Heft 10/2018 (Oktober 2018)
Aufgaben des Betreuers
BGH, Beschluss vom 9.5.2018, XII ZB 625/17
Die ausdrückliche Erwähnung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB soll verhindern, dass dem Betreuer formularmäßig und ohne eingehende Prüfung verhältnismäßig umfangreiche Aufgaben zugewiesen werden. Sofern die Aufenthaltsbestimmung allein der Verwirklichung der Gesundheitssorge dient, ist daher eine entsprechende Einschränkung des Aufgabenkreises geboten.
Anforderungen an eine Gesellschafterliste
BGH, Beschluss vom 26.6.2018, II ZB 12/16
Die wegen einer Veränderung im Sinne von § 8 EGGmbHG i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG a.F. einzureichende Gesellschafterliste hat den Anforderungen des § 40 Abs. 1 GmbHG in der Fassung vom 23. Juni 2017 zu genügen, wenn sie vor dem 26. Juni 2017 dem Handelsregister zwar vorgelegt, dort aber noch nicht aufgenommen wurde.
Einwendungen bei Sicherungsgrundschuld
BGH, Beschluss vom 20.4.2018, V ZR 106/17
Eine Einwendung gegen die Grundschuld „ergibt“ sich im Sinne von § 1192 Abs. 1a Satz 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt.
Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
BGH, Urteil vom 25.1.2018, IX ZR 104/17
Ein auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer Lebensversicherungsgesellschaft gerichteter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der die gepfändeten Forderungen nur abstrakt-generell ohne Bezug auf einen konkreten Versicherungsvertrag bezeichnet, ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass er lediglich uneingeschränkt pfändbare Forderungen umfasst, nicht aber solche, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht oder nur nach Maßgabe des
§ 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO pfändbar waren.
§ 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO pfändbar waren.
Zulässigkeit der Rücknahme eines Schuldnerantrags auf Restschuldbefreiung
BGH, Beschluss vom 14.6.2018, IX ZB 43/17
Hat ein Gläubiger in dem gemäß § 300 Abs. 1 InsO a.F. zur Anhörung anberaumten Termin oder innerhalb der stattdessen gesetzten Erklärungsfrist einen zulässigen Versagungsantrag gestellt, kann der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung auch dann nur noch mit Zustimmung dieses Gläubigers zurücknehmen, wenn die Sache entscheidungsreif ist, keine weiteren Erklärungen der Beteiligten ausstehen und lediglich noch eine Entscheidung des Insolvenzgerichts zu treffen ist.
Löschung des Nacherbenvermerks
OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.5.2018, 8 W 146/18
1. Eine Verfügung ist im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich, wenn der Vorerbe – objektiv betrachtet – ohne gleichwertige Gegenleistung ein Opfer aus der Erbschaftsmasse bringt und – subjektiv betrachtet – weiß, dass für dieses Opfer keine gleichwertige Gegenleistung zufließt, oder er die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen.
2. Bei der Abwägung von Leistung und Gegenleistung ist dem Vorerben ein Ermessensspielraum zuzubilligen, der regelmäßig nicht überschritten ist, wenn sich die Kaufpreisfindung an einem Wertgutachten des Gutachterausschusses orientiert.
Zustimmungserfordernis bei Veräußerung
KG, Beschluss vom 3.5.2018, 1 W 370/17
1. Die Ausnahme vom Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG „der ersten Veräußerung nach Teilung“ erfasst nicht eine (erneute) Veräußerung durch eine Person, in deren Hand sich nach den Erstveräußerungen sämtliche Wohnungseigentumsrechte vereinigt haben.
2. Soll die Verwalterzustimmung durch die Zustimmungs-
erklärung der übrigen Eigentümer ersetzt werden, haben auch die sog. werdenden Wohnungseigentümer zuzustimmen.
erklärung der übrigen Eigentümer ersetzt werden, haben auch die sog. werdenden Wohnungseigentümer zuzustimmen.
3. Die Bestellung des Verwalters in der Teilungserklärung wirkt gegen Sondernachfolger nur, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist oder ihr sämtliche Sondernachfolger beigetreten sind (Fortführung von Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 – 1 W 477/11, ZWE 2012, 96).
Aufwendungen des Nachlasspflegers
OLG München, Beschluss vom 24.4.2018, 31 Wx 366/16
Aufwendungen eines Nachlasspflegers, dessen Wirkungskreis die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses umfasst, können bei einem nicht mittellosen Nachlass auch dann nicht durch das Nachlassgericht festgesetzt werden, wenn der entsprechende Antrag durch den Nachlasspfleger nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft gestellt wurde.
Außergerichtlich entstandene Anwaltsgebühren
OLG Bamberg, Beschluss vom 26.4.2018, 4 W 41/18
1. Vorprozessual entstandene Anwaltsgebühren können ausnahmsweise dann im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden, wenn sie Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs sind und die zu erstattenden Gebühren entweder beziffert sind oder ihre Höhe sich eindeutig anhand des Vergleichs bestimmen lässt (Anschluss an OLG Bamberg Beschluss v. 26.2.2007, 8 W 1/07, Rn. 11).
2. Nicht ausreichend ist die bloße Bestimmung einer Kostenquote, selbst wenn im Vergleich klargestellt ist, dass sie auch auf vorgerichtlich entstandene Anwaltsgebühren Anwendung finden soll.