Heft 8/2017 (August 2017)
Abhandlungen demnächst
Jörg Felix: Die Bewilligung von PKH für den Insolvenzverwalter nach § 116 ZPO
Birgit Holtermann: Das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen
Udo Hintzen: Die Entwicklung im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht seit 2016
Uwe Harm: Die Entwicklung im Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht seit 2015
(ohne Vergütungsrecht)
(ohne Vergütungsrecht)
Höhe der Betreuervergütung
BGH, Beschluss vom 3.5.2017, XII ZB 403/15
Eine entsprechende Anwendung des § 6 VBVG auf die Vergütung eines neben einem Bevollmächtigten bestellten Betreuers scheidet aus, wenn die Betreuung wegen des von vornherein beschränkten Umfangs der Vollmacht erforderlich wird (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2015 - XII ZB 494/14 – FamRZ 2015, 1710 [= Rpfleger 2016,30] und vom 20. März 2013 – XII ZB 231/12 – FamRZ 2013, 873 [= Rpfleger 2013,389]).
Ideeller oder wirtschaftlicher Verein
BGH, Beschluss vom 16.5.2017, II ZB 7/16
Die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO hat Indizwirkung dafür, dass er nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und in das Vereinsregister eingetragen werden kann.
Räumungsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 2.3.2017, I ZB 66/16
a) Einer sofortigen Beschwerde fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr eine Vollstreckungserinnerung weiterverfolgt wird, die sich gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme richtet (hier: Erinnerung gegen eine bereits vollzogene Räumungsvollstreckung).
b) Ein beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO kann auch auf einen Zuschlagsbeschluss gemäß § 93 Abs. 1 ZVG gestützt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012 – I ZB 78/11, NZM 2013, 395).
Windkraftanlage, Scheinbestandteil
BGH, Urteil vom 7.4.2017, V ZR 52/16
Eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.d.
§ 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche)
§ 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche)
Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll.
Versagung der RSB
BGH, Beschluss vom 27.4.2017, IX ZB 80/16
Das Insolvenzgericht darf den Vortrag des Schuldners zu einem Versagungsantrag nicht präkludieren, den dieser nach dem Schlusstermin innerhalb eines ihm gewährten Schriftsatznachlasses gehalten hat.
Entstehung der Terminsgebühr
BGH, Beschluss vom 9.5.2017, VIII ZB 55/16
Ein Rechtsanwalt wirkt an einer „auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts“ nur mit – und verdient damit eine Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG –, wenn bei Beginn des Gesprächs eine Einigung der Parteien noch nicht erzielt worden war.
Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.3.2017, I-3 Wx 93/16
1. Eine Zwischenverfügung (hier betreffend das Gesuch um Löschung einer Rückübertragungsvormerkung wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs nach Tod des Übergebers) ist inhaltlich unzulässig, wenn der Übernehmer ernsthaft und endgültig zu
erkennen gegeben hat, dass er nicht gewillt war, die vom Grundbuchamt geforderte Löschungsbewilligung (der Erben) beizubringen.
erkennen gegeben hat, dass er nicht gewillt war, die vom Grundbuchamt geforderte Löschungsbewilligung (der Erben) beizubringen.
2. Einen auf § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO gestützten Berichtigungsantrag (hier betreffend die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Rückübertragungsvormerkung) hat das Grundbuchamt bei nicht erbrachtem Nachweis der Unrichtigkeit zurückzuweisen.
3. Ist nicht ersichtlich, dass die Beteiligten den Fortbestand und die Vererblichkeit eines noch zu Lebzeiten des Übergebers entstandenen, bis zu seinem Tod von der Beteiligten aber noch nicht erfüllten Rückübertragungsanspruchs hätten ausschließen wollen, so erscheinen die Voraussetzungen einer Löschung der Rückauflassungsvormerkung durch Vorlage der Sterbeurkunde des Übergebers nicht hinreichend nachgewiesen, so dass es der Vorlage einer Bewilligung der Erben gemäß § 19 GBO bedarf.
Zuständiges Nachlassgericht
OLG München, Beschluss vom 22.3.2017, 31 AR 47/17
1. Die Vorlage betreffend die Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts setzt voraus, dass das Vorlagegericht die für die örtliche Zuständigkeit begründenden Tatsachen erschöpfend ermittelt hat. (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.11.2016 – I-3 Sa 2/16).
2. Bei einer Aufnahme in ein Pflegeheim unmittelbar vor seinem Tod (hier: 3 Wochen) drängt sich die durch das Nachlassgericht zu klärende Frage auf, ob der Erblasser aufgrund eigenen Willens den Aufenthaltswechsel vollzogen hat.
Firmenname
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.1.2017, I-3 Wx 81/16
Die Verwendung eines Namens in der Firma eines über das Internet handelnden Autohauses ist zur Irreführung im Sinne des § 18 Abs. 2 HGB solange nicht geeignet, wie eine hierdurch signalisierte personelle Beteiligung schon deshalb wirtschaftliche Entscheidungen nicht beeinflussen kann, weil die maßgeblichen Verkehrskreise mangels Kenntnis dieser Person ein Vertrauen mit ihr nicht verbinden.
Gebühren für Mehrvergleich
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.2.2017, 2 WF 214/16
Wird in einem Verfahren, für das Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, die Verfahrenskostenhilfe auf einen über den Verfahrensgegenstand hinausgehenden Vergleich erstreckt, so sind gemäß § 45 Abs. 1, § 48 Abs. 1 RVG neben der Einigungsgebühr auch die auf den mitverglichenen Gegenstand anfallende Verfahrensdifferenzgebühr und die nach dem zusammengerechneten Wert berechnete Terminsgebühr aus der Staatskasse zu erstatten.