Heft 3/2019 (März 2019)

Auslegung einer Patientenverfügung

BGH, Beschluss vom 14.11.2018, XII ZB 107/18

 

a) Die erforderliche Konkretisierung einer Patientenverfügung kann sich im Einzelfall bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Ob in solchen Fällen eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorliegt, ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748).

b) Urkunden über formbedürftige Willenserklärungen sind nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei aber nur berücksichtigt werden, wenn der einschlägige rechtsgeschäftliche Wille des Erklärenden in der formgerechten Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat.

c) Die vom Beschwerdegericht vorgenommene Auslegung einer Patientenverfügung kann vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, sonstige Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht.

 

Pfändung einer Internetdomain

BGH, Urteil vom 11.11.2018, VII ZR 288/17

a) Die Inhaberschaft an einer Internet-Domain unter der Top-Level-Domain „de“ gründet sich auf die Gesamtheit der schuldrecht­lichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain aus dem Registrierungsvertrag gegenüber der DENIC eG zustehen. Diese Ansprüche sind Gegenstand der Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 – VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353 [= Rpfleger 2005, 678]).

b) Drittschuldnerin ist bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Regis­trierungsvertrag die DENIC eG (im Anschluss an BFHE 258, 223).

c) Bei einer Verwertung der gepfändeten Ansprüche nach § 857 Abs. 1, § 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert übernimmt der Gläubiger sämtliche ­Ansprüche aus dem Registrierungsvertrag mit der DENIC eG einschließlich der vertraglichen Position als zu registrierender ­Domaininhaber.

 

Verlängerung eines Mietvertrags

BGH, Urteil vom 21.11.2018, XII ZR 78/17

a) Eine Option zur Verlängerung eines Mietvertrags ist während der für das vermietete Grundstück bestehenden Zwangsverwaltung gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben.

b) Die Ausübung einer Verlängerungsoption ist nicht schriftformbedürftig im Sinne des § 550 Satz 1 BGB (im Anschluss an ­Senatsurteile vom 11.4.2018 – XII ZR 43/17 – NZM 2018, 515 und vom 5.2.2014 – XII ZR 65/13 – NJW 2014, 1300).

 

Verwirkung der Vergütung

BGH, Beschluss vom 22.11.2018, IX ZB 14/18

a) Ein Insolvenzverwalter, der zum Nachteil der Masse eine strafbare Untreue begeht, um sich oder einen nahen Angehörigen zu bereichern, handelt regelmäßig in besonders schwerem Maß verwerflich und verwirkt in der Regel seinen Anspruch auf Vergütung.

b) Hat der Insolvenzverwalter seinen Anspruch auf Vergütung verwirkt, ist der Insolvenzverwalter mit seinem Anspruch auf Vergütung insgesamt ausgeschlossen.

c) Die Verwirkung des Anspruchs auf Vergütung erstreckt sich ­regelmäßig auch auf die vom Insolvenzverwalter als Pauschsatz geltend gemachten Auslagen.

 

Bestimmung des zuständigen Gerichts

BGH, Beschluss vom 27.11.2018, 2 ARs 314/18

Die Zuständigkeit des Rechtspflegers zur Kostenfestsetzung erstreckt sich nicht auf Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts.

(mit Anm. Rellermeyer)

 

Auswärtiger Rechtsanwalt

BGH, Beschluss vom 4.12.2018, VIII ZB 37/18

Eine Partei, die einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt, ohne dass die in § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO vorausgesetzte Notwendigkeit bestanden hat, kann vom unterlegenen Prozessgegner – bis zur Grenze der tatsächlich angefallenen Kosten – diejenigen fiktiven Reisekosten erstattet verlangen, die angefallen wären, wenn sie einen am entferntesten Ort des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 – I ZB 62/17, NJW 2018, 2572 Rn. 12 – Auswärtiger Rechtsanwalt – IX 
[= Rpfleger 2018, 568]).

 

Transmortale Vollmacht; Voreintragung der Erben

OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.11.2018, 8 W 312/18

1. Im Grundbuchverfahren wird der einer transmortalen Vollmacht innewohnende Rechtsschein nicht dadurch zerstört, dass der ­Bevollmächtigte in einer dem Grundbuchamt vorgelegten ­Urkunde erklärte, gesetzlicher Erbe des Vollmachtgebers geworden zu sein.

2. Die Eintragung einer von einem transmortal Bevollmächtigten nach dem Ableben des Vollmachtgebers bewilligten Finanzierungsgrundschuld setzt nicht die Voreintragung des Erben voraus.

 

Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltskosten bei Patentanwaltshonorarklage

HansOLG, Beschluss vom 26.10.2018, 8 W 91/18

Die Gebühren eines Patentanwalts können bei einer Klage auf Zahlung von Patentanwaltshonorar erstattungsfähig sein, wenn die Parteien darüber streiten, ob die Honorarforderung wegen Pflichtverletzungen des Patentanwalts unberechtigt ist und es für die Beurteilung dieser Frage auch auf das Verständnis der angemeldeten Erfindung ankommt.

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