Heft 3/2024 (März 2024)
Elektronisch eingereichter Vollstreckungsantrag der Vollstreckungsbehörde
BGH, Beschluss vom 28.9.2023,V ZB 16/23
Für den elektronisch einzureichenden Vollstreckungsantrag der Vollstreckungsbehörde nach § 322 Abs. 3 AO, der über das besondere elektronische Behördenpostfach übermittelt worden ist, genügt die einfache Signatur der verantwortenden Person. Eines Dienstsiegels bedarf es nicht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 6.4.2023 – I ZB 84/22, NJW-RR 2023, 906 = Rpfleger 2023, 686).
Eingreifen der Ermächtigungswirkung; Haftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft für die Kosten des Insolvenzverfahrens
BGH, Beschluss vom 21.11.2023, II ZR 69/22
1. Bei nachrangigen Zinsforderungen greift die Ermächtigungswirkung nur ein, wenn diese auf eine besondere Aufforderung des Insolvenzgerichts hin zur Tabelle angemeldet werden (§ 174Abs.3 Satz 1 InsO).
2. Der persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet regelmäßig für die Gerichtskosten des über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten Insolvenzverfahrens (§ 54 Nr. 1 InsO) sowie die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters (§ 54 Nr. 2 Fall 2 InsO).
Eingeschränkte Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes (m. Anm. Böhringer)
OLG Naumburg, Beschluss vom 7.7.2023, 12 Wx 44/23
Nicht in die Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes fällt es, bei der Bearbeitung eines Ersuchens der Kommune auf Eintragung eines neuen Eigentümers zu prüfen, ob bislang eine Personengesellschaft i. S. des Art. 233 § 10 EGBGB eingetragen ist, die gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Auflösung der Personenzusammenschlüsse alten Rechts in Sachsen-Anhalt mit Ablauf des 31.12.2021 aufgelöst war.
Erwerb von Bruchteilseigentum; Ergänzungspflegerbestellung (mit Anm. Dressler-Berlin)
KG, Beschluss vom 2.8.2023, 1 W 93/23
Der Erwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch Minderjährige bedarf der Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter, weil der Erwerb für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren; Eintritt der Volljährigkeit während des laufenden Verfahrens
OLG Celle, Beschluss vom 8.9.2023, 10 UF 121/23
1. Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger bleibt auch für die Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes zulässig, wenn die Volljährigkeit während des laufenden Verfahrens eintritt (Anschluss an BGH, FamRZ 2006, 402 und OLG Koblenz, FamRZ 2020, 111; Abgrenzung zu OLG Stuttgart, FamRZ 2023, 301).
2. Materiellrechtliche, aus der Volljährigkeit resultierende Einwendungen wie etwa die anteilige Barunterhaltspflicht beider Elternteile können gem. § 256 Satz 2 FamFG im Beschwerdeverfahren nicht erstmalig geltend gemacht werden, auch wenn das Kind erst während des Beschwerdeverfahrens volljährig geworden ist.