Heft 04/2020 (April2020)

Vermögensauskunft, Betreuer, Vorsorge-
bevollmächtigter
BGH, Beschluss vom 23.10.2019, I ZB 60/18

1. Ein nicht prozessfähiger Schuldner kann bei der Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 51 Abs. 3 ZPO auch durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden.
2. Ein Vorsorgebevollmächtigter ist anders als ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht verpflichtet, für einen nicht prozessfähigen Schuldner die Vermögensauskunft und die eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Vorläufiger Insolvenzverwalter, Betriebs-
fortführung, Vergütungsantrag
BGH, Beschluss vom 19.12.2019, IX ZB 72/18

Der Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters hat im Fall einer Betriebsfortführung eine gesonderte Aufstellung der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten
(Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.2.2007 ¬– IX ZB 106/06
[= Rpfleger 2007, 495], NZI 2007, 341 Rn. 15). Dies gilt grundsätzlich auch in den Fällen, in denen die Betriebsfortführung mit einem Verlust endet.

Gesellschaft bürgerichen Rechts, Tod eines Gesellschafters, Form des Unrichtigkeits¬nachweises
OLG München, Beschluss vom 7.1.2020, 34 Wx 420/19

Die Berichtigung des durch den Tod eines Gesellschafters bürgerlichen Rechts unrichtig gewordenen Grundbuchs setzt neben dem Nachweis des Versterbens eines bisherigen Gesellschafters und des Nachweises der Erbfolge einen Nachweis des Inhalts des Gesellschaftsvertrags voraus. Wurde dieser privatschriftlich errichtet, kann die Vorlage dieses nicht in der grundbuchrechtlichen Form entsprechenden Gesellschaftsvertrags genügen

Herausgabeanordnung der Hinterlegungsstelle, Nachweis der Berechtigung, Vertretung des ¬Eigentümers nach Vermögensgesetz
KG, Beschluss vom 16.1.2020, 1 VA 14/19

1. Soll nur für einen Teil der Grundstückseigentümer ein Vertreter nach § 11b VermG bestellt werden, kann die Bestallungs¬urkunde jedenfalls im Hinterlegungsverfahren nur Verwendung finden, wenn sie die Betroffenen konkret bestimmt. Es ist nicht Aufgabe der Hinterlegungsstelle oder sonstiger Dritter festzustellen, welche Personen (im Zeitpunkt der Bestellungsakts) i.S.v.
§ 11b Abs. 1 VermG unbekannt sind.
2. Ist eine Erbengemeinschaft als Empfänger bezeichnet, kann die für die Herausgabe erforderliche Bewilligung aller Erben (§ 17 Abs. 1 und 3 S. 1 Nr.1, § 18 BerlHintG) im Hinterlegungsverfahren nicht durch einen Mehrheitsbeschluss ersetzt werden.

Originaltestament, Ort der Einsichtnahme, Ermessen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.12.2019, I-3 Wx 224/19

Ist dem Verfahrensbevollmächtigten eines potentiellen Erben, der die Wirksamkeit bzw. Authentizität des privatschriftlichen Testaments des Erblassers anzweifelt, Einsicht in eine in der Verfahrensakte befindliche beglaubigte Kopie gewährt worden, sohält sich die Entscheidung des Gerichts, die Versendung des Original-Testaments zwecks Einsichtnahme im Wege der Rechtshilfe an das örtlich zuständige Amtsgericht mit Blick auf die Verlustgefahr zu versagen und auf die Möglichkeit zu verweisen, die Originalurkunde vor Ort beim Nachlassgericht einzusehen, im Allgemeinen – so auch hier – in den Grenzen pflichtgemäßen Ermessens.

Anordnung einer Nachlasspflegschaft, Voraussetzungen, Anspruch auf Auseinandersetzung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2019, I-3 Wx 106/19

1. Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer (erneuten) Teil-Nachlasspflegschaft gemäß § 1960 Abs. 1 BGB wegen bestehender Ungewissheit in Bezug auf die Person des Erben des letzten 1/6-Anteils am Nachlassvermögen und die daraus folgenden Schwierigkeiten der Erbauseinandersetzung nach dem Auffinden von Kontoauszügen eines bislang unbekannten Kontos des Erblassers bei einer Bank in Luxemburg (hier: Verneinung des Vorhandenseins eines Bedürfnisses für die gerichtliche Fürsorge jedenfalls mit Blick auf die zwischenzeitlich erfolgte Hinterlegung des in den Nachlass fallenden Bankguthabens).
Der sich nicht gegen den Nachlass, sondern gegen die Miterben richtende Anspruch auf Erbauseinandersetzung gemäß § 2042 BGB (hier: Auszahlung des hinterlegten Bankguthabens) kann nicht Gegenstand der Anordnung einer (Teil-)Nachlasspflegschaft nach § 1961 BGB sein.

Zurückweisung eines Antrags, Nichtzahlung des Kostenvorschusses
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.12.2019, I-3 Wx 177/19

1. In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt die Zurückweisung eines Antrags wegen Nichteinzahlung des Kos¬tenvorschusses nicht nur in Betracht, wenn sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften das Ruhen des Verfahrens verbietet (Senat NJW-RR 2018, 78), sondern erscheint auch dann geboten, wenn die Rechtssicherheit eine alsbaldige Entscheidung verlangt, namentlich wenn – wie hier – im Hinblick auf die Folgen für Gläubiger und Gesellschafter alsbald erkennbar sein muss, ob die gegründete Gesellschaft (hier GmbH) mit der Folge der Haftungsbeschränkung eingetragen wird oder nicht.
2. Zulassung der Rechtsbeschwerde mit Blick auf die Entscheidungen des OLG Köln (Beschluss vom 5.8.2010, 2 Wx 116/10 – zitiert nach juris) und des OLG Frankfurt (FamRZ 1994, 254) gemäß § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG.

Vollstreckungsreihenfolge, Jugendstrafe, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.12.2019, 4 VAs 6/19

Zur Frage der durch die Vollstreckungsbehörde zu bestimmenden Reihenfolge der Vollstreckung des Restes einer Jugendstrafe, ¬dessen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung widerrufen worden ist, und einer in einem anderen Unfall angeordneten Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

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