Heft 12/2025 (Dezember 2025)

Vollzug der Teilungserklärung, Zwischenverfügung (m. Anm. Grziwotz)

BGH, Beschluss v. 17.9.2025,V ZB 22/24

1. § 878 BGB ist auf den Antrag auf Vollzug der Teilungserklärung nicht anzuwenden, wenn sich die Teilungserklärung auf mehrere Grundstücke bezieht und es an der für die Grundstücksvereinigung oder Bestandteilszuschreibung erforderlichen materiell-rechtlichen Erklärung und dem darauf bezogenen verfahrensrechtlichen Antrag fehlt.

2. Der Erlass einer Zwischenverfügung dient der Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses und ist nur zulässig, wenn der Mangel des Antrags rückwirkend geheilt werden kann. Ist das nicht der Fall und erlässt das Grundbuchamt gleichwohl eine – unzulässige – Zwischenverfügung, ist der Antrag erst ab Behebung des Mangels als i. S. des § 17 GBO eingegangen anzusehen und kann erst ab diesem Zeitpunkt eine rangwahrende oder sonstige Rechtswirkung, die sich nach dem Eingang des Antrags richtet, entfalten.

 

Bestellung eines Vertreters nach § 15 SGB X, Voraussetzungen, erforderliche Bestimmtheit

BGH, Beschluss v. 13.8.2025, XII ZB 285/25

1. Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen, welche die Bestellung eines Vertreters nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren betreffen, findet eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gem. § 15 Abs. 4 SGB X i.V. m. § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statt (Abgrenzung zu Senatsbeschluss v. 19.9.2018 – XII ZB 427/17 – FamRZ 2018, 1935).

2. Für den Bet. eines sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, der infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in diesem Verfahren nicht sachgerecht handeln kann, darf ohne dessen Einwilligung kein Vertreter nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X bestellt werden, wenn der Bet. hinsichtlich derVertreterbestellung über einen freien Willen verfügt.

 

Vergütung des Nachlasspflegers,Tätigkeit eines Mitarbeiters (m.Anm.Heinemann)

BGH, Beschluss v. 10.9.2025, IV ZB 2/25

Ein Nachlasspfleger kann keine Vergütung nach seinem Stundensatz für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters verlangen.

 

Pfändbarkeit der Energiepauschale, Zuständigkeit

BGH, Beschluss v. 24.7.2025, IX ZB 32/23

1. Die Frage, ob die Energiepreispauschale kraft Gesetzes unpfändbar ist, ist nicht im Insolvenzverfahren, sondern auf dem Prozessweg zu klären.
2. Der Streit zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter, ob die Energiepreispauschale eine atypische Sozialleistung darstellt und deshalb dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz unterfällt, ist ebenfalls vor den Prozessgerichten und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen.

 

Erwerbstätigenfreibetrag in der VKH bei geringem Erwerbseinkommen

OLG Bamberg, Beschluss v. 13.10.2025, 2 UF 107/25 e

Der Abzugsbetrag für Erwerbstätige kann bei der Einkommensermittlung in der Verfahrenskostenhilfe nur bis zur Höhe des Erwerbseinkommens gewährt werden, nicht aber darüber hinaus.

 

Hinterlegungsgrund, Schlüssigkeitsprüfung, Änderungsbefugnis

BayObLG, Beschluss v. 25.9.2025, 101 VA 105/25

1. Das Vorbringen, die Hinterlegungsstelle habe in Verkennung der Voraussetzungen des § 372 BGB die vom Schuldner beantragte Annahme eines Geldbetrags zur Hinterlegung angeordnet, zeigt keine Rechtsverletzung des Gläubigers auf, die ihm die Befugnis verschaffen könnte, die rechtswidrige Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG anzufechten, denn im Fall einer fälschlich auf § 372 BGB gestützten Hinterlegung treten die für den Gläubiger nachteiligen Rechtsfolgen der §§ 378, 379 BGB nicht ein.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Hinterleger mit der Hinterlegung bezweckte, dieVollstreckung des Gläubigers wegen der Forderung aus der vollstreckbaren Notarurkunde abzuwenden.

3. Die Hinterlegungsstelle ist zu der Prüfung verpflichtet, ob sich aus den vom Hinterleger vorgetragenen Tatsachen, welche die Hinterlegung rechtfertigen sollen, schlüssig ein Hinterlegungsgrund ergibt.

4. Eine rechtswidrige Hinterlegungsanordnung kann die Hinter- legungsstelle in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe von Art. 10 Abs. 5 BayHintG i.V. m. Art. 48 BayVwVfG zurücknehmen.

Betreuervergütung, Verzugszinsen, Verzugsschaden

LG Lübeck, Beschluss v. 2.10.2025, 7 T 283/25

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 292 FamFG können zugunsten des Betreuers keine Verzugszinsen und auch keine Verzugskostenpauschale festgesetzt werden.

 

Festsetzungsantrag, Streitgenossen, Verzinsungsbeginn

LG Arnsberg, Beschluss v. 2.10.2025, 7 T 283/25

1. Sind mehrere Streitgenossen nach der Kostengrundentscheidung Kostengläubiger, ohne dass besondere Beteiligungsverhältnisse angegeben sind, ist zu beachten, dass sie – mangels einer dies festlegenden gesetzlichen Bestimmung – in der Regel keine Ge- samtgläubiger, sondern Anteilsgläubiger gem. § 420 BGB sind.

2. Bereits im Festsetzungsantrag sind entsprechend § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO das Beteiligungsverhältnis und die anteiligen Kosten für jeden Streitgenossen bezüglich gemeinsamer Kostenpositio- nen anzugeben.

3. Erst mit entsprechend konkretem Antrag ist dieser zulässig, weshalb Zinsen erst ab dem Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB analog) festzusetzen sind.