Heft 9+10 / 2015 (September und Oktober 2015)
Abhandlungen
Martin Weber und Christina-Maria Leeb:
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Aktuelle Fragen der Ergänzungspflegschaft nach § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB | 501 |
I. Wesen der Ergänzungspflegschaft und Funktion im Gesamtrechtsgefüge |
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Dipl.-Rechtspfleger Uwe Harm:
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Die Entwicklung im Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht seit 2013 (ohne Vergütungsrecht) – im Anschluss an den Beitrag in Rpfleger 2013, 491 – | 511 |
A. Vormundschaft – Pflegschaft (§§ 1773–1895 BGB) |
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Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner:
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Die Dienstpostenbewertung für Rechtspfleger – ein notwendiges Übel? | 517 |
I. Wie kam es dazu? |
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Rechtsanwalt Ralf Engels:
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Zwangsverwaltung und Einkommensteuer – kritische Auseinandersetzung mit BFH, Urteil vom 10.2.2015, IX R 23/14 – | 525 |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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SachenRBerG § 106 Abs. 2 (Feststellungswirkung, Bestellung eines Erbbaurechts) BGH, Beschluss vom 13.5.2015, V ZB 66/14
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Die Feststellungswirkung nach § 106 Abs. 2 SachenRBerG erfasst auch die in dem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen und durch das Gericht festgestellten dinglichen Erklärungen. |
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BGB §§ 890, 891; FamFG § 26; GBO § 3 Abs. 2 und 3, § 53 Abs. 1; BayWG Art. 6–9 (Katastermäßige Flächenzerlegung, Gewässergrundstück) OLG München, Beschluss vom 9.3.2015, 34 Wx 39/14
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1. Die katastermäßige Flächenzerlegung eines Grundstücks hat keine materiell-rechtliche Wirkung; maßgeblich ist der Grundbuchinhalt. |
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GBO §§ 19, 22, 47; BGB §§ 398, 413, 899a (Gesellschaftsanteil an einer GbR, Grundbuchberichtigung) KG, Beschluss vom 30.4.2015, 1 W 466/15
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Überträgt ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts seinen Gesellschaftsanteil auf einen Mitgesellschafter, genügt zur Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung des ausscheidenden Gesellschafters dessen Bewilligung; der Bewilligung der verbliebenen Gesellschafter bedarf es nicht (Fortführung von Senat, Beschluss vom 19. Juli 2011 – 1 W 491–492/11) |
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ZPO §§ 724, 725, 751 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5, § 866 Abs. 1; GBO § 29; BGB § 490 (Zwangssicherungshypothek, fälliger Anspruch) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.3.2015, I-3 Wx 41/15
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1. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek erfordert die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung eines auf eine fällige Forderung (hier: Darlehensrückzahlungsverpflichtung) lautenden Vollstreckungstitels. |
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ZPO § 867; BGB § 1612a; GBO § 71 (Zwangsvollstreckung aus Jugendamtsurkunde) OLG Hamm, Beschluss vom 31.3.2015, I-15 W 51/15
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1. Das Beschwerdegericht kann die Löschung einer Zwangshypothek anordnen, wenn feststeht, dass bis zur erfolgten Eintragung eines vorläufigen Amtswiderspruchs keine Eintragungsanträge in Bezug auf die Hypothek eingegangen sind. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1896 Abs. 2 Satz 1 (Betreuung und Vorsorgevollmacht) BGH, Beschluss vom 1.4.2015, XII ZB 29/15
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Zur Erforderlichkeit einer Betreuung für das Eingehen von Verbindlichkeiten und für die Vertretung gegenüber Gerichten, wenn diese Punkte aus der erteilten Vorsorgevollmacht ausgenommen worden sind. |
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FamFG § 10 Abs. 4, § 59 Abs. 1, § 303 Abs. 4 (Beschwerdeberechtigung des Vorsorgebevollmächtigten) BGH, Beschluss vom 15.4.2015, XII ZB 330/14
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a) Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. November 2014 – XII ZB 117/14 – FamRZ 2015, 249). |
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BGB § 1897 Abs. 4 Satz 1, § 1899 Abs. 1 (Auswahl des Betreuers) BGH, Beschluss vom 22.4.2015, XII ZB 577/14
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Läuft der Vorschlag des Betroffenen zur Auswahl des Betreuers seinem Wohl in einem bestimmten Aufgabenkreis zuwider, hat das Betreuungsgericht im Hinblick auf die weiteren Angelegenheiten die Anordnung einer Mitbetreuung zu prüfen, um dem Vorschlag des Betroffenen möglichst weitgehend Rechnung zu tragen. |
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BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1, § 1836 d Nr. 1; FamFG § 7 Abs. 2 Nr. 1, § 59 Abs. 1 (Testamentsvollstrecker, Betreuervergütung) BGH, Beschluss vom 15.4.2015, XII ZB 534/14
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a) Bei einer durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragenen (Vor-)Erbschaft und gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker durch die Festsetzung der Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen nicht in eigenen Rechten unmittelbar betroffen. |
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FamFG § 15 Abs. 2, § 41 Abs. 1 Satz 2, § 63 Abs. 3; ZPO § 189 (Erforderliche Zustellung) BGH, Beschluss vom 13.5.2015, XII ZB 491/14
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Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2013 – XII ZB 411/12 – FamRZ 2013, 1566 [= Rpfleger 2013, 681] und vom 4. Mai 2011 – XII ZB 632/10 – FamRZ 2011, 1049 [= Rpfleger 2011, 497] DokNr 20110497001). |
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BGB § 1822 Nr. 10, § 1829 Abs. 2; WEG § 10 Abs. 8, § 16 Abs. 2 (Erwerb einer Eigentumswohnung durch Minderjährigen) OLG Köln, Beschluss vom 6.3.2015, 2 Wx 44/15, 2 Wx 47–49/15
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1. Erwirbt ein Minderjähriger gemeinsam mit anderen eine Eigentumswohnung, bedarf das Rechtsgeschäft der Genehmigung gem. § 1822 Nr. 10 BGB, wenn der Minderjährige für die Verbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 8, § 16 Abs. 2 WEG gesamtschuldnerisch auf den vollen Betrag haftet. |
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BGB § 1915 Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1; VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (Vergütungswahlrecht, Ergänzungspfleger) OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.2.2015, 4 WF 209/14
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1. Erbringt ein zum berufsmäßigen Ergänzungspfleger bestellter Rechtsanwalt für den Pflegling über die bloße Amtsausübung hinausgehende berufsspezifische Dienste, steht ihm ein Wahlrecht zwischen der Vergütung nach anwaltlichem Gebührenrecht (§ 1915 Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 3 BGB i. V. m. den Bestimmungen des RVG) und der Vergütung nach Zeitaufwand (§ 1915 Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 BGB i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG) zu, und zwar unabhängig davon, ob ihm im Falle der Vergütung nach anwaltlichem Gebührenrecht lediglich eine Vergütung nach Beratungs- oder Prozesskostenhilfesätzen zustehen würde. Das Wahlrecht kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Festsetzung der Vergütung ausgeübt werden. |
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Erb- und Nachlassrecht
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BGB §§ 1954, 1956, 121 (Anfechtung der Anfechtungserklärung) BGH, Beschluss vom 10.6.2015, IV ZB 39/14
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Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB. |
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BGB §§ 2078, 2079, 2269, 2270, 2281 (Anfechtung einer Verfügung im gemeinschaftlichen Testament) OLG München, Beschluss vom 10.2.2015, 31 Wx 427/14
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1. Zur Anfechtung der in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen eigenen Verfügungen durch den überlebenden Ehegatten. |
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EGBGB Art. 25 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 S. 1; öster. IPRG § 28 Abs. 1 (Wirksame Erbausschlagung, österreichisches Erbstatut) OLG Köln, Beschluss vom 25.3.2015, 2 Wx 63/15
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Die Ausschlagung einer Erbschaft ist erbrechtlich und nicht sachenrechtlich zu qualifizieren. Bei österreichischem Erbstatut unterliegt die Ausschlagung der Erbschaft dem österreichischem Recht auch dann, wenn sich Nachlassgrundstücke in Deutschland befinden und sich der Eigentumserwerb der Erben an diesen Grundstücken nach deutschem Recht (lex rei sitae) richtet. |
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BGB § 2205 Satz 3; GBO §§ 29, 35, 51 (Entgeltliche Verfügung des Testamentsvollstreckers) OLG München, Beschluss vom 16.3.2015, 34 Wx 430/14
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1. Der Vorlage eines Erbscheins oder der Zustimmung bisher unbekannter – durch einen Pfleger zu vertretender – Nacherben bedarf es nicht, soweit der Testamentsvollstrecker Miteigentumsanteile eines Grundstücks erfüllungshalber an Vermächtnisnehmer überträgt. Entgeltlichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Testamentsvollstrecker eine Verfügung in Ausführung einer letztwilligen Anordnung des Erblassers vornimmt. In diesem Fall ist es zum Grundbuchvollzug weder erforderlich, dass sich das Vermächtnis aus einer öffentlichen Urkunde ergibt, noch dass die Stellung der Erben durch Erbschein nachgewiesen wird. |
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BGB §§ 2269, 2270, 2271, 133, 2084 (Pflichtteilsklausel, wechselbezügliche Anordnung) OLG München, Beschluss vom 23.2.2015, 31 Wx 459/14
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Einer Pflichtteilsklausel in Kombination mit der Anordnung der Gleichbehandlung der gemeinsamen Kinder kann für die wechselbezügliche Anordnung von deren Einsetzung als Schlusserben sprechen. |
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BGB §§ 1836, 1915, 1960; VBVG § 3 (Vergütung des Nachlasspflegers) OLG Dresden, Beschluss vom 15.5.2015, 17 W 242/15
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Als Vergütung eines anwaltlichen Berufsnachlasspflegers kommt bei mittelschwerer Abwicklung und vorhandenem Aktivnachlass ein Nettostundensatz von 90,00 e in Betracht (Aufgabe von OLG Dresden Rpfleger 2007, 547 = FamRZ 2007, 1833). |
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BGB § 2358 (Aufgebot unbekannter Erben) OLG Hamm, Beschluss vom 13.2.2015, 15 W 313/14
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BGB § 2358 (Aufgebot unbekannter Erben) OLG Hamm, Beschluss vom 13.2.2015, 15 W 313/14 |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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TSG § 5 Abs. 1; GmbHG § 39; HGB § 8a Abs. 1; HRV §§ 21, 47 Abs. 1 (Keine nachträgliche Veränderung eines abgeschlossenen Handelsregistereintrags, Geschlechtsangleichung) BGH, Beschluss vom 3.2.2015, II ZB 12/14
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Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister. |
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BGB §§ 1068 ff.; HGB § 106 Abs. 2 Nr. 1, §§ 107, 108, 162 (Nießbrauch an einem Kommanditanteil) OLG Oldenburg, Beschluss vom 9.3.2015, 12 W 51/15
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Der Nießbrauch an einem Kommanditanteil kann in das Handelsregister eingetragen werden (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.1.2013, 8 W 25/13 = Rpfleger 2013, 343). |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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ZPO §§ 115, 120 Abs. 4 (Verfahrenskostenhilfe, private Rentenversicherung) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 28.4.2015, 9 WF 86/15
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Eine nicht staatlich geförderte private Rentenversicherung ist einzusetzendes Vermögen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe, es sei denn die Partei würde ohne die Versicherung im Alter sozialleistungsbedürftig. |
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BerHG § 2 Abs. 2, § 6 Abs. 1; RVG § 15 Abs. 2, § 44; RVG VV 2500–2508 (Verschiedene Angelegenheiten) OLG München, Beschluss vom 26.2.2015, 11 WF 1738/14
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Im Falle einer anwaltlichen Beratung nach dem Beratungshilfegesetz in Familiensachen für den Bereich „Trennung und Scheidung“ können bis zu vier abrechenbare gebührenrechtliche „Angelegenheiten“ im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG vorliegen (Scheidung an sich, persönliches Verhältnis zu den Kindern, Fragen betreffend Ehewohnung und Hausrat sowie finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung). |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO §§ 167, 170 Abs. 1 Satz 2, § 189 (Zustellung an prozessunfähige Person, Heilung) BGH, Urteil vom 12.3.2015, III ZR 207/14
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1. Die Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 Abs. 1 Satz 2 ZPO) kann gemäß § 189 ZPO dadurch geheilt werden, dass das zuzustellende Schriftstück dem gesetzlichen Vertreter der prozessunfähigen Person tatsächlich zugeht. |
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ZPO §§ 802a, 802c Abs. 1, § 802g Abs. 1; JBeitrO §§ 6, 7 (Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse) BGH, Beschluss vom 18.12.2014, I ZB 27/14
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1. Der Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse, mit dem zur Beitreibung von Gerichtskosten die Abnahme der Vermögensauskunft und erforderlichenfalls der Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung beantragt wird, ersetzt die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels. |
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ZPO § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 (Pfändungsschutz, Untervermietung) BGH, Beschluss vom 23.4.2015, VII ZB 65/12
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Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte umfasst auch Einkünfte aus einer Untervermietung (im Anschlussan BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 – IX ZB 88/13, NJW-RR 2014, 1197 = Rpfleger 2014, 687). |
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ZPO § 36 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 2, § 696 Abs. 1, Abs. 4 (Gerichtsstandsbestimmung nach Abgabe des Mahnverfahrens) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.3.2015, 9 AR 14/14
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1. Gibt das Mahngericht ein Verfahren gegen mehrere Antragsgegner an zwei Amtsgerichte in den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte ab, ist für die anschließende Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk das Amtsgericht liegt, bei welchem die Abgabeverfügung des Mahngerichts früher eingegangen ist. |
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ZPO § 850a Nr. 3 (Pfändung, Kostenerstattungsanspruch gegen Betriebsrat) LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.3.2015, 2-09 T 566/14
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Zur Anwendbarkeit des Pfändungsverbotes des § 850a Nr. 3 ZPO in Fällen, in denen der Freistellungsanspruch von dem Gläubiger des Ersatzberechtigten gepfändet wird (hier Forderung aus § 40 BetrVG). |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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EuInsVO Art. 5 Abs. 1; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3 (Vollstreckung wegen einer öffentlichen Last) BGH, Beschluss vom 12.3.2015, V ZB 41/14
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Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. b AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: |
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ZVG § 90; ZPO § 765a (Zuschlagsaufhebung, Suizidgefahr des Schuldners) BGH, Beschluss vom 12.11.2014, V ZB 99/14
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1. Ist der Schuldner aufgrund einer depressiven Anpassungsstörung ernsthaft suizidgefährdet, und zwar durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses als solchen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden. |
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ZVG § 152 (Einkommensteuer, Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters) BFH, Urteil vom 10.2.2015, IX R 23/14
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1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). |
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ZVG §§ 118, 128, 129; BGB §§ 1191, 1192, 812 (Wiederversteigerung, Rückgewähranspruch bei Erlöschen der Grundschuld durch den Zuschlag) OLG Celle, Urteil vom 17.12.2014, 4 U 55/14
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Wird bei einer Zwangsversteigerung eine erlöschende, nicht mehr valutierende Grundschuld ausgeboten und bleibt der Ersteher das Bargebot schuldig, ist der Rückgewähranspruch nicht durch Auskehrung des (real nicht vorhandenen) Erlösbetrages, sondern durch Abtretung der auf den Grundschuldgläubiger übertragenen Forderung gegen den Ersteher zu erfüllen (= „verlängerter“ Rückgewähranspruch). |
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Insolvenzrecht
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InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 222 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3, § 226 Abs. 1, § 220 Abs. 2 (Inhalt eines Insolvenzplans) BGH, Beschluss vom 7.5.2015, IX ZB 75/14
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1. Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind. Dabei hat es nicht nur offensichtliche Rechtsfehler zu beanstanden. |
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ZPO § 867 Abs. 1; BGB § 242 (Keine Verpflichtung zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek) BGH, Urteil vom 30.4.2015, IX ZR 301/13
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Ein durch eine Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherter Gläubiger, dessen Recht bei einer Verwertung des Grundstücks wegen dessen wertausschöpfender Belastung durch im Rang vorgehende Rechte keinen Anteil am Erlös erwarten lässt, ist nicht verpflichtet, im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers zugunsten der vom Insolvenzverwalter beabsichtigten freihändigen lastenfreien Veräußerung des Grundstücks die Löschung seines Sicherungsrechts zu bewilligen. |
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InsO § 290 Abs. 1 a. F. (Berechtigter RSB-Versagungsantrag) BGH, Beschluss vom 12.3.2015, IX ZB 85/13
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Versagungsanträge können alle Gläubiger stellen, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben; dass die angemeldete Forderung bestritten worden ist oder der Schuldner ihr widersprochen hat, hindert die Antragsbefugnis nicht (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 – IX ZB 257/08, WM 2009, 2234 [= Rpfleger 2010, 157]). |
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InsO § 26a a. F. (Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme) LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.11.2014, 2-09 T 286/14
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Nach § 26a InsO a. F. sind die Kosten des Verfahrens auch bei einer Rücknahme des Antrags zwingend gegen die Schuldnerin festzusetzen. |
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InsO § 56 (Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters) AG Berlin-Charlottenburg, Beschl. v. 12.2.2015, 36a IN 51/11
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1. Gegen die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters durch den Rechtspfleger ist die sofortige Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG, § 567 ZPO statthaft. |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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RVG VV 4104, Nr. 4112; RVG §§ 14, 58 Abs. 1 (Rechtsanwaltsvergütung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren) KG, Beschluss vom 21.1.2015, 1 Ws 63/13
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1. Im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren entsteht keine Gebühr des Rechtsanwalts für ein „vorbereitendes Verfahren“. Die Stellung des Antrags auf Rehabilitierung und die Vorbereitung eines solchen Antrags werden von der Gebühr nach 4112 RVG VV mit abgegolten. |
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RVG § 55 Abs. 1; RVG VV Vorbem. 4 Abs. 3 Satz 2, VV 4126 (Terminsgebühr) LG Potsdam, Beschluss vom 30.4.2015, 24 Qs 7/15
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Dem zum Termin erschienenen Verteidiger steht eine Terminsgebühr auch dann zu, wenn der Termin wegen einer vom Verteidiger – im Anschluss an ein Rechtsgespräch und nach Rücksprache mit dem Angeklagten – noch vor Beginn der Hauptverhandlung erklärten Berufungsrücknahme nicht stattfindet. |
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Kostenrecht
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RVG § 43; BGB § 305c (Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs) OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.3.2015, 2 Ws 426/14
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Die Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger ist gemäß § 305c BGB unwirksam, wenn sie in der formularmäßig ausgestalteten Vollmachtsurkunde „erklärt“ (also ein Angebot auf Abschluss eines Abtretungsvertrags abgegeben) wird, ohne dass in der Überschrift oder sonst in hervorgehobener Weise ein deutlicher Hinweis hierauf erfolgt. |
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WEG § 10 Abs. 3; GNotKG § 3 Abs. 2; GNotKG KV 14160 Ziff. 5 (Gebühr für Änderung eines Sondernutzungsrechts) OLG München, Beschluss vom 23.4.2015, 34 Wx 122/15
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1. Die Änderung (Erweiterung) eines bestehenden Sondernutzungsrechts unterliegt als Inhaltsänderung des Sondereigentums dem Gebührentatbestand GNotKG KV 14160 Ziff. 5. |
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GNotKG § 61 Abs. 1 Satz 1, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 (Geschäftswert für das Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.3.2015, I-3 Wx 30/15
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1. Bei der Bemessung des Geschäftswerts für das Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins kann nach aktueller Gesetzeslage nicht (mehr) darauf abgestellt werden, welches wirtschaftliche Ziel ein Antragsteller oder Beschwerdeführer für sich im Ergebnis anstrebt. |
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KostO §§ 19, 20 Abs. 1 (Grundstückswert nach Weiterverkauf) OLG München, Beschluss vom 13.3.2015, 34 Wx 232/13
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Lässt der bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks erzielte Kaufpreis darauf schließen, dass dessen Verkehrswert deutlich höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, so ist für die Bewertung des in Durchführung des Kaufvertrages vorgenommenen Geschäfts der sich aus dem späteren Geschäft ergebende Wert maßgebend. Voraussetzung ist aber, dass sich aus dem späteren Geschäft tatsächlich ein schon früher vorhandener höherer Wert ergibt. Lässt sich der höhere Wert aus dem späteren Geschäft aber nicht sicher ableiten, hat es bei der Regel des § 20 KostO zu verbleiben. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.6.2015 – 25.7.2015
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Böhringer, Die Entwicklung der Grundstücke und des Grundbuchs von der Antike bis zur Neuzeit, RpflStud 2015, 106 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Bienwald, Gedanken zu einer Systemänderung des Betreuungsrechts, RpflStud 2015, 112 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Lorenz, Ehegattenerbrecht bei gemischt-nationalen Ehen – Der Einfluss des Ehegüterrechts auf die Erbquote, NJW 2015, 2157 |
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Handels- und Registerrecht
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Bönner, Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in der notariellen Praxis, RNotZ 2015, 253 |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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Nickel, Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Prozesskosten- und Beratungshilfe im Jahr 2014, MDR 2015, 684 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Dötsch, Wohnungseigentümer und Verwalter im Prozess, NZM 2015, 473 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Cranshaw, Durchsetzung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft nach dem WEG gegen Wohnungs- und Teileigentümer in Individualvollstreckung und Insolvenz, ZfIR 2015, 461 |
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Insolvenzrecht
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Blankenburg, Probleme des Insolvenzplans in Kleinverfahren, ZInsO 2015, 1293 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Burhoff, Fragen aus der Praxis zu Gebührenproblemen in Straf- und Bußgeldverfahren aus dem Jahr 2014, RVGreport 2015, 242 |
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Kostenrecht
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Enders, Anwaltsvergütung für Vertretung im Verfahren über eine Räumungsfrist, JurBüro 2015, 337 |
Buchbesprechungen
Familiengerichtliches Verfahren – 1. und 2. Buch FamFG.
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Herausgeber: Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Bearbeitet von Helmut Borth und Dr. Mathias Grandel, 5. Auflage 2015. Verlag Franz Vahlen München. 894 Seiten, Leinen, 99,– Euro ISBN 978-3-8006-4949-5. | Uwe Harm, Rechtspfleger beim Amtsgericht Bad Segeberg |
Immobiliarvollstreckung aus Sicht der kommunalen Vollstreckungsbehörden.
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Handbuch für Praxis und Ausbildung. Von Hans-Jürgen Glotzbach und Rainer Goldbach. 6. Auflage, 2014. Verlag Reckinger, Siegburg. 314 Seiten, kart., 42,– Euro | Prof. U. Hintzen, Berlin |
ZVG, Kommentar.
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Herausgeber RA Peter Depr›. 1. Auflage 2014. RWS-Verlag, Köln. 1408 Seiten, geb. 98,– Euro. ISBN 978-3-8145-8106-4 | Dipl.-Rechtspfleger Erhard Alff, AG Hamburg |
Thomas/Putzo: Zivilprozessordnung mit FamFG Verfahren in Familiensachen
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GVG, den Einführungsgesetzen und europarechtlichen Vorschriften. Begründet von Prof. Dr. Heinz Thomas (†) und Prof. Dr. Hans Putzo (†), fortgeführt von Dr. Klaus Reichold, Dr. Rainer Hüßtege und Dr. Christian Seiler. 36., neu bearbeitete Auflage, 2015. Verlag C. H. Beck, München. 2272 Seiten, Ln. 60,– Euro | Prof. U. Hintzen, Berlin |
Zivilprozessordnung.
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Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 12. Auflage, 2015. Verlag C. H. Beck/Franz Vahlen, München. XXXVIII, 3210 Seiten, Ln., 169,– Euro | Prof. Udo Hintzen, Berlin |