Heft 8-9/2021 (September 2021)

In der Entscheidung AG Stuttgart – Bad Cannstatt,
Feststellungsbeschlus vom 22.3.2021, Rpfleger 7-2021, S. 428, ist das Aktenzeichen falsch abgedruckt worden.
Falsch: 74 VI 1254/19
Richtig: 74 VI 1354/19
Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen und entsprechend zu berücksichtigen.

Vergütung des Berufsbetreuers, Anforderungen an stationäre Einrichtung
BGH, Beschluss vom 5.5.2021, XII ZB 576/20
Lebt die Betroffene mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII, in der im Wesentlichen nur pädagogische Unterstützungsleistungen angeboten werden, so hält sie sich grundsätzlich noch nicht in einer stationären Einrichtung i.S.v. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG oder einer gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform i.S.v. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 VBVG auf.

Registeranmeldung, Form, elektronisches Zeugnis
BGH, Beschluss vom 15.6.2021, II ZB 25/17
Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 HGB mit einem einfachen elektronischen Zeugnis eines Notars gemäß § 39a BeurkG elektronisch einzureichen. Die Einreichung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Ausstellers der Anmeldung gemäß § 126a BGB reicht nicht aus.

Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid,Einspruch, Rechtsbehelfsverzicht
BGH, Urteil vom 1.4.2021, III ZR 47/20
Der Antragsgegner kann in einem Mahnverfahren schon vor Erlass des Vollstreckungsbescheids durch einseitige Erklärung gegenüber dem Amtsgericht (Mahngericht) auf den Rechtsbehelf des Einspruchs wirksam verzichten.

 

Zwangsverwaltervergütung, Abrechnung nach Zeitaufwand
BGH, Beschluss vom 27.5.2021,V ZB 152/18
§ 19 Abs. 2 ZwVwV begründet nur ein Recht, aber keine Pflicht des Zwangsverwalters, nach Zeitaufwand abzurechnen, wenn seine Vergütung nach § 18 ZwVwV offensichtlich unangemessen ist; die Vorschrift stellt daher keine Grundlage für eine über § 18 Abs. 2 ZwVwV hinausgehende Kürzung der Vergütung dar.

Insolvenzverwaltervergütung, Abgeltung Mehraufwand bei Großverfahren
BGH, Beschluss vom 29.4.2021, IX ZB 58/19
In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Insolvenzverwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt.

Vorläufiges Umwandlungsverbot nach BauGB; Eintragungsfähigkeit
KG, Beschluss vom 8.4.2021, 1 W 50-230/21 -
1. Ein vorläufiges Umwandlungsverbot nach § 15 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB kann als relatives Verfügungsverbot auch noch nach (verbotswidriger) Begründung von Wohnungseigentum in die Wohnungsgrundbücher eingetragen werden.
2. Ist zumindest ein Wohnungseigentum an einen gutgläubigen Dritten veräußert worden, so ist die Begründung des Wohnungseigentums an dem Grundstück insgesamt auch der Gemeinde ­gegenüber absolut wirksam. Die Nichteintragung des Verfügungsverbots begründet dann auch auf den Grundbuchblättern der anderen Wohnungseigentumsrechte keine Grundbuchunrichtigkeit mehr.

Aneignungserklärung, Anlegung Grundbuchblatt, buchungsfreies Grundstück
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.4.2021, I-3 Wx 93/20
1. Weist das Grundbuchamt nach Aneignungserklärung in Bezug auf ein für herrenlos gehaltenes Flurstück das Gesuch auf Anlegung eines Grundbuchblatts zurück, weil es nicht herrenlos, sondern buchungsfrei im Sinne von § 3 Abs. 2 GBO sei, so ist die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers im Falle eines – unterstellt – nicht buchungsfreien Grundstücks bereits wegen fehlender Beschwerdebefugnis unzulässig, soweit nicht festgestellt werden kann, dass die Ablehnung der sich in diesem Fall nach §§ 116 ff. GBO richtenden Anlegung eines Grundbuchblattes den Antragsteller in seinem rechtlich geschützten Interesse (ein solches ergibt sich hier nicht allein aus seinem Vortrag, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW habe dem Notar telefonisch angekündigt, gegen Zahlung einer Gebühr auf sein gesetzliches ­Aneignungsrecht zu verzichten) beeinträchtigt.
2. Das Gesuch auf Anlegung eines Grundbuchblatts für ein – unterstellt – buchungsfreies Grundstück ist wegen fehlender Antragsberechtigung zurückzuweisen, wenn der Antragsteller – wie hier – zweifelsfrei weder Eigentümer noch dinglich Berechtigter dieses Flurstücks ist.

Erfordernisse für eine Notgeschäftsführerbestellung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.2.2021, 3 Wx 5/21
1. Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines einzelvertretungsberechtigten Notgeschäftsführers für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG wegen Fehlens der organschaftlichen Vertretung (hier nach Untersagung der Tätigkeit des einzigen Geschäftsführers der betroffenen GmbH durch gerichtliche einstweilige Verfügung wegen dessen Gerierens als Alleininhaber der Gesellschaft unter bewusster Benachteiligung des anderen, an der Gesellschaft beteiligten „Familienstammes") – Bestätigung der vom Senat in seinem Beschluss vom 8.6.2016 – I-3 Wx 302/15, NZG 2016, 1068 herausgestellten Grundsätze.
2. Die hilfsweise Einlegung einer Beschwerde ist möglich, wenn sie von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht wird, was der Fall ist, wenn – wie hier – die Beschwerde eines der Beteiligten erkennbar für den Fall erhoben ist, dass das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten vom Senat für unzulässig oder unbegründet erachtet wird.

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