter, unbekannte Erben) KG, Beschluss vom 5.3.2015, 1 VA 21/14

Einem Insolvenzverwalter ist es grundsätzlich zuzumuten, vor Hinterlegung einer Quotenzahlung bei dem Nachlassgericht um Auskunft über mögliche Erben eines verstorbenen Insolvenzgläubigers nachzusuchen. Unterlässt er eine solche Anfrage, beruht seine Unkenntnis über die Erben eines Insolvenzgläubigers regelmäßig auf Fahrlässigkeit, so dass die Hinterlegungsstelle die Annahme einer Quotenzahlung mangels schlüssiger Darlegung eines Hinterlegungsgrundes nach § 372 S. 2 Alt. 2 BGB zurückweisen kann.

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
StPO § 111b; StGB §§ 73 ff. (Arrest, Dauer und Umfang der Verfügungsbeschränkung) BVerfG, Beschluss vom 17.4.2015, 2 BvR 1986/14

1. Bei Erlass eines Arrestes ist in den Gründen auf das Sicherungsstellungsinteresse der Geschädigten einzugehen.
2. Die Dauer und der Umfang der Nutzungs- und Verfügungsbeschränkung bedürfen einer sorgfältigen und einer eingehenden Prüfung, die in den Entscheidungsgründen zu dokumentieren ist.
3. Bei der Schätzung der Arrestsumme nach § 111b StPO dürfen Zinsen und Säumniszuschläge nicht herangezogen werden.

RVG § 51 (Pauschvergütung) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.6.2015, III-3 AR 65/14

Zur Pauschvergütung in Großverfahren (hier: OLGStaatsschutzverfahren)

Kostenrecht
ZPO § 104 (Kostenfestsetzungsbeschluss, materiell-rechtliche Einwendungen) BAG, Beschluss vom 30.6.2015, 10 AZB 17/15

1. Materiell-rechtliche Einwendungen, wie die Abgeltungsklausel aus dem späteren Vergleich der Parteien, sind im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
2. Materiell-rechtliche Einwendungen können nur dann aus verfahrensökonomischen Gründen berücksichtigt werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen feststehen, weil sie unstreitig sind oder vom Rechtspfleger im Festsetzungsverfahren ohne Schwierigkeiten aus den Akten ermittelt werden können.
3. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn der Rechtspfleger, über die Auslegung eines nur nach seinem Wortlaut unstreitigen Vergleichs zu entscheiden hat, dessen rechtliche Bewertung zwischen den Parteien jedoch im Streit steht und der jedenfalls nicht so offenkundig einen bestimmten Inhalt hat, dass keine ernsthaften Auslegungsschwierigkeiten auftreten können.

ZPO §§ 91, 330, 331, 345; RVG § 46; RVG VV 3104, 3105, 7003–7006 (Anwaltsgebühren bei zweimaliger Säumnis; Reisekosten des Bevollmächtigten) OLG Koblenz, Beschluss vom 10.2.2015, 14 W 75/15

1. Bei zweimaliger Säumnis greift der Ermäßigungstatbestand RVG VV 3105 nicht; für den Prozessbevollmächtigten des Gegners der säumigen Partei entsteht die volle 1,2 Terminsgebühr nach RVG VV 3104.
2. Grundsätzlich darf auch die ausländische Partei einen inländischen Prozessbevollmächtigten nach ihrem Vertrauen in dessen Bereitschaft und Fähigkeit sachgemäßer Interessenwahrnehmung wählen. Eine Kürzung der anwaltlichen Reisekosten für die Wahrnehmung gerichtlicher Termine kommt daher regelmäßig nicht in Betracht (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.02.2015 – 14 W 75/15).

GNotKG KV 15110, 15112 (Gebühren für die Genehmigung eines Hofübergabevertrages) OLG Hamm, Beschluss vom 16.4.2015, 15 W 13/15

Für das Verfahren über die Genehmigung eines Hofübergabevertrages (§ 17 Abs. 3 HöfeO) ist lediglich eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 nach GNotKG KV 15112 zu erheben.

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 26.7.2015 – 25.9.2015

BGBl. I
Erste Verordnung zur Änderung der Testamentsregister-Verordnung vom 27. Juli 2015, BGBl. I 2015 S. 1411
Länderreport
Bayern
Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) vom 17. Juli 2015, GVBl. 2015, 222
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufhebung von Richtervorbehalten vom 17. August 2015, GVBl. 2015 S. 320
Nordrhein-Westfalen
Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahnen des höheren Dienstes im Geschäftsbereich des Justizministeriums (Qualifizierungsverordnung Justiz – QualiVO Justiz) vom 19.August 2015, GVBl. 2015 S. 616

Schrifttumshinweise

Sachen- und Grundbuchrecht

Böhringer, Fortbestehende liegenschaftsrechtliche Besonderheiten in den neuen Bundesländern, ZfIR 2015, 625
Morhard, Immobilienverkauf durch befreite Vorerben, MittBayNot 2015, 361
Theilig, Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Unterteilung von Wohnungseigentum, NotBZ 2015, 291
Weser, Prüfung der Testierfähigkeit durch das Grundbuchamt, MittBayNot 2015, 368
Zempel, Gerichtliche Protokollierung an Stelle notarieller Beurkundung – Möglichkeiten und Grenzen, NJW 2015, 2859

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Dodegge, Die Entwicklung des Betreuungsrechts bis Ende Juli 2015, NJW 2015, 2698
Hähnchen, Vergangenheit und Zukunft der Rechte des nichtehelichen Vaters, JZ 2015, 708
Herr, Die Berücksichtigung des Vermögens der Ehegatten bei der Festsetzung des Gegenstandswerts für Ehesachen, FuR 2015, 377
Jordans, Anordnung einer Betreuung trotz Vorliegen einer Vollmacht, MDR 2015, 1045
Seifert, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGB, FamRZ 2015, 1449

Erb- und Nachlassrecht

Böhringer, Das Europäische Nachlasszeugnis im deutschen Grundbuchverfahren, NotBZ 2015, 281
Döbereiner, Das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein, NJW 2015, 2449
Gottwald, Die Europäische Erbrechtsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen, ZAP Fach 12 S. 299
Heinemann, Die Wahl des Erbstatuts nach Art. 22 EuErbVO, MDR 2015, 928
Hoischen, Der deutsch-französische Wahlgüterstand in der notariellen Praxis, RNotZ 2015, 317
Siebert, Die Entwicklung des Erbrechts im ersten Halbjahr 2015, NJW 2015, 2855
Zimmer, Aktuelle Entwicklungen im Bereich wechselbezüglicher Verfügungen beim gemeinschaftlichen Testament, ZEV 2015, 450
Zimmermann, Das neue Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz, FGPrax 2015, 145
Zimmermann, Der gemeinschaftliche Erbschein ohne Erbquoten, ZEV 2015, 520

Handels- und Registerrecht

Kalbfleisch/Glock, Freiwillige Zusatzangaben in der GmbH-Gesellschafterliste, GmbHR 2015, 847
Stiegler, Die Regelung zur europäischen Registervernetzung im deutschen Recht, NotBZ 2015, 329

Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Fellner, Prozesskostenhilfeverfahren – Beiordnung eines auswärtigen Anwalts MDR 2015,867
Lissner, Die Ablehnung der Beratungshilfe – die Schriftform und ihre Praxisauswirkungen, JurBüro 2015, 451
Schneider, N., Abrechnung bei nur teilweise bewilligter Prozesskostenhilfe, NJW-Spezial 2015, 475
Schneider, H., Einstweilige Befreiung nach § 122 Abs. 2 ZPO von den Gerichtskosten für den Gegner des PKH-Beteiligten, AGS 2015, 365

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Pietsch, Anerkennung und Vollstreckung europäischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, FuR 2015, 456
Saager, Pfändungsschutzkonto: Vom Monatsanfangsproblem und anderen Problemen beim Monatswechsel, ZVI 2015, 317

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Brandau/Stroh/Buhrfeind, Die Mietsicherheit in der Zwangsverwaltung, ZfIR 2015, 646
Goldbach, Übersicht über Gebühren-/Kostenbefreiung in den Bundesländern bei den Gerichten in Zwangsversteigerungsverfahren, ZfIR 2015,691

Insolvenzrecht

Brünkmans/Greif-Werner, Die Prüfung gesellschaftsrechtlicher Regelungen im Insolvenzplan durch Insolvenzgericht und Registergericht, ZInsO 2015, 1585
Busching/Klersy, Das ewige Insolvenzverfahren – das Sonderinsolvenzmasseverfahren als Perpetuum mobile des Insolvenzrechts? ZInsO 2015, 1601
Deppe, Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Unterhaltsforderungen in der Insolvenztabelle, Insbüro 2015, 287
Frind, Keine Stundungsgewährung und Restschuldbefreiungsaussicht für Strafgefangene nach der Reform des Privatinsolvenzrechts zum 1.7.2014? ZInsO 2015, 1667
Haarmeyer, Die Vergütung im Insolvenzplanverfahren, Insbüro 2015, 291
Höfling, Juristische Personen als Insolvenzverwalter? ZIP 2015, 1576
Möhlen, Trügerischer Anreiz 35 % – die Kostenhürde auf dem Weg zur vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 3 Jahren gem. § 300 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 InsO, ZInsO 2015, 1603
Schmerbach, Rechtliches Gehör der Beteiligten im Verfahren auf Versagung der Restschuldbefreiung. ZVI 2015, 277

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht

Burhoff, Anwaltsvergütung für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, RVGreport 2015, 282
Burhoff, Anwaltsvergütung für die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren, RVGreport 2015, 322
Cierniak/Niehaus, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Strafverfahrensrecht, (Teil 4), NStZ-RR 2015, 195
Kotz, Aus der Rechtsprechung zu den Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen in Straf- und Bußgeldsachen 2014, (Teil 2), NStZ-RR 2015, 193
Mertens, Die Rechtsprechung zum Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen seit dem Jahr 2010 (1. Teil), NStZ-RR 2015, 233; 2. Teil, NStZ-RR 2015, 270
Schneider, N., Abrechnung bei Wechsel zwischen Straf- und Bußgeldverfahren, DAR 2015, 432
Schneider, N., Änderung der Gebühren in Bußgeldsachen – Anpassung der Staffelung der Gebührenrahmen in Bußgeldsachen an die neue Punktegrenze, AGS 2015, 313

Kostenrecht

Burhoff, Aktuelle Änderungen im RVG ab 25.7.2015, RVGreport 2015, 328
Enders, Neue Geschäftsgebühr bei Erfüllung der Hauptforderung und weiterer Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs gegen den Gegner? JurBüro 2015, 393
Enders, Erstattung einer weiteren Geschäftsgebühr bei Geltendmachung eigener Vergütungsansprüche gegenüber dem Mandanten durch den Rechtsanwalt? JurBüro 2015, 449
Hansens, Wer trägt das Insolvenzrisiko des gerichtliche bestellten Sachverständigen? RVGreport 2015, 288
Schneider, N., Vergütung in Beschwerdeverfahren, NZFam 2015, 752
Tiedtke, KostO und GNotKG: Kostenrechtsprechung 2014, DNotZ 2015, 577

Buchbesprechungen

ZPO. Kommentar.
Herausgegeben von Professor Dr. Hanns Prütting und Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein. 7. überarbeitete Auflage 2015. Wolters Kluwer, Verlag Luchterhand, Köln. S. 3128, geb. 139,– Euro mit persönlichem Freischaltcode für die Onlineausgabe Prof. Udo Hintzen, Berlin
Praktische Fragen des Erbbaurechts.
Von Prof. Roland Böttcher. 7. Auflage, 2014. RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln. XXIII, 201 Seiten, 44,00 Euro, ISBN 978-3-8145-6279-7. Dipl.-Rechtspfleger Alexander Dressler, Berlin
Strafrecht. Besonderer Teil.
Lehrbuch. Begründet von Prof. Gunther Arzt und Prof. Ulrich Weber (†), fortgeführt von Prof. Bernd Heinrich und Prof. Eric Hilgendorf. 3. Auflage 2015. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. 1429 Seiten, 84,– Euro Dr. Thomas Wolf, Vors. Richter am LG, Marburg

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