Heft 5 / 2015 (Mai 2015)

Abhandlungen

Richter am Landgericht Uwe Seifert, Chemnitz:
§ 765a ZPO im Verfahren der Räumungsvollstreckung und der Zwangsversteigerung – Zum Missbrauch durch den unbegründeten Suizideinwand des Schuldners – 237

1. Einstieg
2. Vollstreckungsschutz in der Rechtsprechung des BVerfG
3 .Der gegenwärtige Zustand des Vollstreckungsschutzes zugunsten des Schuldners oder seiner Angehörigen
4. Der bisher vorgeschlagene Lösungsansatz einer Neuregelung des § 765a ZPO
5. Eigene Lösungsvorschläge
6. Schlussbemerkung

Dipl.-RPfl. (FH) Stefan Lissner, Konstanz:
Verwalterbestellung und Evokationsrecht zwischen Zuständigkeit, Nichtigkeit und Fragwürdigkeit – zugleich Besprechung von AG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2015, 67c IN 513/13 – 241

I.     Zuständigkeit
II.   Beginn des Amtes
III.  Aufhebung von Beschlüssen der Gläubigerversammlung
IV.  Teil-Vorbehalt
V.    Zusammenfassung

Richter am AmtsG a. D. Rechtsanwalt Dr. Gerhard Christl:
Abänderung der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe wegen Vermögenserwerbs bei Bezug von Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII 267

I. Abänderung wegen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 120 a ZPO)
1. Informationspflichten des Hilfesuchenden und Sanktionen bei ihrer Verletzung
a) Pflicht zur Information des Sozialleistungsträgers
b) Pflicht zur Information des Gerichts nach PKH/VKH-Bewilligung
2. Abänderungsvoraussetzungen gem. § 120 a ZPO
a) Keine Korrektur der Erstentscheidung
b) Wesentliche, die wirtschaftliche Lage nachhaltig prägende Verbesserung
II. Vorrang der Erhaltung der Lebensgrundlage gegenüber einer Änderung der PKH/VKH
III. Rückgriff wegen Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und Kosten der PKH/VKH
1. Sozialhilferechtliche Zuflusstheorie und Abänderung der PKH/VKH bei Kapitalerwerb
a) Sozialhilferechtliche Zuflusstheorie
b) Zuflusstheorie analog in der PKH/VKH?
c) Existenzsicherung durch Kapitalerwerb zur Vermeidung absehbarer Sozialhilfebedürftigkeit
2. Zurücktreten des Rückgriffs der Staatskasse und Vorbehalt von Zahlungen aus dem erworbenen Vermögen
a) Nachrang der Staatskasse gegenüber dem Sozialleistungsträger
b) Vorbehalt von Zahlungen aus dem Vermögen nach §§ 120 a, 115 Abs. 3 ZPO
IV. Zusammenfassung

Dipl.-Rechtspfleger Klaus Rellermeyer, Hamm:
Entwicklung des Rechtspflegerrechts seit 2013 – im Anschluss an den Beitrag in Rpfleger 2013, 186 – 245

1. Bekanntmachung der Neufassung des RPflG
2. Änderungen des Rechtspflegerrechts
a) Förmliche Änderungen des RPflG
b) Rechtspflegerrecht in anderen Vorschriften
3. Allgemeine Vorschriften des RPflG
a) Stellung des Rechtspflegers
b) Vorlagepflichten und -befugnisse, Bearbeitung durch den Richter (§§ 5, 6 RPflG)
c) Gültigkeit von Geschäften (§ 8 RPflG)
d) Unabhängigkeit (§ 9 RPflG)
e) Ausschließung und Ablehnung (§ 10 RPflG)
f) Ausschluss des Anwaltszwangs (§ 13 RPflG)
4. Zuständigkeit des Rechtspflegers
a) Vereinssachen [Wohnungseigentumssachen] (§ 3 Nr. 1 Buchst. a RPflG [entspr.])
b) Grundbuchsachen (§ 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG)
c) Kindschafts- und Adoptionssachen (§ 14 RPflG)
d) Betreuungssachen (§ 15 RPflG)
e) Nachlasssachen (§ 16 RPflG)
f) Insolvenzverfahren (§ 18 RPflG)
g) Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungssachen (§ 20 RPflG)
h) Festsetzungsverfahren (§ 21 RPflG)
i) Verfahren vor dem Patentgericht (§ 23 RPflG)
j) Aufnahme von Erklärungen (§ 24 RPflG)
k) Beratungshilfe (§ 24a RPflG)
l) Strafvollstreckung (§ 31 RPflG)
5. Rechtsmittel (§ 11 RPflG)
a) Allgemeines
b) Grundbuchsachen
c) Kindschafts- und Adoptionssachen
d) Nachlasssachen
e) Insolvenzverfahren
f) Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungssachen
g) Festsetzungsverfahren
h) Beratungshilfe
i) Unterhalts- und Güterrechtssachen
j) Strafvollstreckung
6. Landesrecht
a) Rechtspflegergeschäfte nach Landesrecht (§ 37 RPflG)
b) Aufhebung von Richtervorbehalten (§ 19 RPflG)
c) Übertragung der PKH-Prüfung (§ 20 Abs. 2, 3 RPflG)
d) Amtshilfe (§ 24b RPflG)
e) Übertragungen auf den UdG (§ 36b RPflG)
f) Wahrnehmung von PKH-Geschäften durch den UdG bei den Fachgerichtsbarkeiten

Rechtsprechung

Rechtspflegerrecht

RPflG § 11 Abs. 1; ZPO §§ 829, 850k, 572 Abs. 2, § 570 Abs. 2; BGB § 839 (Amtshaftung, einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung) OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2014, 1 W 61/14

Weist der Rechtspfleger als Vollstreckungsgericht einen Antrag gemäß § 850 k Abs. 4 ZPO auf Festsetzung eines pfändungsfreien Betrages zurück, und wird hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt, hat er von Amts wegen zu prüfen, ob er den Vollzug seiner Entscheidung bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts auszusetzen hat, um zu vermeiden, dass der in Rede stehende Betrag nicht vorzeitig abfließt und damit die Beschwerde ins Leere geht.

Sachen- und Grundbuchrecht

BGB §§ 1020, 1021 (Wechselseitiger Verzicht auf eine Unterhaltungspflicht) OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2014, I-15 W 307/14

Ein wechselseitiger Verzicht auf eine Unterhaltungspflicht im Verhältnis zwischen dem Dienstbarkeitsberechtigten und dem Grundstückseigentümer kann nicht als dinglicher Inhalt einer Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.

GBO § 20; BGB § 925; ZPO § 278 Abs. 6 (Auflassung in einem gerichtlichen Vergleich) ThürOLG, Beschluss vom 3.11.2014, 3 W 452/14

In einem gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO kann die Auflassung eines Grundstücks nicht formwirksam erklärt werden.

GBO §§ 19, 29, 32; HGB §§ 161, 123 (Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht) KG, Beschluss vom 4.11.2014, 1 W 247-248/14

Der im Grundbuchverfahren erforderliche formgerechte Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für eine GmbH & Co. KG kann durch Bezugnahme auf die Eintragungen im Handelsregister nicht für rechtsgeschäftliche Erklärungen erbracht werden, die vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister in deren Namen abgegeben worden sind (entgegen OLG Hamm, FGPrax 2011, 61). Nachweiserleichterungen wie bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommen jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Kommanditgesellschaft durch Aufnahme ihrer Geschäfte wirksam geworden ist.

GBO §§ 22, 52; BGB § 2364 (Grundbucheintragung, bedingt angeordnete Testamentsvollstreckung) OLG Köln, Beschluss vom 3.11.2014, 2 Wx 304/14

Eine nur bedingt angeordnete Testamentsvollstreckung ist grundsätzlich erst nach Bedingungseintritt im Grundbuch eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks zu vermerken.

ZPO § 929 Abs. 2, § 941 (Einhaltung der Vollziehungsfrist, Antragsmangel) OLG München, Beschluss vom 28.11.2014, 34 Wx 426/14

Innerhalb des Zeitrahmens des § 929 Abs. 2 ZPO muss der Gläubiger alles ihm mögliche getan haben, damit die beantragte Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Daran fehlt es, wenn der Titel, auf dessen Grundlage eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden soll, zu unbestimmt ist („Nutzungsrecht“) oder der Schuldner als angeblicher Erbe noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und ein Erbschein nicht vorliegt.

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

BGB § 1896 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1 (Betreuung gegen den Willen des Betreuten) BVerfG, Beschluss vom 20.1.2015, 1 BvR 665/14

Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des zu Betreuenden setzt voraus, dass der Betreute tatsächlich seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. § 1896 Abs. 1 Buchstabe a BGB). Der Staat hat von Verfassung wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger in ihrer Freiheit zu beschränken, ohne dass sie sich selbst oder andere gefährden. Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen, ohne dass hinreichende Tatsachen für eine Beeinträchtigung des freien Willens vorliegen, verletzt deshalb das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG.

BGB § 1591; FamFG § 108 Abs. 1, § 109 Abs. 1 Nr. 4 (Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung) BGH, Beschluss vom 10.12.2014, XII ZB 463/13

1. Eine ausländische Gerichtsentscheidung, die die Feststellung der rechtlichen Verwandtschaft enthält, istim Gegensatz zur bloßen Registrierung des Verwandtschaftsverhältnisses der Anerkennung zugänglich.
2. Bei der Prüfung, ob die Entscheidung gegen den ordre public verstößt, sind auch die von der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgten Menschenrechte zu berücksichtigen.
3. Allein aus dem Umstand, dass eine ausländische Entscheidung im Fall der Leihmutterschaft die rechtliche Elternschaft zu dem Kind den Wunscheltern zuweist, folgt jedenfalls dann kein Verstoß gegen den ordre public, wenn ein Wunschelternteil – im Unterschied zur Leihmutter – mit dem Kind genetisch verwandt ist.
4. Nichts anderes ergibt sich daraus, dass die Elternstellung neben dem genetischen Vater auch dessen eingetragenem Lebenspartner zugewiesen wird.

BGB § 1836 c Nr. 2, §§ 1836 d, 1908 i Abs. 1 Satz 1; VBVG § 1 Abs. 2; SGB XII § 90 Abs. 3 Satz 1 (Vermögen aus sozialen Ausgleichsleistungen, Betreuervergütung) BGH, Beschluss vom 26.11.2014, XII ZB 542/13

Der Einsatz eines aus sozialen Ausgleichsleistungen nach den §§ 16 ff. StrRehaG angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten eine Härte i. S. v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar. Dies gilt auch für die damit erwirtschafteten Zinsen.

FamFG § 278 Abs. 5, § 34 Abs. 3 Satz 1 (Betreuerbestellung, Anhörung des Betroffenen) BGH, Beschluss vom 26.11.2014, XII ZB 405/14

Vor der Bestellung eines Betreuers darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 Satz 1 FamFG nur dann von der Anhörung des Betroffenen absehen, wenn eine Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und das Gericht zuvor sämtliche nicht mit Zwang verbundenen Versuche unternommen hat, um den Betroffenen zu befragen oder sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 – XII ZB 120/14 – FamRZ 2014, 1543).

BGB §§ 1626, 1642, 1648, 1664 (Verletzung der Vermögenssorgepflicht) OLG Bremen, Beschluss vom 3.12.2014, 4 UF 112/14

1. Haben die Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes angelegt, damit auf dieses Einzahlungen Dritter wie z. B. der Großeltern vorgenommen werden können, spricht dies für das Kind als Forderungsinhaber, auch wenn die Eltern das Sparbuch im Besitz behalten.
2. Von einer Verletzung der Vermögenssorgepflicht ist auszugehen, wenn die Eltern Abhebungen vom Sparbuch des Kindes z. B. für Kinderzimmermöbel, Urlaubsreisen, Geschenke und Kleidung für das Kind ausgeben, weil die Finanzierung dieser Bedürfnisse den Eltern aufgrund der bestehenden Unterhaltsverpflichtung (§ 1601 BGB) obliegt und sie daher vom Kind keinen Ersatz nach § 1648 BGB verlangen können.

Erb- und Nachlassrecht

BGB §§ 2084, 133 (Ersatzerbeneinsetzung) OLG München, Beschluss vom 11.12.2014, 31 Wx 379/14

1. Zur Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens, wenn die als Alleinerbin eingesetzte Ehefrau vorverstorben ist.
2. Allein aus dem Umstand, dass der Erblasser gute verwandtschaftliche Beziehungen zur Familie seiner Ehefrau, insbesondere den Geschwistern und deren Familien, unterhalten hat, kann kein Wille zur Ersatzberufung der Geschwister der Ehefrau festgestellt werden.

BGB §§ 1989, 1915, 1988 (Antragsberechtigung bei der Aufhebung der Nachlassverwaltung) OLG Köln, Beschluss vom 3.11.2014, 2 Wx 315/14

Der Nachlassverwalter ist nicht berechtigt, die Aufhebung der Anordnung der Nachlassverwaltung zu beantragen.

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht

HGB § 8 Abs. 1, § 12; SigG § 2 Nr. 3; ERVV §§ 2, 3 Nr. 3 und Nr. 4 (Auslegung von elektronisch übermittelten Dokumenten) OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.11.2014, 12 W 2217/14

1. Elektronisch übermittelte Dokumente, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind in gleicher Weise wie schriftliche Erklärungen auszulegen. Maßgeblich ist insoweit, wie ein menschlicher Adressat die Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf.
2. Zur Berücksichtigung von Widersprüchen zwischen einer als elektronisches Dokument übermittelten Handelsregisteranmeldung und einer damit verknüpften XML-Datei mit Strukturdaten im Rahmen der Auslegung.
3. Angaben in XML-Datensätzen müssen nicht mit der gemäß § 2 Abs. 3 ERVV notwendigen qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG versehen sein und stellen kein rechtsverbindliches elektronisches Dokument im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 2 ERVV dar.

GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1; HGB §§ 29, 31 Abs. 1 (Angabe der Geschäftsanschrift) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2014, I-3 Wx 152+153/13

Zur Pflicht der Angabe einer – tatsächlich erreichbaren – inländischen Geschäftsanschrift und zur Anmeldung einer nachträglichen Änderung bei der UG (haftungsbeschränkt).

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

VO (EG) Nr. 4/2009 Art. 3 Buchst. b; AUG § 28 Abs. 1 (Zuständigkeitskonzentration für grenzüberschreitende Unterhaltssachen) EuGH (3. Kammer), Urteil vom 18.12.2014, Rs. C-400/13 und C-408/13

Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit,das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die eine gerichtliche Zuständigkeitskonzentration für grenzüberschreitende Unterhaltssachen bei dem für den Sitz des Rechtsmittelgerichts zuständigen erstinstanzlichen Gericht begründet, es sei denn, diese Regelung trägt zur Verwirklichung des Ziels einer ordnungsgemäßen Rechtspflege bei und schützt die Interessen der Unterhaltsberechtigten, indem sie zugleich eine effektive Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen begünstigt, was zu prüfen jedoch Sache der vorlegenden Gerichte ist.
Mit Anmerkung von: Dipl.-Rpfl. Klaus Rellermeyer, Hamm

ZPO § 835 Abs. 4, § 850k Abs. 1 (Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto) BGH, Urteil vom 4.12.2014, IX ZR 115/14

Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft, in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag.

EGGVG § 24, HintG § 7 (Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle) OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2014, I-15 VA 7/14

Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, mit dem sich die Beklagte eines Zivilprozesses gegen die Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle (hier: betr. eine Bürgschaftsurkunde zum Zweck der Erbringung einer prozessualen Sicherheitsleistung) richtet, ist mangels einer eigenen Rechtsbeeinträchtigung unzulässig.

Insolvenzrecht

InsO § 13 Abs. 1, § 20 Abs. 2, § 287 Abs. 1 Satz 1 (Eigenantrag und RSB) BGH, Beschluss vom 4.12.2014, IX ZB 5/14

Hat ein Gläubigerantrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt, kann der Schuldner auch dann keinen Eigenantrag verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung mehr stellen, wenn der Eröffnungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist.

InsO § 91 Abs. 1 (Insolvenzfeste Pfändung, Direktversicherung) BGH, Beschluss vom 11.12.2014, IX ZB 69/12

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG insolvenzfest ist.

GG Art. 12 Abs. 1; InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 (Vergütung des Insolvenzverwalters nach Regelsätzen) BGH, Beschluss vom 4.12.2014, IX ZB 60/13

Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen verletzt trotz der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahr 1999 derzeit noch nicht den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung.

InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 (Versagung der RSB) AG Göttingen, Beschluss vom 21.10.2014, 74 IK 208/14

Eine Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO kann in den ab dem 01.07.2014 eröffneten Verfahren erfolgen, auch wenn noch kein Schlusstermin bzw. eine Schlussanhörung im schriftlichen Verfahren oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erfolgt ist. Dies folgt aus einer teleologischen Reduktion des § 290 Abs. 2 Satz 2 InsO.

InsO §§ 57, 58; RPflG § 18 Abs. 2 (Neuwahl des Insolvenzverwalters; Evokationsrecht) AG Hamburg, Beschluss vom 16.1.2015, 67c IN 513/13

1. Die Bestellungsentscheidung nach einer Neuwahl des Insolvenzverwalters in der Gläubigerversammlung obliegt dem Richter.
2. Auch mündliche Hinweise zum Ablauf des Verfahrens können einen konkreten Teil-Vorbehalt nach § 18 Abs. 2 RPflG darstellen.
3. Der Insolvenzrichter kann auch außerhalb des Geltungsbereichs des § 78 InsO bei schwerwiegenden Mängeln des Verfahrensablaufs die Beschlüsse der Gläubigerversammlung für nichtig erklären.

Kostenrecht

ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 (Verkehrsanwaltskosten im Revisionsverfahren) BGH, Beschluss vom 13.11.2014, VII ZB 46/12

1. Die Kosten für einen Verkehrsanwalt sind im Revisionsverfahren nur bei Vorliegen besonderer Umstände erstattungsfähig.
2. Der Zeitaufwand einer Partei für die Beschaffung von Informationen und die Durch- und Aufarbeitung des Prozessstoffes gehört zum allgemeinen Prozessaufwand, der nicht erstattungsfähig ist. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Partei nicht selbst tätig geworden ist, sondern eine Hilfsperson beauftragt hat.

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1; RVG § 15a Abs. 2 (Anrechnung vorgerichtlicher Kosten auf die Verfahrensgebühr) HansOLG, Beschluss vom 16.12.2014, 8 W 131/14

Eine Anrechnung der vorgerichtlichen Kosten aus einer Vergütungsvereinbarung auf die Verfahrensgebühr findet im Kostenfestsetzungsverfahren nicht statt, wenn die erstattungsberechtigte Partei im Erkenntnisverfahren vorgetragen hat, dass sie mit ihrem Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der vorgerichtlichen Kosten eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat, und die erstattungspflichtige Partei diese Kosten im Erkenntnisverfahren anerkennt.

GNotKG KV 14152, 14150 (Löschung mehrerer Vormerkungen) OLG Köln, Beschluss vom 27.11.2014, 2 Wx 309/14

Wird eine Vormerkung, die an mehreren Grundstücken besteht, gelöscht, fällt die Gebühr Nr. 14152 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG für die Löschung an jedem der Grundstücke gesondert an; dem steht nicht entgegen, dass für die Eintragung der Vormerkung unter Umständen nur eine Gebühr gem. KV 14150 anfallen würde oder angefallen ist.

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 26.2.2015 – 25.3.2015

Länderreport
Saarland
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf den Rechtspfleger und den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 2. März 2015, ABl. I 2015, 206

Schrifttumshinweise

Sachen- und Grundbuchrecht

Böttcher, Die Entwicklung des Grundbuch- und Grundstücksrechts bis Ende 2014, NJW 2015, 840
Fischer, Allerhand Interessantes vom BGH und der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Grundpfandrechten in der Schnittstelle zwischen Grundstücks- und Insolvenzrecht. Eine aktuelle Bestandsaufnahme, (Teil 3), ZNotP 2015, 2
Weber/Serr, Die Genehmigung des Berechtigten in der Insolvenz des nichtberechtigten Grundstücksveräußerers, MittBayNot 2015, 114
Weber, Das deutsche Grundbuchsystem und Grundbuchverfahren, RpflStud 2015, 47

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Bienwald, Zur Abschaffung des Gegenbetreuers und der Einführung eines geeigneten anderen Kontrollinstrumentes zur Entlastung des Betreuungsgerichts Zum Eckpunktepapier des BMJV für eine weitere Reform des Vormundschaftsrechts und den Folgen für die rechtliche Betreuung, RpflStud 2015, 42
Albrecht/Albrecht, Patientenverfügung ohne Vertreter geht das? MittBayNot 2015, 110
Breuers, Verfahrenswerte in Versorgungsausgleichssachen, FuR 2015, 77
Streicher, Rechtsprechungsübersicht zum FamFG im Jahre 2014, FamRZ 2015, 449

Erb- und Nachlassrecht

Brockmann, Die sichere Übermittlung erbfolgerelevanter empfangsbedürftiger Willenserklärungen, MittBayNot 2015, 101
Peter, Die Anwendung der ErbVO und ihrer Durchführungsvorschriften ab 17.8.2015, MDR 2015, 309
Sütcü, Deutsch-türkische Erbrechtsfälle in der Anwaltspraxis. Derzeitige Rechtslage und mögliche Auswirkungen der neuen ErbRVO, ZErb 2015, 43

Handels- und Registerrecht

Busch, Formen der gesetzlichen Vertretung durch den Vereinsvorstand, RpflStud 2015, 33
Heinemann, Entwicklungen im Registerverfahrensrecht (Teil I), FGPrax 2015, 1

Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Viefhues, Die Tücken des Verfahrenskostenhilfe-Verfahrens in der anwaltlichen Praxis, FuR 2015, 213
Lissner, Die Entwicklung des Beratungshilferechts seit Inkrafttreten der Reform, AGS 2015, 53

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Bittmann, Die Zulässigkeit materiell-rechtlicher Einwendungen gegen einen Europäischen Vollstreckungstitel im Vollstreckungsstaat, IGPrax 2015, 129
Homann, Das P-Konto als Experimentierfeld der Praxis, DGVZ 2015, 45
Wellmann, Das Schicksal „alter“ Kontopfändungen nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, InsbürO 2015, 101

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Jacoby, Kaution bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz, ZMR 2015, 1

Insolvenzrecht

Ganter, Die Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht im Jahr 2014, NZI 2015, 193
Holzer, Der Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Insolvenzrechtlichen Vergütung, NZI 2015, 145
Kniebers, Die Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers nach Insolvenzeröffnung, ZInsO 2015, 383
Lissner, Die Bildung von Rückstellungen für zukünftig anfallende Verfahrenskosten – au revoir § 298 InsO? ZInsO 2015, 489
Moderegger, Das Insolvenzgutachten in der Nachlassinsolvenz, InsbürO 2015, 88

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht

Burhoff, Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV RVG im Bußgeldverfahren, RVGreport 2015, 82
Burhoff, Fragen aus der Praxis zu Gebührenproblemen in Straf und Bußgeldverfahren aus dem Jahr 2014, StRR 2015, 52
Krumm, Der Umgang mit dem Bundeszentralregisterauszug im Strafverfahren, NJ 2015, 11

Kostenrecht

Breuers, Verfahrenswerte in Versorgungsausgleichssachen, FuR 2015, 77
Schneider H., Kosten für die Anerkennung und die Erteilung von Bescheinigungen für die Vollstreckung von Titeln nach europarechtlichen Vorschriften Teil 1, AGS 2015, 105
Schneider, N., Ab wann kann die Kostenfestsetzung beantragt werden? NZFam 2015, 163

Buchbesprechungen

Münchener Kommentar Handelsgesetzbuch.
Band 7 Transportrecht, 3. Aufl., 2014, C. H. Beck Verlag, München. XXXIII, 2.731 Seiten, in Leinen, Euro 319,– ISBN-Nr. 978-3-406-61027-1 Prof. Dr. Peter Ries, Berlin
ZPO. FamFG und Europäisches Verfahrensrecht. Kommentar.
Herausgegeben von Prof. Dr. Ingo Saenger. 6. Auflage, 2015. 3.488 Seiten, geb. 98,– Euro ISBN 978-3-8487-1798-9 Richter am Landgericht Uwe Seifert, Chemnitz
Gesamtes Kostenrecht. Justiz – Anwaltschaft – Notariat.
Von RA Norbert Schneider, Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und RiLG Peter Fölsch. 1. Auflage, 2014. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3.410 Seiten, geb., 135,– Euro, ISBN 978-3-8329-3976-2 Dipl.-Rechtspfleger Klaus Sommerfeldt, Bezirksrevisor

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