Heft 11 / 2015 (November 2015)
Abhandlungen
Dipl.-Rechtspfleger (FH) Dr. jur. Heiko Gojowczyk, LL. M. (Oec.):
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Der Rechtspfleger als Erzieher – ungeahnte berufliche Facetten in § 1631 Abs. 3 BGB? | 609 |
I. Einführung |
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Dipl. Rpfl. (FH) Jörg Felix:
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Die Vergütung des Berufsbetreuers Von der Anspruchsentstehung bis zum Regress nach § 1836e BGB (Teil I) | 615 |
A. Der Vergütungsanspruch des Betreuers |
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Prof. Udo Hintzen:
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Die Entwicklung im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht seit 2014 – im Anschluss an den Beitrag in Rpfleger 2013, 590 ff. – | 623 |
I. Zwangsversteigerungsrecht |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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GBO § 12 Abs. 1 Satz 1 (Einsicht in Grundbuch bzw. Grundakten) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.4.2015, I-3 Wx 61/15
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1. Dem Antragsteller, der sein Ersuchen auf zu verfolgende Erb-/bzw. Pflichtteilsansprüche stützt, ohne geltend zu machen, dass der Erblasser im Grundbuch als Allein- oder Miteigentümer des in Rede stehenden Grundstücks oder im Zusammenhang mit Grundstücksbelastungen im Grundbuch eingetragen oder eingetragen gewesen sei, das Grundstück also zum Nachlass gehöre, kommt nicht mehr als eine mit der eines Gläubigers vergleichbare Rechtsstellung zu; er hat deshalb sein berechtigtes Interesse an der durch die Einsicht in das Grundbuch bzw. die Grundakten zu erlangenden Information darzulegen. |
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ZPO § 867; FamFG § 116 Abs. 3, § 120 Abs. 2, § 148 (Vollstreckbarkeit der Entscheidung des Familiengerichts) OLG Hamm, Beschluss vom 7.4.2015, I-15 W 132/15
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Die Vollstreckbarkeit der Entscheidung des Familiengerichts in einer Familienstreitsache im Scheidungsverbund setzt voraus, dass sie entweder in Rechtskraft erwachsen oder ihre sofortige Wirksamkeit angeordnet ist. |
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GBO §§ 15, 18, 19 (Eintragung aufgrund Bewilligung eines ausländischen Insolvenzverwalters) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.3.2015, I-3 Wx 56/15
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Bewilligt der vom ausländischen Gericht (hier: Anordnung der Administration und Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Beschluss des Royal Court of Guernsey) bestellte Insolvenzverwalter im notariellen Kaufvertrag eine Auflassungsvormerkung, so bedarf es für deren Eintragung in das Grundbuch nicht eines Nachweises der Legitimation des Insolvenzverwalters in Form einer „Anerkennung der Insolvenzeröffnung bzw. des Ersuchens auf Eintragung eines Insolvenzvermerkes durch das zuständige inländische Insolvenzgericht“. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1896 Abs. 2; StGB § 63 (Betreuung trotz Maßregelvollzug) BGH, Beschluss vom 20.5.2015, XII ZB 96/15
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Allein die Unterbringung des betreuungsbedürftigen Betroffenen in einer forensischen Klinik gemäß § 63 StGB lässt den Betreuungsbedarf nicht entfallen. |
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BGB § 362 Abs. 1, § 1903 Abs. 1 Satz 2 (Zahlung an Betreuer, Erfüllungswirkung) BGH, Urteil vom 21.4.2015, XI ZR 234/14
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Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung. |
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BGB § 1664 (Rückzahlungsanspruch des Kindes gegen die Eltern) OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.5.2015, 5 UF 53/15
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1. Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden. |
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BGB § 1906; VBVG § 5 (Vergütung des Betreuers) LG Freiburg, Beschluss vom 18.5.2015, 4 T 259/14
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Im Einzelfall kann auch bei einer mehr als zwei Jahre dauernden Unterbringung eine Betreuervergütung nach den Stundenansätzen für Betreute, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Heim haben, zu bemessen sein. |
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Erb- und Nachlassrecht
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BGB § 1371 Abs. 1; EGBGB Art. 15, Art. 25 (Zugewinnausgleich) BGH, Beschluss vom 13.5.2015, IV ZB 30/14
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Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Art. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren. |
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BGB §§ 1836, 1915, 1960; VBVG § 3 (Vergütung des Nachlasspflegers) OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.4.2015, 21 W 45/15
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Bei einer berufsmäßigen Nachlasspflegschaft ist bei einer Tätigkeit „mittleren Schwierigkeitsgrades“ ein Vergütungssatz von 100 e netto pro Stunde angemessen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Tatsache, ob der Kanzleisitz einem Ballungsraum (hier: Ballungsraum Frankfurt/Rhein Main) zuzurechnen ist, denn die räumliche Lage bestimmt maßgeblich auch die Kosten für den Betrieb eines Büros. Diese Kosten sind es, die einen höheren Stundensatz gegenüber Kanzleisitzen außerhalb des Ballungsraums rechtfertigen. |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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HGB §§ 25, 6; PartGG § 2 (Eintragung des Haftungsausschlusses) OLG München, Beschluss vom 8.4.2015, 31 Wx 120/15
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Der bei Übernahme der Geschäfte einer zunächst fortbestehenden Rechtsanwalts-GmbH durch eine Partnerschaftsgesellschaft vereinbarte Haftungsausschluss ist in das Handelsregister einzutragen. |
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FamFG § 383 Abs. 3, § 81 Abs. 4 (Keine Kostentragungslast der Staatskasse, Amtslöschungsverfahren) HansOLG Hamburg, Beschluss vom 10.4.2015, 11 W 17/15
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1. Auch bei Obsiegen des Beschwerdeführers in einem Registerverfahren kommt eine Kostentragungslast der Staatskasse nicht in Betracht. |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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FamFG § 113 Abs. 1; EGZPO § 40; ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 4 a. F. (Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe, Insolvenzeröffnung) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 10.3.2015, 13 WF 46/15
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1. In dem von Amts wegen geführten Verfahren zur Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 (a. F.) ZPO) hat das Gericht Anhaltspunkten nachzugehen, die dafür sprechen, dass der Beteiligte schon anfänglich nicht in der Lage war, die festgesetzten Raten zu zahlen, oder dass die Leistungsfähigkeit später weggefallen ist. Unzureichenden Vortrag des Beteiligten darf es erst zu seinen Lasten berücksichtigen, wenn es ihn zur Substantiierung aufgefordert hat und auch andere Erkenntnisquellen nicht zur Verfügung stehen. |
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ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 4 (Aufhebung der PKH-Bewilligung, Verschuldensmaßstab) LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.6.2015, 4 Ta 8/15
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Eine PKH-Bewilligung kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO wegen verspäteter Mitteilung einer Anschriftenänderung nur aufgehoben werden, wenn auch diese Verspätung der Anschriftenänderung absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit erfolgte. Eine grobe Nachlässigkeit ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn lediglich der objektive Tatbestand erfüllt wurde und die PKH-Partei in der PKH-Antragstellung auf die Folgen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO hingewiesen wurde. Es bedarf vielmehr weiterer tatsächlicher Anhaltspunkte für die Annahme einer groben Nachlässigkeit. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO § 850c Abs. 4; InsO § 36 Abs. 4 (Nichtberücksichtigung eines Kindes) BGH, Beschluss vom 16.4.2015, IX ZB 41/14
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Zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners einschränken oder ausschließen können, gehört auch der von anderen Unterhaltsverpflichteten gewährte Naturalunterhalt. |
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ZPO § 802l (Einholen von Drittauskünften durch den Gerichtsvollzieher) BGH, Beschluss vom 22.1.2015, I ZB 77/14
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a) Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO sind nach Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Sie sind erst dann nicht erforderlich, wenn aus den Angaben des Schuldners oder anderen offensichtlichen Umständen deutlich wird, dass die Drittauskünfte zu keiner auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers führen können. |
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ZPO § 802 a, b; GVGA §§ 15, 58 (Zustellung durch Gerichtsvollzieher) OLG Köln, Beschluss vom 13.4.2015, 17 W 319/14
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Es obliegt grundsätzlich dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtsvollziehers, auf welche Weise er eine Zustellung vornimmt, entweder er stellt persönlich zu oder er bedient sich dafür der Post. |
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ZPO §§ 185, 186, 750 Abs. 2, § 727 (Nachweise für öffentliche Zustellung) LG Leipzig, Beschluss vom 30.4.2015, 8 T 208/15
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Zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung im Rahmen der Zwangsvollstreckung genügt grundsätzlich die Vorlage aktueller Auskünfte des für den letzten bekannten Wohnort des Schuldners zuständigen Einwohnermeldeamts. |
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Insolvenzrecht
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InsO § 203 Abs. 1 Nr. 1, § 290 Abs. 1 (Befugnisse des Insolvenzverwalters bei Nachtragsverteilung) BGH, Beschluss vom 18.6.2015, IX ZB 86/12
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Wird die Nachtragsverteilung vorbehalten, ist der bisherige Insolvenzverwalter insoweit auch nach Aufhebung des Verfahrens befugt, für den Schuldner als Gläubiger in einem Restschuldbefreiungsverfahren einen Versagungsantrag zu stellen. |
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InsO § 63 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 Satz 3 a. F.; InsVV §§ 10, 13 Abs. 1, § 8 Abs. 1 jew. a. F. (Mehrkosten für Zustellungen) BGH, Beschluss vom 11.6.2015, IX ZB 50/14
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Ist dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder das Zustellungswesen übertragen, können die ihm dadurch entstehenden personellen Mehrkosten durch die Erstattung eines Betrags von 1,80 e je Zustellung gedeckt sein. |
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BGB §§ 372, 293, 295; InsO §§ 188, 194, 196, 197; FamFG §§ 13, 343; BerlHintG §§ 8 und 9 (Insolvenzverwalter, unbekannte Erben) KG, Beschluss vom 5.3.2015, 1 VA 21/14
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Einem Insolvenzverwalter ist es grundsätzlich zuzumuten, vor Hinterlegung einer Quotenzahlung bei dem Nachlassgericht um Auskunft über mögliche Erben eines verstorbenen Insolvenzgläubigers nachzusuchen. Unterlässt er eine solche Anfrage, beruht seine Unkenntnis über die Erben eines Insolvenzgläubigers regelmäßig auf Fahrlässigkeit, so dass die Hinterlegungsstelle die Annahme einer Quotenzahlung mangels schlüssiger Darlegung eines Hinterlegungsgrundes nach § 372 S. 2 Alt. 2 BGB zurückweisen kann. |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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StPO § 111b; StGB §§ 73 ff. (Arrest, Dauer und Umfang der Verfügungsbeschränkung) BVerfG, Beschluss vom 17.4.2015, 2 BvR 1986/14
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1. Bei Erlass eines Arrestes ist in den Gründen auf das Sicherungsstellungsinteresse der Geschädigten einzugehen. |
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RVG § 51 (Pauschvergütung) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.6.2015, III-3 AR 65/14
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Zur Pauschvergütung in Großverfahren (hier: OLGStaatsschutzverfahren) |
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Kostenrecht
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ZPO § 104 (Kostenfestsetzungsbeschluss, materiell-rechtliche Einwendungen) BAG, Beschluss vom 30.6.2015, 10 AZB 17/15
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1. Materiell-rechtliche Einwendungen, wie die Abgeltungsklausel aus dem späteren Vergleich der Parteien, sind im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. |
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ZPO §§ 91, 330, 331, 345; RVG § 46; RVG VV 3104, 3105, 7003–7006 (Anwaltsgebühren bei zweimaliger Säumnis; Reisekosten des Bevollmächtigten) OLG Koblenz, Beschluss vom 10.2.2015, 14 W 75/15
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1. Bei zweimaliger Säumnis greift der Ermäßigungstatbestand RVG VV 3105 nicht; für den Prozessbevollmächtigten des Gegners der säumigen Partei entsteht die volle 1,2 Terminsgebühr nach RVG VV 3104. |
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GNotKG KV 15110, 15112 (Gebühren für die Genehmigung eines Hofübergabevertrages) OLG Hamm, Beschluss vom 16.4.2015, 15 W 13/15
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Für das Verfahren über die Genehmigung eines Hofübergabevertrages (§ 17 Abs. 3 HöfeO) ist lediglich eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 nach GNotKG KV 15112 zu erheben. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.7.2015 – 25.9.2015
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Böhringer, Fortbestehende liegenschaftsrechtliche Besonderheiten in den neuen Bundesländern, ZfIR 2015, 625 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Dodegge, Die Entwicklung des Betreuungsrechts bis Ende Juli 2015, NJW 2015, 2698 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Böhringer, Das Europäische Nachlasszeugnis im deutschen Grundbuchverfahren, NotBZ 2015, 281 |
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Handels- und Registerrecht
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Kalbfleisch/Glock, Freiwillige Zusatzangaben in der GmbH-Gesellschafterliste, GmbHR 2015, 847 |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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Fellner, Prozesskostenhilfeverfahren – Beiordnung eines auswärtigen Anwalts MDR 2015,867 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Pietsch, Anerkennung und Vollstreckung europäischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, FuR 2015, 456 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Brandau/Stroh/Buhrfeind, Die Mietsicherheit in der Zwangsverwaltung, ZfIR 2015, 646 |
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Insolvenzrecht
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Brünkmans/Greif-Werner, Die Prüfung gesellschaftsrechtlicher Regelungen im Insolvenzplan durch Insolvenzgericht und Registergericht, ZInsO 2015, 1585 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Burhoff, Anwaltsvergütung für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, RVGreport 2015, 282 |
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Kostenrecht
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Burhoff, Aktuelle Änderungen im RVG ab 25.7.2015, RVGreport 2015, 328 |
Buchbesprechungen
ZPO. Kommentar.
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Herausgegeben von Professor Dr. Hanns Prütting und Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein. 7. überarbeitete Auflage 2015. Wolters Kluwer, Verlag Luchterhand, Köln. S. 3128, geb. 139,– Euro mit persönlichem Freischaltcode für die Onlineausgabe | Prof. Udo Hintzen, Berlin |
Praktische Fragen des Erbbaurechts.
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Von Prof. Roland Böttcher. 7. Auflage, 2014. RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln. XXIII, 201 Seiten, 44,00 Euro, ISBN 978-3-8145-6279-7. | Dipl.-Rechtspfleger Alexander Dressler, Berlin |
Strafrecht. Besonderer Teil.
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Lehrbuch. Begründet von Prof. Gunther Arzt und Prof. Ulrich Weber (†), fortgeführt von Prof. Bernd Heinrich und Prof. Eric Hilgendorf. 3. Auflage 2015. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. 1429 Seiten, 84,– Euro | Dr. Thomas Wolf, Vors. Richter am LG, Marburg |