Heft 1/2025 (Januar 2025)

Aufgaben eines Verfahrenspflegers

BGH, Beschluss v. 14.8.2024, XII ZB 478/22

1. Das Entstehen einer Einigungsgebühr nach VV-RVG Nr.1000 setzt voraus, dass bereits ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht oder dies zumindest von einer Partei behauptet wird. Deshalb kann auch beim einvernehmlichen Abschluss von streitigen Vertragsverhandlungen keine Einigungsgebühr anfallen, wenn sich keine Partei bei den Verhandlungen einer auf Vertragsschluss gerichteten Rechtsposition berühmt hat und durch den Vertrag zwischen den Parteien erstmals ein Rechtsverhältnis begründet wird.

2. Die Ungewissheit, ob ein von dem Betreuer im Namen des Betroffenen abgeschlossenes und nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB a. F. (jetzt: § 1850 Abs. 1 Satz 1 BGB) genehmigungspflichtiges Grundstücksgeschäft nachträglich durch das Betreuungsgericht genehmigt wird, betrifft kein „Rechtsverhältnis“ i.S. vonVV-RVG Nr. 1000.

3. Liegt den Verhandlungen der Vertragsparteien in Bezug auf das vom Betreuer abgeschlossene Grundstücksgeschäft ansonsten kein streitiges oder ungewisses Rechtsverhältnis zugrunde, entsteht für den anwaltlichen Verfahrenspfleger auch dann keine Einigungsgebühr, wenn die Parteien ihren ursprünglichen Vertragsentwurf vor dem endgültigen Vertragsschluss entsprechend den Beanstandungen des im Genehmigungsverfahren bestellten Verfahrenspflegers anpassen, weil sie ansonsten eine Versagung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung befürchten (Abgrenzung zum Senatsbeschluss v. 11.12.2019 – XII ZB 276/19 – FamRZ 2020, 619).

 

Notwendiger Inhalt der Versicherung eines Liquidators

BGH, Beschluss v. 24.9.2024, II ZB 15/23

Die vom Liquidator einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 67Abs. 3 Satz 1, § 66Abs. 4, § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr.2, Satz 3, § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG abzugebende Versicherung muss enthalten, dass er auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum keinem Berufs- oder Gewebeverbot unterliegt, das dem in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GmbHG genannten Verbot vergleichbar ist.

 

Berichtigung nach § 22 GBO; Voreintragung der GbR im Gesellschaftsregister

OLG München, Beschluss v. 8.10.2024, 34 Wx 234/24 e

1. Auch im Falle der Löschung eines zugunsten einer GbR eingetragenen Rechts bedarf es gem. § 47 Abs. 2 GBO i.V.m. Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBGB der Voreintragung der GbR im Gesellschaftsregister und der anschließenden Eintragung der eGbR im Grundbuch.

2. Eine teleologische Reduktion der Eintragungsvorschriften ist in diesem Fall wegen des abschließenden Charakters der in Art. 229 § 21 Abs. 4 EGBGB enthaltenen Ausnahmeregelungen nicht vorzunehmen.

3. Aufgrund der Aufhebung des § 899a BGB und der Neufassung des § 47 Abs. 2 GBO zum 1.1.2024 kann der Nachweis der Bewilligungsbefugnis nur noch aufgrund der Eintragung im Gesellschaftsregister erbracht werden.

 

Grundpfandrecht für noch nicht gezeugten Nachkommen

OLG Köln, Beschluss v. 27.8.2024, 2 Wx 144/24

1. Auch für noch nicht gezeugte Nachkommen (nondum concepti) kann ein Grundpfandrecht eingetragen werden (Anschluss an RGZ 65, 277 [281]).

2. Verweist die Eintragungserklärung für die Nacherben auf die „Kinder der Vorerbin“, so sind hiermit nicht zwangsläufig nur die leiblichen Kinder gemeint.

3. Für eine Adoption existiert keine gesetzliche Höchstgrenze.

 

Einwand der beschränkten Erbenhaftung

OLG Jena, Beschluss v. 25.10.2024, 6 W 319/24

1. Über den Einwand eines Erben, dass er für die Gerichtskosten nur beschränkt nach § 1974 BGB i.V.m. § 1973 BGB hafte, ist im Erinnerungsverfahren nach § 88 Abs. 1 GNotKG nicht zu entscheiden.

2. Derartige Einwendungen können nur nach den Vorschriften der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) Berücksichtigung finden.

 

Vergütung eines beruflichen Nachlasspflegers (mit Anm. Bestelmeyer)

OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 22.8.2024, 21 W 61/24

Ab dem 1.1.2023 ist eine Anpassung der bislang im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als angemessen anzusehenden Stundensätze für Nachlasspfleger bei der Verwaltung nicht mittelloser Nachlässe veranlasst.

 

Irreführende Firma

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 3.5.2024, 3 Wx 49/24

1. Eine Firma ist zur Irreführung geeignet, wenn sie beiden maßgeblichen Verkehrskreisen unrichtige Vorstellungen hervorrufen kann. Ob eine Eignung zur Irreführung gegeben und ob diese als wesentlich i.S. von § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB einzustufen ist, ist vom Standpunkt der beteiligten Verkehrskreise aus zu beurteilen.

2. Eine Irreführung über geschäftliche Verhältnisse i.S. von § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB kann in den Angaben zum Unternehmensgegenstand liegen.

3. Eine Irreführungsabsicht ist ebenso wenig erforderlich wie der tatsächliche Eintritt von Fehlvorstellungen.

 

Bindung der Zivilgerichte an die Vergütungsfestsetzung

OLG Brandenburg, Beschluss v. 8.1.2024, 7 U 154/22

1. Über den Grund der Vergütungsforderung wird im Verfahren der Vergütungsfestsetzung entschieden. Die dort ergehende Entscheidung ist der materiellen Rechtskraft fähig, die nur nach den Regeln des Festsetzungsverfahrens durch die damit befassten Gerichte überwunden werden könnte.

2. Ein Rückforderungsanspruch kann im Zivilrechtsweg nur zugesprochen werden, wenn die mit dem Vergütungsanspruch befassten Gerichte die Vergütungsfestsetzung abgeändert oder aufgehoben haben.

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