Heft 11/2018 (November 2018)

Auswahl des Betreuers

 

BGH, Beschlussvom 27.6.2018, XII ZB 601/17

 

1. Das Betreuungsgericht hat im Rahmen der Anhörung des Betroffenen auch nonverbale Kommunikationsmöglichkeiten mit ihm zu nutzen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. September 2016 – XII ZB 269/16 – FamRZ 2016, 2093 [= Rpfleger 2017, 90]).

 

2. Ist dem Betroffenen eine Äußerung zur Betreuerwahl im Zeitpunkt der gerichtlichen Anhörung nicht (mehr) möglich, muss das Gericht prüfen, ob außerhalb der Anhörung erfolgte ­Äußerungen des Betroffenen herangezogen werden können.

 

3. Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen.

 

 

Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts

BGH, Beschluss vom 20.6.2018, XII ZB 99/18

 

1. Bei der Verlängerungsentscheidung über eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt hat das Gericht hinsichtlich der Betreuung und hinsichtlich des Einwilligungsvorbehalts darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang diese fortzusetzen oder aufzuheben sind.

 

2. Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts muss eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft. Ist der Betroffene Unternehmensinhaber, können hierunter auch solche Verhaltensweisen fallen, die das Vertrauen in die Unternehmensführung und damit die Aufrechterhaltung der Geschäftskontakte und Kreditlinien gefährden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 15. März 2017 – XII ZB 563/16 – juris).

 

 

Aufhebung Haftbefehl, Teilleistung 

BGH, Beschluss vom 29.3.2018, I ZB 54/17

 

a) Die Aufhebung eines gemäß § 802g ZPO erlassenen Haftbefehls kommt nicht bereits bei der Erbringung von Teilleistungen, sondern allenfalls bei der Bewirkung der vollständigen nach dem Vollstreckungstitel geschuldeten Leistung einschließlich der Kosten nach § 788 ZPO in Betracht.

 

b) Dies gilt auch dann, wenn der Gläubiger seinen Vollstre­ckungsauftrag auf einen Teilbetrag der titulierten Forderung beschränkt hat und der Schuldner diesen Teilbetrag zur Abwendung der konkreten Vollstreckungsmaßnahme bezahlt.

 

 

Zwangssicherungshypothek, Fälligkeitsprüfung

OLG München, Beschluss vom 25.6.2018, 34 Wx 144/18

 

Der Senat hält daran fest, dass im Verfahren der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren notariellen Schuldversprechens das Grundbuchamt auch dann, wenn sich das Bestehen einer Sicherungsabrede aus der Urkunde ergibt, nicht zu prüfen hat, ob die Vollstreckung mindestens sechs Monate vor Antragstellung angedroht worden ist (Fortsetzung zu OLG München, Beschlüsse vom 23.6.2016 – 34 Wx 189/16 und vom 13.4.2018 – 34 Wx 381/17; Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 30.3.2017 – V ZB 84/16).

 

 

Güterrechtliche Erhöhung des Erbanteils

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.6.2018, I-3 Wx 214/16

 

Zur güterrechtlichen Erhöhung des Erbanteils der chinesischen Ehefrau des Erblassers um 1/4 auf 3/4 Anteil im Verhältnis zu der ihn als Erbin 2. Ordnung beerbenden Nichte nach in ­Ansehung eines nicht feststellbaren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts in China und engster gemeinsamer Verbindung des Erblassers und seiner Ehefrau zum Recht der Bundesrepublik Deutschland (vorläufiger Charakter des Aufenthalts in China bei Planung der Beendigung desselben unter Einleitung konkreter Schritte, um den Umzug nach Deutschland in die Wege zu leiten) anzuwendendem deutschen Recht.

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