Heft 5/2019 (Mai 2019)
Grundbuchberichtigungsanspruch gegen
Tochtergesellschaft der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
BGH, Urteil vom 23.11.2018,V ZR 331/17
a) Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist im Verhältnis von Abwicklungsprätendenten untereinander nicht anwendbar.
b) Abwicklungsprätendenten sind nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen oder des Privatrechts, denen das ehemalige Volkseigentum nach den Vorschriften des Zuordnungsrechts zugeordnet oder zu übertragen ist, sondern auch Kapitalgesellschaften, deren Anteile einer oder mehreren Gebietskörperschaften oder der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zustehen und denen ein zugeordneter Vermögenswert nach § 7 Abs. 5 VZOG übertragen worden ist.
c) Jedenfalls die an dem einem Bescheid nach § 7 Abs. 5 Satz 1 VZOG vorausgegangenen Zuordnungsverfahren nicht beteiligten Abwicklungsberechtigten können in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 5 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 VZOG auch nach Erlass des Zuordnungsbescheids ihr Eigentum an dem der Kapitalgesellschaft zugeordneten Vermögenswert geltend machen.
Genehmigung einer geschloss. Unterbringung
BGH, Beschluss vom 9.1.2019,XII ZB 280/18
Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten voraus. Die Gefahr für Leib oder Leben erfordert kein zielgerichtetes Verhalten, aber objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017, XII ZB 577/16, FamRZ 2017, 1342).
Anhörung des Betreuten
BGH, Beschluss vom 6.2.2019,XII ZB 504/18
a) § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 – XII ZB 57/18, juris).
b) Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 – XII ZB 57/18, juris).
Fristgerechte Erbausschlagung
BGH, Beschluss vom 16.1.2019,IV ZB 20+21/18
Ein Auslandsaufenthalt im Sinne des § 1944 Abs. 3 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich einer der beiden gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben bei dem Beginn der Frist lediglich für einige Stunden zu einem Tagesausflug im Ausland aufhält und planmäßig noch am selben Tag an seinen Wohnort im Inland zurückkehrt.
Vollziehung eines Arrestbefehls
BGH, Beschluss vom 13.12.2018,V ZB 175/15
Die in § 929 Abs. 2 ZPO geregelte Monatsfrist erfasst auch die Vollziehung eines Arrestbefehls, der in einem anderen Mitgliedstaat erlassen (hier: italienische Sicherstellungsbeschlagnahme) und in Deutschland für vollstreckbar erklärt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2018, Società Immobiliare Al Bosco Srl,
C-379/17, EU:C:2018:806).
Kosten eines Güteverfahrens
BGH, Beschluss vom 15.1.2019,II ZB 12/17
Die Kosten anwaltlicher Vertretung in einem freiwilligen Güteverfahren sind im nachfolgenden Rechtsstreit nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO erstattungsfähig.
Beendigung der Testamentsvollstreckung
OLG München, Beschluss vom 30.1.2019,34 Wx 181/18
Endet eine als reine Abwicklungsvollstreckung angeordnete Testamentsvollstreckung nach materiellem Recht infolge vollständiger Aufgabenerledigung, so wird das Grundbuch hinsichtlich des eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks unrichtig. Zur Grundbuchberichtigung durch Löschung des Vermerks bedarf es grundsätzlich eines formgerechten Nachweises der Aufgabenerledigung durch Urkunde.
Ausscheiden des Komplementärs bei Formwechsel
KG, Beschluss vom 19.12 2018, 22 W 85/18
Beim Formwechsel einer KG in eine GmbH ist das Ausscheiden des persönlich haftenden Gesellschafters mit Wirksamwerden des Formwechsels möglich.
Formularpflicht im VKH-Prüfungsverfahren
Brandenbg. OLG, Beschluss vom 18.1.2019,13 WF 10/19
Im VKH-Prüfungsverfahren ist der Beteiligte verpflichtet zu erklären, ob sich seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Vergleich zu seinen Angaben in dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe verändert habe. Er hat dazu das Antragsformular zu benutzen, also vollständig auszufüllen, und auf Verlangen des Gerichts Belege vorzulegen.
Streitwert f. Gerichts-/Rechtsanwaltsgebühren
OLG Dresden, Beschluss vom 17.1.2019,8 W 24/19
1.Im Falle einer einseitigen Erledigungserklärung nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids und Eingang der Akten beim Streitgericht richtet sich der gemäß § 63 Abs. 2 GKG festzusetzende Gebührenstreitwert nach der Höhe der Hauptforderung des Vollstreckungsbescheides.
2.Wendet sich die zur Kostentragung verpflichtete Partei aus Anlass eines Kostenfestsetzungsantrages gegen die dem Antrag zu Grunde gelegten Gegenstandswerte, kann ihr Vorbringen bei interessengerechter Auslegung als Antrag auf Festsetzung des für die anwaltliche Tätigkeit maßgeblichen Wertes gemäß § 33 Abs. 2 RVG auszulegen sein.
3.Erklärt der Klägervertreter mit seiner Bestellungsanzeige den Rechtsstreit für erledigt, ist der Streitwert für die für die anwaltliche Tätigkeit maßgeblichen Gebühren gemäß § 33 RVG festzusetzen; er richtet sich nach den bis zum Zeitpunkt des Eingangs dieser Erklärung angefallenen Gebühren.