Heft 5/2021 (Mai 2021)

Betreuer, Eignung, Anforderungen
BGH, Beschluss vom 3.2.2021, XII ZB 181/20
Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist.

Beschwerdeberechtigung, naher Angehöriger
BGH, Beschluss vom 3.2.2021, XII ZB 437/20
Zur Frage, wann eine die Beschwerdeberechtigung begründende erstinstanzliche Beteiligung eines nahen Angehörigen des Betroffenen im Betreuungsverfahren vorliegt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2020 – XII ZB 574/19 – FamRZ 2020, 1590 und vom 12. Juni 2019 – XII ZB 51/19 – FamRZ 2019, 1647 [= Rpfleger 2019, 644]).

Rechtsnachfolgeklausel, identitätswahrende Umwandlung, Titelbeischreibung
BGH, Beschluss vom 13.1.2021, VII ZB 30/18
Zu den Anforderungen an den Nachweis der Namensänderung der Titelgläubigerin bei der „Beischreibung" eines Vollstre­ckungstitels (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30. August 2017 [= Rpfleger 2017, 715] – VII ZB 23/14, MDR 2017, 1206; Beschluss vom 22. Mai 2019 [= Rpfleger 2019, 732] – VII ZB 87/17, MDR 2019, 959).

Gläubigerausschuss, Vergütung
BGH, Beschluss vom 14.1.2021, IX ZB 94/18
1. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach den für das Mitglied des Gläubigerausschusses gegebenen Umständen.
2. Es ist nicht zulässig, die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses mit einem Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters festzusetzen.
3. Dem Mitglied des Gläubigerausschusses steht ein Anspruch auf Vergütung und Auslagen nur für die Tätigkeit nach seiner Bestellung zu.
4. Qualifikation und Sachkunde beeinflussen den Stundensatz bei einer juristischen Person nur, soweit die juristische Person sich durch eine besonders qualifizierte und sachkundige Person vertreten lässt und dies nach den Umständen objektiv erforderlich war.

Eintritt in Mietverhältnis, lediglich rechtlich vorteilhaft, Nießbrauch
KG, Beschluss vom 15.12.2020, 1 W 1461/20
Veräußert der Alleineigentümer eines Grundstücks einen Mit­eigentumsanteil an einen Dritten, tritt dieser neben dem Veräußerer in die von diesem begründeten Mietverhältnisse ein.

Vergütungsfestsetzung für Nachlasspfleger, mangelhafte Amtsführung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.1.2021, I-3 Wx 236/19
1. Im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers ist der Einwand mangelhafter Amtsführung grundsätzlich unerheblich soweit nicht ausnahmsweise eine schwere, zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs führende Pflichtverletzung des Nachlasspflegers vorliegt oder seine Tätigkeit auf Grund pflichtwidrigen Verhaltens dem Umfang nach wesentlich geringer anzusetzen ist als die bei pflichtgemäßem Verhalten objektiv erforderliche Mühewaltung.
2. Bei der für eine womögliche Reduzierung der Nachlasspflegervergütung relevanten Beurteilung, ob der Nachlasspfleger mit Blick auf seine Kenntnislage die Erbenermittlung bei pflicht­gemäßem Handeln bereits deutlich früher hätte abschließen können bzw. müssen ist nicht allein auf die Kenntnis des Nachlasspflegers von der Existenz des Erbprätendenten und seiner Anschrift abzustellen, sondern auf die zuverlässige (einen Erbscheinsantrag ermöglichende) Kenntnis des Nachlasspflegers vom Erbgang insgesamt, namentlich die gesicherte Kenntnis des Kreises der Erben, hier also die Ermittlung aller in Betracht kommenden ­Personen und der Stellung des Erbprätendenten gerade als ­Alleinerben.

Testierfähigkeit, Betreuter, Beweislastumkehr, Erbeinsetzung einer Betreuerin, Sittenwidrigkeit
OLG Celle, Urteil vom 7.1.2021, 6 U 22/20
1. Zur Feststellung der Testierunfähigkeit eines unter Betreuung stehenden Erblassers.
2. Ungeachtet der nach wie vor fehlenden Wertung des Gesetzgebers, dass Zuwendungen des Betreuten an den Betreuer als sittenwidrig anzusehen sind, kann ein notarielles Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines „Seniorenbetreuers" sittenwidrig sein, wenn – wie vorliegend – eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor einer von ihr herangezogenen Notarin in ihrem Sinne letztwillig zu verfügen.
3. Dass als Folge der Nichtigkeit des Testaments der Fiskus erben wird (§ 1936 S. 1 BGB), verändert den Maßstab bei der Anwendung von § 138 BGB nicht zu Gunsten der eingesetzten Erben.

Beschwerdewert einer Zwangsgeldfestsetzung im Registerverfahren
Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 3.3.2021, 7 W 14/21
Bei der Anfechtung einer Zwangsgeldfestsetzung im Registerverfahren ist zur Ermittlung des Beschwerdewertes allein der Zwangsgeldbetrag maßgeblich; die Gebühren und Auslagen sind nicht hinzuzurechnen.
Die Aufforderung, eine Gesellschafterliste einer GmbH einzureichen, ist nicht selbständig anfechtbar.

Termingsgebühr nach Klagerücknahme am Terminstag
OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.2.2021, 8 W 343/19
1. Für die Wahrnehmung eines Termins durch den Prozess­bevollmächtigten des Beklagten nach Klagrücknahme fällt eine erstattungsfähige 1,2 Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG aus dem Kostenwert an.
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine geforderte, nicht entstandene Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte ­Gebühr ausgetauscht werden, solange die Festsetzung dabei ­innerhalb des Antrags bleibt und die Gebühren auf denselben Sachverhalt bezogen sind.

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