Heft 01/2014 (Januar 2014)

Vorschau
Ernst Riedel: Entwicklung des Insolvenzrechts in den Jahren 2012 bis 2013
Walter Böhringer: Grundbuchgebühren bei Ersuchen von Gerichten und Behörden
Stefan Lissner: Die Insolvenzrechtsreform Stufe 2
 
Ausländisches Recht, Verfahrensrüge
BGH, Beschluss vom 4.7.2013, V ZB 197/12
Auf eine Verletzung von ausländischem Recht kann weder die Revision noch die Rechtsbeschwerde nach dem FamFG gestützt werden; nur eine unzureichende oder fehlerhafte Ermittlung des ausländischen Rechts kann mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden.
 
Vergütung des Verfahrensbeistands
BGH, Beschluss vom 9.10.2013, XII ZB 667/12
1. Die Vergütung des Verfahrensbeistands ist in § 158 Abs. 7 FamFG abschließend dergestalt geregelt, dass seine Tätigkeit einschließlich sämtlicher Aufwendungen durch die in Satz 2 und Satz 3 vorgesehenen Fallpauschalen vollständig abgegolten wird.
2. Eine Abrechnung des Verfahrensbeistands nach Stundenaufwand ist auch nicht in Einzelfällen möglich, in denen die Abrechnung nach Fallpauschalen keine angemessene Vergütung für den tatsächlich geleisteten Aufwand darstellt.
3. Die durch § 158 Abs. 7 FamFG geregelte Abrechnung nach Fallpauschalen ist nicht mit Blick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG zu beanstanden.
 
Fiktives Arbeitseinkommen für die Haushaltsführung
BGH, Beschluss vom 12.9.2013, VII ZB 51/12
Das Vollstreckungsgericht prüft grundsätzlich nicht, ob die materiellen Voraussetzungen des § 850h Abs. 2 ZPO vorliegen; es hat ­ unbeschadet zu beachtender Pfändungsschutzvorschriften ­ nicht über Bestand und Höhe des fingierten Vergütungsanspruchs zu befinden. Ob und in welcher Höhe dem Gläubiger eine angemessene Vergütung gemäß § 850h Abs. 2 ZPO zusteht, ist gegebenenfalls vom Prozessgericht in dem gegen den Drittschuldner gerichteten Einziehungserkenntnisverfahren zu entscheiden.
 
Keine Einstellung des Verfahrens nach Ablösung
BGH, Beschluss vom 12.9.2013, V ZB 161/12
1. Beantragt der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks auch wegen der Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung, umfasst der zu seiner Befriedigung erforderliche Betrag im Sinne des § 268 Abs. 1 BGB die von ihm verauslagten Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens.
2. Ein Fehlbetrag bei der Ablösung kann nach Treu und Glauben dann unschädlich sein, wenn er sowohl absolut als auch als relativ geringfügig ist.
 
Bewilligung von PKH, Einreichung der Unterlagen
BGH, Beschluss vom 17.10.2013, III ZA 274/13
Beantragt der Beklagte Prozesskostenhilfe für seine Verteidigung gegen die Klage und reicht er die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst ein, nachdem die Klage bereits zurückgenommen wurde, kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr in Betracht.
 
Gerichtliche Zustimmungsersetzung, Nullplan
BGH, Beschluss vom 10.10.2013, IX ZB 97/12
1. Im Schuldenbereinigungsplanverfahren ist auch die Vorlage eines Nullplans oder eines Fast-Nullplans zulässig.
2. Im Verfahren der Zustimmungsersetzung zu einem Nullplan kann eine künftige Verbesserung der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Schuldners nur berücksichtigt werden, wenn der Gläubiger, dessen Zustimmung ersetzt werden soll, diese glaubhaft gemacht hat; fehlt es hieran, muss der Schuldner keine Anpassungs- oder Besserungsklausel in den Plan aufgenommen haben.
 
Bezeichnung der Ausübungsstelle
OLG Hamm, Beschluss vom 31.7.2013, 15 W 259/12
Wird eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit dem Recht der Nutzung für technische Anlagen zum Betrieb des Telekommunikationsfestnetzes bestellt, so genügt zur hinreichend bestimmten Bezeichnung der Ausübungsstelle im Rahmen einer rechtsgeschäftlichen Beschränkung des Rechts die Bezugnahme auf die derzeit tatsächlich von dem Berechtigten in Anspruch genommenen Grundstück- und Gebäudeteile; die Beifügung eines Lageplans ist nicht zwingend erforderlich.
 
Funktionelle Zuständigkeit, Aufhebung der Pflegschaft
OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.9.2013, 5 WF 205/13 (+)
1. Die Entscheidung über die Anordnung einer Pflegschaft über ein Kind, das Angehöriger eines fremden Staates ist, liegt aufgrund des Vorbehalts des § 14 Nr. 10 RPflG in der Zuständigkeit des Richters. Dieser ist jedenfalls dann auch für die Aufhebung der Pflegschaft nach § 1919 BGB zuständig, wenn der Aufhebungsgrund allein in einer von der Anordnungsentscheidung abweichenden Rechtsauffassung (hier im Anschluss an BGH, FamRZ 2013, 1206) gesehen wird.
2. In diesen Fällen kann die Aufhebung der Pflegschaft nicht gemäß § 3 Nr. 2a RPflG dem Rechtspfleger zugewiesen sein, weil andernfalls dem Rechtspfleger, der die Rechtsauffassung des Richters nicht teilt, die Stellung einer dem Richter übergeordneten Instanz zukommen würde.
 
Zeugenbeweis im Erbscheinserteilungsverfahren
OLG Düsseldorf,  Beschluss vom  16.8.2013, I-3 Wx 134/13
Seine Erbenstellung aufgrund eines nicht auffindbaren privatschriftlichen Testaments kann der um einen Erbschein nach­suchende Antragsteller nicht dadurch beweisen, dass ein Zeuge bestätigt, der Erblasser habe mehrfach und bis zu seinem Tod auf Familienfeiern und ähnlichen Anlässen erklärt, dass er ein handschriftliches Testament mit dem besagten Inhalt (hier: Erbeinsetzung zu 1/2-Anteil) aufgesetzt habe und bei sich zu Hause aufbewahre.
 
 

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