Heft 12 / 2015 (Dezember 2015)
Abhandlungen
Dr. Peter Enders
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Verfassungswidrige Zwangsvollstreckung durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung? | 677 |
I. Problembeschreibung |
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Dipl. Rpfl. (FH) Jörg Felix
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Die Vergütung des Berufsbetreuers Von der Anspruchsentstehung bis zum Regress nach § 1836e BGB (Teil II) | 683 |
I. Feststellung des Vergütungsschuldners |
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Richter am Amtsgericht Georg Hein
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Die Erschließungskostenvorauszahlung in der Wertfestsetzung | 689 |
I. Grundlagen der Wertfestsetzung |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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WEG § 16 Abs. 3, § 25 Abs. 2; ZPO § 543 Abs. 2 (Abstimmung, Kopfstimmprinzip) BGH, Urteil vom 10.7.2015, V ZR 198/14
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1. Bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussmängelklage kann die Revisionszulassung auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden. |
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BGB §§ 1626, 1629, 1643, 1821 Abs. 1 Nr. 5, § 2206 (Testamentsvollstreckung, familiengerichtliche Genehmigung) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.6.2015, 11 Wx 29/15
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Der Erwerb eines Grundstücks durch einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass für einen minderjährigen Alleinerben verwaltet, bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung. |
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BGB §§ 873, 879, 880; GBO §§ 17, 19, 22 (Bewilligungsberechtigung) OLG München, Beschluss vom 19.6.2015, 34 Wx 24/15
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1. Die Bewilligungsberechtigung muss noch in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem die Eintragung des Rechts stattfindet. |
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GBO § 13; ZPO §§ 866, 775 Nr. 4, Nr. 5 (Vollstreckungshindernis, Fortsetzung der Zwangsvollstreckung) OLG München, Beschluss vom 4.5.2015, 34 Wx 131/15
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Das Grundbuchamt darf die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht ablehnen, wenn der Gläubiger die vom Schuldner behauptete Befriedigung bestreitet und die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung verlangt. |
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GrdstVG § 1 Abs. 3 (Genehmigung bei Veräußerung eines Flurstücks als Teil eines Gesamtgrundstücks) OLG Rostock, Beschluss vom 8.5.2015, 3 W 94/14
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1. Das Grundbuchamt hat selbstständig zu prüfen, ob ein Rechtsvorgang in den Bereich des Grundstücksverkehrsgesetzes fällt oder ob ein Befreiungstatbestand vorliegt. Dabei ist es weder berechtigt noch verpflichtet, eigene Ermittlungen anzustellen. Es hat vielmehr aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisquellen zu entscheiden, ob Genehmigungsfreiheit besteht. |
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BGB §§ 423, 428, 429 Abs. 1 S. 3; GBO § 19 (Löschung eines Rechts bei Gesamtgläubigerschaft) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 16.6.2015, 5 W 45/15
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Zur Löschung eines im Grundbuch zugunsten einer Gemeinschaft von Gläubigern nach § 428 BGB eingetragenen Rechts an einem Grundstück ist die Bewilligung aller Gesamtgläubiger nach § 19 GBO erforderlich, sofern sich aus dem Schuldverhältnis zwischen den Gesamtgläubigern nicht etwas anderes ergibt (Abweichung von KG, JW 1937, 3158 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4.9.2013 – 3 W 52/13). |
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GBO § 12 Abs. 1 (Recht auf Grundbucheinsicht eines Wohnungseigentümers) OLG Hamm, Beschluss vom 17.6.2015, I-15 W 210/14
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Das Recht des Wohnungseigentumsverwalters, zum Zweck der Anspruchsverfolgung Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines mit Wohngeldzahlungen rückständigen Miteigentümers zu nehmen, schließt regelmäßig eine Grundbucheinsicht durch einen anderen Wohnungseigentümer aus. |
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BGB §§ 135, 136; ZPO § 938 Abs. 2; GBO § 22 (Wirksamkeit eines Verfügungsverbots) OLG Hamm, Beschluss vom 20.5.2015, I-15 W 398/14
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1. Ein im Wege der einstweiligen Verfügung erlassenes Verbot, über ein dingliches Recht bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu verfügen, ist dahin auszulegen, dass das Verbot mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft der in der Hauptsache ergehenden Entscheidung erlischt. |
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WEG § 12 (Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer) OLG Hamm, Beschluss vom 16.7.2015, I-15 W 294/15
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Die Bestimmung einer Teilungserklärung, dass zur Veräußerung eines Wohnungseigentums die Zustimmung der „Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer“ erforderlich ist, ist dahin auszulegen, dass als zustimmungsberechtigt die Eigentümerversammlung bezeichnet wird, die darüber im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mit der dafür in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Mehrheit zu entscheiden hat. |
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ZPO § 867; GBO §§ 17, 18 Abs. 1, § 47 Abs. 2 (GbR als Titelgläubigerin) OLG München, Beschluss vom 9.6.2015, 34 Wx 157/15
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Beinhaltet der Vollstreckungstitel als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne (zweifelsfrei) sämtliche Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Weil es häufig absehbar sein dürfte, dass die Behebung des Mangelsdurch Titelberichtigung im Erkenntnisverfahren in angemessener Frist nicht möglich ist, wird es meist ermessensfehlerfrei sein, nach entsprechender Gehörsgewährung den Eintragungsantrag ohne Zwischenverfügung zurückzuweisen. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1906 (Vorläufige Unterbringung, Zwangsbehandlung) BVerfG, Beschluss vom 14.7.2015, 2 BvR 1549/14 u. 1550/14
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1. Die medizinische Behandlung gegen den natürlichen Willen (kurz: Zwangsbehandlung) einer Betroffenen greift in deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität der Grundrechtsträgerin und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt. |
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BGB § 1903 (Einwilligungsvorbehalt für Vermögensangelegenheiten) BGH, Beschluss vom 28.7.2015, XII ZB 92/15
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Zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für Vermögensangelegenheiten bei einem vermögenden Betroffenen. |
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FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1 (Beschwerdebefugnis naher Angehöriger) BGH, Beschluss vom 8.7.2015, XII ZB 292/14
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Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG erstreckt sich auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der ein Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 – XII ZB 138/13 – FamRZ 2014, 1191 [= Rpfleger 2014, 497]). |
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BGB § 1896; FamFG § 303 Abs. 4 (Widerruf der Vorsorgevollmacht durch Betreuer) BGH, Beschluss vom 28.7.2015, XII ZB 674/14
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1. Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 13. November 2013 – XII ZB 339/13 – FamRZ 2014, 192 und vom 1. August 2012 – XII ZB 438/11 – FamRZ 2012, 1631 [= Rpfleger 2013, 24]). |
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Erb- und Nachlassrecht
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BGB § 1836 Abs. 1, 3; FamFG § 277; VBVG §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 (Vergütung des Verfahrenspflegers) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2015, I-3 Wx 27/15
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Bei berufsmäßiger Führung der Verfahrenspflegschaft erhält der Verfahrenspfleger in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern eine Vergütung nach seiner Qualifikation, die von der Art seiner Ausbildung abhängig ist (hier: Stundensatz von 25 Euro bei Vorliegen besonderer Kenntnisse, die nicht das Niveau eines abgeschlossenen Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildung erreichen). |
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BGB §§ 1960, 242; VBVG § 2 (Erlöschen des Vergütungsanspruchs) OLG Hamm, Beschluss vom 24.4.2015, I-15 W 455/14
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Ein berechtigter Vertrauenstatbestand, der die Anwendung der Ausschlussfrist des § 2 VBVG nach § 242 BGB entgegensteht, wurde nicht bereits dadurch geschaffen, dass einmalig für einen zurückliegenden Zeitraum noch im Jahre 2010 eine Vergütung nach einem pauschalen Prozentsatz vom Aktivvermögen und ohne Berücksichtigung der Ausschlussfrist rechtskräftig festgesetzt worden ist. |
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BGB §§ 2249, 2250 (Wirksames Nottestament) OLG München, Beschluss vom 12.5.2015, 31 Wx 81/15
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Die Niederschrift eines Nottestaments ist auch dann wirksam errichtet, wenn die von dem Erblasser allein unterschriebene und genehmigte Erklärung zusammen mit der auf einem gesonderten Blatt von einem Testamentszeugen niedergelegten und von diesem unterschriebenen Erklärung eine einheitliche Urkunde bildet. |
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BGB §§ 2231, 2247 Abs. 1, 2250 Abs. 2, 3 Satz 2; BeurkG § 7 (Dreizeugentestament) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.6.2015, I-3 Wx 224/14
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Bei der Errichtung eines Dreizeugentestaments können Zeugen im Rechtssinne nur anwesende Personen sein, denen bewusst ist und die bereit sind, wegen Fehlens einer amtlichen Urkundsperson bei der Errichtung eines solchen (Not-) Testaments als Zeugen mitzuwirken und eine dahingehende Beurkundungsfunktion zu übernehmen. Setzt einer der „Zeugen“ handschriftlich das Testament auf, weil der Erblasser nicht mehr flüssig schreiben kann, und unterschreibt dieser dasselbe sodann in Gegenwart von Zeugen, so genügt diese Verfahrensweise weder dem Formerfordernis eines Dreizeugentestaments, geschweige denn eines privatschriftlichen Testaments. |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4 (Fortsetzung einer aufgelösten GmbH) BGH, Beschluss vom 28.4.2015, II ZB 13/14
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Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, kann sie nur in den in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG genannten Fällen fortgesetzt werden. |
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BGB § 26 Abs. 1 Satz 2 und 3, §§ 70, 68, 27 Abs. 3, § 665 (Vertretungsmacht des Vereinsvorstandes) OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.5.2015, 12 W 882/15
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1. Vereinssatzungen sind objektiv, lediglich aus ihrem Inhalt heraus auszulegen. Willensäußerungen oder Interessen der satzungsbeschließenden Vereinsmitglieder oder sonstige, dem Satzungsinhalt nicht zu entnehmende Umstände spielen für die Auslegung keine Rolle. |
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BGB § 32 (Frist zur Einberufung der Mitgliederversammlung) OLG München, Beschluss vom 11.5.2015, 31 Wx 123/15
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Bestimmt die Satzung eines Vereins ohne nähere Angaben eine Frist für die Einberufung der Mitgliederversammlung, beginnt diese regelmäßig mit dem Zeitpunkt, zu dem bei normaler postalischer Beförderung mit dem Zugang bei allen Mitgliedern zu rechnen ist. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO § 688 Abs. 2 Nr. 2, § 690 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3, § 242 (Missbrauch des Mahnverfahrens) BGH, Urteil vom 23.6.2015, XI ZR 536/14
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Die § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO widerstreitende Geltendmachung des „großen“ Schadensersatzes, der nur Zug um Zug gegen Herausgabe eines erlangten Vorteils zu gewähren ist, stellt, wenn der Antragsteller entgegen § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bewusst falsche Angaben macht, grundsätzlich einen Missbrauch des Mahnverfahrens dar, der es dem Antragsteller nach § 242 BGB verwehrt, sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids zu berufen (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. August 2014 – XI ZR 172/13, WM 2014, 1763 Rn. 11). |
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ZPO §§ 829, 850, 850c; BremLotsO §§ 1, 5, 23, 35 Nr. 6 (Pfändung des Lotsgeldes) BGH, Beschluss vom 20.5.2015, VII ZB 50/14
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Zur Pfändung eines Anspruchs eines Hafenlotsen auf Zahlung anteiligen Lotsgeldes. |
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ZPO § 829; BGB § 797 (Nachweis einer Bedingung, Inhaberschuldverschreibung) LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5.5.2015, 2-09 T 175/15
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Hat der Schuldner nur gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zu leisten (§ 797 BGB), kann ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nur erlassen werden, wenn die Inhaberschuldverschreibung im Original vorgelegt wird. Dies gilt auch bei sammelverwahrten Wertpapieren. |
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ZPO § 788 Abs. 1 (Räumungskosten, gesamtschuldnerische Haftung) LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.6.2015, 2-09 T 162/15
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Wer gesamtschuldnerisch zur Räumung einer Wohnung verurteilt worden ist, haftet gemäß § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO auch dann für die Kosten der Zwangsvollstreckung (hier der Räumung) als Gesamtschuldner, wenn er vor Beginn der Räumung aus der Wohnung ausgezogen ist. |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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ZVG § 115 Abs. 1; ZPO § 878 Abs. 1 (Nachweis der Erhebung der Widerspruchsklage) BGH, Beschluss vom 11.6.2015, V ZB 160/14
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Bei einem Widerspruch gegen den Teilungsplan wird die Monatsfrist gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 ZVG i. V. m. § 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur gewahrt, wenn der Widersprechende dem Vollstreckungsgericht innerhalb der Frist die Klageeinreichung (also die Fertigung der Klageschrift und deren Eingang bei Gericht) sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zustellung nachweist; als Nachweis der Klageeinreichung reicht es aus, wenn entweder eine mit einem anwaltlichen Beglaubigungsvermerk und der Eingangsbestätigung des Prozessgerichts versehene Kopie der Klageschrift eingereicht oder das genaue Aktenzeichen des Verfahrens mitgeteilt wird. |
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ZVG § 90; BGB §§ 463, 1094 Abs. 1, 1098 Abs. 1 (Zuschlagserteilung und Vorkaufsrecht) OLG Köln, Beschluss vom 6.3.2015, 2 Wx 387/14
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1. Der Erwerb eines Grundstücks durch Zuschlag im Teilungsversteigerungsverfahren stellt grundsätzlich einen Vorkaufsfall im Sinne der §§ 1094 Abs. 1, 1098 Abs. 1, 463 BGB dar. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist jedoch ausgeschlossen, wenn dieses nur einen Grundstücksbruchteil belastet und der Zuschlag einem Teilhaber erteilt wird. |
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ZVG §§ 36, 66; GVG § 169 (Überfüllter Sitzungssaal) LG Memmingen, Beschluss vom 20.5.2015, 44 T 510/15
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Eine Reglementierung des Zugangs zu einem voraussichtlich überfüllten Sitzungssaal dahingehend, dass den durch Sicherheitsleistung ausgewiesenen potentiellen Bietern vorrangig Zugang gewährt wird, ist zulässig. Durch das Offenlassen der Saaltüren kann darüber hinaus, weiteren Personen die Teilnahme an der Verhandlung ermöglicht werden. |
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Insolvenzrecht
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InsO §§ 301, 302; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 (AGB, Verzicht auf RSB) BGH, Urteil vom 25.6.2015, IX ZR 199/14
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1. Der vollständige oder teilweise Verzicht auf die Wirkungen der Restschuldbefreiung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. |
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InsO § 63 Abs. 1, § 313 Abs. 1 Satz 3 a. F.; InsVV § 1 Abs. 1, §§ 10, 13 Abs. 1 Satz 1 a. F.; ZPO § 852 (Vergütung des Insolvenzverwalters, Pflichtteilsanspruch) BGH, Beschluss vom 11.6.2015, IX ZB 18/13
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1. Wird ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder vorzeitig aus seinem Amt entlassen, berechnet sich seine Vergütung nach dem Schätzwert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt seines Ausscheidens. |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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StPO § 464a Abs. 1, § 465 Abs. 1; GKG §§ 8, 66; GKG KV 9005, 9015; JVEG § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 (Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft) KG, Beschluss vom 16.3.2015, 1 Ws 8/15
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1. Wird ein bei der Staatsanwaltschaft tätiger Wirtschaftsreferent mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt und ihm wegen § 1 Abs. 2 Satz 2 JVEG keine Vergütung gezahlt, ist nach GKG KV 9005 Abs. 2 Satz 2 vom Kostenschuldner der (fiktive) Betrag zu erheben, der nach dem JVEG an einen externen Sachverständigen zu zahlen wäre. |
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RVG § 51 (Pauschgebühr, Verjährung) KG, Beschluss vom 15.4.2015, 1 ARs 22/14
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Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt der Lauf der Verjährungsfrist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). |
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Kostenrecht
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GNotKG KV 14110 (Vorausvermächtnis, Gebührenprivilegierung) OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.7.2015, 8 W 255/15
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Die Gebührenbefreiung nach GNotKG KV 14110 Ziff. 1 Abs. 1 S. 1 und S. 2 begünstigt auch die Eintragung eines Erben des eingetragenen Eigentümers, dessen Erwerb erfolgt ist durch die Ausübung eines erbvertraglich eingeräumten Übernahmerechts, Abschluss eines Übernahmevertrags zwischen sämtlichen Erben einschließlich Auflassung, Eintragungsbewilligung und -antrag. |
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WEG § 8; GNotKG § 42 Abs. 1 Sätze 1 und 2 (Gebührenwert für Begründung von Wohnungseigentum) OLG München, Beschluss vom 26.6.2015, 34 Wx 182/15
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Für die im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum vorzunehmende Bewertung ist der Zustand des Bewertungsobjekts (Grund und Boden sowie zu errichtendes Bauwerk) maßgeblich, wie er sich nach dem Gegenstand der zum grundbuchlichen Vollzug beantragten Aufteilung darstellt. |
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RVG VV 3100, 3500 (Kosten einer Schutzschrift im Arrestverfahren) Hans. OLG, Beschluss vom 15.7.2015, 8 W 64/13
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1. Die Kosten einer Schutzschrift im Arrestverfahren können auch dann erstattungsfähig sein, wenn der Gläubiger des erwarteten Arrestantrags nicht namentlich bezeichnet ist. Es genügt, wenn eine Gruppe möglicher Gläubiger aufgrund der Angaben in der Schutzschrift hinreichend konkretisiert ist. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.9.2015 – 25.10.2015
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Böttcher, Geschäftseinheit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft im Grundstücksrecht? RpflStud. 2015, 127 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Benicke, Die Anknüpfung der Adoption durch Lebenspartner in Art. 22 Abs. 1 S. 3 EGBGB, IPrax 2015, 393 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Holzer, Das Erbscheinverfahren nach dem FamFG, ZNotP 2015, 258 |
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Handels- und Registerrecht
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Eickelberg/Ries, Bedingt listenfähig. Aktuelles von der GmbH-Gesellschafterliste, NZG 2015, 1103 |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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Fischer, Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen über die Einsicht in die PKH-Erklärung und Belege des Gegners?, MDR 2015, 1112 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Hess/Raffelsieper: Schuldnerschutz bei fehlender Zustellung eines EUMahnbescheids: Regelungslücken der EuMahnVO, IPrax 2015, 401 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Bartels, Zum Erwerb schuldnerfremden Eigentums nach ZVG. Welche Rücksichten nimmt die Rechtsordnung auf Inhaber schuldnerfremder Gegenstände in der Zwangsversteigerung? ZZP 2015, 341 |
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Insolvenzrecht
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Beth, Die Vorabmitteilung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 Abs. 3 Satz 2 InsO), ZInsO 2015, 2017 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Böhm, Die strafrechtliche Abwesenheitsverhandlung im Berufungsverfahren, NJW 2015, 3132 |
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Kostenrecht
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Böhringer, Neuerungen bei Grundbuchkosten, BWNotZ 2015, 98 |
Buchbesprechungen
Bumiller/Harders/Schwamb: FamFG.
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Bumiller/Harders/Schwamb: FamFG. | RiKG Dr. Martin Menne, Berlin |
Frege/Keller/Riedel: Insolvenzrecht.
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Handbuch der Rechtspraxis. 8., völlig neu bearbeitete Auflage 2015. Verlag, C. H. Beck, München. S. 1264 Seiten, 109,– Euro. ISBN 978-3-406-65241-7 | Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner, Konstanz |
Rehberg/Schons/Vogt/Feller/Hellstab/Jungbauer/Bestelmeyer/Frankenberg: RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
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Kommentar, 6. Auflage 2015. Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Luchterhand). 1408 Seiten, Hardcover, 169,– Euro. ISBN 978-3-472-08873-8. | Dipl.-Rechtspflegerin Renate Baronin von König, Berlin |