Heft 5/2018 (Mai 2018)

Zulässigkeit einer Grundbuchbeschwerde
BGH, Beschluss vom 7.12.2017, V ZB 59/17
1. Die Zulässigkeit einer Beschwerde bemisst sich auch dann nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, wenn sie nicht direkt gegen eine Eintragung, sondern gegen die Zurückweisung eines auf eine ursprüng­liche Unrichtigkeit der Eintragung gestützten Berichtigungs­- antrags gerichtet ist.
2. Wendet sich der Beschwerdeführer gegen seine Eintragung als Eigentümer im Grundbuch, um die Wiedereintragung des früheren Eigentümers zu erreichen, ist die Beschwerde gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO unzulässig.
3. Macht der Beschwerdeführer geltend, ihm stehe das im Grundbuch eingetragene Recht nicht zu, so kann er nicht in analoger Anwendung von § 894 BGB Berichtigung des Grundbuchs beanspruchen (insoweit Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 2005 – V ZR 78/04, NJW 2005, 2983); infolgedessen kann er mit der gegen die Eintragung gerichteten Beschwerde nicht gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO verlangen, dass das Grundbuchamt angewiesen wird, einen Amtswiderspruch einzutragen.
 
Erneute Bewilligung von PKH
BGH, Beschluss vom 10.1.2018, XII ZB 287/17
1. Der Sanktionscharakter einer wegen unrichtiger Angaben ­erfolgten Aufhebung der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hindert nicht deren anschließende erneute ­Beantragung mit zutreffenden Angaben (Fortführung von Senatsbeschluss vom 19. August 2015 –­ XII ZB 208/15 –­ FamRZ 2015, 1874).
2. Die erneute Bewilligung kann in diesem Fall nur mit Wirkung ab der erneuten Antragstellung erfolgen.
 
Erhöhung des Pfändungsfreibetrages
BGH, Beschluss vom 21.12.2017, IX ZB 18/17
1. Auch beim beihilfeberechtigten Privatversicherten rechtfertigen Kosten für die medizinische Behandlung, die von der gesetzlichen Krankenkasse für den gesetzlich Versicherten und der Sozialhilfe für den Sozialhilfeberechtigten nicht übernommen würden, in der Regel keine Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens.
2. Nimmt der pflegebedürftige Schuldner Pflegegeld nach § 37 SGB XI in Anspruch, kann sein Pfändungsfreibetrag nicht wegen der benötigten Hilfestellungen für die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung erhöht werden.
3. Nimmt der pflegebedürftige Schuldner Sachleistungen nach § 36 SGB XI in Anspruch, kommt eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung für eine erforderliche und verhältnismäßige Pflege wegen der in § 36 Abs. 3 SGB XI genannten Höchstbeträge nicht ausreichen, sofern die Sozialhilfe im Fall der Mittellosigkeit des Schuldners für die Pflegeleistungen aufkommen würde.
 
Formblatt für die Beantragung eines Euro­päischen Nachlasszeugnisses
OLG Köln, Beschluss vom 6.2.2018, 2 Wx 276/17
Pflicht zur Benutzung des nach Art. 1 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission vom 9.12.2014 für den Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses gem. Art. 65 Abs. 2 EuErbVO festgelegten Formblattes IV in Anhang 4 (Vorlage an den EuGH). (mit Anm. Weber)
 
Erstattung der Kosten mehrerer Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.12.2017, IX ZB 31/16
§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren und dem nachfolgenden streitigen Verfahren.
 
Beurkundung durch einen Schweizer Notar
KG, Beschluss vom 24.1.2018, 22 W 25/16
Die Beurkundung der Gründung einer deutschen GmbH durch einen Schweizer Notar mit Amtssitz im Kanton Bern erfüllt jedenfalls dann die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 GmbHG und kann im Eintragungsverfahren durch das Registergericht nicht beanstandet werden, wenn die Niederschrift in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden ist.

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