Heft 7 / 2013 (Juli 2013)

Abhandlungen

Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Thomas Wolf, Marburg
Sicherungsverwahrung – neue Regelungen für Rechtspfleger

I. Übersicht

II. Behandlung im Strafvollzug

1. Inhalt der Behandlung – §§ 66c, 67a StGB

2. Prüfung der Behandlung – § 119a StVollzG

a) Prüfung von Amts wegen

b) Prüfung durch die Justizvollzugsanstalt

c) Prüfung auf Antrag des Verurteilten

d) Beteiligte

3. Folgen der Prüfung der Behandlung – § 67c StGB

4. Ergänzende Regelungen – § 463 StPO

III. Behandlung im Maßregelvollzug

1. Behandlung und Prüfung

2. Folgen

IV. Jugendliche und Heranwachsende

1. Materiell-rechtliche Regelungen

2. Verfahrensrecht

V. Übergangslösung – Art. 316f EGStGB

VI. Beispielhafte Übersicht eines Vollstreckungsverlaufs und der Fristen

VII. Schlussbemerkungen

Markus Lamberz, Niederkassel
Klauselerteilung durch den Urkundsbeamten statt durch den Rechtspfleger Zugleich eine Untersuchung von BGH Rpfleger 2012, 321 und 638

I. Problemaufriss

II. Die Entscheidungen des BGH

III. Erörterung

IV. Schlussfolgerungen

V. Ausblick

Richter am Landgericht Uwe Seifert, Chemnitz
Höhe der Vergütung des Betreuers – zur Bindung des Betreuungsgerichts an die Feststellungen eines Gleichstellungsbescheides –

1. Ausgangssituation

2.Aufgabe dieser Rechtsprechung durch Beschluss des BGH vom 22.08.20126

Dipl.-RPfl. (FH) Stefan Lissner, Konstanz
Der Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung und die Restschuldbefreiung – ein praktischer Fall –

I. Ausgangsfall

II. Variante 1

III. Variante II

IV. Fazit

Rechtsprechung

Sachen- und Grundbuchrecht
BGB § 899; ZPO § 325 Abs. 2 (Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks) BGH, Beschluss vom 7.3.2013, V ZB 83/12

Die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks in das Grundbuch kann bei fehlender Bewilligung des Buchberechtigten in entsprechender Anwendung von § 899 Abs. 2 BGB (i. V. m. §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO) nur im Wege der einstweiligen Verfügung erzwungen werden.

GBO § 19; BGB § 1365 Abs. 1 (Verfügungsbefugnis eines Ehegatten) BGH, Beschluss vom 21.2.2013, V ZB 15/12

Hat ein im gesetzlichen Güterstand lebender Grundstückseigentümer über ein ihm gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Ehegatten verfügt, darf das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis nur anzweifeln, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen sowohl der objektiven als auch der subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB bestehen (Bestätigung von BGHZ 35, 135).

GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1 (Briefvorlage bei berichtigenden Eintragungen) BGH, Beschluss vom 7.2.2013, V ZB 160/12

Im Grundbuchberichtigungsverfahren aufgrund eines Ersuchens gemäß § 79 FlurbG ist die Flurbereinigungsbehörde zur Vorlage von Hypotheken- und Grundschuldbriefen verpflichtet, wenn Eintragungen bei den verbrieften Rechten in Abteilung III des Grundbuchs notwendig sind; erfolgen die berichtigenden Eintragungen nur im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, besteht keine Pflicht zur Briefvorlage.

GBO §§ 19, 22, 29 Abs. 1, § 47 Abs. 2 (Grundbuchberichtigung bei einer GbR) OLG München, Beschluss vom 29.1.2013, 34 Wx 370/12

Ist schlüssig dargelegt, dass ein Gesellschafter aus einer fortbestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch Kündigung ausgeschieden ist und bestimmt der Gesellschaftsvertrag für diesen Fall, dass die GbR fortbestehen soll, bedarf es neben der Berichtigungsbewilligung des Ausgeschiedenen keiner Bewilligung der weiter im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter.

GBO § 12; GG Art. 5 (Grundbucheinsicht durch die Presse) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.1.2013, 3 W 47/12

Es ist mit dem grundgesetzlich gewährten Recht der Presse auf Informationsfreiheit unvereinbar, wenn das Grundbuchamt den Grundstückseigentümer über eine der Presse gewährte Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten benachrichtigt. Eine gesetzliche Grundlage für eine solche Benachrichtigung besteht nicht.

EGBGB Art. 4 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1 (Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer, Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft) OLG München, Beschluss vom 22.1.2013, 34 Wx 413/12

Zulässigkeit der Grundbucheintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks auch bei Maßgeblichkeit US-Californischen Ehegüterrechts, dessen gesetzlicher Güterstand die Errungenschaftsgemeinschaft ist.

GBO §§ 20, 29; BGB §§ 133, 171 Abs. 1 (Bevollmächtigung von Notariatsangestellten) Brandenburg. OLG, Beschluss vom 8.1.2013, 5 Wx 41/12

Bei der Bevollmächtigung von Notariatsangestellten steht in der Regel nicht deren Person, sondern vielmehr deren berufliche Stellung im Vordergrund, so dass zur hinreichend deutlichen Bezeichnung deren namentliche Nennung nicht zwingend erforderlich ist.

GBO §§ 20, 29; GemO-RP §§ 49, 50 (Ortsbürgermeister, Nachweis) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.1.2013, 3 W 101/12

Auch für den Nachweis, dass die für eine Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt handelnde Person tatsächlich deren Ortsbürgermeister (und deshalb nach §§ 49, 50 GemO-RP vertretungsbefugt) ist, gilt das Formerfordernis des § 29 GBO. Diese Tatsache ist dem Grundbuchamt grundsätzlich weder amtsbekannt noch ist sie offenkundig. Nachforschungen in allgemein zugänglichen Quellen muss das Grundbuchamt von Amts wegen nicht anstellen, insbesondere dann nicht, wenn solche Quellen nicht ausreichend zuverlässig sind.

GBO § 29; GG Art. 140, WV Art. 137 (Nachweis, Bischöfliches Ordinariat) KG, Beschluss vom 5.2.2013, 1 W 236-238/12

Im Rahmen der Verwaltung einer Diözese wird der Diözesanbischof durch den Generalvikar vertreten. Die dem Generalvikar hierzu zur Verfügung stehende kirchliche Behörde wird als Bischöfliches Ordinariat oder Generalvikariat bezeichnet. Zum Nachweis einer im Namen der Diözese abgegebenen Eintragungsbewilligung oder einer sonstigen zu einer Eintragung im Grundbuch erforderlichen Erklärung genügt die unterschriebene und mit dem Siegel des Bischöflichen Ordinariats bzw. des Generalvikariats versehene Urkunde dieser Behörde.

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
BGB §§ 1908 i, 1836 Abs. 1 Satz 3; VBVG §§ 2, 5, 9 (Ausschlussfrist für Betreuervergütung) BGH, Beschluss vom 13.3.2013, XII ZB 26/12

Die Ausschlussfrist des § 2 VBVG zur Geltendmachung der Betreuervergütung beginnt für den Anspruch auf pauschale Vergütung zu dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch gemäß § 9 VBVG erstmals geltend gemacht werden kann.

BGB §§ 1908 i, 1836, 1899 Abs. 2 und 4; VBVG § 6 (Pauschalierte Betreuervergütung) BGH, Beschluss vom 20.3.2013, XII ZB 231/12

Die Vergütungsregelung des § 6 VBVG kann über die dort genannten Sonderfälle des Verhinderungsbetreuers aus Rechtsgründen und des Sterilisationsbetreuers hinaus nicht analog auf Betreuer angewandt werden, die nur für eine Angelegenheit bestellt worden sind.

BGB § 1835 Abs. 3, §§ 1836 c, 1908 i Abs. 1 Satz 1, §§ 2211, 2216; FamFG § 168; SGB XII § 90 (Vergütungsanspruch des Betreuers) BGH, Beschluss vom 27.3.2013, XII ZB 679/11

Die durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragene (Vor-)Erbschaft führt auch bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht zwingend zur Mittellosigkeit des Betroffenen. Vielmehr ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln, ob der Erblasser auch Vergütungsansprüche des Betreuers ausschließen wollte.

BGB § 1908 i Abs. 1, § 1836; VBVG § 5 Abs. 5 (Abrechnungszeitraum bei Betreuerwechsel) BGH, Beschluss vom 27.2.2013, XII ZB 543/12

Die Berechnung der einem Berufsbetreuer bei einem Wechsel zu einem ehrenamtlichen Betreuer gemäß § 5 Abs. 5 VBVG zu vergütenden Monate erfolgt nach Betreuungsmonaten und nicht nach Kalendermonaten.

BGB § 1836 Abs. 1; VBVG § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 11 (Stundensatz des Berufsvormunds) BGH, Beschluss vom 20.2.2013, XII ZB 610/11

Zur Höhe des dem Berufsvormund gemäß § 3 Abs. 1 VBVG zu erstattenden Stundensatzes.

FamFG § 158 Abs. 7, § 151 Nr. 1, 2 (Vergütung eines Verfahrensbeistandes) OLG München, Beschluss vom 22.2.2013, 11 WF 250/13

Ist ein Verfahrensbeistand jeweils in einem Verfahren bestellt, das eine eigene Kindschaftssache im Sinne von § 151 FamFG betrifft (hier Nr. 1 und Nr. 2) und verbindet das Gericht diese Verfahren, dann erhält der Beistand die Vergütung gemäß § 158 Abs. 7 FamFG – im Falle hinreichender Tätigkeiten in beiden Angelegenheiten – zweimal, weil es sich ungeachtet der formellen Verbindung um zwei „Verfahrensgegenstände“ im Sinne des BGHBeschlusses vom 01.08.2012 – XII ZB 456/11 [= Rpfleger 2012, 689] handelt.

BGB § 1908i Abs. 1, § 1836 Abs. 2 (Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers) LG Mainz, Beschluss vom 18.2.2013, 8 T 225/12

1. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers nach § 1908i Abs. 1 i. V. m. § 1836 Abs. 2 BGB sind nur solche Tätigkeiten in Ansatz zu bringen, die bei einer berufsmäßig geführten Betreuung als vergütungspflichtig abgerechnet werden könnten.

2. Die Vorschriften des VBVG sind auf die Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers nicht anwendbar. Die Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers ist nicht mit der eines Berufsbetreuers vergleichbar, da der ehrenamtliche Betreuer seine Dienste nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern aus anderen Motiven erbringt.

Erb- und Nachlassrecht
BGB §§ 1836, 1915, 1960; FamFG § 168; VBVG § 3 (Vergütung des Nachlasspflegers) OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.1.2013, 8 W 13/13

Für die Tätigkeit eines Nachlasspflegers, der die Pflegschaft in Ausübung seines Berufes führt und über seine Qualifikation als Dipl.-Rechtspfleger (FH) verfügt, ist bei vorhandenem Aktivnachlass und durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad der Pflegergeschäfte ein Nettostundensatz von 100 e nicht zu beanstanden.

BGB §§ 2084, 2096, 133 (Ersatzerbenstellung des Ehegatten) OLG München, Beschluss vom 19.12.2012, 31 Wx 372/12

Ist die testamentarisch eingesetzte und der Erblasserin persönlich nahe stehende Alleinerbin vorverstorben, kommt eine Ersatzerbenstellung des Ehemanns nur dann in Betracht, wenn sich für seine Ersatzerbeinsetzung im Testament über die Einsetzung der Bedachten hinaus Anhaltspunkte finden.

BGB §§ 1961, 1960; FamFG §§ 343, 344 Abs.4 (Zuständiges Gericht für die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft) OLG Rostock, Beschluss vom 10.12.2012, 3 W 150/12

1. Für die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft auf Antrag eines Nachlassgläubigers gem. §§ 1961, 1960 BGB besteht grundsätzlich die allgemeine örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichtes am letzten Wohnsitz des Erblassers gem. § 343 FamFG.

2. Gemäß § 344 Abs. 4 FamFG kann hierneben – und nicht stattdessen – für die Sicherung des Nachlasses die besondere örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts gegeben sein, in dessen Bezirk das Sicherungsbedürfnis besteht.

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
GmbHG § 40 (Gesellschafterliste eines ausländischen Notars) OLG München, Beschluss vom 6.2.2013, 31 Wx 8/13

Eine von einem ausländischen (hier: Baseler) Notar unterzeichnete Gesellschafterliste kann das Registergericht zurückweisen.

HGB §§ 12, 143 Abs. 2, § 161 Abs. 2, §§ 174, 175 (Inhalt und Umfang der Vollmacht) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.2.2013, I-3 Wx 13-14/13

1. Zur Auslegung der Beschränkung einer Anmeldevollmacht eines in eine Publikums KG eintretenden Kommanditisten ins Handelsregister (hier: „Die Vollmacht berechtigt nicht, eine Erhöhung der Kommanditeinlage zu Lasten der Kommanditisten durchzuführen.“).

2. Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung ins Handelsregister, gilt im Zweifel der geringere Umfang der Vollmacht, d. h. die umfangreichere Einschränkung.

3. Bekräftigt der rechtskundig (hier: durch einen Notar) vertretene Beschwerdeführer seine Rechtsauffassung zur Auslegung der Vollmacht und einem hieraus abgeleiteten Nichtbestehen von Eintragungshindernissen im Sinne der Zwischenverfügung ernsthaft und endgültig (hier: „Ihre Auslegung . . . ist so abseitig, dass vor Ihnen noch niemand auf diese Auslegung gekommen ist.“), so ist für eine Aufrechterhaltung der Zwischenverfügung kein Raum mehr, sondern über den Eintragungsantrag zu entscheiden.

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
ZPO § 704; BGB § 288 Abs. 2 (Angabe des Zinssatzes im Urteil) BGH, Beschluss vom 7.2.2013, VII ZB 2/12

Der in einem Urteil enthaltene Zinsausspruch „8 % Zinsen über dem Basiszinssatz“ ist vom Gerichtsvollzieher regelmäßig dahingehend auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind.

ZPO § 836 Abs. 3 Satz 1, § 850k Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 (Herausgabeanordnung im PfÜB) BGH, Beschluss vom 21.2.2013, VII ZB 59/10

Der Gläubiger, zu dessen Gunsten Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und überwiesen werden, kann verlangen, dass die gemäß § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO bestehende Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der bei ihm vorhandenen Nachweise, welche gemäß § 850k Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 ZPO zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führen können, in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgenommen wird. Dem Schuldner muss nachgelassen werden, die Übergabe durch Herausgabe von Kopien zu erfüllen.

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
ZVG § 37 Nr. 1, § 39 Abs. 1 (Grundstücksbezeichnung in der Terminsbestimmung) BGH, Beschluss vom 17.1.2013, V ZB 53/12

1. Die Bezeichnung des Grundstücks in der Terminsbestimmung nur unter Angabe der Gemarkung genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG regelmäßig nicht, wenn die Gemarkung für eine ortsunkundige Person ohne Heranziehung weiterer Informationsquellen keine Rückschlüsse auf den Ortsnamen zulässt.

2. Wird der Versteigerungstermin in beiden gemäß § 39 Abs. 1 ZVG zur Wahl gestellten Veröffentlichungsmedien bekannt gemacht, liegt eine ordnungsgemäße Bekanntmachung auch dann vor, wenn nur in einer der beiden Veröffentlichungen der Ortsname genannt ist.

ZVG § 154 S. 1, § 9 (Haftung des Zwangsverwalters gegenüber Grundstückskäufer) LG Schwerin, Urteil vom 8.2.2013, 1 O 71/12

1. Rechtsgeschäftlich im Kaufvertrag getroffene Vereinbarungen über den Übergang von Lasten und Nutzungen sind dem Zwangsverwalter gegenüber unbeachtlich.

2. Der rechtsgeschäftliche Erwerber des unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks ist nicht Beteiligter des Verfahrens nach § 9 ZVG.

3. Es liegt im Risikobereich des Erwerbers, wenn der Schuldner den Kaufvertrag nicht vertragsgemäß erfüllen kann. 

Mit Anmerkung von: RB Gerhard Schmidberger, Heilbronn

Insolvenzrecht
InsO § 63 Abs. 2 (Vergütungsanspruch des Verwalters gegen die Staatskasse) BGH, Beschluss vom 7.2.2013, IX ZB 75/12

Der sekundäre Vergütungsanspruch des Verwalters oder Treuhänders gegen die Staatskasse setzt voraus, dass die Verfahrenskostenstundung für den jeweiligen Verfahrensabschnitt tatsächlich gewährt worden ist.

InsO § 63 Abs. 2 (Verfahrenskostenstundung, Vergütung des vorläufigen Verwalters) BGH, Beschluss vom 7.2.2013, IX ZB 245/11

Im Falle der Verfahrenskostenstundung sind bei unzureichender Masse die Vergütung und die Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse in Höhe der Mindestvergütung festzusetzen, soweit diese der Masse nicht entnommen werden kann.

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
NJVollzG § 47 (Zinsbringende Anlage des Überbrückungsgeldes) OLG Celle, Beschluss vom 24.1.2013, 1 Ws 479-481/12

Eine zinsbringende Anlage des Überbrückungsgeldes gemäß § 47 NJVollzG kann nur in der Form erfolgen, dass ein Sparkonto auf den Namen der Justizvollzugsanstalt errichtet wird, auf das der entsprechende Geldbetrag überwiesen wird. Die Überweisung des Überbrückungsgeldes auf ein Sparkonto, das auf den Namen des Gefangenen läuft, stellt eine vorzeitige und damit gesetzeswidrige Erfüllung des Anspruchs auf Auszahlung des Überbrückungsgeldes dar.

StPO § 147; ZPO § 299; GKG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 2; GKG VV 9003 (Aktenversendungspauschale) OLG Koblenz, Beschluss vom 14.1.2013, 14 W 19/13

Die Pauschale für die Versendung von Akten schuldet der antragstellende Rechtsanwalt auch dann, wenn er die Akten zur Einsichtnahme in der Kanzlei aus seinem Gerichtsfach abholen lässt.

OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 464a Abs. 2 Nr. 1, 2; JVEG § 5; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2; RVG § 15 Abs. 2 Satz 1 (Bußgeldverfahren, Reisekosten) LG Potsdam, Beschluss vom 22.2.2013, 24 Qs 177/12

1. Dem Betroffenen in einer Bußgeldsache sind die Mehrkosten der An- und/oder Rückreise von oder zu einem anderem als dem in der Ladung angegebenen Ort auch dann zu erstatten, wenn er es unterlässt, dem Gericht die Anreise zum Termin von dem anderen Ort unverzüglich anzuzeigen, sofern davon auszugehen ist, dass das Gericht die Ladung in jedem Fall aufrechterhalten hätte.

2. Die durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts anfallenden Reisekosten sind nur insoweit erstattungsfähig, als sie die fiktiven Reisekosten eines am Wohnort des Betroffenen ansässigen Rechtsanwalts für eine Fahrt zum Prozessgericht nicht übersteigen.

3. Bei einem behördlichen und einem gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt es sich um dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG, so dass die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG nur einmal zu erstatten ist.

Kostenrecht
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, § 104 Abs. 2 Satz 1 (Kosten eines Privatgutachtens, Erstattungsfähigkeit) BGH, Beschluss vom 26.2.2013, VI ZB 59/12

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weder im Rechtsstreit noch im Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegten Privatgutachtens.

RVG VV 1000, 1003 (Einigungsgebühr im Sorgerechts- oder Umgangsverfahren) OLG Oldenburg, Beschluss vom 5.2.2013, 3 WF 10/13

Eine Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren löst eine Einigungsgebühr aus, wenn der Inhalt der Einigung Gegenstand eines selbständigen Verfahrens sein könnte und durch die Einigung der damit verbundene Kostenaufwand vermieden wird.

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 26.4.2013 – 25.5.2013

BGBl.I

Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie zur Änderung der Finanzgerichtsordnung vom 20. April 2013, BGBl.I 2013 S.829

Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25. April 2013, BGB. I 2013 S.935

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) vom 3. Mai 2013, BGBl.I 2013 S.1108

Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG) vom 7. Mai 2013, BGBl.I 2013 S.1122

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 7. Mai 2013, BGBl.I 2013 S.1167

BGBl.II

Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. März 2013 , BGBl.II 2013 S.421

 

Länderreport

Brandenburg

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Unterschungshaft im Land Brandenburg (Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz – BbgJVollzG) vom 24. April 2013, GVBl.2013 Nr.14 S.1

Gesetz über den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – BbgSVVollzG) vom 16. Mai 2013, GVBl.2013 Nr.17 S.1

Niedersachsen

Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigungsverordnung – NIntVerstVO) vom 11. April 2013, GVBl.2013 S.109

Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAVollzG NRW) vom 30. April 2013, GVBl.2013 S.203

Verordnungüber die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalenin Registersachen

(Registerverordnung Amtsgerichte – RegisterVO) vom 8. Mai 2013, GVBl.2013 S.248

Verordnungüber den elektronischen Rechtsverkehrbei den Arbeitsgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO ArbG) vom 2.Mai 2013, GVBl.2013 S.250

Sachsen

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter im Freistaat Sachsen (Sächsisches Therapieunterbringungsausführungsgesetz – SächsThUGAG) vom 10. April 2013 vom 10. April 2013, GVBl.2013 S.234

 

Schrifttumshinweise

Sachen- und Grundbuchrecht

Böttcher, Die Vormerkung und der zu sichernde Anspruch, RpflStud. 2013, 73

Grziwotz, Die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, NotBZ 2013, 161

Weidlich, Das Verhältnis von Testamentsvollstreckung und Vollmacht über den Tod hinaus und seine Behandlung im Grundbuchverfahren, MittBayNot 2013, 196

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Amann, Die Verfügungsbeschränkung über die Familienwohnung im Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, DNotZ 2013, 252

Bienwald, Mängel in der Anwendung des Betreuungsrechts, RpflStud. 2013, 81

Grohmann, Die verfestigte Lebensgemeinschaft i.S. des §1579 Nr.2 BGB, FamRZ 2013, 670

Huber/Antomo, Zum Inkrafttreten der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, FamRZ 2013, 665

Erb- und Nachlassrecht

Grunsky, Kein Widerruf wechselbezüglicher letztwilliger Verfügungen bei Testierunfähigkeit des anderen Ehegatten, ErbR 2013, 98

Köpf, Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs bei Testamentsvollstreckung: § 2213 Abs. 1 Satz 3 BGB als halbzwingendes Recht, ZEV 2013, 235

Kroiß, Erben und Nachlass gesucht“. Nachlasssicherung durch das Nachlassgericht, ErbR 2013, 110

Muscheler, Die Haftung des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Vermächtnisnehmer und bei der Auflage, ZEV 2013, 229

Röhl, Annahme und Erfüllung von Vermächtnissen zugunsten Minderjähriger, MittBayNot 2013, 189

Handels- und Registerrecht

Ries, Die europaweite Verknüpfung der Handelsregister. Risiken und Chancen, ZIP 2013,866

Prozess-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Schneider, H., Anforderungen an die Aufforderung zur Einreichung der PKH/VKH-Vergütung nach §§55 Abs.6 RVG und die Rechtsfolgen, AGS 2013, 157

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Schreinert, Erteilung der Vollstreckungsklausel durch den Notar gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren, RNotZ 2013, 161

Seebach, Das notarielle Zeugnis über die unbeschränkte Zwangsvollstreckung aus ausländischen Notarurkunden nach EuGVVO und AVAG, MittBayNot 2013, 200

Wasserl, Reform der Sachaufklärung – Die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers, DGVZ 2013, 85

Wollmann, Der Ansparvorgang des §851c Abs.2 ZPO – zugleich eine vergleichende Betrachtung des Pfändungsschutzes von Altersvorsorgeprodukten, ZInsO 2013, 902

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Becker, Abschied von der Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung einer GbR, ZfIR 2013, 314

Cranshaw, Effizientes Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsmanagement – Perspektiven aus Gläubigersicht (Teil 1), ZfIR 2013, 345

Ganter, Zur teleologischen Reduktion der Zwangsverwalterhaftung, ZfIR 2013, 305

Insolvenzrecht

Graeber, Vergütungsbestimmung durch Vereinbarungen zwischen einem Insolvenzverwalter und den weiteren Beteiligten eines Insolvenzverfahrens. Einvernehmliche Vergütungsbemessung insbesondere durch Insolvenzpläne. ZIP 2013, 916

Günther, Das Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz des Bankkunden, ZInsO 2013, 859

Hergenröder/Homann, Die Reform der Verbraucherentschuldung: Plädoyer für eine Neuorientierung, ZVI 2013, 129

Klinck, Die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den Schuldner im Eigenverwaltungs-Eröffnungsverfahren, ZIP 2013, 853

Lissner, Die Geldstrafenvollstreckung in der Insolvenz, ZVI 2013, 137

Ritter, Die neue 25 %-Quote zur Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase – geht die Reform ins Leere? ZVI 2013, 135

Schoppmeyer, Gebührenstreitwert im Insolvenzverfahren, ZIP 2013, 811

Sternal, Die Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren im Jahre 2012, NZI 2013, 417

Vallender, Die Entwicklung des Regelinsolvenzverfahrens im Jahr 2012, NJW 2013, 1348

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht

Burhoff, Strafvollstreckung: Richtig abrechnen in der Strafvollstreckung, RVG professionell 2013, 69

Burhoff, Rechtsprechungsübersicht zu §14 RVG in Straf – und Bußgeldsachen, RVGreport 2013, 172

Cierniak/Zimmermann, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Strafverfahrensrecht – 3. Teil, NStZ-RR 2013, 134

Lissner, Eine Betrachtung der „üblichen“ Strafverteidigergebühren unter Berücksichtigung von §14 RVG aus der Sicht eines Rechtspflegers, RVGreport 2013, 166

Kostenrecht

Böhm/Lennartz, Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei geschäftsgewandten Geschädigten nach einem Verkehrsunfall, MDR 2013, 313

Enders, Anwaltsvergütung im Zusammenhang mit einer Mediation – Teil I, JurBüro 2013, 169

Hansens, Kostenerstattung bei Berufung zur Fristwahrung mit der Bitte an den Gegner, sich erst nach der Berufungsbegründung zu melden, RVGreport 2013, 178

Schneider, N., 2. KostRMoG: Zukünftig auch Kostenvergleiche bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfemandaten möglich, AGS 2013, 159

Schneider, N. Anrechnung der Geschäftsgebühr. Teil 10: Anrechnung bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, ZAP Fach 24 S.1325

Schons, Das große Warten – was Kostenrechtsmodernisierung für Anwälte bedeutet, AnwBl 2013, 314

Volpert, Zwangsvollstreckung: Gebühren bei Einsicht in das Schuldnerverzeichnis, RVG professionell 2013, 66

Wedel, Der „Wille des Gesetzgebers“ in der aktuellen KostenrechtsRechtsprechung, JurBüro 2013, 176

Wilsch, Neuregelungen des Kostenrechts aus amtsgerichtlicher Sicht, FGPrax 2013, 47

Buchbesprechungen

Fachanwalts-Kommentar Erbrecht
Herausgegeben von Dr. Andreas Frieser, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht. 4. Auflage 2013. Luchterhand Verlag. 2.246 Seiten, inkl. j-book; 198,00 Euro; ISBN 978-3-472- 08329-0. Reinhold Spanl, Hochschullehrer a. D.
Die Scheidungsimmobilie
Von Notar Dr. Christof Münch. 2., überarbeitete Auflage, 2013. Wolters Kluwer Luchterhand Verlag. 544 Seiten, geb. 68,– Euro inklusive jBook und CD-ROM Prof. Udo Hintzen, Berlin

© Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH, 2024