Heft 6/2021 (Juni 2021)
Urkundsperson, Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde
BGH, Beschluss vom 12.11.2020, V ZB 148/19
1. Die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG genügt den Anforderungen des § 29 GBO.
2. Eine Vorsorgevollmacht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG liegt auch dann vor, wenn sie im Außenverhältnis unbedingt erteilt worden ist und lediglich im Innenverhältnis nur für den Fall gelten soll, dass der Vollmachtgeber betreuungsbedürftig geworden ist.
3. Die Beglaubigungsbefugnis der Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG erstreckt sich auch auf Vorsorgevollmachten, die über den Tod hinaus gültig sein sollen.
Unterbringung, Beschwerdegericht, Zurückweisung, Einzelrichter
BGH, Beschluss vom 10.2.2021 - XII ZB 446/20
Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache (hier: Unterbringungssache) unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 – XII ZB 221/15 – FamRZ 2016, 803).
Bestellung eines Prozesspflegers durch das Vollstreckungsgericht, Beendigung des Amtes
BGH, Beschluss vom 10.12.2020, V ZB 128/19
1. Ist ein Verfahrensbeteiligter, für den ein besonderer Vertreter nach § 57 ZPO (Prozesspfleger) bestellt wurde, tatsächlich prozessfähig oder erlangt er die Prozessfähigkeit im Laufe des Verfahrens wieder, endet das Amt des Prozesspflegers nicht von selbst, sondern erst mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Aufhebung der Bestellung. Eine trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten an den Prozesspfleger erfolgte Zustellung des Zuschlagsbeschlusses ist deshalb wirksam und löst die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde des § 96 ZVG i.V.m. § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus.
2. Der Nichtigkeitsgrund nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist nicht gegeben, wenn der Verfahrensbeteiligte durch einen Prozesspfleger gemäß § 57 ZPO vertreten wird, obwohl die Voraussetzungen für dessen Bestellung nicht vorgelegen haben oder weggefallen sind.
Eintragungsbewilligung bei transmortaler Vollmacht
KG, Beschluss vom 2.3.2021, 1 W 1503/20
Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-)Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO (Fortführung von Senat, MDR 2021, 162; entgegen OLG Hamm, FGPrax 2013, 148; OLG München, NJW 2016, 3381).
Rechtsträger Zweigniederlassung; Grundbuchunrichtigkeit
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.1.2021, I-3 Wx 253/20
1. Rechtsträger der als Unternehmensteil nicht rechtsfähigen Zweigniederlassung (Privat- und Firmenkundenbank AG) ist allein der Unternehmensträger („...Bank AG"), dem damit auch sämtliche in der Zweigniederlassung begründeten Rechte und Pflichten zuzuordnen sind.
2. Aus dem allgemein anerkannten Grundsatz, wonach eine Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechts unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden kann, wenn das Recht dem Geschäftsvermögen der Zweigniederlassung zuzuordnen ist, folgt dass Änderungen der Zuordnung, wenn also ein Recht aus dem Geschäftsvermögen einer Niederlassung herausgenommen und einer anderen bzw. der Hauptniederlassung zugeordnet wird (hier: „Verschmelzung" der Zweigniederlassung auf den Rechtsträger des Unternehmens), die Unrichtigkeit des Grundbuchs nach sich ziehen.
3. Die Grundbuchunrichtigkeit infolge Änderung der Zuordnung ist nicht durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen Zweig- und Hauptniederlassung, sondern durch eine in der Form der §§ 29, 30 GBO beizubringende Erklärung des Geschäftsinhabers nachzuweisen.
Ergänzungspfleger, Unterhaltsansprüche, paritätisches Wechselmodell, Personensorge
PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.3.2021, 2 UF 28/21
1. Wird ein Kind im Rahmen eines paritätischen Wechselmodells betreut, kann ein Elternteil das Kind zur Geltendmachung von Barunterhaltsansprüchen nicht nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB vertreten, sondern muss entweder die Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB verlangen oder die Bestellung eines Ergänzungspflegers herbeiführen. Einschlägig ist hier das Recht zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Teilbereich der Personensorge, nicht aber die Vermögenssorge.
2. Das Jugendamt kann sich gegen die Bestellung als Ergänzungspfleger nicht mit dem Argument zur Wehr setzen, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Berechnung des Kindesunterhaltsanspruches im Sonderfall des Wechselmodells seien bei ihm nicht vorhanden.
Erstanmeldung GmbH, Inhalt der Anmeldung, Geschäftsanschrift
KG, Beschluss vom 14.1.2021, 22 W 1053/20
Unter der bei der Erstanmeldung einer GmbH/UG anzugebenden inländischen Geschäftsanschrift muss eine förmliche Zustellung möglich sein. Fehlt es an einer solchen Anschrift ist die Anmeldung zurückzuweisen
Einigungsgebühr und Erledigungserklärung, Unterwerfungsvertrag
OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.01.2021, 3 W 101/21
Eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 Nr. 1 VV-RVG entsteht nicht, wenn die Parteien im gerichtlichen Verfahren auf der Grundlage einer die Wiederholungsgefahr beseitigenden straf-
bewehrten Unterlassungserklärung einen Unterwerfungsvertrag abschließen und den Rechtsstreit sodann übereinstimmend für erledigt erklären.