Heft 1 / 2013 (Januar 2013)

Dipl.-Rechtspfleger (FH) Heiko Gojowczyk, LL.M. (Oec.), Meißen
Die Aufsicht des Familiengerichts über den Amtsvormund – Rechtslage nach dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts –

I. Einführung

1. Hintergrund und Ziele der Reform

2. Terminologie

II. Neue Pflichten des Vormunds

1. Kontaktgebot

2. Berichtspflicht

3. Begrenzung der Fallzahl des Amtsvormunds

4. Anhörung des Mündels

5. Exkurs: Alternativen zum Amtsvormund?

III. Aufsicht durch das Familiengericht

1. Aufsichtspflicht

2. Einschreiten gegen Pflichtwidrigkeiten

a) Gebote und Verbote

b) Durchsetzung

c) Versicherungspflicht

d) Eingriff in Sorgebefugnisse

e) keine Bestellung eines Gegenvormunds

f) Entlassung des Amtsvormunds

IV. Zusammenfassung

Abhandlungen

Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Zimmermann:
Das Europäische Nachlasszeugnis für Nachlasspfleger 2

I. Allgemeines
II. Auf die Nachlasspflegschaft anzuwendendes Recht
1. Anwendungsbereich der EuErbVO
2.Internationale Zuständigkeit für die Nachlasspflegschaft
a) Allgemeine Regelungen
b) Sonderzuständigkeit nach Art. 19 EuErbVO
3. Das auf die Nachlasspflegschaft anzuwendende Recht
III.Das Europäische Nachlasszeugnis für den Nachlasspfleger
1. Überblick
2. Zuständigkeit
a) Internationale Zuständigkeit
b) Örtliche Zuständigkeit
c) Sachliche Zuständigkeit
d) Funktionelle Zuständigkeit
3. Der Antrag auf Ausstellung des ENZ
a) Antrag
b) Antragsberechtigung
c) Antragsinhalt
d) Verfahren des Nachlassgerichts
4.Auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht
a) Allgemeines
b) Vorrangige Staatsverträge
c) EuErbVO
5. Erteilung des ENZ
6. Ausfüllhinweise zum ENZ-Formular
a) Formblatt V
b) Formblatt V Anlage VI
c) Gültigkeitsdauer der beglaubigten Abschrift des ENZ
7. Wirkungen des ENZ
a) Rechtliche Wirkungen
b) Tatsächliche Akzeptanz
8. Aussetzung der Wirkungen des ENZ
9. Widerruf des ENZ
10. Ablehnung der Erteilung eines ENZ
11. Rechtsmittel
12. Kosten
a) Gebühren
b) Geschäftswert
IV. Erbenermittlung in den Mitgliedstaaten
V.Anerkennung und Vollstreckung sonstiger Nachlasspflegschafts-Entscheidungen

OARn Maria Fechter, Berlin
Neue Formulare für die Zwangsvollstreckung

I. Zu den Rechtsgrundlagen

II. Ziele der Einführung

III. Inhalt der Formulare

1. Allgemeines

2.Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

a) Anwendungsbereich

b) Anhörung des Schuldners

c) Begründung des Beschlusses

3. Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

a) Allgemeines

b) Antrag wegen gewöhnlicher Geldforderungen

c) Antrag wegen Unterhaltsforderungen

IV. Bindung an den äußeren Aufbau der Formulare

V. Arten der Formulare

VI. Übermittlung

VII. Implementierung von Datensätzen

VIII. Inkrafttreten

IX. Ausblick

Dipl.-Rechtspfleger (FH) Hagen Schneider, Magdeburg
Geplante Änderung der Vorschriften über die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

I. Bewilligungs- und Änderungsverfahren

1. Subjektive Voraussetzungen

2. Ratenhöhe

3. Anzahl der zu zahlenden Raten

4. Bewilligungsverfahren

5. Übertragung auf den Rechtspfleger

6. Änderung der Ratenzahlung

7. Beschwerde gegen PKH-Entscheidung

8. Fachgerichtsbarkeiten

9. Übergangsregelungen

II. Änderungen bei der PKH-Vergütung

1. Höhe der PKH-Gebühren

2. Weitere PKH-Vergütung

3. Abschluss einer Scheidungsfolgevereinbarung

4. Sozialgerichtliche Angelegenheiten

5. Pauschgebühren

6. Post- und Telekommunikationspauschale

7. Reisekosten

III. Kostenentscheidung bei Klagerücknahme

Dipl.-Rechtspfleger Erhard Alff, Hamburg
Dingliche Haftung des Käufers für Hausgeldrückstände nach freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter Entscheidungsbesprechung zum Urteil des LG Landau vom 17.8.20121

1. Zeitliche Beschränkung der dinglichen Haftung

2. Erlöschen der dinglichen Haftung infolge freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter?

3. Absonderungsrecht am Veräußerungserlös statt Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück?

4. Problematik des angeblichen Ersatzabsonderungsrechts am Veräußerungserlös

5. Dingliche Haftung für Ansprüche der Rangklasse 2 nur im Zusammenhang mit einem Vollstreckungs- verfahren gegen den persönlichen Schuldner?

6.Notwendige Gleichbehandlung der Rangklassen 2 und 3

7.Verhältnis der dinglichen Hausgeldhaftung zu einer Auflassungsvormerkung des Erwerbers

8. Fazit

Rechtsprechung

Sachen- und Grundbuchrecht
GBO §§ 5, 6 (Bestandteilszuschreibung von Wohnungseigentumsrechten, Verwirrungsgefahr) OLG Nürnberg, Beschluss vom 9.7.2012, 10 W 2296/11

 Im Hinblick auf zu erwartende Verwicklungen im Fall einer Zwangsvollstreckung ist Verwirrung zu besorgen, wenn zwei unterschiedlich belastete Wohnungseigentumsrechte vereinigt werden sollen bzw. eine Bestandteilszuschreibung erfolgen soll.

BGB §§ 472, 875, 891, 899a, 1094, 1098 Abs. 1 Satz 1; EGBGB Art. 229 § 21; GBO §§ 19, 22, 46 Abs. 1, § 47 (Vorkaufsrecht für eine GbR) OLG München, Beschluss vom 18.7.2012, 34 Wx 158/12

1. Sind nach dem Rechtszustand vor dem 18.8.2009 als Grundstückseigentümer in Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Gesellschafter – und ist damit die Gesellschaft selbst – eingetragen, kann hieraus regelmäßig nicht entnommen werden, dass im selben Grundbuch zugunsten mehrerer Personen, nämlich der Gesellschafter, eingetragene Vorkaufsrechte ebenfalls der Gesellschaft zustehen.

2. Zum Ausscheiden eines Mitberechtigten aus dem Kreis der dinglich Vorkaufsberechtigten durch einseitige Aufhebung seiner Berechtigung (Abweichung von Senat vom 24.7.2009, 34 Wx 50/09 = FGPrax 2009, 256). 

GBO § 35 Abs. 1; BGB § 2269 (Nachweis der Erbfolge) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2012, I-3 Wx 113/12

Beantragt der überlebende Ehegatte unter Einreichung eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments seine Eintragung als Alleinerbe nach dem Erblasser sowie einen Nacherbenvermerk zugunsten des gemeinsamen Kindes und weicht die Auslegung des Grundbuchamts in Bezug auf die letztwillige Verfügung vom Eintragungsantrag ab (hier: Einheitslösung des „Berliner Testaments“), so hat das Grundbuchamt zum Nachweis der Erbfolge die Vorlegung eines Erbscheins zu verlangen. 

GBO §§ 35, 52; BGB §§ 2197, 2231, 2232, 2247, 2258, 2353, 2364 (Nachweis der Erbfolge im Grundbuch) OLG Hamm, Beschluss vom 6.9.2012, 15 W 260/12

Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch ein späteres privatschriftliches Testament geändert, kann die Erbfolge betreffend das Grundbuch nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden.

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
BGB §§ 1908 i, 1836; VBVG §§ 1, 4, 5; FamFG § 15 Abs. 2 Satz 2, § 287 (Bekanntgabe der Betreuerbestellung, Beginn der Betreuung) BGH, Beschluss vom 12.9.2012, XII ZB 27/12

Eine Betreuerbestellung ist dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang bekannt gegeben. Die Vermutung der Bekanntgabe nach § 15 Abs. 2 Satz 2 FamFG schließt einen früheren Zugang nicht aus.

BGB § 1896 Abs. 3 (Kontrollbetreuung) BGH, Beschluss vom 1.8.2012, XII ZB 438/11

Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen General- und Altersvorsorgevollmacht.

VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (Vergütung des Berufsbetreuers, Erhöhung des Stundensatzes) BGH, Beschluss vom 22.8.2012, XII ZB 319/11

Zu den die Betreuervergütung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG erhöhenden besonderen, für die Betreuung nutzbaren Kenntnissen.

BGB § 1835 Abs. 3, § 1906; FamFG §§ 277, 312, 317, 318; RVG § 15 Abs. 2 Satz 1 (Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers) BGH, Beschluss vom 12.9.2012, XII ZB 543/11

Hat das Betreuungsgericht den anwaltlichen Verfahrenspfleger in einem Verfahren über die Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB einerseits und einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 BGB andererseits bestellt, kann er beide Tätigkeiten jeweils nach RVG VV 6300 abrechnen; es handelt sich insoweit nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG.

BGB § 1617 Abs. 1 Satz 3; EGBGB Art. 224 § 3; PStG § 49 Abs. 2 (Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.6.2012, 14 Wx 23/11

1. Keine entsprechende Anwendung des Art. 224 § 3 EGBGB, wenn das ältere Geschwisterkind mit dem aus den Namen der Eltern zusammengesetzten Geburtsnamen nach dem 31.3.1994 geboren ist.

2. Die Bindungswirkung des § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB erfasst nicht einen aus den Namen der Eltern zusammengesetzten Geburtsnamen, der dem älteren Geschwisterkind aufgrund einer Rechtswahl zugunsten eines ausländischen Rechts erteilt worden war.

BGB §§ 1836e, 1908i, 1835, 1836 (Verjährung des Vergütungsanspruchs) LG Koblenz, Beschluss vom 24.9.2012, 2 T 549/12

1. Die – gemäß § 1836e Abs. 1 S. 1 BGB auf die Staatskasse übergegangenen – Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzansprüche des Betreuers verjähren in drei Jahren, § 195 BGB.

2. Die Mittellosigkeit des Betreuten im Sinne von § 1836d BGB steht dem Verjährungsbeginn nicht entgegen und führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung nach § 205 BGB.

3. Die Übergangsregelung des Art. 229 § 23 EGBGB findet auf den Regressanspruch aus § 1836e BGB keine Anwendung.

4. Zur Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens der betreuten Person ist nur auf § 90 SGB XII (früher § 88 BSHG) und die zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (früher § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG) ergangene Durchführungsverordnung abzustellen und es können die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) vorgesehenen höheren Vermögensschonbeträge nicht herangezogen werden. 

Erb- und Nachlassrecht
EGBGB Art. 25; Deutsch-Türkischer KonsularVtr Nr. 14 Anlage zu Art. 20 (Erbfolge nach einem in Deutschland verstorbenen türkischen Staatsangehörigen) BGH, Beschluss vom 12.9.2012, IV ZB 12/12

1. Die erbrechtlichen Verhältnisse eines ohne Hinterlassen einer letztwilligen Verfügung in Deutschland verstorbenen türkischen Staatsangehörigen richten sich nach Ziff. 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrages zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929.

2. Hat der Erblasser im Inland unbewegliches Vermögen hinterlassen, so ist die Erbfolge nach deutschem Recht zu beurteilen.

3. Findet auf die güterrechtlichen Verhältnisse des Erblassers und seiner überlebenden Ehefrau ebenfalls deutsches Recht Anwendung (Art. 15 Abs. 1 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB), so beträgt gemäß § 1931 Abs. 1, 3 i. V. m. § 1371 Abs. 1 BGB der Anteil der Ehefrau an dem unbeweglichen Vermögen neben Abkömmlingen des Erblassers 1/2. Auf die Frage der internationalprivatrechtlichen Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB kommt es in einem derartigen Fall nicht an.

BGB §§ 2069, 2096 (Ersatzerbenberufung bei einem Lebensgefährten) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.7.2012, I-3 Wx 247/11

1. Hat der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine ihm nahe stehende Person (hier seine jahrzehntelange Lebensgefährtin) bedacht, so legt die Lebenserfahrung für den Fall des vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben die Prüfung nahe, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt hätte.

2. Die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB, wonach bei Wegfall eines bedachten Abkömmlings im Zweifel anzunehmen ist, dass ersatzweise der betreffende Stamm berufen ist, ist auch bei dem Erblasser besonders nahe stehenden Personen nicht (analog) anzuwenden.

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
FamFG § 59 Abs. 1, § 394 Abs. 1 Satz 1, § 395 Abs. 1 Satz 1 (Amtswegige Löschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.9.2012, I-3 Wx 62/12

Eine amtswegige Löschung der wegen Vermögenslosigkeit vollzogenen Löschung einer Gesellschaft (hier einer GmbH aufgrund IHK-Beitragsrückständen von 700,– Euro) kommt nur bei Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften in Betracht.

BGB §§ 60, 64, 71 (Schlagwortartige Bezeichnung einer Satzungsänderung) OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.8.2012, 12 W 1474/12

1. Bezieht sich die Änderung der Satzung eines eingetragenen Vereins auf einen gemäß § 71 Abs. 2, § 64 BGB eintragungspflichtigen Umstand (etwa Name oder Sitz des Vereins oder Zusammensetzung des Vorstandes), so hat die Anmeldung zum Vereinsregister gemäß § 71 Abs. 1 BGB die geänderte Satzungsbestimmung (schlagwortartig) näher zu bezeichnen.

2. Bei einer Satzungsänderung hinsichtlich eines anderen Umstandes darf die Eintragung der Änderung in das Vereinsregister nicht deshalb versagt werden, weil die Registeranmeldung keine – sei es auch nur schlagwortartige – Bezeichnung der betroffenen Satzungsbestimmung enthält.

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 724 (Vollstreckbarer Inhalt des Vollstreckungstitels) BGH, Beschluss vom 5.9.2012, VII ZB 55/11

Eine Klausel in einer notariellen Urkunde, mit der sich der Erwerber einer Eigentumswohnung „wegen etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldsummen“ der Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde unterwirft, genügt nicht den Anforderungen des Konkretisierungsgebots.

FamFG § 253 Abs. 1 Satz 1, § 257 (Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren, Vordruckzwang) OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.7.2012, 14 WF 89/12

1. Wendet sich ein im vereinfachten Verfahren in Anspruch genommener Unterhaltsschuldner an das Amtsgericht oder Jugendamt, um dort die von ihm verlangten Erklärungen abzugeben, sind diese Stellen nach § 257 FamFG verpflichtet, die amtlich eingeführten Formulare selbst auszufüllen.

2. Dem Unterhaltsschuldner können Mängel beim Ausfüllen des Formulars nicht entgegengehalten werden, wenn das Amtsgericht seiner ihm nach § 257 FamFG obliegenden Verpflichtung nicht entsprochen hat.

ZPO § 829 (Bezeichnung des gepfändeten Anspruchs) LG Meiningen, Beschluss vom 23.7.2012, 4 T 2/11

Der Pfändungsbeschluss muss mehrere gepfändete Grundschulden und belastete Grundstücke nicht im einzelnen bezeichnen; dem Bestimmtheitserfordernis ist noch genügt, wenn die Angaben im Beschluss eine gezielte Grundbucheinsicht ermöglichen und diese den genauen Umfang der Pfändung klarstellt.

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
ZVG § 83 Nr. 6, § 87 Abs. 1, § 74a Abs. 1 (Zuzahlung außerhalb des Verfahrens) BGH, Beschluss vom 31.5.2012, V ZB 207/11

a) Außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger, die diesen dazu veranlassen sollen, einen Einstellungsantrag zurückzunehmen oder nicht zu stellen, verletzen die Rechte des Schuldners und führen zu einer Versagung des Zuschlags.

b) Es ist ermessensfehlerhaft, wenn das Vollstreckungsgericht von einer Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin nur deshalb absieht, weil der betreibende Gläubiger Gelegenheit erhalten möchte, mit dem Meistbietenden über eine solche Zuzahlung zu verhandeln. 

Mit Anmerkung von: Martin Ertle, Dipl.-Rpfl. (FH), Amtsgericht Calw

ZwVwV § 12 Abs. 3 Satz 2, § 13 Abs. 3 Satz 2, § 14 Abs. 4 (Vorschussanforderung vom Gläubiger) OLG Naumburg, Urteil vom 26.4.2012, 1 U 117/11

Für das Zwischenverfahren zwischen der Aufhebung einer Zwangsverwaltung bis zur Endabrechnung des Zwangsverwalters stellt § 12 Abs. 3 Satz 2 Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) keine Grundlage dafür dar, einen Vorschuss vom Gläubiger zu fordern. Vielmehr hat der Zwangsverwalter nach vollständiger Beendigung des Verfahrens - soweit ein Fehlbetrag verbleibt - gegenüber dem Gläubiger die Nachforderung aus § 13 Abs. 3 Satz 2 ZwVwV geltend zu machen und die Endabrechnung zu erstellen (§ 14 Abs. 4 ZwVwV).

Insolvenzrecht
InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 64 Abs. 3 Satz 1 (Unberechtigte Vergütungsforderung, Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters) BGH, Beschluss vom 27.9.2012, IX ZB 276/11

Der Insolvenzverwalter hat zur Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen die Beschwerdebefugnis bei der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, eines früheren abgewählten oder entlassenen Insolvenzverwalters oder eines Sonderinsolvenzverwalters.

ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 49; BGB § 1147 (Hausgeldansprüche nach freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter) LG Landau, Urteil vom 17.8.2012, 3 S 11/12

1. Das Absonderungsrecht nach § 49 InsO, § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für bevorrechtigte Hausgeldansprüche erlischt bei einer freihändigen Veräußerung der zur Masse gehörenden Wohnung durch den Insolvenzverwalter.

2. Stattdessen erwirbt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege der dinglichen Surrogation infolge des Untergangs ihres Absonderungsrechts am Wohnungseigentum ein Absonderungsrecht am Veräußerungserlös im selben Umfang.

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
NJVollzG § 52 (Haftkostenbeitrag) OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2012, 1 Ws 256/12 (StrVollz)

1. Zur Berechnung des Haftkostenbeitrags nach § 52 NJVollzG.

2. Aufgrund des Abstandsgebotes zwischen Strafvollzug und Maßregelvollzug ist ein Haftkostenbeitrag von einem Sicherungsverwahrten nicht zu erheben.

RVG § 14; RVG VV 5110 (Gebühr für unterdurchschnittliche Dauer der Hauptverhandlung) LG Koblenz, Beschluss vom 11.7.2012, 1 Os 149/12

Die ganz erheblich unterdurchschnittliche Dauer der Hauptverhandlung (3 Minuten) rechtfertigt den Ansatz der Gebühr 5110 RVG VV von 258,00 e regelmäßig nicht. Mit einer Gebühr von 80,00 e ist die Verteidigertätigkeit angemessen honoriert.

Kostenrecht
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1, § 103; BGB § 242 (Rechtsmissbräuchliches Kostenfestsetzungsverlangen) BGH, Beschluss vom 11.9.2012, VI ZB 59/11

1. Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat.

2. Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind.

3. Erweist sich das Kostenfestsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich, muss sich der Antragsteller kostenrechtlich so behandeln lassen, als habe er ein einziges Verfahren geführt.

ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2 (Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten durch Anwaltswechsel) BGH, Beschluss vom 22.8.2012, XII ZB 183/11

Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO, die durch einen Anwaltswechsel entstanden sind.

RVG VV 3100, 3101 Ziff. 1 Vorbem. 3 Abs. 2 (Gebührenerstattung im selbstständigen Beweisverfahren) OLG München, Beschluss vom 20.9.2012, 11 W 1667/12

1. Auch im selbstständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Antragsgegner zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich, sodass dessen gesetzliche Gebühren und Auslagen bei Vorliegen einer entsprechenden Kostengrundentscheidung vom Antragsteller zu erstatten sind.

2. Endet der Auftrag des für den Antragsgegner tätigen Rechtsanwalts, ohne dass dieser einen Schriftsatz eingereicht hat, der einen Gegenantrag oder Sachvortrag enthält, so entsteht für ihn, wenn er das Geschäft in irgendeiner Weise etwa durch die Beschaffung von Informationen – bereits betrieben hat, nur eine reduzierte 0,8 Verfahrensgebühr nach RVG VV 3101 Ziff. 1.

3. Zusätzlich fällt für den Rechtsanwalt des Antragsgegners eine 1,3 Verfahrensgebühr aus dem Kostenwert an, wenn er im Falle einer Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens einen Kostenantrag gestellt hat.

RVG VV 3104 Anm. (1) Nr. 1; FamFG § 32 Abs. 1, § 155 Abs. 2 (Terminsgebühr im Verfahren auf Aufhebung der elterlichen Sorge) KG, Beschluss vom 16.8.2012, 25 WF 58/12

In einem Verfahren auf Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge (§ 1671 BGB) entsteht für den Rechtsanwalt keine Terminsgebühr, wenn das Familiengericht ohne Termin entscheidet. 

KostO § 23 Abs. 2; GBO § 19; BGB § 875 (Löschung einer Globalgrundschuld) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.7.2012, I-10 W 43/12

Der Geschäftswert für die grundbuchrechtliche Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich auch dann nach deren Nennbetrag, wenn diese nur noch auf einer letzten Teilparzelle eines Gesamtgrundstücks lastet oder nur noch auf einer letzten Wohnungseigentumseinheit einer Wohnungseigentumsanlage.

KostO §§ 30, 64 Abs. 3, § 67 (Gebühren bei Gesellschafterwechsel in der GbR) OLG München, Beschluss vom 19.7.2012, 34 Wx 522/11

1. Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel in der GbR bestimmen sich aus § 67 KostO (Anschluss an OLG München vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314 [= Rpfleger 2011, 120]; a. A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/90).

2. Bei der Bemessung des Geschäftswertes ist jeweils auf das wirtschaftliche Interesse abzustellen, das sich aus dem übergegangenen Anteil an der GbR ergeben kann.

3. Bestehen Zweifel an der Größe des übergegangenen Anteils, so ist bei der Schätzung des wirtschaftlichen Interesses davon auszugehen, dass die Gesellschafter zu gleichen Teilen am Vermögen der GbR beteiligt sind.

4. Die bloße Namensänderung einer GbR, die gleichzeitig mit der Eintragung weiterer Berichtigungen eingetragen werden kann, kann mit dem Geschäftswert von 1/20 des Grundstückswertes bemessen werden.

5. Bei mehreren Berichtigungen, die dasselbe Recht betreffen, entsteht nur eine Gebühr, diese jedoch aus dem zusammengerechneten Wert.

KostO § 60 Abs. 4 (Abschichtungsvereinbarung, gebührenfreie Grundbucheintragung) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.6.2012, 3 W 50/11

Nach einer Abschichtungsvereinbarung ist Rechtsgrund des Eigentumserwerbs eine Erbschaft (§ 1922 BGB). Die Eintragung des Erben im Grundbuch ist deshalb unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 4 KostO gebührenfrei.

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 26.10.2012 – 25.11.2012

BGBl.I

Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung vom 15. November 2012, BGBl.I 2012 S.2298

BGBl. II

Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 25. Oktober 2012 <Geltung für Montenegro und Ruanda>, BGBl.II 2012 S.1360

 

Länderreport

Baden-Württemberg

Gesetz zur Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde vom 13. November 2012, GVBl.2012 S.569 

Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Justizkostengesetzes vom 23. Oktober 2012, GVBl.2012 S.465

Niedersachsen

Gesetz zur Neuregelung des Hinterlegungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung vom 9. November 2012, GVBl.2012 S.431

Thüringen

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Justizkostengesetzes vom 25. Oktober 2012, GVBl.2012 S.417

Schrifttumshinweise

Sachen- und Grundbuchrecht

Keller, Gesicherte Praxis und neue Wege der Rechtsnachfolge bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten, MittBayNot 2012, 446

Schmidt-Räntsch, Aktuelle Probleme im Bereich der Grundpfandrechte, ZNotP 2012, 362

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Cirullies, Vollstreckung aus Titeln nach §86 FamFG, FPR 2012, 473

Coester-Waltjen, Die Abänderung von Unterhaltstiteln – Intertemporale Fallen und Anknüpfungsumfang, IPrax 2012, 528

Dörndorfer, Voraussetzungen der Vollstreckung, FPR 2012, 478

van Els, Die Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, FPR 2012, 480

Hohloch, Internationale Vollstreckung familienrechtlicher Titel, FPR 2012, 495

Martiny, Elterliche Verantwortung und Sorgerecht im ausländischen Recht, insbesondere beim Streit um den Kindesaufenthalt, FamRZ 2012, 1765

Schulte-Bunert, Die Vollstreckung nach der ZPO gem. §§95f. FamFG, FPR 2012, 491

Sonnenfeld, Mitwirkung von Mutter und Kind bei der Vaterschaftsanerkennung, Rpfl.Stud. 2012, 193

Völker, Vollstreckung einer Entscheidung zur Herausgabe von Personen und zur Regelung des Umgangs, §§88ff. FamFG, FPR 2012, 485

Erb- und Nachlassrecht

Baumann, Erbausschlagung gegen Abfindung bei minderjährigen Ersatzerben, DNotZ 2012, 803

Herzog, Das zentrale Testamentsregister, ErbR 2012, 294

Keim, Die Überwindung der erbvertraglichen Bindung beim mehrseitigen Erbvertrag, RnotZ 2012, 496

Richters, Anwendungsprobleme der EuErbVO im deutsch-britischen Rechtsverkehr, ZEV 2012, 576

Handels- und Registerrecht

Heinze/Heinze, Die Löschung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften aus dem deutschen Handelsregister, IPrax 2012, 516

Kilian, EU-Richtlinie zur Verknüpfung der Handelsregister verabschiedet, FGPrax 2012, 185

Lüneborg, Die Nachhaftung des ausgeschiedenen Personengesellschafters für Altverbindlichkeiten, ZIP 2012, 2229

Prozesskosten- und Beratungshilfe

Nickel, Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, MDR 2012, 1261

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Häcker, Die geplante EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontopfändung – Eine kritische Analyse –, WM 2012, 2180

Harnacke, Das neue Vollstreckungsrecht – Die Modernisierung der Gerichtsvollzieherzwangsvollstreckung durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, DGVZ 2012, 197

Sauer, Erhöhung des Pfändungsfreibetrags nach § 850k Abs. 4 ZPO ohne vorausgehende Pfändung des Kontos, ZVI 2012, 365

Schneider, N., Beschwerde gegen den Nichterlass eines Arrests – auch ein kostenrechtliches Problem, FamRZ 2012, 1782

Wipperfürth, Ermittlung und Einzug des pfändbaren Einkommens eines in die Schweiz verzogenen Schuldners, ZVI 2012, 367

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Böttcher, Teilungsversteigerung von Grundstücken, FPR 2012, 502

Franck, Zwangsversteigerungsrecht – Probleme der Vertragsgestaltung (Teil II), MittBayNot 2012, 439

Grziwotz, „Wucherzinsen“ nach einer Zwangsversteigerung? ZfIR 2012, 774

Schmidberger/Traub, Das Ende der Zwangsverwaltung, ZfIR 2012, 805

Insolvenzrecht

Büttner, Wohin mit den alten Plänen? – Das Problem der Überleitung laufender Planverfahren, ZInsO 2012, 2019

Frind, Die „Vorverfügung“ des Insolvenzrechtspflegers: Weder „Faustpfand“ noch Lösung für insolvenzgerichtliche Zuständigkeitsregelung, ZInsO 2012, 2093

Gehrlein, Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzeröffnungsverfahren, ZInsO 2012, 2117

Janca/Heßlau, Geldstrafen und Geldbußen in der Insolvenz, ZInsO 2012, 2128

Madaus, Umwandlungen als Gegenstand eines Insolvenzplans nach dem ESUG, ZIP 2012, 2133

Rost/Lind, Die Aufrechnung des Insolvenzverwalters gegen eine Insolvenzforderung nach ihrer Feststellung, ZInsO 2012, 2179

Schmidt/Hölzle, Der Verzicht auf die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters, ZIP 2012, 2238

Tehler/Dittmer, Gibt es den Antragsgrund der drohenden Überschuldung? ZInsO 2012, 2187

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht

Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im strafrechtlichen Revisionsverfahren, RVGreport 2012, 402

Lissner, Strafvollstreckung – Eine Übersicht – Teil 2 –, Rpfl.Stud. 2012, 184

Kostenrecht

Hansens, Die Tücken der Terminsgebühr beim Anerkenntnisurteil, RVGreport 2012, 407

Schneider, N., Anrechnung der Geschäftsgebühr. Teil 5: Anrechnung bei mehreren Auftraggebern, ZAP Fach 24, S.1295

Tiedtke, KostO: Kostenrechtsprechung 2011, DNotZ 2012, 645

Buchbesprechungen

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht. Rechtspfleger Studienbücher
Von Prof. Dr. Eckhart Gustavus und Prof. Dr. Peter Ries. 5. völlig neubearbeitete Auflage 2012. Gieseking Verlag, Bielefeld. XIII und 174 Seiten, brosch. 34,– Euro Dipl.-Rechtspfleger Steffen Kögel, Waiblingen
ZPO. Zivilprozessordnung, FamFG, Verfahren in Familiensachen, GVG, Einführungsgesetze, EU-Zivilverfahrensrecht
Begründet von Prof. Dr. Heinz Thomas und Prof. Dr. Hans Putzo, fortgeführt von Dr. Klaus Reichold, Dr. Rainer Hüßtege und Dr. Christian Seiler. Verlag C. H. Beck, München. 33. Auflage, 2012. XXX, S. 2157, Ln., 58,– Euro, ISBN 978-3-406-62410-0 Richter am Amtsgericht Markus Lamberz, derzeit FHR NRW
Strategien bei der Teilungsversteigerung des Familienheims
Von Dr. Walter Kogel, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht, Aachen. 2012, Gieseking Verlag, Bielefeld. XXIII, 302 S., brosch. 49,00 Euro Dipl. Rechtspfleger Horst Klawikowski, Balve

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