Heft 6/2024 (Juni 2024)

Widerruflichkeit der Rücknahme; Beseitigung der Beschlagnahme

BGH, Beschluss v. 15.2.2024,V ZB 44/23

Die Rücknahme des Versteigerungsantrags nach § 29 ZVG ist als eine auf den Erlass des Aufhebungsbeschlusses gerichtete Prozesshandlung grundsätzlich bis zum Wirksamwerden des Aufhebungsbeschlusses widerruflich; die mit der Rücknahme des Versteigerungsantrags bezweckte Verfahrensbeendigung tritt erst mit dem konstitutiv wirkenden Aufhebungsbeschluss ein (Fortführung des Senatsbeschlusses v. 10.7.2008 – V ZB 130/07, BGHZ 177, 218 Rn. 9 ff. = Rpfleger 2008, 586).

 

Löschungsbewilligung in Form einer elektronisch beglaubigten Abschrift (m.Anm. Böhringer)

OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 29.6.2023, 20 W 130/23

Die Vorlage einer nach §§ 39a, 42 BeurkG elektronisch beglaubigten Abschrift einer als öffentlich beglaubigten Urkunde (in Papierform) errichteten Bewilligung der Löschung eines Grundpfandrechts steht im Hinblick auf die Einhaltung des Formerfordernisses des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO der Vorlage der Originalurkunde gleich, wenn sich aus dem notariellen Beglaubigungsvermerk ergibt, dass dem Notar die Urschrift der Urkunde zur Beglaubigung vorgelegen hat.

 

Stundensatz eines anwaltlichen Nachlasspflegers (m. Anm. Bestelmeyer)

OLG Hamburg, Beschluss v. 27.1.2023, 2 W 51/22

Als angemessene Vergütung eines anwaltlichen Berufsnachlasspflegers ist ein Nettostundensatz von 65 e bei einfachen Verfahren, von 95 e bei durchschnittlicher Abwicklung und von 110 e – 125 e bei schwierigen Verfahren anzusetzen.

 

Vergütung eines Ergänzungspflegers (m. Anm. Zorn)

OLG Celle, Beschluss v. 9.4.2024, 15 WF 23/24

1. Eine Tätigkeit des für ein minderjähriges Kind bestellten anwaltlichen Ergänzungspflegers begründet einen nach dem RVG abrechenbaren Aufwendungsersatzanspruch nur dann, wenn professioneller Rechtsrat bei der Aufgabenwahrnehmung notwendig ist.

2. Sofern der Ergänzungspfleger für die Genehmigung eines notariellen Grundstücksübertragungsvertrages keine anwaltsspezifischen Aufgaben wahrzunehmen, sondern nur einen Abgleich des Vertrags mit der testamentarischen Verfügung vorzunehmen hat, begründet dies in der Regel nur einen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch nach demVBVG.

 

Vergütung eines nicht berufsmäßigen Nachlasspflegers (m.Anm.Bestelmeyer)

OLG München, Beschluss v. 30.1.2024, 33 Wx 152/23 e

1. Eine nachträgliche Feststellung dahingehend, dass der Nachlasspfleger die Pflegschaft berufsmäßig führt, ist jedenfalls im Vergütungsverfahren nicht möglich (Anschluss an BGH, Beschluss v. 12.2.2014, XII ZB 46/13 = Rpfleger 2014, 374).

2. Ist die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Führung der Nachlasspflegschaft unterblieben, ist die Vergütung des Nachlass- pflegers nach Ermessen des Gerichts unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit sowie des – ggf. nur geschätzten – angefallenen Zeitaufwands zu bemessen (Anschluss an OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 19.5.2022, 20 W 271/18).

3. Als Anhaltspunkt für eine angemessene Bemessung des Stundensatzes können in diesen Fällen die Sätze des § 3 VBVG dienen.

 

Beachtlichkeit von Wünschen des Betroffenen im Genehmigungsverfahren

LG Freiburg, Beschluss v. 224.12.2023, 4 T 23/23

Betreuungsgerichtliche Genehmigung des Verkaufs einer Eigentumswohnung gegen den Willen des Betroffenen.

 

Europäischer Zahlungsbefehl, internationale und örtliche Zuständigkeit

AG Sinsheim, Beschluss v. 26.2.2024, 3 M 256/23

1. Ob im Zwangsvollstreckungsrecht eine internationale Zuständigkeit aufgetan wird, bestimmt allein das deutsche Recht.

2. Aus der örtlichen Zuständigkeit eines deutschen AG folgt die internationale Zuständigkeit.

3. Bei fehlendem deutschen Wohnsitz des Vollstreckungsschuldners sind die deutschen Gerichte gleichwohl international zuständig, wenn sich der Wohnsitz beziehungsweise Geschäftssitz des Drittschuldners in Deutschland befindet.

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