Heft 7/2015 (Juli 2015)

Vorschau
Nicole Egidy/Michael Volmer:  ErbVO und IntErbRVG in der Anwendung durch die Nachlassgerichte
Markus Buschbaum/Ulrich Simon: Beantragung und Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses sowie Verwendung
eines ausländischen Europäischen Nachlasszeugnisses in Deutschland
 
Rückforderung überzahlter Betreuervergütung
BGH, Beschluss vom 18.2.2015, XII ZB 563/14 (+)
1. Die tatrichterliche Feststellung, dass ein mit dem „Bachelor of Business Administration“ abgeschlossenes Zusatzstudium keine für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (im Anschluss an den ­Senatsbeschluss vom 17. September 2014 ­– XII ZB 684/13 – FamRZ 2015, 253).
2. Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 6. November 2013 – XII ZB 86/13 –­ FamRZ 2014, 113 [= Rpfleger 2014, 197]).
 
RA als Verfahrenspfleger, Abrechnung nach RVG
BGH, Beschluss vom 25.2.2015, XII ZB 608/13
1. Kann in einer Betreuungssache ein Rechtsanwalt, der zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, weil die Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten im Bestellungsbeschluss festgestellt wurde oder in dem konkreten Einzelfall die Wahrnehmung anwaltstypischer Aufgaben erforderlich war, bestimmt sich die Höhe seiner Vergütung nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
2. Ist in diesem Fall der Verfahrenspfleger damit beauftragt, einen vom Betreuer zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung vorgelegten Mietvertrag zu überprüfen, bestimmt sich der Geschäftswert für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren nach § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 KostO (nunmehr § 99 GNotKG).
 
Gesellschafterliste mit Testamentsvollstrecker­vermerk
BGH, Beschluss vom 24.2.2015, II ZB 17/14
Das Registergericht darf die Aufnahme einer mit einem Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste ablehnen.
 
Wirksame Ersatzzustellung
BGH, Beschluss vom 4.2.2015, III ZR 513/13
In der widerspruchslosen Entgegennahme des zustellenden Schrift­stücks durch eine in den Geschäftsräumen beschäftigte Person (§ 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) liegt zugleich die (konkludente) Erklärung, dass der Zustellungsadressat abwesend beziehungsweise an der Entgegennahme der Zustellung verhindert ist. Weitere Nachforschungen des Zustellers sind dann regelmäßig nicht veranlasst.
 
Erteilung der Restschuldbefreiung
BGH, Beschluss vom 26.2.2015, IX ZB 44/13
Restschuldbefreiung kann unabhängig von der Dauer des Eröffnungsverfahrens regelmäßig erst sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt werden. Zeiten einer vom Insolvenzgericht zu vertretenden Verzögerung des Eröffnungsverfahrens sind auf die Laufzeit der Abtretungserklärung nicht anzurechnen.
 
Insolvenz, Bindungswirkung d. Kostengrundentsch
BAG, Beschluss vom 11.3.2015, 10 AZB 101/14
1. Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin – auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren – über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden.
2. Werden dem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens – ganz oder teilweise – auferlegt, ist dies grundsätzlich so zu verstehen, dass diese Kostenforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Masseverbindlichkeiten sind.
3. Die Beantwortung der Frage, ob die zu erstattenden Verfahrenskosten Insolvenz- oder Masseforderungen sind, kann nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren verlagert werden. Die Organe dieses Verfahrens sind vielmehr grundsätzlich an die Kostengrund­entscheidung gebunden.
 
Unbedenklichkeitsbescheinigung, Fischereirecht
OLG Nürnberg, Beschluss vom 9.2.2015, 15 W 178/15
1. Der Erwerber eines selbständigen Fischereirechts im Sinne des Art. 8 Abs. 1 BayFiG darf ohne Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG in das Grundbuch eingetragen werden.
2. Der Erwerber eines selbständigen Fischereirechts im Sinne des Art. 8 Abs. 1 BayFiG darf in das Grundbuch eingetragen werden, ohne dass er die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB durch ein Zeugnis der Gemeinde nachweisen muss. Entsprechend § 24 Abs. 2 BauGB steht der Gemeinde das Vorkaufsrecht bei dem Kauf von selbständigen Fischereirechten im Sinne des Art. 8 Abs. 1 BayFiG nicht zu.
 
Bindungswirkung bei Zuwendungsverzicht
OLG Hamm, Beschluss vom 28.1.2015, I-15 W 503/14
Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament zwei Kinder als Schlusserben eingesetzt und schließt der überlebende Ehegatte mit einem dieser Kinder einen entgeltlichen Zuwendungsverzicht mit Erstreckung auf dessen Abkömmlinge, so bezieht sich die Bindungswirkung der Schlusserbeinsetzung für den überlebenden Ehegatten im Zweifel auch auf den Erbteil, der dem anderen Kind infolge des Zuwendungsverzichtes angewachsen ist.
 
Mitwirkung bei Erfüllung des Rückgewähr­anspruches
SaarOLG, Beschluss vom 25.2.2015, 5 W 96/14 (+)
1. Bleibt eine nicht mehr valutierte Grundschuld nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen bestehen und ist vom Ersteher als Teil seines Gebotes zu übernehmen, kann der Rückgewähranspruch seitens der Grundschuldgläubigerin nicht mehr durch Verzicht oder Erteilung von Löschungsbewilligungen erfüllt werden, sondern nur noch durch eine Abtretung der Grundschuld. Bei mehreren – ehemaligen – Miteigentümern hat die Abtretung wegen der gemeinschaftlichen Berechtigung der Miteigentümer an diese gemeinsam zu erfolgen.
2. Auch wenn einer der – ehemaligen – Miteigentümer das Grundstück selbst ersteigert, können die anderen Berechtigten verlangen, dass alle Miteigentümer an der Realisierung des auf Übertragung der Grundschuld an die Miteigentümer gemeinsam gerichteten Anspruchs mitwirken.
 

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