Heft 06/2014 (Juni 2014)

Vorschau
Stephan Seiwerth und Martin Surges: Welcher Betriebsrat ist „zuständig“ bei Umwandlungen nach dem Umwandlungs­gesetz?
Udo Hintzen:  Die Entwicklung im Zwangsvollstreckungs­recht seit 2012
Otto Wesche: Die Krux des § 1630 Absatz 3 BGB
 
Löschung des Nacherbenvermerks
BGH, Beschluss vom 19.12.2013, V ZB 209/12
1. Ein Nacherbenvermerk ist zu löschen, wenn dem Grundbuchamt nachgewiesen wird, dass das Grundstück aufgrund einer mit Zustimmung des Nacherben vorgenommenen Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausgeschieden ist.
2. Ist der Nacherbe unbekannt, bedarf die Verfügung der Zustimmung eines für ihn bestellten Pflegers. Ein nur abstrakt bestimmter Nacherbe ist im Zweifel ebenso bekannt wie ein namentlich bezeichneter Erbe, wenn feststeht, wer die abstrakte Bestimmung erfüllt und sich daran bis zum Nacherbfall außer durch den Tod der bestimmten Person nichts mehr ändern kann.
 
Genehmigung einer Erbausschlagung, Bestellung eines Ergänzungspflegers
BGH, Beschluss vom 12.2.2014, XII ZB 592/12
Anlässlich eines Verfahrens auf Genehmigung einer Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind ist diesem zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses im Sinne von § 41 Abs. 3 FamFG nur dann ein Ergänzungspfleger zu bestellen, wenn die Voraussetzungen für eine Entziehung der Vertretungsmacht nach § 1796 BGB festgestellt sind.
 
Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Ergänzungspflegschaft
BGH, Beschluss vom 12.2.2014, XII ZB 46/13 (+)
Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass ein Ergänzungspfleger die Pflegschaft berufsmäßig führt, kann auch in Altfällen, in denen das Bestellungsverfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden ist, nur im Bestellungsverfahren selbst und nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren getroffen werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2014 – XII ZB 354/13 – juris und vom 9. November 2005 – XII ZB 49/01 – FamRZ 2006, 111 [= Rpfleger 2006, 70]).
 
Formularzwang, Durchsuchungsanordnung
BGH, Beschluss vom 6.2.2014, VII ZB 37/13
Der Formularzwang nach § 758a Abs. 6 ZPO i.V.m. §§ 1, 3 ZVFV gilt nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach § 287 Abs. 4 AO.
 
Insolvenzbeschlag, Neuerwerb
BGH, Beschluss vom 13.2.2014, IX ZB 23/13
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung im andauernden Insolvenzverfahren entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung, auch wenn er von dieser nicht erfasst wäre.
 
Klageerhebung an einem dritten Ort
BGH, Beschluss vom 12.9.2013, I ZB 39/13
Ein die Kostenerstattung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO aus­schließender Rechtsmissbrauch liegt nicht allein darin, dass der im Ausland ansässige Kläger das ihm gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausübt, dass er weder am Gerichtsstand des Beklagten noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigten klagt, sondern bei einem dritten, sowohl vom Sitz des klägerischen Prozessbevollmächtigten als auch vom Wohnsitz des Beklagten weit entfernten Gerichtsort.
 
Kosten eines Unterbevollmächtigten, Einigungsgebühr
BGH, Beschluss vom 26.2.2014, XII ZB 499/11
a) Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, stellen notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, soweit sie die hierdurch ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.
b) Für die Vergleichsberechnung zwischen den fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten und den durch die Beauftragung des Unterbevollmächtigten zur Terminsvertretung entstandenen Kosten ist auf eine ex ante-Betrachtung abzustellen. Maßgeblich ist, ob eine verständige und wirtschaftlich denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.
c) Zur Erstattungsfähigkeit einer sowohl für den Hauptbevollmächtigten als auch den Unterbevollmächtigten angefallenen ­Einigungsgebühr.
 
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter ­Berufshaftung
OLG Nürnberg, Beschluss vom 5.2.2014, 12 W 351/14
1. Die „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ stellt lediglich eine Rechtsformvariante einer Partnerschaft ohne eine derartige Haftungsbeschränkung dar, keine andere Rechtsform.
2. Auch bei einer „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ ist im Partnerschaftsregister in der Rubrik „Rechtsform“ (Spalte 4, Buchstabe a des Registers) lediglich die Bezeichnung „Partnerschaft“ – ohne den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ – einzutragen.
 
Auskunftsanspruch gegen Nachlassverwalter, Verjährung
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.1.2014, 9 O 444/12 U (+)
1. Der Auskunftsanspruch aus § 666 BGB gegenüber der als Verwalterin des Nachlasses tätig gewordenen ehemaligen Betreuerin verjährt nach §§ 195, 199 BGB drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hatte.
2. Die 30-jährige Verjährungsfrist für familien- und erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F., Art. 229 § 23 EGBGB ist nicht einschlägig, da es sich um einen betreuungsrechtlichen Auskunftsanspruch handelt.
 

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