Heft 4/2025 (April 2025)

Anfechtbarkeit der Ablehnung der Vertagung eines anberaumten Versteigerungstermins

BGH, Beschluss v. 19.12.2024, V ZB 77/23

1. Die Fortsetzung des Verfahrens setzt voraus, dass das Versteigerungsverfahren zuvor eingestellt oder aufgehoben war; infolgedessen kann die Ablehnung der Vertagung eines bereits anberaumten Versteigerungstermins nicht mit der sofortigen
Beschwerde angefochten werden.

2. § 95 ZVG schließt die sofortige Beschwerde gegen eine nicht die Anordnung, Aufhebung, einstweilige Einstellung oder Fortsetzung des Verfahrens betreffende Zwischenentscheidung des Vollstreckungsgerichts – hier: Ablehnung der Vertagung eines
Versteigerungstermins – auch dann aus, wenn die angegriffene Zwischenentscheidung erst auf die Erinnerung eines Verfahrensbeteiligten hin ergangen ist.

 

Zwangsvollstreckungskosten, Schuldenbereinigungplan

BGH, Beschluss v. 12.12.2024, IX ZB 4/24

1. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens entsteht zur Gänze bereits mit der Einleitung des Verfahrens; auf den jeweiligen Entstehungszeitpunkt der angefallenen Gebühren kommt es nicht an.

2. Der Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen im Zusammenhang mit einem Schuldenbereinigungsplan erfasst auch prozessuale Kostenerstattungsansprüche.

 

Verzicht auf den Nacherbenvermerk, Nacherbentestamentsvollstreckung (m. Anm. Grziwotz)

OLG Köln, Beschluss v. 25.11.2024, 2 Wx 200/24

Der Verzicht auf ein Nacherbenrecht kann bei Bestellung eines Testamentsvollstreckers für den Nacherben nur von dem Testamentsvollstrecker erklärt werden; der Zustimmung eines Pflegers zu der Löschung bedarf es nicht.

 

Form der Ausschlagungs- bzw. Anfechtungserklärung

OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 16.1.2025, 21 W 123/24

1. Die Ausschlagungserklärung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt bedarf auch dann der öffentlichen Beglaubigung, wenn dieser über eine öffentlich beglaubigte Vollmacht des Ausschlagenden verfügt.

2. Die Einreichung eines nicht öffentlich beglaubigten Anwaltsschriftsatzes, der die Ausschlagungserklärung enthält, über das besondere Anwaltspostfach (beA) ersetzt nicht das Erfordernis der gemäß § 1945 BGB erforderlichen öffentlichen Beglaubigung.

 

Zurechenbarkeit der Kenntnis des Betreuers für den Beginn der Ausschlagungsfrist

OLG Celle, Beschluss v. 2.12.2024, 6 W 142/24

1. Die Kenntnis des Erben i.S. von § 1944 Abs. 2 BGB muss nicht durch das Nachlassgericht vermittelt werden (hier: Schreiben eines Miterben an den Betreuer).

2. Ist der Erbe gesetzlich vertreten, ist bei der Kenntniserlangung zu unterscheiden:

  Im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit kommt es allein auf die Kenntnis des Vertreters an.

  Ist (wie hier) der Erbe geschäftsfähig, steht er aber unter rechtlicher Betreuung, ist zu berücksichtigen, dass er neben dem Betreuer steht und in der Lage ist, seine Angelegenheiten auch ohne diesen selbst zu regeln. Nach der überwiegend und auch hier vertretenen Auffassung kommt es in einem solchen Fall auf den früheren Zeitpunkt an, also darauf, ob der Betreute oder wie hier der Betreuer zuerst Kenntnis erlangt hat.

 

Beglaubigung, Anmeldung einer neuen Geschäftsanschrift (m. Anm. Kögel)

KG, Beschluss v. 30.1.2025, 22 W 73/24

Die Beglaubigung der Unterschrift unter einem Gesellschafterbeschluss in dem eine Änderung der inländischen Geschäftsanschrift beschlossen wurde, reicht aus, um die Vermutung der Vertretungsermächtigung des Notars auszulösen. Es schadet insoweit nicht, dass eine solche Beglaubigung nicht notwendig ist, keine Beglaubigung einer Erklärung des eigentlich Anmeldeberechtigten gegeben ist und der Beschluss für die Anmeldung der Änderung dem Registergericht eigentlich nicht vorgelegt werden muss.

 

Prüfungspflicht des Grundbuchamts als Vollstreckungsorgan

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.1.2025, 5 W 50/23

Um die Effizienz des Vollstreckungsverfahrens zu erhalten, ist das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan grundsätzlich nicht zu einer materiellen Überprüfung des Vollstreckungstitels befugt.

 

Fehlende Begründung einer sofortigen Beschwerde, Inkassounternehmen, Pflicht zur besonderen Sachkunde

OLG Dresden, Beschluss v. 12.12.2024, 12 W 658/24

1. Eine Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ist auch ohne eine Begründung zulässig und führt zu einer in rechtlicher und tatsächlicher Sicht vollständigen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung.

2. Bei treuhänderischer Abtretung einer Kreditkartenforderung von einer Landesbank an ein Inkasso-/Factoringunternehmen können durch die Beauftragung eines Anwalts am Sitz des Inkassounternehmens entstehende Mehrkosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gegen den Kostenschuldner festgesetzt werden.

 

Dauervergütung, Verhinderungsbetreuer (m. Anm. Deinert)

LG Münster, Beschluss v. 2.1.2025, 5 T 464/24

1. Aus dem Wortlaut des § 292 Abs. 1 und Abs. 2 FamFG ergibt sich, dass der Betreuer einen Anspruch auf Festsetzung einer Dauervergütung hat. Aus der Formulierung „kann“ kann nicht geschlossen werden, dass ein solcher nicht besteht. Denn aus dieser Formulierung ergibt sich lediglich, dass als Rechtsfolge in Bezug auf den Anspruch eine Ermessensentscheidung des Gerichts zu treffen ist.

2. Das Ermessen ist nach der Intention des Gesetzgebers zwar weit zu verstehen, aber einzelfallbezogen auszuüben. Das Argument, dass die praktische Erfahrung mit dem Modell der Dauervergütung vielfach und aus unterschiedlichen Gründen gezeigt habe, dass hierdurch keine sichere Arbeitserleichterung insbesondere durch Zeitersparnis erreicht werde, genügt für eine Ablehnung nicht.

3. Die pauschale Erwägung, dass die Form der Dauervergütung nicht in Betracht komme, weil ein Verhinderungsbetreuer bestellt ist, trägt nicht, wenn nicht dargetan wird, weswegen es hierdurch im konkreten Fall zu erhöhtem Arbeitsanfall kommen wird.

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