Heft 07/2013 (Juli 2013)
Vorschau
Michael Volmer: Die EU-Erbrechtsverordnung - erste Fragen an Dogmatik und Forensik
Walter Böhringer: Grundbuchberichtigung auf den Tod eines GbR-Gesellschafters
Vergütung des Berufsbetreuers, Umsatzsteuer
BGH, Beschluss vom 20.3.2013, XII ZB 207/12
Ein Berufsbetreuer, der gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf den vollen Stundensatz des § 4 Abs. 1 VBVG. Eine Kürzung in Höhe der Umsatzsteuer findet nicht statt.
Gewerbeausübung eines Berufsbetreuers
BVerwG, Urteil vom 27.2.2013, 7 und 8 C 8.12
Ein Berufsbetreuer übt keinen freien Beruf, sondern ein Gewerbe aus. Das gilt auch für einen Rechtsanwalt, soweit er zugleich als Berufsbetreuer tätig ist.
Pfändungsrang nach Aufhebung des Pfändungsbeschlusses
BGH, Beschluss vom 21.2.2013, VII ZB 9/11 (+)
Im Rechtsmittelverfahren kann ein durch richterlichen Beschluss aufgehobener Pfändungsbeschluss nicht wiederhergestellt werden. Ein nur mit diesem Ziel eingelegtes Rechtsmittel ist unzulässig.
Ablösung eines Rechts, Zwischenrecht
BGH, Beschluss vom 28.2.2013, V ZB 18/12
Bei der Ablösung von Rechten braucht sich der Inhaber eines Zwischenrechts die Rangänderungen, die erst nach der Eintragung seines Rechts in das Grundbuch wirksam geworden sind, nicht entgegenhalten lassen. Er kann unabhängig davon, aus welchem der nach der Rangänderung vorrangig gewordenen Rechte die Vollstreckung in das Grundstück betrieben wird, das vorrangige Recht insgesamt ablösen. Dabei geht das abgelöste Recht gemäß § 1150, § 268 Abs. 3 Satz 1 BGB mit dem Inhalt und dem Rang auf den Ablösenden über, den dieses Recht im Zeitpunkt der Eintragung des Zwischenrechts hatte.
Auskunftsverpflichtung eines selbständig tätigen Schuldners
BGH, Beschluss vom 26.2.2013, IX ZB 165/11
a) In der Wohlverhaltensphase hat der selbständig tätige Schuldner auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, aus denen die ihm mögliche abhängige Tätigkeit bestimmt und das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen ermittelt werden kann, nicht jedoch Auskünfte über etwaige Gewinne aus seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
b) Verlangt ein Gericht eine solche – nicht durch § 295 Abs.1 Nr. 3 InsO gedeckte – Auskunft, begründen die Nichterteilung der Auskunft, eine unvollständige oder verspätete Auskunft grundsätzlich keine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO oder nach § 296 Abs. 2 Satz 3 Fall 1 InsO.
Vergütung für Übertragung von Zustellungen
BGH, Beschluss vom 21.3.2013, IX ZB 209/10 (+)
Ist dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder das Zustellungswesen übertragen, ist diesem für jede Zustellung der Sach- und Personalaufwand zu ersetzen. Die Höhe der Vergütung bemisst sich außerhalb der sonstigen Zuschlagstatbestände durch einen angemessenen Betrag pro Zustellung, der nach dem tatsächlichen Aufwand geschätzt werden kann.
Kein KfB bei unwirksamer Zustellung der Kostengrundentscheidung
BGH, Beschluss vom 21.3.2013, VII ZB 13/12 (+)
1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss entfaltet von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen, wenn der die Kostengrundentscheidung enthaltende Titel mangels wirksamer Zustellung nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist und es damit an einer notwendigen Voraussetzung für einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 – X ZB 36/07, NJW RR 2008, 1082 Rn. 5 [= Rpfleger 2008,507]).
2. Die Zustellung eines Verwerfungsbeschlusses des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 1 ZPO während der Unterbrechung des Berufungsverfahrens nach §§ 244, 249 ZPO ist grundsätzlich unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. März 1990 III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 107).
Vollmachtsvermutung des Notars
OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.2.2013, 2 W 18/13 (+)
Stellt der Notar aus einer gemäß § 15 Abs. 2 GBO beim Grundbuchamt eingereichten Urkunde, die mehrere Eintragungsbewilligungen enthält, nur zu einzelnen Bewilligungen Anträge, so sind die übrigen Bewilligungen nicht in das Grundbuchverfahren eingeführt. Ein Urkundsbeteiligter kann diese nicht ohne Mitwirkung des Bewilligenden zur Grundlage späterer Eintragungsanträge machen.
Eigentümerzustimmung des mithaftenden Grundstücks
OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.2.2013, 15 W 97/13
Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Löschung einer nach § 1181 Abs. 2, § 1192 Abs.1 GBO erloschenen Grundschuld ist keine Zustimmung des Eigentümers des mithaftenden Grundstücks nach § 27 GBO erforderlich.
Familienrechtliche Genehmigung für Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist
OLG Celle, Beschluss vom 13.1.2013, 10 UF 291/12
1. Die dem sorgeberechtigten Elternteil gemäß § 1643 Abs. 2 BGB erteilte familiengerichtliche Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft des minderjährigen Kindes wegen Überschuldung des Nachlasses beinhaltet zugleich auch die Genehmigung zu einer etwa erforderlich werdenden Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist gem. § 1956 BGB hinsichtlich der nämlichen Erbschaft. Insofern bedarf es für eine derartige Anfechtung nicht der erneuten familienrechtlichen Genehmigung gemäß § 1643 Abs. 2 BGB.
2. Im Rahmen der Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft bzw. zur Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist hat das Familiengericht allein zu prüfen, ob diese Maßnahmedem Interesse des Kindes dient; die Entscheidung, ob die Ausschlagung wirksam erklärt oder die Annahme rechtswirksam angefochten wurde, ist dagegen allein dem Nachlassgericht vorbehalten.