Heft 11 / 2014 (November 2014)

Abhandlungen

Steffen Kögel, Waiblingen
Der Sturz des Gelben Engels oder über den Missbrauch des Idealvereins zu Wirtschaftszwecken 609

I. Einführung
II. Voraussetzungen der familiengerichtlichen Unterstützung nach § 1631 Abs. 3 BGB
1. Unverheirateter Minderjähriger
2. Antrag der/des Personensorgeberechtigten
3. Angelegenheit der Personensorge
4. Geeigneter Fall
5. Verfahrensrechtliche Voraussetzungen
III. Unterstützungsmaßnahmen
1. Möglichkeiten und Grenzen
2. Vollstreckung
IV. Verhältnis zum Kinder- und Jugendhilferecht
V. Fazit

Prof. Dr. Werner Bienwald, Oldenburg:
Rechtsänderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde – aus der Sicht des Rechtspflegers – 574

I. Einleitung
II. Übersicht über die Änderungen
III. Die Neufassungen
IV. Zur Anhörung der zuständigen Behörde
V. Gesetzliche Vorgaben für den Bericht und die Anhörung der Behörde
VI. Bedeutung der Vorgaben für die Bestellung eines Kontrollbetreuers
VII. Allgemeine Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers
VIII. Äußerungen der Behörde zur gesundheitlichen Verfassung des Betroffenen
IX. Äußerungen der Behörde zur sozialen Situation des Betroffenen
X. Offener Katalog der Vorgaben
XI. Anhörung der Behörde nicht nur bei erstmaliger Betreuerbestellung
XII. Erforderlichkeit einer Kontrollbetreuerbestellung
XIII. Regelbetreuerbestellung bei unzulänglicher Wahrnehmung der Bevollmächtigung
XIV. Zur Frage der Verfahrenspflegerbestellung
XV. Zur Aufsicht des Betreuungsgerichts über Behörde und Vereine

Dipl.-Rechtspfleger Klaus Rellermeyer, Hamm:
Varianten der landesrechtlichen Hinterlegungsgesetze: Ergänzung 579

1. Neuregelung des Hinterlegungsrechts
2. Funktionelle Zuständigkeit
3. Rechtsmittelzug
4. Verzinsung
5. Sonstiges

Rechtsprechung

Sachen- und Grundbuchrecht

HöfeO § 2 Buchst. a; HöfeVfO §§ 3, 7 Abs. 3 (Abschreibung eines Flurstücks, Hofbestandteil) BGH, Beschluss vom 26.6.2014, V ZB 1/12

1. Bei einem aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstück kann ein Flurstück Hofbestandteil, ein anderes dagegen hoffrei sein.
2. Das Landwirtschaftsgericht kann das Grundbuchamt ersuchen, einzelne Flurstücke von einem einheitlichen, mit einem Hofvermerk versehenen Grundstück abzuschreiben.

GBO § 15 Abs. 2; BNotO §§ 51, 45 (Übergang der Notarakten, Vollmachten) KG, Beschluss vom 8.5.2014, 1 W 208/13

Wird einem Notar die Verwahrung der Akten eines aus dem Amt ausgeschiedenen Notars übertragen, gehen rechtsgeschäftlich erteilte wie gesetzlich vermutete Vollmachten auf den Aktenverwahrer über. Zum Nachweis seiner Vertretungsberechtigung genügt gegenüber dem Grundbuchamt regelmäßig sein Hinweis auf die Übertragung. Der Notar muss sich insbesondere nicht durch Vorlage des Verwaltungsakts der Landesjustizverwaltung ausweisen.

GBO § 47 Abs. 2 Satz 1 (Gehöferschaft als Eigentümerin) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.3.2014, 3 W 27/13

Zur Eintragung einer „Gehöferschaft“ als Grundstückseigentümerin im Grundbuch.

ZPO § 866 Abs. 1, § 867 Abs. 1 S. 1 (Kapitalisierte Zinsen) OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.4.2014, 15 W 665/14

Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für kapitalisierte, im Vollstreckungstitel als solche nicht ausgewiesene Zinsen ist nicht zulässig.

ZPO §§ 866, 867; GBO § 47 Abs. 2 (GbR als Gläubigerin) OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2014, 12 Wx 7/14

Für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind nach § 47 Abs. 2 GBO im Vollstreckungstitel alle Gesellschafter anzugeben. Lautet der Titel nur auf die Gesellschaft, ist die Eintragung der Sicherungshypothek nicht möglich.

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

BGB § 1779 Abs. 2 Satz 2; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1 (Auswahl eines Vormundes, Großeltern) BVerfG, Beschluss vom 24.6.2014, 1 BvR 2926/13

1. Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind.
2. Der grundrechtliche Schutz umfasst das Recht naher Verwandter, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen zu werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes durch die Auswahl einer dritten Person besser gedient ist.
3. Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Auswahlentscheidung nach § 1779 BGB entsprechend allgemeinen Grundsätzen darauf, ob sie Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts naher Verwandter beruhen.

BGB § 1896 Abs. 1 a; FamFG § 295 Abs. 1 Satz 1, § 276 Abs. 1 Satz 1 (Bestellung eines Verfahrenspflegers) BGH, Beschluss vom 28.5.2014, XII ZB 705/13

a) Dass eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet oder verlängert wird, begründet für sich genommen noch nicht die Notwendigkeit, einen Verfahrenspfleger zu bestellen (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 29.6.2011 – XII ZB 19/11 – FamRZ 2011, 1577).
b) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist in der Regel erforderlich, wenn der Verfahrensgegenstand eine Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010 – XII ZB 167/10 – FamRZ 2010, 1648 [= Rpfleger 2010, 661] und vom 7. August 2013 – XII ZB 223/13 – FamRZ 2013, 1648 [= Rpfleger 2013, 675]).

BGB §§ 1836 c Nr. 2, 1836 d, 1908 i Abs. 1 Satz 1; VBVG § 1 Abs. 2; SGB XII § 90 Abs. 3 Satz 1 (Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall, Vermögen des Betroffenen) BGH, Beschluss vom 30.4.2014, XII ZB 632/13

1. Der Einsatz einer angemessenen finanziellen Vorsorge für den Todesfall für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten nur dann eine Härte i. S. v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar, wenn die Zweckbindung verbindlich festgelegt ist.
2. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todesfall ist diese Voraussetzung in der Regel nicht erfüllt.
Mit Anmerkung von: Richter am Landgericht Uwe Seifert, Chemnitz

BGB § 1906 Abs. 3, 3a; FamFG § 323 Abs. 2, § 329 Abs. 1 Satz 2 (Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung) BGH, Beschluss vom 4.6.2014, XII ZB 121/14

1. Zu den materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme.
2. Der gemäß § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB erforderliche Überzeugungsversuch ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Einwilligung durch den Betreuer, der mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entscheidende Bedeutung zukommt.
3. Der Überzeugungsversuch muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks durch eine überzeugungsfähige und -bereite Person unternommen worden sein, was das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen hat.
4. Die gerichtliche Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinn des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG.

FamFG § 158 Abs. 7 (Erstattung von Dolmetscherkosten) OLG Hamm, Beschluss vom 3.4.2014, 6 WF 241/13

Mit den Fallpauschalen des § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistandes abgegolten. Dies gilt auch bei erheblichen Dolmetscherkosten, die für die Verständigung des Verfahrensbeistandes mit ausländischen Verfahrensbeteiligten anfallen.

Erb- und Nachlassrecht

BGB §§ 2084, 2047, 2265, 2267 (Unvollständiges gemeinschaftliches Testament) OLG München, Beschluss vom 23.4.2014, 31 Wx 22/14

1. Die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten nicht unterzeichneten gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament erfordert die Feststellung, dass nach dem Willen des Testierenden seine Verfügung auch unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten gelten sollte.
2. Sieht das unvollständige gemeinschaftliche Testament eine gegenseitige Alleinerbeinsetzung und eine Schlusserbeneinsetzung von Verwandten beider Ehegatten zu gleichen Teilen vor, kann gegen einen solchen Willen sprechen, dass der Testierende selbst ohne den Beitritt des anderen Ehegatten nicht dessen Alleinerbe wäre und die angestrebte gleichmäßige Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens bei Umdeutung in Vor- und Nacherbfolge nicht erreicht würde.

BGB § 1981; InsO § 80 (Nachlassverwaltung bezüglich insolvenzfreien Vermögens) OLG München, Beschluss vom 28.4.2014, 31 Wx 5/14

Der Insolvenzverwalter des übergeleiteten Nachlassinsolvenzverfahrens ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Nachlassverwaltung hinsichtlich des zu Lebzeiten des Schuldners insolvenzfreien Vermögens zu stellen.

BGB §§ 1960, 1821 Abs. 1, § 1828 (Genehmigung zur Grundstücksveräußerung) OLG München, Beschluss vom 10.4.2014, 31 Wx 18/14

Gerichtliche Genehmigung des Verkaufs eines Nachlassgrundstücks, das im Wesentlichen den Nachlass darstellt und keine Erträge abwirft.

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht

GmbHG § 54 Abs. 1 S. 1 (Unzulässige Eintragung) KG, Beschluss vom 24.3.2014, 12 W 43/12

Ein von einer GmbH mit zwei stillen Gesellschaftern geschlossener Teilgewinnabführungsvertrag ist nicht ins Handelsregister eintragungsfähig.

FamFG § 394; HGB §§ 145 ff., 155, 161 Abs. 2; BGB § 735 (Löschung der Gesellschaft, Steuerschulden) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.3.2014, I-3 Wx 48/14

Vom Finanzamt mit Blick auf ausstehende Veranlagungen und ein langwieriges Rechtsbehelfsverfahren vorgebrachte Bedenken stehen der Vollzugsreife der im Rahmen der Liquidation einer GmbH & Co KG zur Eintragung ins Handelsregister angemeldeten Eintragung („Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Gesellschafter aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Der Geschäftsbetrieb wurde ohne Liquidation eingestellt. Zu verteilendes Vermögen ist nicht vorhanden. . . .“), nicht entgegen.

BGB § 67 Abs. 1 Satz 1, § 77 Satz 2, § 127 (Ordnungsgemäße Einladung der Mitgliederversammlung) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.5.2014, 3 W 57/13

1. Eine „amtliche Beglaubigung“ ist keine „öffentliche Beglaubigung“ im Sinne von § 67 Abs. 1 Satz 1, § 77 Satz 2 BGB.
2. Das Erfordernis einer schriftlichen Einladung oder Einberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins bedeutet regelmäßig die Bekanntmachung der vom zuständigen Vereinsorgan urkundlich abgefassten Einladung. Eine eigenhändige Unterschrift des Einladenden unter die Einladung ist regelmäßig nicht notwendig.

Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

RVG §§ 8, 15 a Abs. 2; RVG VV 3335, Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 118; BGB §§ 362, 387, 667, 675 Abs. 1 (Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr) OLG Koblenz, Beschluss vom 28.4.2014, 14 W 236/14

Ist die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung nicht Gegenstand des PKH-Antrages und schließen die Beteiligten im PKH-Bewilligungsverfahren einen Vergleich zur Abgeltung der Hauptforderung, führen die anschließende Zahlung des Vergleichsbetrages an den Gläubigerbevollmächtigten und dessen Einbehalt der Geschäftsgebühr vor Weiterleitung des Restes an den Mandanten nicht zur Anrechnung dieser Gebühr auf die Verfahrensgebühr.

RVG § 25 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 119 (Gegenstandswert, Wert der zu vollstreckenden Forderung) OLG Naumburg, Beschluss vom 3.4.2014, 2 W 26/14

Stellt sich im Zwangsvollstreckungsverfahren im Nachhinein heraus, dass der gepfändete Gegenstand wertlos ist, so richtet sich der Gegenstandswert für den anwaltlichen Vergütungsanspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung.

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

ZPO § 765a (Räumungsvollstreckung, Suizidgefahr) BVerfG, Beschluss vom 29.7.2014, 2 BvR 1400/14

1. Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet die Vollstreckungsgerichte, bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 765a ZPO auch die Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen.
2. Die Vollstreckungsgerichte haben die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungendurch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird.
3. Ein Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Betreuungsgerichte kann allenfalls dann verfassungsrechtlich tragfähig sein, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen getroffen oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment – hier: die Durchführung der Räumung – nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben.

ZPO § 829; GG Art. 25; GVG § 20 Abs. 2 (Vollstreckungsimmunität bei Forderungspfändung) BGH, Beschluss vom 25.6.2014, VII ZB 23/13

Die der Republik Griechenland zustehenden Forderungen auf Auszahlung von Zuschüssen für den Personal- und Schulaufwand nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz dienen hoheitlichen Zwecken und unterliegen daher der Vollstreckungsimmunität.

ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1, § 756 Abs. 1 (Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung) BGH, Beschluss vom 5.6.2014, VII ZB 21/12

1. Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen.
2. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers ausgelöst werden.

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 4, § 28 Abs. 1 Satz 1; BGB § 883 Abs. 2; WEG § 16 Abs. 2 (Auflassungsvormerkung im geringsten Gebot, Hausgeld der WE-Gemeinschaft) BGH, Beschluss vom 9.5.2014, V ZB 123/13

a) Eine (Auflassungs-)Vormerkung ist im Zwangsversteigerungsverfahren wie ein Recht der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG zu behandeln.
b) Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, sind gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets vorrangig. Diese ist nicht im geringsten Gebot zu berücksichtigen und erlischt mit dem Zuschlag; erwirbt der Vormerkungsberechtigte nach der Beschlagnahme das Eigentum, ist das Verfahren fortzusetzen und nicht gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 ZVG einzustellen.

BGB § 1124 Abs. 2; ZVG §§ 146, 148 (Vorausverfügung über Miete vor Beschlagnahme) BGH, Urteil vom 30.4.2014, VIII ZR 103/13

Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gemäß § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden (beziehungsweise bei Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats für eine spätere Zeit als den ersten Monat nach der Beschlagnahme) bezieht.

ZVG § 130; GBO §§ 13, 47 Abs. 2 (Eintragung der GbR aufgrund Ersuchen) OLG Nürnberg, Beschluss vom 5.5.2014, 15 W 788/14

Ein Eintragungsersuchen – hier des Vollstreckungsgerichts –, das als Eigentümer die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zusatz „als Gesellschafter der . . . GdbR“ bezeichnet, ist dahin auszulegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche eingetragen werden soll.

Insolvenzrecht

InsO § 109 Abs. 1 Satz 2 (Wirkung einer Enthaftungserklärung) BGH, Urteil vom 22.5.2014, IX ZR 136/13

Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.

GKG § 58 Abs. 1 Satz 1 (Gerichtskosten im Insolvenzverfahren) OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.4.2014, 8 W 149/14

Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter: Der Gegenstandswert für die Gebührenerhebung nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GKG bestimmt sich nicht allein nach den Aktiva der Gesamteinnahmen, die der Insolvenzverwalter durch die Fortführung des Geschäftsbetriebs des Schuldners erwirtschaftet hat. Vielmehr sind wie auch bei der Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung die mit der Betriebsfortführung verbundenen Kosten in Abzug zu bringen.

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht

RVG VV 4130; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 (Anwaltliche Tätigkeit nach Einlegung der Revision) LG Köln, Beschluss vom 14.3.2014, 111 Qs 64/14

In dem Zeitraum, in welchem eine Revision seitens der Staatsanwaltschaft zwar eingelegt, jedoch noch nicht begründet ist, besteht nicht nur keine Notwendigkeit, sondern vielmehr auch objektiv keine Möglichkeit, einer einen Gebührenanspruch begründenden Rechtsberatung des Revisionsgegners. Eine über das erstinstanzliche Urteil hinausgehende Tätigkeit wird noch von der Gebühr des Ausgangsprozesses erfasst, soweit nicht ausnahmsweise eine anderweitige Tätigkeit des Verteidigers ersichtlich ist, die den Anfall der Gebühr rechtfertigt – wie etwa umfangreiche Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, welche in der Rücknahme des Rechtsmittels mündet.

StPO § 464b Satz 3; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; JGG § 74 (Kostenentscheidung in Jugendgerichtsverfahren) LG Potsdam, Beschluss vom 12.5.2014, 24 QS 23/14

1. Die Entscheidung des Jugendrichters, davon abzusehen, dem Angeklagten seine notwendigen Auslagen aufzuerlegen, beinhaltet nicht zugleich die Entscheidung, dass dessen notwendige Auslagen der Landeskasse überbürdet werden; sie lässt sich auch nicht dahin umdeuten.
2. § 74 JGG räumt dem Jugendgericht nicht die Möglichkeit ein, der Landeskasse die notwendigen Auslagen des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten aufzuerlegen.

Kostenrecht

ZPO §§ 103 ff.; RVG VV 2300; GWB § 128 Abs. 4 (Geschäftsgebühr im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren) BGH, Beschluss vom 17.6.2014, X ZB 8/13

Die für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrte Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens auch dann anzurechnen, wenn der anwaltliche Vertreter des Erstattungsberechtigten für diesen auf der Grundlage einer Stundenhonorarvereinbarung tätig geworden ist.

BRAO § 49b; RVG §§ 3a, 4a, 4b (Vergütungsvereinbarung) BGH, Urteil vom 5.6.2014, IX ZR 137/12

Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 (Kosten eines Anwalts am dritten Ort) OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.4.2014, 5 W 262/14

Eine Stromnetzbetreiberin kann in Verfahren gegen Anlagenbetreiber nach dem EEG die Kosten eines Anwalts am dritten Ort erstattet erhalten, wenn dieser über Spezialkenntnisse verfügt und ein vergleichbarer Rechtsanwalt am Gerichtsort nicht zur Verfügung steht. Ein Anwalt, der regelmäßig die Anlagenbetreiberseite vertritt, verfügt nicht zwangsläufig über vergleichbare Spezialkenntnisse wie ein Anwalt, der in EEG-Sachen nahezu ausschließlich Netzbetreiber vertritt.

ZPO §§ 91, 485 ff. (Erstattungsfähigkeit von Kosten des Nebenintervenienten aus einem selbständigen Beweisverfahren) HansOLG, Beschluss vom 4.3.2014, 8 W 12/14

Die Kosten eines Nebenintervenienten aus einem selbständigen Beweisverfahren können auch dann von der kostenpflichtigen Partei des anschließenden Klageverfahrens zu erstatten sein, wenn nur einer der Antragsteller des Beweisverfahrens Partei des Klageverfahrens wird, die Parteirollen der Beteiligten – Angreifer oder Verteidiger – im Klageverfahren und Beweisverfahren verschieden sind und der Streitgegenstand beider Verfahren nur teilweise identisch ist (hier : Verwendung der Erkenntnisse aus dem Beweisverfahren für eine Hilfsaufrechnung gegen die Klageforderung).

RVG § 2 Abs. 2; RVG VV 3104, Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu 3100 ff.; ZPO §§ 91 a, 138 Abs. 3, § 269 (Terminsgebühr nach späterer Klagerücknahme) OLG Koblenz, Beschluss vom 16.4.2014, 14 W 220/14

Ergibt sich aus der Urkundenlage in Verbindung mit dem Vorbringen des Antragstellers im Kostenfestsetzungsverfahren, dass eine Terminsgebühr entstanden ist, darf deren Festsetzung nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dem pauschalen und in keiner Weise substantiierten Zurückweisungsantrag des Kostenschuldners sei der Antragsteller zuletzt nicht mehr entgegengetreten. Dass die Klage nach dem auf Erledigung zielenden Anwaltsgespräch zurückgenommen wurde, ist für Entstehung und Erstattung der Terminsgebühr unerheblich.

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 26.7.2014 – 25.9.2014

BGBl.II
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 5. August 2014 , BGBl.II 2014 S.526
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 5. August 2014 , BGBl.II 2014 S.527
Bekanntmachung zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 1. Juli 2014 , BGBl.II 2014 S.530
Länderreport
Hamburg
Siebentes Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes vom 3. September 2014, GVBl.2014 S.416

Schrifttumshinweise

Sachen- und Grundbuchrecht

Böhringer, Richtigstellung des Grundbuchs bei den besonderen Bodenordnungsverfahren in den neuen Bundesländern, RpflStud 2014, 113
Böttcher, Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum und umgekehrt, RpflStud 2014, 118
Böttcher, Die Entwicklung des Grundbuch- und Grundstücksrechts bis Juni 2014, NJW 2014, 2765
Elzer, Aktuelle Rechtsprechung zum Sachenrecht des WEG, NotBZ 2014, 321
Rupp, Germanisches Grundbuch und romanisches Register. Harmonisierende Überlegungen, AcP Bd.214 S.567

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Bienwald, Eine unerwünschte Betreuerentscheidung und ihre Folgen – Über den Umgang mit gerichtlichen Weisungen –, RpflStud 2014, 109
Jordans, Vermögenssorge für minderjährige Kinder, Unter besonderer Berücksichtigung der Trennung der Eltern, MDR 2014, 1056

Erb- und Nachlassrecht

Bruns, Eingetragene Lebenspartnerschaften im Rahmen der EU-Erbrechtsverordnung, Zerb 2014, 181
Drabek, Der Nachlasspfleger im WEG, NZM 2014, 492
Frank/Leithold, Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch/US-amerikanischen Erbfall nach der EuErbVO, ZEV 2014,462
Leipold, Auswirkungen der EGMR-Entscheidung Fabris gegen Frankreich auf das deutsche Nichtehelichen-Erbrecht, ZEV 2014, 449
Müller-Lukoschek, Neues im Internationalen Erbrecht: Die neue EUErbrechtsverordnung – Teil 1, NotBZ 2014, 329
Schmidt, Der Erbnachweis in Deutschland ab 2015: Erbschein vs. Europäisches Nachlasszeugnis, ZEV 2014, 389
Schmidt, Der Erwerb der Erbschaft in grenzüberschreitenden Sachverhalten unter besonderer Berücksichtigung der EuErbVO, ZEV 2014, 455

Handels- und Registerrecht

Röcken, Entwicklung des Vereinsrechts, MDR 2014, 879

Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Brete/Gehlen, Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, ZInsO 2014, 1777
Nickel, Das neue Recht der Verfahrenskostenhilfe – wirklich alles klar? FamRZ 2014, 1429
Schneider, N., Erstreckung der Beiordnung in Familiensachen, NZFam 2014,732

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Becker-Eberhard, Weitere Aufgaben für Gerichtsvollzieher/-innen – was ist rechtlich möglich oder was (noch) nicht? DGVZ 2014, 209
Brunner, Die Reform der Sachaufklärung: Praktische Erfahrungen – Reformen – Perspektiven, DGVZ 2014, 181
Büttner, Die Unzulässigkeit der isolierten Aufenthaltsermittlung nach §755 ZPO, DGVZ 2014, 188
Dölling, Die Vollstreckbarerklärung der Kostenentscheidung im Zivilurteil, NJW 2014, 246
Hogenschurz, Fristverlängerung zur Anspruchsbegründung nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid?, MDR 2014, 1055
Schmidt, Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – ein (weiterer) Zwischenbericht, JurBüro 2014, 397

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Hartung, Mietkaution und Zwangsverwaltung, NZI 2014, 739
Nedden-Boeger, Fortdauer der Zwangsverwaltung nach Aufhebung wegen Zuschlags, ZfIR 2014, 577

Insolvenzrecht

Allemand/Dobiey/Henning, Musterinsolvenzplan, ZVI 2014, 296
Beyer, Insolvenzplanverfahren bei natürlichen Personen (Teil II), ZVI 2014, 289
Grote, Aufleben der Kontenpfändung nach der Aufhebung des Verfahrens? ZInsO 2014, 1746
Lissner, Einkommenserzielung im Ausland, (Teil 2), Insbüro 2014, 320
Lissner, Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der neue Insolvenzplan im Verbraucherverfahren – ein Wettstreit der Systeme? ZInsO 2014, 1835
Lissner, Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses sowie Novellierungen beim Treuhänder, JurBüro 2014, 458
Moderegger, Nachlassinsolvenzverfahren, massemehrende Ansprüche, Insbüro 2014, 306
Montag, Auflagen an den Schuldner im freigegebenen Geschäftsbetrieb, Pflichten und Obliegenheiten des selbstständigen Schuldners nach Freigabe gem. §35 Abs.2 InsO, ZVI 2014, 333
Reck/Köster, Neuregelung der Sperrfristen durch das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“, ZVI 2014, 325
Smid, Titulierung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Verwalters. Zugleich ein Beitrag zur Auslegung des §26a InsO, ZIP 2014, 1714
Stapper/Jacobi, Der Insolvenzplan – Was prüft das Gericht? ZInsO 2014, 1821

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht

Burhoff, Angelegenheiten in Straf- und Bußgeldsachen – Teil 2: Verschiedene und besondere Angelegenheiten (§§17, 18 RVG), RVGreport 2014, 290
Burhoff, Angelegenheiten in Straf- und Bußgeldsachen – Teil 3: Rechtszug (§19 RVG), RVGreport 2014, 330

Kostenrecht

Enders, Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr auch bei Anwaltswechsel innerhalb der Sozietät? JurBüro 2014, 393
Enders, Anwaltsvergütung in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten mit Prozesskostenhilfe – Mitvergleichen nicht anhängiger Ansprüche – Teil I, JurBüro 2014, 449
Hansens, Erstattungsfähigkeit der Kosten eines eigenen Rechtsanwalts des Versicherungsnehmers im Kfz-Haftpflichtprozess, RVGreport 2014, 332
Meyer, Gebührenansprüche des Anwalts bei vollmachtloser Tätigkeit im Berufungsverfahren, JurBüro 2014, 406
Schneider, H., Änderung der Höhe des Tagesgelds seit dem 1.1.2014, JurBüro 2014, 395
Schneider, N., Abstandnahme vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren – Ein kostenrechtliches Problem, NJW 2014, 2333
Schneider, N., Die neue Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen, ErbR 2014, 320
Schneider, N., Terminsgebühr in einstweiligen Anordnungsverfahren, NZFam 2014, 780
Volpert, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 1–3 VV RVG für die Jahre 2011–2014, VRR 2014, 248
Volpert, Rechtsbehelfsbelehrungen gem. §12d RVG und §5b GKG in den strafrechtlichen Kostenverfahren, StRR 2014, 244

Buchbesprechungen

BGB, Band 4, Familienrecht.
Hrsg. von Prof. Dr. Dagmar Kaiser, RA Klaus Schnitzler, Dr. Peter Friederici und RiBGH Roger Schilling. 3. Auflage, 2014. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3.194 Seiten, 198,–Euro Richter am Amtsgericht Gregor Profitlich, Berlin
Thomas/Putzo: Zivilprozessordnung
mit FamFG Verfahren in Familiensachen, GVG, den Einführungsgesetzen und europarechtlichen Vorschriften. Begründet von Prof. Dr. Heinz Thomas (†) von Prof. Dr. Hans Putzo, VizePräsBayObLG a. D., fortgeführt von Dr. Klaus Reichold, Dr. Rainer Hüßtege und Dr. Christian Seiler. 35., neu bearbeitete Auflage, 2014. Verlag C. H. Beck, München. 2244 Seiten, Ln. 60,– Euro Prof. U. Hintzen, Berlin
HGB. Kommentar zu Handelsstand, Handelsgesellschaften, Handelsgeschäften und besonderen Handelsverträgen
(ohne Bilanz-, Transport- und Seerecht). Hrsg. VRiBGH a. D. Dr. Volker Röhricht, RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen und Prof. Dr. Ulrich Haas. 4. Aufl. 2014. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. 2672 Seiten, geb. 159,– Euro, ISBN 978-3-504-45514-9 Dr. phil. Dr. jur. Christian Schulte, M. A., Richter im Handelsregister AG Berlin-Charlottenburg
Das Bergwerkseigentum als Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.
Von Dr. Heiko Gojowczyk. Band 1 der Reihe Freiberger Schriften zum Berg-, Energie- und Technikrecht. 1. Auflage, 2014. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. 345 Seiten, kart., 89 Euro. ISBN 978-3-8487-1215-1 Dipl.-Rpfl. Klaus Rellermeyer, Hamm
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).
Herausgegeben von Notar Dr. Jens Bormann, Notar a. D. Dr. Thomas Diehn, Dipl.-Rechtspfleger Klaus Sommerfeldt. Verlag C. H. Beck, München. 1. Auflage, 2014. XXX, 1068 Seiten, Ln. 129,– Euro Prof. Udo Hintzen, Berlin

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