Heft 4/2021 (April 2021)
PKH, Erziehungsbeitrag für Pflegeeltern
BGH, Beschluss vom 9.12.2020, XII ZB 191/19
Der Pflegeeltern zufließende Erziehungsbeitrag nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII ist Einkommen im Sinne der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Unrichtige Terminsbestimmung
BGH, Beschluss vom 29.10.2020, V ZB 13/20
1. Steht ein Grundstück im Bruchteilseigentum, sind nur die Miteigentumsanteile Gegenstand einer Zwangsversteigerung. Diese müssen in der bekanntzugebenden Terminsbestimmung aber nicht gesondert ausgewiesen werden, wenn sämtliche Mit-
eigentumsanteile an dem Grundstück versteigert werden sollen.
2. Wird nach der Bekanntmachung des auf die Versteigerung sämtlicher Miteigentumsanteile bezogenen Versteigerungstermins hinsichtlich eines Miteigentumsanteils das Zwangsversteigerungsverfahren einstweilen eingestellt, bedarf es einer erneuten Bekanntmachung, in der die noch zu versteigernden Miteigentumsanteile zu bezeichnen sind.
Stimmrechtfestsetzung, maßgeblicher Zeitpunkt bei Insolvenzplan
BGH, Beschluss vom 17.12.2020, IX ZB 38/18
1. Die Festsetzung der Stimmrechte der Gläubiger durch das Insolvenzgericht muss vor dem Beginn der Abstimmung über den Insolvenzplan abgeschlossen sein.
2. Eine ohne Klärung der Stimmrechte vorgenommene Abstimmung ist zu wiederholen.
Güterrecht, Niederlande, Eintragung eines Ehegatten, Zwischenverfügung, Inhalt
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2020, I-3 Wx 137/20
1. Zur – vom Senat bejahten – Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zur dinglichen Sicherung des Anspruchs des Käufers (einer Eigentumswohnung) auf „Erwerb des Eigentums zu Alleineigentum in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts lebend".
2. Weist das Grundbuchamt in einem als „Zwischenverfügung gem. § 18 Abs. 1 GBO" bezeichneten Beschluss, bei dem es sich nicht um eine „rangwahrende Zwischenverfügung im Sinne von § 18 GBO" handele, auf ein der Vormerkung entgegenstehendes Eintragungshindernis hin (vorgemerkt werden könne nur eine nach dem Sachenrecht des BGB mögliche Eintragung; die Eintragung nicht des Eigentums sondern der Verfügungsberechtigung einer Person mit einem ein Gemeinschaftsverhältnis ausweisenden Zusatz gemäß § 47 GBO sei nach dem Sachenrechtskatalog des BGB nicht vorgesehen), so hat der Beschluss mangels Heilbarkeit des Mangels mit rückwirkender Kraft keinen nach § 18 GBO zulässigen Inhalt und ist daher aufzuheben.
Ergänzungspfleger, Mitarbeiter, Vormundschaftsverein, Vergütung
OLG Schleswig, Beschluss vom 4.8.2020, 15 WF 51/19
1. Auf den als Ergänzungspfleger in einer Kindschaftssache bestellten Mitarbeiter eines Vormundschaftsvereins sind die zugunsten des Betreuungsvereins bestehenden Vergütungsvorschriften der § 1897 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 7 VBVG entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Höhe des Anspruchs nach § 3 VBVG richtet.
2. Zu den vergütungsfähigen Tätigkeiten des für den Aufgabenbereich „Aufenthaltsbestimmungsrecht" bestellten Ergänzungspflegers können neben den Kontakten zum Kind und zu der Einrichtung, in welcher das Kind lebt, auch Kontakte mit den Kindeseltern und dem Jugendamt gehören. Das kann auch die Teilnahme an einem Hilfeplangespräch umfassen.
3. Ein persönliches Zusammentreffen des Ergänzungspflegers mit dem in einer Einrichtung lebenden Pflegling einmal im Quartal kann im Hinblick auf § 1793 Abs. 1a BGB ausreichend sein, sofern nicht die konkreten Umstände einen intensiveren persönlichen Kontakt erfordern.
Beschwerdebefugnis bei Registereintragung
Brandenbg. OLG, Beschluss vom 4.1.2021, 7 W 97/20
1. Wenn das Verfahren, in dem das Rechtsmittel eingelegt ist, nur auf Antrag begonnen werden kann, kann eine zulässige Beschwerde nur der in seinen Rechten beeinträchtigte Antragsteller erheben, nicht jeder, der durch den ergangenen Beschluss in eigenen Rechten beeinträchtigt ist.
2. Die Beschwerdeberechtigung gegen die Ablehnung einer HR-Eintragung ist erweitert, aber zugleich auch beschränkt, auf alle zur Eintragungsanmeldung Verpflichteten, die bei unterbliebener Anmeldung der Zwangsgeldandrohung unterlägen.
Auslieferungsverfahren, Terminsgebühr
HansOLG Hamburg, Beschluss vom 16.2.2021, Ausl 35/20
In Auslieferungsverfahren löst die Teilnahme des Rechtsbeistands an Terminen zur Vernehmung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG auch nach Einführung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl. I, S. 2128) keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV-RVG aus.
Terminwahrnehmung WEG-Verwalter, Höhe Entschädigung
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.1.2021, 2-13 T 52/20
Nimmt der Verwalter für die WEG einen Gerichtstermin wahr, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung die Entschädigung unabhängig von Regelungen im Verwaltervertrag auf den Höchstbetrag des § 22 JVEG begrenzt.
Persönliche Anhörung, Absehen, Corona-Pandemie
AG Meiningen, Beschluss vom 18.1.2021, 3 XVII 234/19
Zur Durchführbarkeit der persönlichen Anhörung in Thüringen unter den Bedingungen der Coronapandemie.
Restschuldbefreiung im Insolvenzplan
AG Göttingen, Beschluss vom 11.12.2020, 74 IN 76/18
1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung kann nur durch das Insolvenzgericht erfolgen, nicht aber durch einen Insolvenzplan.
2. Nach Bestätigung eines Insolvenzplans ist ein zusätzlicher Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig.