Heft 09/2020 (September 2020)
Taschengeldkonto, Pfändbarkeit
BGH, Beschluss vom 30.4.2020,VII ZB 82/17
Der Anspruch des sich in einer Pflegeeinrichtung befindlichen Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung des gegenwärtig auf einem „Taschengeldkonto" verwalteten Guthabens sowie die künftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung der jeweils monatlich auf dem „Taschengeldkonto" eingehenden Geldbeträge sind gemäß § 851 Abs. 1 ZPO, § 399 1. Fall BGB jeweils bis zu der Höhe unpfändbar, die in § 27b Abs. 3 SGB XII für den angemessenen Barbetrag geregelt ist. Diese Vorschriften stehen einer Pfändbarkeit indes grundsätzlich nicht entgegen, soweit das jeweils vorhandene Guthaben den sich aus § 27b Abs. 3 SGB XII für einen Monat anzusetzenden Betrag übersteigt.
Zweckbindung, Corona-Soforthilfe
BFH, Beschluss vom 9.7.2020,VII S 23/20
Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.
Vergütungsfestsetzung gegen die eigene Partei, Einwendung aus Gebührenrecht
BGH, Beschluss vom 29.4.2020, XII ZB 536/19
Die Behauptung des Auftraggebers, die Tätigkeit seines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts sei für den späteren Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs nicht ursächlich geworden, stellt eine Einwendung dar, die im Gebührenrecht ihren Grund hat und die der Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG nicht entgegensteht.
Amtswiderspruch, Zwangssicherungshypothek, Zug um Zug
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.4.2020, 3 Wx 29/20
Das Grundbuchamt, das auf der Grundlage eines Leistungstitels, der die Leistungspflicht des Vollstreckungsschuldners (hier Zahlung) von einer Zug um Zug zu bewirkenden Gegenleistung des Vollstreckungsgläubigers (Auflassung und Übertragung zweier Wohnungseigentumseinheiten) abhängig macht, eine Zwangssicherungshypothek eingetragen hat, ohne dass ihm als Vollstreckungsorgan die Befriedigung des Schuldners oder dessen Annahmeverzug in der Form des § 29 GBO (durch ein vorläufig vollstreckbares Leistungsurteil, durch ein gesondertes Feststellungsurteil oder auch durch ein anderes Urteil) „liquide" nachgewiesen worden ist, hat – wenn die Voraussetzungen einer Löschung der Zwangssicherungshypothek (inhaltlich unzulässige Eintragung) nicht vorliegen – von Amts wegen einen Widerspruch im Grundbuch einzutragen, da das Grundbuchamt bei seiner Eintragung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat und dadurch das Grundbuch unrichtig geworden ist, sofern es nicht zur einer Heilung des bisherigen Mangels der Vollstreckung ohne Gegenleistung gekommen ist.
Aufgebot,Verfahrenszweck, Nachlassgläubiger
OLG Hamm, Beschluss vom 14.2.2020, 15 W 6/20
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern (§§ 1970 ff. BGB) darf jedenfalls grundsätzlich nicht mit der Begründung verneint werden, das Verfahren werde nur wegen einer geringfügigen Forderung eines Gläubigers betrieben, die deutlich unter den Kosten des Aufgebotsverfahrens liegt. Sinn und Zweck des Aufgebotsverfahrens besteht gerade darin, aufzuklären, ob und in welcher Höhe (weitere) Nachlassverbindlichkeiten bestehen.
Erbteilstestamentsvollstreckung,Testaments-vollstrecker, Entlassung, wichtiger Grund, Antragsrecht, Miterbe
OLG München, Beschluss vom 9.7.2020, 31 Wx 455/19
Ein Miterbe,dessen Anteil derTestamentsvollstreckung unterliegt, kann sowohl einen Antrag auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers betreffend seinen eigenen der Testamentsvollstreckung unterworfenen Erbanteil als auch betreffend einen Erbanteil eines weiteren Miterben stellen, der ebenfalls von der Testamentsvollstreckung umfasst ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats = OLG München Beschluss v.22.09.2005 – 31Wx 46/05).
Register, Löschung unzulässiger Eintragung, Wirtschaftseinheit DDR
KG, Beschluss vom 13.5.2020, 22 W 73/14
1. Die Löschung einer Eintragung im Handelsregister nach § 395 FamFG kommt nur dann in Betracht, wenn ihre Unzulässigkeit nach Überprüfung aller hierfür maßgebenden Umstände ohne vernünftigen Zweifel zu bejahen ist.
2. Wird in einer Beschwerdeentscheidung festgestellt, das Amtsgericht ein Löschungsverfahren einzuleiten hat, kann dies auch dann zu einer Bindungswirkung nach § 69 Abs. 1 Satz 4 FamFG, wenn der Tenor keine Zurückverweisung enthält.
3. Wird eine GmbH 1955 in das Handelsregister C (Register der volkseigenen Wirtschaft beim Magistrat von Groß Berlin) ohne die hierfür notwendige Anweisung und ohne Hinweis darauf eingetragen, dass es sich nicht um einen volkseigenen, sondern einen sog. organisationseigenen Betrieb handeln soll, und werden 1990 dem Handelsregister durch die letzten Vertretungsorgane des Betriebs die Angaben nach § 15 Abs. 2 THG zur Eintragung des Betriebs als GmbH im Aufbau von Amts wegen mitgeteilt, spricht dies gegen eine Unzulässigkeit dieser Eintragung.
Verwaltung von Wohnraum, gesonderte Pauschale
LG Freiburg, Beschluss vom 25.5.2020, 4 T 52/20
Die notwendigen Tätigkeiten des Betreuers im Rahmen des Aufgabenkreises Wohnungsangelegenheiten zur Abwicklung und Auflösung des Wohnraums, den der Betroffenen zuletzt zur Miete bewohnt hat, rechtfertigten nicht die Festsetzung der gesonderten Vergütungspauschale nach § 5aAbs.1 Nr.2VBVG.