Heft 11/2022 (November 2022)

Betreuervergütung, Abrechnungszeitraum bei Betreuerwechsel
BGH, Beschluss vom 10.8.2022, XII ZB 471/21

Nach einem Betreuerwechsel beginnt der Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung des § 9 Satz 1 VBVG (ab 1.1.2023 § 15 Abs. 1 Satz 1 VBVG) mit der Wirksamkeit der Bestellung des neuen Betreuers (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25.5.2011 – XII ZB 440/10 – FamRZ 2011, 1220).

Teilungsversteigerung bei Vereinigung von ­Miteigentumsanteilen
BGH, Beschluss vom 23.6.2022, V ZB 32/21

Vereinigen sich die Miteigentumsanteile an einem Grundstück in der Hand eines Eigentümers und wird ein Anspruch des Übertragenden auf Rückübereignung eines Miteigentumsanteils durch Vormerkung gesichert, kommt eine Teilungsversteigerung des Grundstücks in analoger Anwendung von § 180 Abs. 1 ZVG nicht in Betracht.

Einsicht in das Grundbuch, berechtigtes Interesse eines Zeitungsjournalisten
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.07.2022, 3 W 44/22

Hat ein Journalist bei seinem Antrag auf Grundbucheinsicht sein Informationsanliegen unter Darstellung eines konkreten Bezugs zum jeweiligen Grundstück erläutert und zielt dieses Anliegen auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen ab, dann ist im Hinblick auf den Grundsatz der Pressefreiheit und wegen des Gebotes staatlicher Neutralität seitens des Grundbuchamtes keine weitere Bewertung des Informationsinteresse vorzunehmen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

Ersuchen an das Grundbuchamt um Löschung des Hofvermerks, Gegenstandswert vor Landwirtschaftsgericht
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.6.2022, 10 W 8/21

Bei dem Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht über Ersuchen an das Grundbuchamt auf Löschung des Hofvermerks bestimmt sich aus praktischen Gründen der Gegenstandswert nach dem einfachen Einheitswert.

(Leitsatz der Schriftleitung)

Belastung bei Grundstückserwerb, Vormerkung, Nießbrauch, Erwerbsmodalität, Genehmigung
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.8.2022, 3 W 51/22

Die Belastung eines Grundstücks im Zusammenhang mit dem (hier unentgeltlichen) Erwerb durch einen Nießbrauch und eine Rückauflassungsvormerkung (als Erwerbsmodalität) bedürfen keiner familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1821 Abs. 1
Nr. 1 – 1. Alt. BGB.

(Leitsatz der Schriftleitung)

Grundbuchberichtigung, Europ. Nachlasszeugnis, ENZ, Teilungsanordnung, Wirkung, Italien
KG, Beschluss vom 22.9.2022, 1 W 348/22

1. Die Zuweisung eines Grundstücks an einen von mehreren Erben in Anlage IV Ziffer 9 eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist bei italienischem Erbstatut hinreichende Grundlage für eine berichtigende Eintragung des Erben als Alleineigentümer im Grundbuch.

2. Ein dinglich wirkendes Vermächtnis oder eine dinglich wirkende Teilungsanordnung nach ausländischem Recht kann Grundlage einer Grundbuchberichtigung nach §§ 22, 35 GBO sein. Das Grundbuchamt hat bei Vorlage eines Europäischen Nachlasszeugnisses, in dem das entsprechende Grundstück in Deutschland ausreichend konkret bezeichnet ist, die Berichtigung vorzunehmen.

(Leitsätze unter 2. der Schriftleitung)

Vergütung d. Nachlasspflegers, Festsetzung von Amts wegen, Auslegung des Festsetzungsantrags
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.9.2022, 6 W 49/22

1. Erklärt sich der Nachlasspfleger im Verfahren der Festsetzung der Vergütung nicht eindeutig, ob Ansprüche, die den Nachlass betreffen oder gegen die Staatskasse geltend machen werden, rechtfertigt dies für sich nicht die Ablehnung der Festsetzung.

2. Liegen die Voraussetzungen für die Festsetzung der Vergütung gegen den einen Vergütungsschuldner nicht vor, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob ein stillschweigenden Hilfsantrag hinsichtlich des anderen Vergütungsschuldners anzunehmen ist. Im Übrigen kommt auch eine Festsetzung von Amts wegen gegen den anderen Vergütungsschuldner in Betracht.

Erbschein, gewöhnlicher Aufenthalt, maßgeblicher Zeitpunkt, Testament, Form, Thailand, Nachlassspaltung (m. Anm. Lamberz)
OLG Hamm, Beschluss vom 10.8.2021, 10 W 53/21

Zum anwendbaren Erbrecht eines deutschen Erblassers mit Grundvermögen in Deutschland und letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Thailand bei Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen und (unwirksamer) Rechtswahl.

(Leitsatz der Schriftleitung)

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